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Elektrik Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Selbst wenn ich diese 5 Sicherheitsregeln behersche, kann ich noch längst nicht irgrndwelche Elektroarbeiten ausführen.


wem diese unterweisung bekannt ist, hat mit elektrotechnischen Arbeitsbereichen zu tun. Er "kann" also auch den Schalter ersetzen.

Wäre allerdings nicht so Prikelnd wenn er einen Wechselschalter durch einen normalen schalter:confused: ersetzt. :D
 
Außer "normalen" Leuchtstoffröhren in einer mir vorgeschriebenen Arbeitshöhe mache ich keinerlei Elektroarbeiten selber. Dafür ist eine Fachfirma zuständig. Punkt!
 
Auch wenn mir die 5 Sicherheitsregeln bekannt sind, bin ich noch immer nicht eine Elektro Fachkraft. Laut Uvv BGV A2 Sollen Elektrisch stationäre Anlagen nur von einer konzessonierten Fachfirma errichtet oder repariert werden. Eine konzessionirte Fachfirma ist eine Firma, die einen Meister des Elektrohandwerks beschäftigt, und nur solche Firmen dürfen Arbeiten an Elektrischen Anlagen ausüben. Ich bin selbst Ausgebildeter Elektroinstallateur und darf keine Arbeiten an Elektrischen Anlagen durchführen. Ich darf es nur wenn ich den Meistertitel habe.

Gruß Helmut
 
Hallo helmut,
das ist so nicht richtig.
Bei mir in der Dienstanweisung steht z. B. sinngemäß...muß auch Tätigkeiten im Rahmen seiner Ausbildung ausführen.
Also, ein Klempner tauscht Wasserhähne, ein Elektriker auch mal einen Schalter, ein Maler streicht einen Klassenraum.
Du bist ja schließlich eine FACHKRAFT und keine UNTERWIESENE PERSON.
Dir bräuchte man auch keinen Lehrgang zur EUP geben...weil weißte ja schon alles.

Martin
 
Sofern ich mir nicht 100% zur Behebung sicher bin, treffe ich Rücksprache mit meinem AG, dann erfolgt ggf. Antrag auf die vorzunehmende Reparatur, und ein Elektriker wird geschickt. Selbst nach Fortbildung E-mäßig, erlebt man immer wieder Überraschungen, und da sollte man bei diversen Stromkreisen etwas vorsichtig sein. Bei einer nicht erfolgten Genehmigung, lasse ich die Finger davon und teile dies meinem SL mit. Damit hat der SL die Verantwortung und darf sich mit dem AG auseinandersetzen. Am besten faxen, dann hast du gleich die Bestätigung.
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:D
Sei lieb gegrüßt
 
Hi

Bei mir auf der Arbeit darf ich alles an Elektroarbeiten durchführen. Sollten die Arbeiten etwas umfangreicher werden wird eine Firma beauftragt oder die Stadtwerke werden verständigt. Selbst wenn ich schon in 10kv Anlagen gearbeitet und Trafostationen mit aufgebaut habe, lasse ich die Finger davon. Steckdosen & Schalter setzen erneuern, Lampenwahl, Materialbestellungen und noch viel mehr habe ich in meiner Ausbildung und meinen kurzen Gesellenjahren aufem Bau gelernt. Ich lasse mir von meinen Kollegen in der Abteilung die Arbeit nicht abnehmen,Tischler. Maler, Fahrer, und ein Gärtner. Nun wo ich wieder eingestiegen bin nach meinem Bandscheibenvorfall, wurde eine Firma beauftragt um mir die Arbeiten abzunehmen die noch nicht erledigt waren. Es gibt im Technischen Dienst bei mir einen Abteilungsleiter der im Prinzip nur der Manager "Arbeitseinteiler" ist aber den Mitarbeitern so wie mir freie Hand lässt. Ab und an finde ich es gut das mir Verantwort abgenommen wird wenn bei Renovierungsarbeiten z.B. ich Zeitlich die Arbeiten nicht schaffe da einfach noch zuviel andere Arbeit anfallen.

Mfg Yama
 
Hallo zusammen,
ich selber mach im kleinen Rahmen auch Elektroarbeiten selber. Wie zum Beispiel Schalter, Steckdosen, Röhren und Strarter tauschen. Dies wird auch von meinen Arbeitgeber so unterstützt. Bei größreren Arbeiten kommen dann Elektriker aus unserem Seviceteam zum zuge oder es werden Firmen damit beauftragt.

