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Elektrik Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Wir dürfen nicht, wenn du nicht Unterwiesen bist. Und das muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Das problem ist man will es garnicht mehr. Die Zeiten ändern sich.
Wenigstens hier.

MFG
 
Nach langer Zeit mal einige richtige Fakten von einem Elektromeister der auch entsprechende Seminare anbietet und die Vorschriftensammlung des VDE hat ;-)

1. Man darf sich nicht erwichen lassen. Wichtig sind alle meine Hinweise im Falle eines Unfalls oder einer Überprüfung durch die BG...

2. Es gibt in den Vorschriften folgende Unterschiede:
a. EUP - Elektrotechnisch unterwiesene Person. Kann bei wenigen Minuten anfangen und endet in der Regel bei max 2 Tagen.
Sinn ist es Tätigkeiten die man auch zuhause macht in einem Betrieb (auf der Arbeit) machen darf. Dazu gehören Leuchtmittel wechseln und Sicherungskasten öffnen, einzelne Betriebsmittel bedienen (Sicherung) und Spannung prüfen mit einem zweipoligen (!) Messgerät. Die Einweisung kann durch eine Elektrofachkraft erfolgen (Geselle/Facharbeiter)
Die Unterweisung erfolgt, damit der Mitarbeiter sich nicht verletzt! Wiederholung lt. BG bei gefahrengeneigten Tätigkeiten (z.B. Elektrotechnik) mindestens einmal im Jahr - könnte in der DGUV V1 stehen, sonst googeln)

b. EffT oder EFKffT - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (DGUV V3 und DGUV Grundsatz 303-001)
Sinn der Ausbildung ist es Gefahren zu erkennen die bei der Arbeit auch für Dritte entstehen können (Steckdose, Schalter). Die Mindestausbildung ist nach der BG mindestens 80 Stunden (2 Wochen) - ja ich weiß es werden auch 2 oder 5 Tage angeboten. Bei einem Unfall dann viel Spaß! Wenn man diesbezüglich bei einem Bildungsanbieter nachfragt werden diese sich rausreden wie: die restlichen Stunden muss man sich anders wie zusammen stellen...
Benden muss man dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Die auszuführenden Arbeiten müssen dann konkret beschrieben und eingewiesen werden!

c. EFK - Elektrofachkraft - in der Regel nach einer 2, 3 oder 3 1/2 jährige Ausbildung als Geselle oder Facharbeiter. Selbständiges arbeiten im erlernten Bereich. - Auch hier ist es gut zu wissen, dass es eine allwissende Elektrofachkraft nicht gibt - auch wenn viele Elektriker so tun ;-)

d. vEFK - verantwortliche Elektrofachkraft (Meister, Techniker oder Ingenieur)

Gibt dann noch paar Besonderheit die ich jetzt aber mal weglasse...

Als Beispiel für die Unterschiede nehme ich gerne die "Lampe". Das Leuchtmittel darf die EUP wechseln. Eine neue Lampe darf die EffT wechseln. Wenn die Drähte (Leitungen) nicht richtig angeschlossen sind kann man Dritten einen Stromschlag zufügen. Vermieden wird dies durch ein entsprechendes VDE Messgerät. Kein Multimeter!!!
Der Elektromeister (vEFK) ist für die richtige Auswahl des Personals verantwortlich und nicht ein Schulleiter. Der Schulleiter ist im Sinne der VDE ein Laie - in der Regel auch ein Physiklehrer.
Letztendlich ist auch ein nicht eingewiesener Elektriker "uninteressant"!

a-c muss nach der DIN VDE unter der Leitung einer verantwortlichen Elektrofachkraft arbeiten - hier ist das größte Problem!
Welcher Hausmeister kennt seine vEFK?

Die regelmäßige Unterweisung gilt auch für die Elektrofachkräfte b-d!

Als weitere Literatur empfehle ich die DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600. Die Vorschriften müssen zugänglich sein - über die vEFK.
Daneben gibt es die Betriebssicherheitsverordung - gerade bei der "tollen" Idee der Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 sehr zu empfehlen. Das von einer EUP in Eigenverantwortung machen zu lassen widerspricht dieser Verordnung!!!

Alles was von dem abweicht erhöht die Chance im Schadensfall eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe zu erhalten inkl. Regressansprüche der Unfallversicherer. Ob man sich selber oder ein Schulleiter dafür eine entspreche Entlohnung erhält um dieses Risiko einzugehen muss nicht ich entscheiden!

Bei Interesse an einer Schulung einfach melden - Unterweise auch gerne vor Ort ;-)

Allerdings habe ich begrenzte Zeitressourcen, da ich im 3. Semester an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln studieren. Jura kann sehr interessant sein :-)
 
Moinsen zusammen,

darf ich auch nicht die Blende einer Steckdose bzw Lichtschalters wechseln???
Dann hätte ich ja zweimal die Woche die Elektrofirma in der Schule... :(


Gruß Huus

Passt wunderbar zu meinem Text: Durch das Wechseln von Abdeckungen kann einem Dritten nichts passieren. Was ist wenn man bei dem Wechseln an die Kontakte kommt? Man ist ggf. Tod. Ist die Steckdose unter der Blende fingersicher? Ältere Steckdosen normalerweise nicht. Kennt man die fünf Sicherheitsregeln - wie wird das Messgerät bedient - was kann man messen.

Unterweisung zur EUP mit Einsatz durch eine vEFK und man ist auf der sicheren Seite!
 
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