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Elektrik Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Das mit der Sicherung kann schon stimmen. Den jede Sicherung sichert ja meistens nicht nur 1 Steckdose ab, sondern evt. auch andere Bereiche oder BMZ-Einrichtungen. Wenn mann also nicht das nötige Fachwissen besitzt welche Tragweite das aussichern des Objektes hat, kann das im Gefahrenfall zu ernsthaften Konsequenzen führen. Denn Hinterher wird immer jemand Gesucht dem man diese Schuld dann geben kann.
 
(ihr dürft nicht mal in den Elektroverteiler und die Sicherung ausschalten!!!!) t

Wenn der Verteiler nicht abgeschlossen ist, dann ist er von Laien bedienbar und sehr wohl darf dieser dann die entsprechende Sicherung bedienen.
Vorteil einer Beschriftung und einer Person die des lesens fähig ist.

Meiner Meinung nach sollten Hausmeister einmal jährlich zu einer entsprechenden Unterweisung.

Ich bin selbst Elektrotechniker IHK... und darf jetzt, da ich ein Jahr lang keine Weiterbildung mehr hatte, keine Elektroarbeiten in diesem Sinne mehr ausführen, da ich laut Gesetzeslage dazu nicht mehr berechtigt bin. Erst wenn ich wieder entsprechende Weiterbildungen wahrnehme, darf ich wieder elektrotechnische Arbeiten ausführen. Punkt.

Dazu hätte ich gerne die gestzliche Grundlage, zitierfähig bitte.

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Das mit der Sicherung kann schon stimmen. Den jede Sicherung sichert ja meistens nicht nur 1 Steckdose ab, sondern evt. auch andere Bereiche oder BMZ-Einrichtungen. Wenn mann also nicht das nötige Fachwissen besitzt welche Tragweite das aussichern des Objektes hat, kann das im Gefahrenfall zu ernsthaften Konsequenzen führen. Denn Hinterher wird immer jemand Gesucht dem man diese Schuld dann geben kann.

Da hast du Recht, aber gehe davon aus, das BMZ - Einrichtungen bei vernünftiger Planung nicht in dem Verteiler abgesichert werden in dem Licht oder Steckdosenstromkreise beheimatet sind.

Ausnahmen bestätigen die Regel.
 
Also wir haben bei unseren EUP Seminar (TÜV Süd) gesagt bekommen das wir an die Verteiler dürfen, aber nur an vollständig verkleidete Kästen.
Zudem muss ich dies sogar regelmäsig ran um die Notbeleuchtung zu überprüfen.
BMZ, Server, Klima sind bei uns in extra Verteiler untergebracht.
 
Hallo,

selbst als gelernte Elektrofachkraft und dann als SHM angestellt darfst du nichts dergleichen reparieren.
>>> FINGER WEG VON SOLCHEN SACHEN!!! <<<
Für solche Arten von Schäden gibt es Fachfirmen die auch Garantie geben. Der SHM kann keine Gewährleistung bei Elektroarbeiten geben.
Wie soll das funktionieren. Die meisten Firmen arbeiten doch nach Ausschreibungen. Diese Ausschreibungen werden meistens von der Behörde durchgeführt. Der SHM bekommt dann seine Firmen aufs Auge gedrückt.
Also, Finger weg von Elektroarbeiten! So ist der SHM immer auf der sicheren Seite.

Ich arbeite so und es hat bis jetzt immer gut funktioniert.
 
Du musst nicht schreien, dies hier ist nicht der Schulhof.
;)
Natürlich darf der SHM als Elektrofachkraft elektrotechnische Tätigkeiten durchführen, es muss natürlich festgehalten werden was und in welchem Umfang. Alles eine Frage der Arbeitsplatzbeschreibung.

Zudem muß er über die entsprechenden Prüfgeräte verfügen.

Aber ich stimme zu, dass die meisten SHM nicht befugt sind an elektrotechnischen Anlagen Reparaturen durchzuführen, sei es durch gesetzliche, berufsgenossenschaftliche oder weisungsbeschränkende Vorschriften.
 
