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Elektrik Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Wie Matti schon schreibt "Uninteressant was dein Rektor will. So ist es eben."
sollte gedanklich erweitert werden mit der Frage "soll ich gegen geltendes Recht und Gesetz verstossen?" -< und als Hausmeister noch dazu: gegen die Versicherungsbestimmungen?
 
Irgendwann mach ich mal ein Seminar für Schulhausmeister damit auch die letzten Verstehen was Sie dürfen und was nicht.
( Text gelöscht von mir :mad::cool::D;))
Ps. ich habe mir echt Mühe gegeben lieb zubleiben. ich hätte gerne dafür ein Lob :)
 
habe ich hier in den Ressourcen gefunden gild bestimmt auch für andere



Downloadlink entfernt! Bitte verweise auf die Quelle.
Bearbeitet von @Dexter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Grunde Kannst Du machen was Du willst solange du nicht erwischt wirst.

Es bleibt Dir Selber Überlassen was Du für Arbeiten machst oder auch nicht.

Wenn du gerne Arbeiten erledigst für die Du nicht Bezahlt wirst ist das alleine dein ding.

Ob man das darf oder es gesetzlicht richtig ist steht auf einen anderen Blatt und dieses Blatt wird Dir unter die Nase gehalten wenn was passiert ein vorgesetzter wird nie sagen das er Dir das gesagt hat (außer Er sehr sozial oder sehr doof).

Und was schriftliches was gegen das/die Gesetzt, Vorschriften verstörst wirst Du nie bekommen (Außer dein Vorgesetzter ist besonders doof)
;):):rolleyes::cool:

Also immer schön die Augen Auf beim verkehr
 
...und da beisst sich die Katze wieder in den Schwanz!

Wo bitte steht ganz genau und rechtswirksam, was ich muss und was nicht?

Muss/darf ich Leuchtmittel in 7 m Höhe austauschen ohne das jemand die Leiter sichert?
Muss/darf ich Erbrochenes wegmachen?
Muss/darf ich die IT-Anlage betreuen?
Muss/darf ich unangeseilt aufs Dach?
Muss/darf ich nachmittags mutterseelenallein mit Motorgeräten Heckenschere, Rasenmäher Motorsense usw arbeiten?
Muss/darf ich in den Ferien mutterseelenallein in der Schule arbeiten?
 
@huus, zu den ersten 5 Fragen ein eindeutiges Nein! Wenn du es allerdings machen willst und dir auch zutraust, dann wird dich sicherlich keiner dran hindern. Wenn du in den Ferien allein im Haus bist, dann solltest du Abstand von den zuvor in deinen Fragen gestellten Arbeiten halten. Eigentlich logisch, oder? Rechtswirksam hast du einen Arbeitsvertrag und eine Dienstanweisung für Schulhausmeister. Da steht doch alles drin.
 
So ist es aber ich muss einwenden, das Er erwachsen ist Geimpft und für seine Taten selbst verantwortlich ist.

:);):cool:
 
Dienstanweisung, was ist das???

Habe ich den SL ja mal vor 10 Jahren nachgefragt, hat er damals totgeschwiegen...
Ich weiss, es ist Sache meines AG...
Ich weiss aber auch, das ich noch gut 5 Jahre bis zum Rentner habe... (Rentner kann man von vorne und von hinten lesen...):wiejetzt:
 
Bekommst du von deiner Leitungs/Führungsebene, wer auch immer das bei euch ist und deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Ist im übrigen Pflichtlektüre! Dein SL hat damit allerdings sicherlich nichts zu tun. Wenn du das Schreiben nicht kennen solltest, kann dir überhaupt keiner irgendwelche Anweisungen erteilen.
 
So viel ich weiß sagen die Gesetze,
dass ein Arbeitsvertrag spätestens nachträglich schriftlich ausgeführt werden muß und das dem AN eine
Arbeitsplatzbeschreibung zusteht.

Brauchte bei mir damals auch ein Nachfrage in der Behörde, aber es kam ein "Da gibt es einen Erlass" zurück.
 
Es gibt genügend Gesetze wo man nachschlagen kann.
Und Onkel Googel hilft dir dabei.
Ach ja, Gewerkschaft und Personalrat kennen sich auch aus. Sollten Sie zumindestens
 
Hallo Kollegen
Ich finde es geht hier gerade ein wenig am Thema vorbei .
Bleibt bitte beim Thema
Darf ein Hausmeister Elektroarbeiten durchführen?

Oder eröffnet ein neues Thema Arbeitsvertrag ,Dienstanweisung usw.

Gruß
 
Du hast recht Kirdorfer ich hatte auch ein link reingestellt auf dem Ressourcen zum runter laden da steht eines drin von der Handwerkskammer. Ist auf jedem Fall für die SHM sehr interessant
 
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