Aktuelles
Schulhausmeisterforum
  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Elektrik Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Alles sehr gute Antworten zu diesem Thema.

erst mal möchte ich euch allen sagen, dass der oder die Schulleiter/in nicht euer Vorgesetzter ist!
Er / sie ist lediglich weisungsbefugt um den geordneten und sicheren Schulbetrieb zu gewährlesten, er / sie ist jedoch nicht euer Vorgesetzter. Werde hierzu gelegentlich den dazu gehörenden Paragraph aus dem Schulgesetz raussuchen.

Wenn ein Lichtschalter oder Steckdose defekt ist, dann darf das ein Hausmeister nur selbst reparieren, wenn er eine sogenannte Elektrotechnisch unterwiesene Person ist. Egal ob er nun Elektriker gelernt hat oder nicht, er muss diese zusätzliche Anweisung / Erlaubnis seines Vorgesetzten (Bürgermeister oder Ortsbaumeister) schriftlich haben.
Stellt euch vor am gleichen Tag eurer Reparatur ruiniert ein "lieber Schüler" der Hauptschule den gleichen Schalter wieder und dann fasst ein kleiner Erstklässler an den Schalter und kriegt eine gewischt . . . oh je !

Es gibt sicher keinen Schulleiter, der dann hinter euch steht, wenn ihr am Pranger steht.

Ich bin selbst Elektrotechniker aber ich bin da immer ganz schön vorsichtig.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Die meisten Beiträge sind schon ganz gut, aber folgendes ist richtig:

Es gibt auf der einen Seite die VDE-Vorschriften:
In der VDE1000 Teil 10 sind die einzelnen elektrotechnischen Ausbildungen definiert.
EUP Elektrotechnisch unterwiesende Person
EFK Elektrofachkraft
vEFK verantwortliche Elektrofachkraft (nur Meister, Techniker oder Ing.)

Die sehr umfangreiche VDE0100 mit ihren vielen Teilen beschreibt den Aufbau von Niederspannungsanlagen bis 1000V

Die VDE0105 beschreibt was bei dem Betreiben von elektrischen Anlagen zu beachten gilt und das eine vEFK vorhanden sein muss ("irgendwo" als Fachvorgesetzter). Alle beim VDE-Verlag zu bestellen.

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften können unter www.bgetf.de (Prävention)kostenlos heruntergeladen werden. Vergleichbar mit der GUV ...

Die BGV A3 geht auch auf die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ein. Auch ist dort eine Tabelle welche Arbeiten ein Laie, EUP und Elektrofachkraft ausführen darf.

In der BGG944 sind die Ausbildungsinhalte für die Ausbildung zur EffT enthalten. Diese Ausbildung muss mindestens 80 Stunden umfassen, mit einer Prüfung abschliessen und anschliessend muss man vom Arbeitgeber eingearbeitet und ernannt werden.

Die BGV A1 sagt sinngemäß man darf nur das tun was man kann. Macht ja irgendwie auch Sinn. Wenn man eine entsprechende Ausbildung hat, die Organisationsstruktur vorhanden ist (vEFK) und man die nötigen Werkzeuge/Messgeräte hat spricht doch überhaupt nichts gegen die Ausführung dieser Tätigkeiten.

Zusätzlich noch einen Hinweis zur Erweiterung oder Neuinstallation (auch aus einer Steckdose eine Doppesteckdose zu bauen ist eine Erweiterung): Dies darf nach der BGV A3 die EffT nicht und nach der NAV muss der Unternehmer dafür einen Eintrag im Installationsverzeichnis haben. (Konzession)

Das man für die Ausführung seiner Arbeiten verantwortlich ist sollte selbstverständlich sein. Wer denn sonst? Wenn ich mit dem Auto meines Arbeitgebers ein anderes Auto übersehe und einen Unfall baue kann ich ja auch nicht sagen das Auto ist nicht mir! Ich zahle kein Bussgeld o.ä.

Neben bei: Wie man eine Leiter einsetzen darf ist in der BGV D36/BGI521 geregelt. Bitte dort nach lesen und nicht irgendetwas in den Raum philosophieren. Wer ganz viel Angst hat sollte sich ins Bett legen und nicht aufstehn. :-)
Das soll nicht heißen das man gegen UVV´en verstoßen soll oder Arbeiten die man sich zutraut oder gelernt hat ausführt!!
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Sehr umfassend und korrekt aufgegliedert.

