ohne entsprechende Qualifikation - schlichtweg nein
Ohne nachgewiesene Qualifikation, sprich elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft mit entsprechender ständiger Weiterbildung, darf ein Hausmeister keine Arbeiten an Elektroinstallationen oder Geräten durchführen. GUV und entsprechende Gesetzeslage. Da kann der Arbeitgeber anweisen was er will, da kann der Hausmeister meinen was er will. Ob dies Praxisnah ist oder nicht, ist nach Gesetzeslage nicht relevant.
Wenn ein Hausmeister dies trotz nicht entsprechender Qualifikation tut, ist es so ... so lange nichts passiert, wird auch niemand etwas unternehmen (wo kein Kläger, da kein Richter), so bald aber auch nur der kleinste Schaden auftritt und die Schadensermittlung durch Unfallversicherer usw beginnt, steht ihr mit einem Bein im Gefängnis - ganz einfach.
Also lasst Euch die Qualifikation (eventuelle Schulungen) bescheinigen oder holt die entsprechende Vorschriften GUV- VDE bei Eurer Gewerkschaft / Elektroinnung und haltet dies Euch und Eurem Arbeitgeber vor.
Ansonsten klebt den Schalter so ab, das niemand ihn betätigen kann, inklusive Gefahrenhinweisschild (ihr dürft nicht mal in den Elektroverteiler und die Sicherung ausschalten!!!!) und beauftragt/lasst beauftragen einen Elektrofirma.
Ich bin selbst Elektrotechniker IHK... und darf jetzt, da ich ein Jahr lang keine Weiterbildung mehr hatte, keine Elektroarbeiten in diesem Sinne mehr ausführen, da ich laut Gesetzeslage dazu nicht mehr berechtigt bin. Erst wenn ich wieder entsprechende Weiterbildungen wahrnehme, darf ich wieder elektrotechnische Arbeiten ausführen. Punkt.
Man kann darüber diskutieren was man will, man kann machen was man will .. aber wenn es zum Unfall kommt, wird nach Gesetzeslage beurteilt und da steht es schwarz auf weis, wer was darf und wer nicht.
Grüße aus Schweinfurt
Robert