Moinmoin,

also bei mir ist da so, ich habe eine Ausbildung als Elektroinstallateur (das war bei mir Einstellungsvoraussetztung). Ich betreibe nebenher auch noch eine "Firma für Kabelverlegung" wo ich mich ständig weiterbilde. Darum ist das so, das ich bei uns im gewissen Umfang alle Installationen selber durchführe incl. Preiskalkulation, Verteilungsbau, Pläne erstellen.
 
@hueby1701, mit dieser Handlungsweise bewegst du dich bereits am Rande der Legalität, wenn nicht sogar schon ein Stück darüber hinaus. Dein früherer Beruf mag zwar eine Einstellungsvoraussetzung gewesen sein, warum auch immer. Wenn du jetzt SHM bist, hast du an solchen Sachen nichts zu suchen. Die Gründe sind in fast allen vorangegangenen Threads bereits aufgelistet.
 
@hueby1701, mit dieser Handlungsweise bewegst du dich bereits am Rande der Legalität, wenn nicht sogar schon ein Stück darüber hinaus. Dein früherer Beruf mag zwar eine Einstellungsvoraussetzung gewesen sein, warum auch immer. Wenn du jetzt SHM bist, hast du an solchen Sachen nichts zu suchen. Die Gründe sind in fast allen vorangegangenen Threads bereits aufgelistet.

matti ,da hast Du aber Unrecht ,wenn er vom Fach ist und auch noch dafür eingestellt ist ,kann wenn er was falsch macht nicht belangt werden ,dafür ist dann sein Bauamt verantwortlich ! Bei uns wird sogar ein SHM ,wenn er vom Fach ist und solche Arbeiten an eine Firma wieter gibt ,zur Kasse gebeten .Mag auch in jedem Bundesland anders sein !
 
Natürlich ist es sicherlich wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber du glaubst doch nicht etwas, wenn irgendwas passieren sollte, das Bauamt schreit hier, wir haben das angeordnet. Er hat ja kein Gewerbe mehr angemeldet, kann also keine Gewährleistung anbieten und und und. Natürlich kann man vielleicht beratend tätig werden, wenn man davon richtig Ahnung hat,aber das war,s dann auch.
 
Alte Elektrikerweisheit
<Strom>
man sieht ihn nicht,
man hört ihn nicht,
wenn man ihn fühlt –
ist es zu spät!

Ihr müsst euer TUN verantworten.

Unser AG (Anlagenbetreiber/Bauamt/Schulamt) ist für den sicheren Betrieb und
den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen zuständig.

Der AG muss den Auftrag für Arbeiten an elektrischen Anlagen erteilen.
Und ich denke, nur der AG darf den Hausmeister beauftragen.
Alles andere wäre mir zu schwammig.

Der Laie darf natürlich den Lichtschalter bedienen,
Schaltuhr stellen, Sicherungsautomat schalten,
Leuchtmittel tauschen usw..

Für alles andere sind die Profis zuständig.

Gruß pfropfy




 
Moinmoin,

also bei mir ist da so, ich habe eine Ausbildung als Elektroinstallateur (das war bei mir Einstellungsvoraussetztung). Ich betreibe nebenher auch noch eine "Firma für Kabelverlegung" wo ich mich ständig weiterbilde. Darum ist das so, das ich bei uns im gewissen Umfang alle Installationen selber durchführe incl. Preiskalkulation, Verteilungsbau, Pläne erstellen.

Bist du in die Handwerksrolle eingetragen und hast du eine Absegnung des örlichen Energierversorgers?

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Er hat ja kein Gewerbe mehr angemeldet, kann also keine Gewährleistung anbieten und und und. Natürlich kann man vielleicht beratend tätig werden, wenn man davon richtig Ahnung hat,aber das war,s dann auch.

Ist dem so?
 
Wenn die Firma offiziel Angemeldet ist, allerdings Herrscht im Elektrogewerbe nach wie vor Meisterzwang. Wer Installationen Ausführt sollte auch eine abschlosse Meisterausbildung besitzen. Facharbeiter berechtigt zwar zum Einbau nicht aber zur Abnahme und Inbetriebsetzung.

