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Elektrik Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

gustav

Hausmeister
Ich bin auf der suche nach Druckbaren Vorschriften die ein Hausmeister machen darf, bzw nicht machen darf.

Folgender Sachverhalt:

In der Aula ist der Lichtschalter defekt, und meine Chefin meinte heute früh, ich solle doch mal nachsehen und den Lichtschalter reparieren.

Nun zu meinen Fragen.

Darf ich Steckdosen wechseln bzw. reparieren?
Darf ich Lichtschalter (220 Volt) austauschen bzw. reparieren?

Ich benötige gesetzliche vorschriften die ich meiner Chefin unter die Nase halten kann und die auch gewicht haben.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Kollege,
wir hatten das Glück das es einen Unfall gab: Der Kollege SHM hatte das Pech eine Steckdose zu benutzen die von eine Firma angeschlossen aber nicht geprüft wahr der Kollege hat sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen und alle SHM haben die Anweisung bekommen von Steckdosen und Lichtschaltern die Finger zu lassen. Es ist so das die Firma hier keinen Auftrag mehr bekommen hat!
Druckvorschriften was der SHM an Strom machen darf findest du sicher auch bei den UVV der GUV!
Manfred
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Gustav

Vielleich hilft dir das weiter:

§ 3
Grundsätze


(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. DA
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden. DA


DA zu § 3 Abs. 1:

Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.

Die Forderung "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere: –das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, –das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen, –das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen, –das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen, –das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z.B. bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.
Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31 051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.


DA zu § 3 Abs. 2:

Im Allgemeinen liegt ein Mangel nicht vor, wenn beim Erscheinen neuer elektrotechnischer Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen gestellt werden.

Die Berufsgenossenschaft verweist in ihrem Mitteilungsblatt auf die im Anhang 1 aufgeführten Anpassungen vorhandener elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Gustav,

ich habe von der Bauabteilung meines Dienstherrn untersagt bekommen, Elektroarbeiten selbst auszuführen - ich könne ja keine Gewärleistung über die Arbeiten geben! (Ich bin gelernter Elektroinstallateur). Wir sind in einer grossen Umbauphase und sind dabei auf Kabel gestossen, die noch aus dem Jahr 1949-1951 sind! Die wollte ich eigentlich nur austauschen, nicht mehr; Nein, darf ich nicht! Vor Wochen wurde ich bzw. wir Hausmeister angewiesen, Geld einzusparen, hier wird es wieder ausgegeben. Ist schon komisch!
Ich darf eigentlich nur noch leuchtmittel wechseln ohne gross darüber nachzudenken.

Viele Grüße
Yeti.
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Ich sage mir,was ist gefährlicher:
Eine defekte Steckdose,wo der Schüler einen Stromschlag bekommen kann,oder der Hausmeister wechselt das Teil schnell aus,und überprüft das Teil selbst.Wenn Gefahr im Verzug ist für die Schüler,dann mach ich das selbst.

Friedrich
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Friedrich,
nee ist absolut klar - dieser Fall zieht natürlich vor!
Es darf nichts passieren, auf keinen Fall den Schülern!
Mir ging es beim letzten Beitrag einfach nur um das Allgemeine.
Ich finde es schade, dass man so den Riegel vor bekommt. Bei dem selben Verein habe ich schon Verteiler umgebaut, mehrere 100 Meter Kabel Aufputz und Unterputz verlegt, da fragte damals auch keiner!? Warum heute? Ich weiß auch nicht, ob was vorgefallen ist, keine Ahnung.
Man kommt sich nur ein wenig verloren vor, gerade noch weil man den Beruf erlernt hat. UND: vor 14 Tagen habe ich Aufmaß für eine Umbauaktion von Leuchten erstellt, die jetzt über Bewegungsmelder geschaltet werden sollen - das kann ich dann wiederum machen!? Also alles ein wenig verworren!

Yeti
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Gustav,

Die Hausmeister der Stadt Lauf dürfen ,wir haben über unseren Arbeitgeber an einer Schulung teilgenommen "Elektrotechnisch unterwiesene Personen - Niederspannung"mit Prüfung und Zertifikat.
Durch den Sicherheitstechnischen Dienst der Versorgungswirtschaft e.V.

Nur zum Verständnis ,ich hab das auch vorher schon gemacht aber jetzt darf ich es.:D

Gruss Rene
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Kollegen,

es ist mir auch unverständlich.
Warum sollte ich das nicht machen, vor allem, wenn Gefahr für die Kinder besteht.
Wir sollten es anstreben, dass wir geschult werden mit Prüfung und Zertifikat kleinere Reparaturen und auch wiederkehrende Prüfungen an Elektrischen Anlagen und Geräten durchzuführen.

Ich ziehe viel qualitativ gute Arbeit im Kleinen Bereich (ein Schulgebäude) dem nicht viel bringendem Papierkampf eines Gebäudemanagers (mehrere Schulgebäude) vor!

Wenn Du Yeti, als gelernter Elektroinstallateur keine Gewährleistung beim Austausch einer Steckdose geben kannst, dann kann der Bauabteilungsleiter deines Dienstherrn auch bestimmt keine Gewährleistung über die Entscheidungen und Anordnungen geben, die er macht.
Er sollte sein Amt niederlegen!
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Kollegin und Kollegen,

lasst blos die Finkerweg von Sachen wo Leute gefährtet werden,auch wenn du dies
in dein Privatbereich kannst.Wenn was Paziert,wird der Staatsanwalt nicht mehr fragen
ob du das ganz od.nicht.Du darfst das nicht.