Gruß Hausi Jörg
 
Nach dem EUP Kurs / Prüfung sind wir nun berechtigt (Laut Zertifikat) Steckdosen zu tauschen (Solange die Belegung klar ist), Schalter zu tauschen, Kabel zu flicken und Stecker zu reparieren.

Das alles nach 2 Tagen und einer Prüfung bei welcher man garnicht versagen konnte da Fragen und Antworten nebeneinander lagen (Hauptsache man kommt durch und spart so den Elektriker).

Ich frage mich da ernsthaft was das soll. Andere brauchen 3 Jahre um auf Mitbürger losgelassen werden zu dürfen und ein SHM soll das nach 2 Tagen machen. Ich frage mich wirklich was ist wenn was passiert, laut Kurs gibts da keine Probleme solange man nichts fahrlässig gemacht hat.

Mir war da so als ob irgendwie "immer" die Regel gilt, der kleine Mann ist als erster der welcher den A**** hinstrecken muss.

Ich werds nicht tun, Röhre bis 3m Standhöhe (auf geeigneter Leiter mit Halter oben), Dosen- und Lichtschalterabdeckung tauschen.. das JA, sonst nix.

Ich bin zwar SHM aber ne andere Liga wie ein Hausmeister vor 5-10 Jahren der noch aus nem Handwerk kommen musste und alles machen sollte. Das war auch so klar bei der Einstellung gesagt, danach wird auch gehandelt, PUNKT.
 
Trotz Lehrgangs dürfen wir selbst aber nicht reparieren. Nur Fehler erkennen und Auftrag ans zuständige Amt weiterleiten. Elektromässig werden nur Leuchtmittel bis zu einer festgelegten Arbeitshöhe getauscht.
 
Hallo Leute
Ich bin überrascht über was sich einige so aufregen. Ich bin gelernter Elektroinstallateur und mein Chef würde mir die Hölle heiss machen wenn ich wegen einem Schalterwechsl eine Firma anrufen würde. Wenn ich alles so mache wie ich es bei der Ausbildung gelernd habe, dann kann auch nichts Passieren. Sollte etwas passieren dann habe ich meinen Gesellenbrief nicht verdient. Eine Elektrisch unterwiesende Person ist in meinen Augen für diese Arbeiten nur bedingt zulässig. Wozu habe ich 3 1/2 Jahre für meine Ausbildung gebraucht wenn jetzt nur ein Wochenende reicht. darkbyte hat recht. Wenn mann nicht dafür qualifiziert ist im Rahmen einer Ausbildung, dann Finger weg. Auf jedem E-Gerät steht : Nur öffnen von einer E-Fachkraft. Strom ist gefährlich, man sieht Ihn nicht, man hört Ihn nicht, man richt Ihn nicht, man spührt Ihn nur und dann ist es zu späht. Als unterwiesende Person ist man nur befähigt die Gefahr zu erkennen, aber die Gefahr zu beseitigen ist eine andere Sache.
Gruss Jens
 
Was du kannst und was du darfst sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Wer übernimmt denn im Ernstfall die Gewährleistung oder Schadensansprüche und Regreßansprüche? DU? Dein Schulleiter? Dein Amt? Glaube ich nicht. Eine Fachfirma ist für alle eventuellen Geschichten versichert und abgesichert. Passieren kann trotz fachgerechter Installation immer mal etwas und sei es, durch fehlerhaftes Material. Aus diesem Grunde arbeitet bei uns weder der Hausmeister noch Eltern, die Elektriker sind an stromführenden Anlagen sondern nur die beauftragte Fachfirma. Erstens, weil es so festgeschrieben ist, und zweitens weil man versicherungsrechtlich auf der richtigen Seite steht. Alles andere ist für mich permanente Selbstüberschätzung ohne sich der Risiken bewußt zu sein.
 
Wenn du Elektriker gelernt hast ist es ok ,ansonsten ist es nee grauzone (mit Seminar und so) die Verantwortung muß jeder selber für sich übernehmen.
 
Hallo Kollegen,
ich bin quasi eine Neue EUP (1 Woche) und glaubt mir nach den neusten Richtlinien dürfen wir eigentlich gar nichts!
Vergesst alles was Ihr gehört oder gelsen habt und und zieht Euch die BGV A3 rein.
Hier steht ganz genau was wir als EUP dürfen und was nicht.
Und wer glaubt Elektriker zu sein und alles zu dürfen Irrt auch.
Diese dürfen nähmlich nur dann, wenn sie mit den Neusten Richtlinien vertraut sind und dies auch nachweisen können.
 