Damit sollten alle hier zufriedengestelltsein.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Kollegin und Kollegen,
man muß eine klare linie ziehen Grade bei Elektrische Anlagen.Es kann nicht sein das ein Hausmeister an alles dran geht wo er meint dieses alles zu können zu Hause bei mir kann ich alles und kann es verantworten aber nicht in ein öffentliches Gebäude.Ich ärgere mich immer wenn ich zuhören bekomme das kann ich selber oder ihr Kollege macht das doch auch.Ich kann nur abraten irgend etwas zu machen wo dein Arbeitgeber und nachher der Staatsanwalt Dir die Bestimmungen so auslegen werden das man dann alleine steht.Dafür bekommen wir zuwenig gehalt.

Gruß Andi
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

"bei mir kann ich alles und kann es verantworten"

da fängt bei vielen die Selbstüberschätzung an. :heul:
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Grundsätzlich dürfen bei uns keinerlei Elektroarbeiten durchgeführt werden.
Falls eine Unfallgefahr besteht, z.B. defekter Schalter, wird die Sicherung rausgeschraubt damit keiner einen elektrischen Schlag bekommt und anschließend wird eine Elektrofirma beauftragt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, das wir zum EUP - Lehrgang waren.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo!
Guten Morgen AS 67!

Ichbin jetzt erst wieder im Forum unterwegs und hab Deine Nachricht bzgl. GUV-Vorschriften gelesen. Ich hätte da sehr großes Interesse daran. Würdest Du mir die zukommen lassen?

Viele Grüße
Yeti
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Wer wechselt denn dann die Neon in der Turnhalle, wenn man nur auf 3m hoch darf. Die zeigen mir nen Vogel:grr:, wenn ich für so was ne Firma kommen lass.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Na die Elektrofirma wechselt die Leuchtstoffröhren, wer sonst?
Wer sollte dir denn einen Vogel zeigen?
Unsere Turnhallenhöhe beträgt 9,80 Meter. Da geht nicht mal jeder Elektriker rauf, wenn kein Gerüst steht.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Und daß ist unserer Gemeinde schon wieder zu teuer. Geld sparen nennen die das.
Aber wenn mal einer aus diesem Grund nen Unfall hat, dann ist das Geschrei groß.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

In der Regel werden in Turnhallen alle paar Jahre alle Röhren gewechselt und zwar von einer Fa., die vorher ein Gerüst aufstellt.Wie willst du denn sonst an die Decke kommen? Wenn es deiner Verwaltung zu teuer ist, dann warte, bis mehrere Röhren defekt sind und die Schule oder die Vereine sich beschweren.
Wer spielt schon gerne Blindekuh.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

thurn hat den genauen Wortlaut gepostet! Elektroarbeiten dürfen nur durch befugte Elektrofachkräfte durchgeführt werden! Selbst bei uns ist zwingend wenigstens ein vEFK verantwortliche Elektrofachkraft (nur Meister, Techniker oder Ing.) vorgeschrieben! In EVUs wurde früher, weil es ja noch nicht viele Meister gab es so gehandhabt, dass ein Meister für mehrere Abteilungen zuständig war! Heute ist zwingend pro Fachabteilung ein Meister, Techniker, Ing. vorgeschrieben! Eine EUP Elektrotechnisch unterweisende Person darf nach regelmäßigen Einweisungen durch den Meister, Techniker, Ing. Leuchtmittel wechseln, aber nicht die Lampen öffnen! Wer das anders macht hat ein Fuß im Gefängnis!
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Und daß ist unserer Gemeinde schon wieder zu teuer. Geld sparen nennen die das.
Aber wenn mal einer aus diesem Grund nen Unfall hat, dann ist das Geschrei groß.
Den Unfall hat es schon gegeben der Kollege hatte Gott sei dank sein Handy dabei und konnte den Rettungswagen rufen. Mit einen offenen Bruch ist Eile geboten sonst wird es eng!
Gruß MABRAUN:cool:
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo menschle,

wo bitte steht das mit den 3 Metern?

Ich soll bei meiner Turnhalle die Beleuchtung tauschen die ist zwischen 7-10 meter hoch

Hallo, das ist bei uns auch so geregelt. Steht bei uns in der Dienstanweisung.
"Keine Arbeiten über 3 Meter"

Gruß

HMT
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Berufsgenossenschaft
Arbeitssicherheit

Nach einem Absturz aus so einer höhe kommt dann ein Schreiben :

" Danke das Sie die Mehrausgaben für ein Gerüst gespart haben ,
und uns damit von jeglichen Zahlungen entbunden haben " :nono:

Gruß :angel: die Flugüberwachung

Das ist so nicht ganz richtig.
Selbst wenn ich ohne Sicherung in 20 Meter rumturne und ich abstürze zahlt die Unfallkasse (GUV gibts nicht mehr)

Wir hatten vor kurzem einen Lehrgang zum Thema Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Angeboten wurde dieser kostenlos von der http://www.unfallkasse-nrw.de/.