Gruß Andi:D:hoch:
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Kollegen,
ich kann nur nochmal das was Andi geschrieben hat unterstreichen!! Auch wenn die Schulleitung sagt ihr sollt Steckdosen und Schalter wechsel ihr geht in den Bau wenn einem Schüler was geschieht und nicht der Schulleiter der wird sagen das er euch nicht gesagt hat an Schaltern und Steckdosen zu Arbeiten!:grr:
Gruß Manfred
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo zusammen,

für einen Lichtschalter ist mindestens ein dreimonatiger Lehrgang mit Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erforderlich. Ansonsten Finger weg, auch wenn Ihr das privat macht und auch könnt. Wer Interesse hat, dem stelle ich die neuesten GUV Vorschriften per eMail zur Verfügung. Nicht nur Elektro, sondern alles, was für uns Hausmeister relevant ist.

LG Stefan
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo smoky,

das ist nur eine Absicherung für dein Abeitgeber,um Dich Veranwortlich zu machen
wenn was ist.Ich hoffe das Du wenn du was machts alle vorschriften die wir garnicht intus haben auch einhältst.Wenn was ist werden die schon die Schublade öffnen und man Schaut tum aus der Wäsche.Wir arbeiten in ein öffendlichen Gebäute da sind in den letzeten Jahren soviel Vorschriften geändert ,die kann mann als Hausmeister garnicht alle wissen.Und bei ein Greschkurs ist das so eine Sache.

Gruß Andi:hoch:
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo!
Das ist immer wieder ein interessantes Thema. Ich finde es gut wenn solche Sachen diskutiert werden aber ganz wichtig ist, daß unter dem Strich auch etwas dabei heraus kommt. Wie gesagt dieses Thema kommt immer wieder auf und ich (gelernter Strippenzieher) habe meine Konsequenzen daraus gezogen: Ich werde keine elektrischen Arbeiten verrichten, weil man sonst selbst zur Verantwortung gezogen wird und dazu habe ich keine Lust. Einen Lehrgang besuchen - kann man, aber da wird nur einer gesucht dem man nachher die Verantwortung "zuschustern" kann. Arbeitseifer und sparen ist ganz gut aber für meinen Hungerlohn möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster legen.
MfG
Klassenkasper
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo,

warum sollte ich das nicht tun, wenn ich es lt. meiner Prüfung darf? Womit rechtfertigt Ihr Euren Job? Ich sichere meinen Arbeitsplatz damit, in dem ich im Rahmen des mir erlaubtén, Arbeiten selber verrichte. Soll ich für einen Lichtschalter eine Firma rufen?????????????????????????
Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wohl gemerkt gilt dies für alle, die eine gültige Prüfung haben (Elektriker, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten). Türen auf- und zuschließen kann auch ein "Ein Euro Jobber" ohne Ausbildung.

LG Stefan
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Stefan,
das wir unseren Job sichern müssen ist eine Sache und das du eine Prüfung hast ist o.k. denoch stellt sich die Frage was ist wenn du eine Steckdose gewechselt hast und ein Schüler hat einen Stromunfall wer dann seinen Kopf hinhält? Wir hatten einen Unfall wo eine Firma eine Steckdose gewechselt hat und ein Kollege einen Stromschlag bekommen hat. Hier gibt es die Anweisung keine Schalter und Steckdosen zu wechsel den kein Kollege hat ein Prüfgerät um die Arbeit zu prüfen! Wir dürfen nichtmal Leuchtstoffröhren wechsel wenn diese eine Glasabdeckung haben da diese einem Schüler fast auf den Kopf gefallen ist!
Gruß Manfred :hoch:
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

Hallo Kollegen,
bei uns ist es so geregelt: defekte Schalter und Steckdosen dürfen vom Hausmeister getauscht werden, wir müssen es nicht. Die Beleuchtung muß von uns getauscht werden.
Ich Hhbe bei der Telekom gelernt und anschl. 5 Jahre im Elektrohandwerk gearbeitet. So mit ist das mit der Elektrofachkraft auch geregelt.
Warum man nicht mehr machen darf ist schnell geklärt:
Nur ein Meisterbetrieb darf Elektroanlagen erstellen/ Kabel verlegen.
Wenn also von euch jemand einen Elektromeister hat ist es erlaubt, sonst nicht. Da die Arbeitgeber auch keine Elektromeister haben können wir als Elektriker auch nichts machen.

So ist es nun mal mit der Bürokratie in Deutschland.

Gruß Mario
 
AW: Darf ein Hausmeister Elektronarbeiten durchführen?

AS67 schrieb:
Hallo,

hier nochmal alles zum nachlesen. Ich hoffe, es funktioniert mit dem hochladen.

Gruß Stefan

Hallo ,es gibt neue Vorschriften und das seit 5 Monaten ,:confused: demnach dürfen elektrisch unterwiesene Personen nichts mehr an elektrischen Anlagen machen .Auch die Messungen mit Geräten ist verboten .Habe alles die letzten 20 Jahre selber gemacht obwohl ich nicht vom Fach bin ( Hoppystromer ) ,aber in Zukunft las ich dann mal die Finger weg ,weil wie schon hier oft angesprochen ,wenn was passiert stellt sich keiner vor Euch.
Ausserdem wollen die Elektrofirmen auch leben.
Gruss Franz
 
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