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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Schultafelüberprüfung

Hey hubmue,

klar das kann ich verstehen die Gehaltsstufe EG3 ist in meinen Augen für uns SHM auch nicht mehr haltbar, das war vielleicht zu der "Gelobten" Zeit wo ein SHM noch wenige Aufgaben hatte ...... (wenn es damals wiklich so war)

Klar ist das sich unser Beruftsbild klar geändert hat, Überprüfungen, Sicherheitsnachweise führen etc. so sollte sich auch was an der Bezahlung ändern.

Trotzdem findet man immer wieder noch so veralte Ausschreibung WESENTLICHEN AUFGAGEN "Sauberhaltung des Schulgrundstückes und der Außenanlage ...." :mad:

Das Bild des SHM ist immer noch das gleiche in vielen Köpfen ... Klar machen wir auch die Schulhof Tonnen leer und heben auch mal Papier auf und schwingen den Besen .... aber zu unseren wesentlichen Aufgaben zählt es wohl doch wohl das für mit für den Gebäude Zustand sorgen und das hier die Sicherheit eingehalten wird, etc.

Egal das aufregen bringt leider nix :rolleyes:, raus von EG 3 kommt man jedoch auch wen man "höherwertige Arbeiten verrichtet" das wäre in meinen Augen SICHERHEITS ÜBERPRÜFUNGEN .... hochwertigere Arbeiten müssen auch entsprechend bezahlt werden.

Was bleibt wir sind die Personen vor Ort wir halten den "Betrieb" an laufen, Müll aufheben kann jeder .... das fehlt ist die Erkenntnis !
 
Ist doch eigentlich alles ganz einfach: Bei uns werden die Schultafeln einmal im Jahr, meist in den Herbstferien von SHM geprüft. Es wird nur eine Sicht-Funktionsprügung durchgeführt. Sollte ewtas kaputt sein wird die entsprechende Fachfirma angerufen und die repariert dann die defekte Schultafel.
 
Ist doch eigentlich alles ganz einfach: Bei uns werden die Schultafeln einmal im Jahr, meist in den Herbstferien von SHM geprüft. Es wird nur eine Sicht-Funktionsprügung durchgeführt. Sollte ewtas kaputt sein wird die entsprechende Fachfirma angerufen und die repariert dann die defekte Schultafel.

Nur dann wenn du die Sachkunde darüber hast und nachweisen kannst sonst Finger weg!!!

So sieht es aus !

Denn die Sichtprüfung /Funktionsprüfung ersetzt ja nicht die Prüfung nach der Richtlinie GUV und somit bleibt das Problem das Gleiche! Es macht keinen Sinn eine Sichtkontrolle zu machen ohne die Vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu lassen !

Gruß Mike
 
Man dreht sich ja im Kreis.

Nehmen wir an ich wäre nicht sachkundig,
müsste ich dann überhaupt wissen, das ich nicht sachkundig bin?
Oder wäre das etwas für die Vorgesetzten?

Im Falle des hochgeladen Formulares könnte man seine Eintragungen vielleicht ergänzen mit: " Was ist die GUV?"
Oder anstelle des gestellten Formulares ein eigenes zurückschicken:
"Einfache Sichtprüfung; festgestellte Mängel..."

Die meisten hier kommen aus dem Handwerk und sind sehr gut in der Lage
grobe mechanische Defekt zu erkennen.
Wie lose Dübel, defekte Gelenke etc.

Aber eine verzogene Bowdenzugführung,
ausgeschlagene Führungsrollen und was weiß ich (bin nicht sachkundig)
 
Nur dann wenn du die Sachkunde darüber hast und nachweisen kannst sonst Finger weg!!!

So sieht es aus !

Denn die Sichtprüfung /Funktionsprüfung ersetzt ja nicht die Prüfung nach der Richtlinie GUV und somit bleibt das Problem das Gleiche! Es macht keinen Sinn eine Sichtkontrolle zu machen ohne die Vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu lassen !

Gruß Mike

Also nochmal: In der GVU ist es doch eindeutig beschrieben.

Zitat aus der GUV Broschüre:

Tafeln sind in angemessenen Zeiträumen auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben; vgl. § 11 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1).
Es wird empfohlen, die Prüfung jährlich durchzuführen. Prüfung bzw. Instandsetzung ist von Sachkundigen zu leisten. Hierzu zählen neben Vertretern von Fachfirmen auch einschlägig vorgebildete Handwerker bzw. Hausmeister.
Prüfungen und durchgeführte Wartungsarbeiten sollten dokumentiert werden.

Bei der Prüfung sollen besonders folgende Punkte beachtet werden:


  1. Wand- oder Bodenbefestigungen Z.B. fester Sitz aller Verankerungen an Böden, Wänden oder Decken entsprechend der Montageanleitung des Herstellers.
  2. Verbindungselemente Z.B. Verschraubung, Verdübelung, Verleimung, Verschweißung, Niet-,Klemm- und Steckverbindungen sowie Scharniere, Gelenke, Drehbänder.
  3. Funktion Z.B. genaue Führung, Leichtgängigkeit der beweglichen Teile.
  4. Äußerer Zustand Z.B. keine Absplitterungen, Risse, fehlende Teile; intakte Abdeckungen; keine scharfkantigen Kreideablagen.

