pfropfy
Registriertes Mitglied
Seit dem 31. August 2013 sind Unternehmen, die öffentliche Tankstellen betreiben oder über die Preissetzungshoheit an diesen verfügen, verpflichtet, Preisänderungen bei den gängigen Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel „in Echtzeit" an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden.
Beschwerden bezüglich der von Verbraucher-Informationsdiensten angezeigten Tankstellendaten richten Sie bitte an die Beschwerdestelle des jeweiligen Verbraucher-Informationsdienstes. Falls Sie sich direkt an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wenden möchten, schreiben Sie bitte eine EMail an mts-kraftstoffe-beschwerden@bundeskartellamt.bund.de.
Derzeit sind folgende Verbraucher-Informationsdienste zugelassen und beziehen die Preisdaten direkt von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe:
Beschwerden bezüglich der von Verbraucher-Informationsdiensten angezeigten Tankstellendaten richten Sie bitte an die Beschwerdestelle des jeweiligen Verbraucher-Informationsdienstes. Falls Sie sich direkt an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wenden möchten, schreiben Sie bitte eine EMail an mts-kraftstoffe-beschwerden@bundeskartellamt.bund.de.
Derzeit sind folgende Verbraucher-Informationsdienste zugelassen und beziehen die Preisdaten direkt von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe:
- ADAC: www.adac.de/tanken
- Clever-Tanken: www.clever-tanken.de
- Mehr-Tanken: www.mehr-tanken.de
- Spritpreismonitor: www.spritpreismonitor.de
- Spritgong: www.spritgong.de
- Tanke-Günstig: www.tanke-guenstig.de
- Sparsamtanken: www.sparsamtanken.de
- Benzinampel: www.benzinampel.de
- Tanken Tanken: www.tankentanken.de