Dort kam natürlich auch das Thema: "Arbeiten über 3 Meter usw". Er sagte es ist egal ob man sich über diese Regeln hinwegsetzt oder grob fahrlässig handelt, die Unfallkasse zahlt immer. Natürlich sollten wir dies vermeiden, sagte er.
Einfach mal dort anrufen nachfragen.
Es ist ein Irrglaube, dass man keine Rente bekommt oder der "GUV" nicht zahlt wenn man sich bei fahrlässigen Tätigkeiten verletzt.

Gruß

HMT
 
thurn hat den genauen Wortlaut gepostet! Elektroarbeiten dürfen nur durch befugte Elektrofachkräfte durchgeführt werden! Selbst bei uns ist zwingend wenigstens ein vEFK verantwortliche Elektrofachkraft (nur Meister, Techniker oder Ing.) vorgeschrieben! In EVUs wurde früher, weil es ja noch nicht viele Meister gab es so gehandhabt, dass ein Meister für mehrere Abteilungen zuständig war! Heute ist zwingend pro Fachabteilung ein Meister, Techniker, Ing. vorgeschrieben! Eine EUP Elektrotechnisch unterweisende Person darf nach regelmäßigen Einweisungen durch den Meister, Techniker, Ing. Leuchtmittel wechseln, aber nicht die Lampen öffnen! Wer das anders macht hat ein Fuß im Gefängnis!

Schon wieder jede Menge Halbwarheiten :heul:

a) was ist eine unbefugte Elektrofachfkraft?
b) Du kannst selbst bei VW mit einer vEFK auskommen, die Anzahl ist nicht vorgeschrieben.
c) es gibt durchaus Leuchten welche geöffnet werden müssen damit das Leuchtmittel getauscht werden kann.
d) EuP dürfen eine Menge, es muss nur vernünftig ausgebildet und dokumentiert werden.

frohes neues
 
Grundsätzlich dürfen bei uns keinerlei Elektroarbeiten durchgeführt werden.
Falls eine Unfallgefahr besteht, z.B. defekter Schalter, wird die Sicherung rausgeschraubt damit keiner einen elektrischen Schlag bekommt und anschließend wird eine Elektrofirma beauftragt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, das wir zum EUP - Lehrgang waren.

Auch das Entfernen ist eine elektrotechnische Tätigkeit!!


b) Du kannst selbst bei VW mit einer vEFK auskommen, die Anzahl ist nicht vorgeschrieben.
Nicht jeder Meister, Techniker oder Ing ist eine vEFK. Genau wie eine EffT oder EUP muß auch eine vEFK berufen werden. Wie der Kollege schon geschrieben hat reicht einer der den "Hut" anzieht. (z.B. Abteilungsleiter Elektro und weitere Meistergruppen führt.)
 
Ich bin auf der suche nach Druckbaren Vorschriften die ein Hausmeister machen darf, bzw nicht machen darf.

Folgender Sachverhalt:

In der Aula ist der Lichtschalter defekt, und meine Chefin meinte heute früh, ich solle doch mal nachsehen und den Lichtschalter reparieren.

Nun zu meinen Fragen.

Darf ich Steckdosen wechseln bzw. reparieren?
Darf ich Lichtschalter (220 Volt) austauschen bzw. reparieren?

Ich benötige gesetzliche vorschriften die ich meiner Chefin unter die Nase halten kann und die auch gewicht haben.

Bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gelten zur Vermeidung von Stromunfällen in Deutschland bestimmte Regeln, welche in den Fünf Sicherheitsregeln nach Normenreihe DIN VDE 0105 zusammengefasst sind:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Diese fünf Sicherheitsregeln werden vor den Arbeiten an elektrischen Anlagen in der oben genannten Reihenfolge angewandt. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reihenfolge wieder aufgehoben.
Bei jedem Elektriker werden diese Regeln als bekannt vorausgesetzt.


wenn man nach dieser DIN Regelung nicht unterrichtet ist, darf man keinesfalls an Stromführenden Leitungen und Geräten arbeiten.
Die einzige möglichkeit in solch einem falle ist das abschalten dieses Stromkreises. Falls man weiß mit welcher Sicherung dies zu geschehen hat.:D
 
Selbst wenn ich diese 5 Sicherheitsregeln behersche, kann ich noch längst nicht irgrndwelche Elektroarbeiten ausführen.



gruß Helmut
 
Zurück
Oben