Noch was zum Lesen zu dem Thema: http://www.bgn.de/455/1521/1
 
Moinmoin,
also zur erklährung: Es ist Richtig, das man einen Meistertitel benötig, ist bei mir durch den örtlichen Elektromeister ( für den ich seit 10 Jahren als Subunternehmer arbeite ) abgedeckt. Dieser kommt auch vorbei und Kontrolliert meine Arbeit .
Desweiteren, ist es Richtig, ich bin bei der Handwerkskammer eingetragen, zahle da auch meine Beiträge.
RICHTIG: Ich habe ein Gewerbe angemeldet, habe auch schriftlich von meinem AG. das ich nebenher Selbstständig arbeiten darf, und wichtig ich zahle auch Steuern ( bedeutet, das ich auch beim Finanzamt als Gewerbebetrieb geführt werde)

NICHT RICHTIG IST: Man muss als Elektriker nicht zwingend Meister sein, es werden dann nur Beschränkungen im Bezug auf die Tätigkeiten gemacht, bzw. auf deren Umfang.

Noch mal was zu wer darf was und wie weit: Ich prüfe bei uns auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel, bei meinen Lehrgängen haben Leute gesessen von Bürokaufmann bis Zimmermann, die überhaupt keinen Plan von irgend welcher Elektrik hatten. Da sehe ich eher eine Gefährdung als wenn ich mal Leuchten anbaue oder die Werkstatt meines Kollegen neu verkabel .


ODER: Mein Kollege vom Klärwerk hat einen Zusatzlehrgang für Elektrik, und darf dadurch Pumpen an und abklemmen, Schütze tauschen, und solche Sachen (Ist wohl heute auch bestandteil der Ausbildung). Da sehe ich auch noch eher ein Gefahrenpotential, bei Personen die so etwas nicht täglich tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hueby, Das mit dem Meister erübrigt sich ja weil du jemanden hast der deine Installation Abnehmen kann.

Es war bei mir nur der Hinweis wenn jemand selber tätig wird im Installationsgewerbe und keinen Meister hat der das Freigeben kann, das er selbst den Meistertitel haben muss.

Sonst dürften ja Lehrlinge (3. Lehrjahr) auch nicht so wie es halt auf manchen Baustellen schon ist, die Installationen alleine ausführen.

Es ist nur wichtig das einer Unterschreibt der dafür haftet. Ausführen und durchführen der Installation darf jede Person, sofern die Installation hinterher Fachkundig von einem Meister Freigegeben wird.
 
Elektro

Um das ganze nun mal Festzuhalten, und die Frage zu klären, was darf ein Hausmeister.

Ein Hausmeister ohne Ausbildung zum Facharbeiter (Geselle) in einem elektrotechnischen Beruf darf selbständig ohne Aufsicht keine Installationen durchführen.

Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EUP ist, ist ein elektrotechnischer Laie. Als solcher gilt auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik.

Elektrofachkraft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft


Wenn eine Schulung als elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt wurde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterwiesene_Person

(EuP ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“)
Darf diese Person u.a durchführen:

1) Wiederholungsprüfungen von beweglichen Betriebsmitteln durchführen. (BGV A3)
2) Heranführen von Prüf- und Messgeräten.

Achtung: Diese Tätigkeit darf die EuP nur noch im Prüfteam durchführen. Für die Bewertung der Prüfergebnisse ist immer die beauftragte "Befähigte Person" nach TRBS 1203 zuständig. Eine EuP kann keine "Befähigte Person" nach TRBS 1203 werden und demzufolge nicht eigenverantwortlich prüfen. Hier bitte auch die DGUV-I 5190 berücksichtigen.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf keine Instandsetzungen oder Installationen eigenverantwortlich durchführen.


Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten:

http://www.tuev-sued.de/akademie_de.../elektrofachkraft_f._festgelegte_taetigkeiten


Zusammengefasst bedeutet es: Sofern eure Installation/Reparatur von einem Meister der Elektrotechnik unterschrieben und abgenommen wird und dieser auch die Haftung übernimmt kann jeder Installieren. Wenn ihr diese nicht nachweisen könnt und selber dafür Haftet würde ich die Finger davon lassen. Somit zuminderst den Lehrgang Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten absolvieren.
 
T.....und damit unterliegt er Anweisungen.


um das mal weiter zu erklären. Etwas ältere Broschüre auf die schnelle.

Es tummeln sich diverse Anbieter auf diesem Markt, da lässt sich gut Geld verdienen. Ich persönlich finde die Idee nicht schlecht, zumindest Gewerkeübergreifend.

Für SHM allerdings würde ich allerdings die EFKffT auf die Version: "Leuchtmittel tauschen, Schalter und Steckdoseneinsätze wechseln, Sicherungen einsetzen" begrenzen. Gibt ja noch mehr zu tun.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Ich sage mir,was ist gefährlicher:
Eine defekte Steckdose,wo der Schüler einen Stromschlag bekommen kann,oder der Hausmeister wechselt das Teil schnell aus,und überprüft das Teil selbst.Wenn Gefahr im Verzug ist für die Schüler,dann mach ich das selbst.

Friedrich
Hallo Friedrich,
wenn der Hausmeister kein Elektriker vom Beruf ist darf er ja gar nicht dabei gehen! Er muss aber die Steckdose sichern, das heißt irgendwie zukleben oder so. Nur Elektrofachkräfte dürfen solche Sachen reparieren, da sie auch entsprechende Geräte zur Überprüfung haben und bedienen können. Punkt - mehr ist zu diesem Thema nicht zu sagen.
 
ohne entsprechende Qualifikation - schlichtweg nein

Ohne nachgewiesene Qualifikation, sprich elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft mit entsprechender ständiger Weiterbildung, darf ein Hausmeister keine Arbeiten an Elektroinstallationen oder Geräten durchführen. GUV und entsprechende Gesetzeslage. Da kann der Arbeitgeber anweisen was er will, da kann der Hausmeister meinen was er will. Ob dies Praxisnah ist oder nicht, ist nach Gesetzeslage nicht relevant.
Wenn ein Hausmeister dies trotz nicht entsprechender Qualifikation tut, ist es so ... so lange nichts passiert, wird auch niemand etwas unternehmen (wo kein Kläger, da kein Richter), so bald aber auch nur der kleinste Schaden auftritt und die Schadensermittlung durch Unfallversicherer usw beginnt, steht ihr mit einem Bein im Gefängnis - ganz einfach.
Also lasst Euch die Qualifikation (eventuelle Schulungen) bescheinigen oder holt die entsprechende Vorschriften GUV- VDE bei Eurer Gewerkschaft / Elektroinnung und haltet dies Euch und Eurem Arbeitgeber vor.
Ansonsten klebt den Schalter so ab, das niemand ihn betätigen kann, inklusive Gefahrenhinweisschild (ihr dürft nicht mal in den Elektroverteiler und die Sicherung ausschalten!!!!) und beauftragt/lasst beauftragen einen Elektrofirma.

Ich bin selbst Elektrotechniker IHK... und darf jetzt, da ich ein Jahr lang keine Weiterbildung mehr hatte, keine Elektroarbeiten in diesem Sinne mehr ausführen, da ich laut Gesetzeslage dazu nicht mehr berechtigt bin. Erst wenn ich wieder entsprechende Weiterbildungen wahrnehme, darf ich wieder elektrotechnische Arbeiten ausführen. Punkt.
Man kann darüber diskutieren was man will, man kann machen was man will .. aber wenn es zum Unfall kommt, wird nach Gesetzeslage beurteilt und da steht es schwarz auf weis, wer was darf und wer nicht.
Grüße aus Schweinfurt
Robert

genau so und nicht anders!
 
Moinsen zusammen,

darf ich auch nicht die Blende einer Steckdose bzw Lichtschalters wechseln???
Dann hätte ich ja zweimal die Woche die Elektrofirma in der Schule... :-(


Gruß Huus
 
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