Der Konsenz ist doch ganz einfach:
Wer will darf nicht - wer darf will nicht.
Ich denke wer Heute Arbeiten an Strom durchführt, ist sich im klaren darüber dass er das nicht darf.
Meine Mitarbeiter dürfen das nicht, da Sie auch dann wenn Sie dies im meinem Auftrag durchführen verantwortlich sind für Ihr Tun.
Wenn ich bei jeder Zutrittskontrolle, Feststellanlage oder Fluchtwegsystem einen Elektriker holen würde, der dann das Kabel,
dass in der bereits bauseitig vorgerichteten Dose liegt mit 3 Wagos an mein Kabel anklemmt, würde ich das machen was alle sagen:
Ein Auftragnehmer 10 Gewerke...und somit höhere Kosten.
Abgesehen davon kann man sich sicher sein, dass der Elektriker einen für dämlich hält und auch nicht begeistert ist,
wenn er die Ware, die ein anderer verkauft hat nur anschließen darf.
Aber auch bei mir gibt es strikte Grenzen: Finger weg von Sicherungskästen - Ausser zum Sicherung Ein- oder Ausschalten.
 
Kann mir mal jemand so einen Bescheinigung von einem EUP Lehrgang einscannen und schicken ?
Würde mich mal Interessieren was diese Personen dann dürfen.

Ich bin am Überlegen was ich überhaupt darf als gelernter Elektromechaniker mit meinem Gesellenbrief nach diesen Forum Debatten hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst die Geräte mit einem zugelassenen Meßgerät prüfen und die Ergebnisse dokumentieren. Mehr nicht. In der Teilnahmebescheinigung steht auch nur der vermittelte Unterrichtsstoff.
 
Wenn wirklich Gefahr im Vollzug ist wird das Teil Stromlos gemacht (Sicherung raus) und gemeldet. Auch ich als gelernter Elektriker darf bei uns im Haus keine Arbeiten diesbezüglich durchführen. Hat eben mit der Gewährleistung zu tun.
 
ohne entsprechende Qualifikation - schlichtweg nein

Ohne nachgewiesene Qualifikation, sprich elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft mit entsprechender ständiger Weiterbildung, darf ein Hausmeister keine Arbeiten an Elektroinstallationen oder Geräten durchführen. GUV und entsprechende Gesetzeslage. Da kann der Arbeitgeber anweisen was er will, da kann der Hausmeister meinen was er will. Ob dies Praxisnah ist oder nicht, ist nach Gesetzeslage nicht relevant.
Wenn ein Hausmeister dies trotz nicht entsprechender Qualifikation tut, ist es so ... so lange nichts passiert, wird auch niemand etwas unternehmen (wo kein Kläger, da kein Richter), so bald aber auch nur der kleinste Schaden auftritt und die Schadensermittlung durch Unfallversicherer usw beginnt, steht ihr mit einem Bein im Gefängnis - ganz einfach.
Also lasst Euch die Qualifikation (eventuelle Schulungen) bescheinigen oder holt die entsprechende Vorschriften GUV- VDE bei Eurer Gewerkschaft / Elektroinnung und haltet dies Euch und Eurem Arbeitgeber vor.
Ansonsten klebt den Schalter so ab, das niemand ihn betätigen kann, inklusive Gefahrenhinweisschild (ihr dürft nicht mal in den Elektroverteiler und die Sicherung ausschalten!!!!) und beauftragt/lasst beauftragen einen Elektrofirma.

Ich bin selbst Elektrotechniker IHK... und darf jetzt, da ich ein Jahr lang keine Weiterbildung mehr hatte, keine Elektroarbeiten in diesem Sinne mehr ausführen, da ich laut Gesetzeslage dazu nicht mehr berechtigt bin. Erst wenn ich wieder entsprechende Weiterbildungen wahrnehme, darf ich wieder elektrotechnische Arbeiten ausführen. Punkt.
Man kann darüber diskutieren was man will, man kann machen was man will .. aber wenn es zum Unfall kommt, wird nach Gesetzeslage beurteilt und da steht es schwarz auf weis, wer was darf und wer nicht.
Grüße aus Schweinfurt
Robert
 
ihr dürft nicht mal in den Elektroverteiler und die Sicherung ausschalten!!!!) und beauftragt/lasst beauftragen einen Elektrofirma.
Klingt alles soweit richtig, vielen Dank Robert für die rechtlich soweit korrrekte Ausführung.
Nur diesen Satz in Klammer,sollte man nochmals überdenken. gegebenen falls differenzierter darstellen.
Lieber Robert, ich darf davon ausgehen das in diesem Fall nur die Rede von Panzersicherungen ist?

Lieben Gruß
Alexander
 
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