Was anderes machen wir auch nicht. Wir dokumentieren nur das wir uns die Schultafeln angeschaut haben, aber nicht die Wartung bzw. die Reparatur. Ich gehe mal davon aus das die meisten Hausmeister soviel technisches Verständnis haben um zu schauen ob eine Schultafel ordentlich funktioniert oder nicht.
 
Zitat:
"Es wird empfohlen, die Prüfung jährlich

durchzuführen.
Prüfung bzw. Instandsetzung ist von
Sachkundigen zu leisten. Hierzu zählen
neben Vertretern von Fachfirmen auch
einschlägig vorgebildete Handwerker
bzw. Hausmeister.

Prüfungen und durchgeführte Wartungs-
arbeiten sollten dokumentiert werden. "


Diese zwei kleinen Wörtchen relativieren die gesamte Diskussion.
Selbstverständlich kann der HM eine Sichtprüfung o.ä. durchführen.
Zusätzlich zu den richtigen GUV Prüfungen durch Fachkräfte,
welche aber mit diesen zwei Worten nicht zu einer gesetzlichen Pflicht gehören :mad:,
sonder nur eine Empfehlung darstellen.
 
Hallo zusammen,
Ich kann nicht begreifen wie einige hier die gesetztes Lage deuten oder Verstehen.
Es ist mir doch egal ob es sich bei der GUV um ein Gesetz /Vorschrift oder Verordnung oder Richtlinie handelt.... darum geht es doch hier nicht!

Es geht vielmehr darum ..und jetzt aufgepasst!
Wenn du als Hausmeister (wir setzen hier eine Handwerkliche Ausbildung mal voraus) eine Sichtprüfung durchführst, kannst du das so oft machen wie du willst ,das kann jeder (sogar Lehrer) nur wäre ich vorsichtig mit einer Dokumentaion incl. Unterschrift)!

Sachkundig bist du nur dann, wenn du einschlägig mit den verschieden Tafeln hinsichtlich der Funktionen der Federn, Rollen, Aufhängungen Verbindungen zur Wand, Kipps Sicherheit, Ösen, Seilzüge, verschiedene Bauweisen der Tafeln, Gewichte und deren Befestigung /Umwicklung der selben unsw. unsw. geschult und Unterwiesen worden bist! UND DU BIST NICHT SACHKUNDIG NUR WEIL DU EINE AUSBILDUNG IM HANDWERK HAST (AUSNAHME DU STELLST SCHULTAFELN HER!)

Warum ich mich hier so energisch gegen die m.M. nach falsch interpretierten Aussageneiniger Kollegen stelle hat folgenden Hintergrund.

Unsere Verwaltung wollte auch das wir die Schultafeln überprüfen ! Wir haben auf die fehlende Sachkunde hingewiesen (diese wurde ebenfalls von der GUV /Fachkraft für Arbeitssicherheit bestätigt das wir keine Schultafeln prüfen dürfen!
Dann wurde uns gesagt wir sollen nur Sichtkontrollen durchführen und diese protokolieren! Dagegen haben wir uns auch gewährt mit dem Hinweis ich protokoliere höchstens das eine Schultafel in der Klasse ist und mehr nicht!

Und jetzt kommts! Und das habe ich mir nicht ausgedacht !!
2 Wochen später ruft mich mein Kollege an und berichtete mir das ein Kind am Rücken verletzt worden ist da eine Aufhängung am Seilzug gerissen ist! ( hätte man unter Umständen bei einer Sichtkontrolle mit Taschenlampe im Gestell mit gut glück entdecken können da die eine Sicherungsmutter abgefallen war (M4) Die Tafel rutsche runter und traf ein Kind die hatten einen Stuhlkreis direkt vor der tafel gebildet!

Jetzt gings erst richtig los Krankenwagen /Arztbesuch / Bürgermeister fuhr direkt zur Schule um sich einen Eindruck über die Situation zu machen .
Und jetzt ratet mal was der fragte ? Wer ist Schuld das das passiert ist ! wo ist der Hausmeister ? das hätte er sehen müssen !!!
Sein Glück war jedoch das er sich weigerte irgend etwas zu unterschreiben was eine Sichtprüfung angeht und verwies auf den Mailverkehr bezüglich der GUV und der Sachkunde im Vorfeld mit er Dienststelle!

Auf den Sack gekriegt hat der Chef von der Gebäudewirstschaft!
Seit dem werden und wurden alle Schultafel aller Schulen durch eine Fachfirma jährlich kontrolliert und dokumentiert!

So und wer jetzt immer noch der Meinung ist das er seine Tafeln selber Konrtolieren kann oder will dem kann ich jetzt auch nicht mehr helfen.

Setzt euch dochmal mi einer Schultafle Firma in Verbindung bezüglich der Kontrollen ! Ihr kommt aus dem Staunen nicht mehr raus was da schon alles passiert ist !!

´Mit diesem Beitrag möchte ich die Kollegen schützen die Unsicher sind was die Rechtslage angeht !! lasst die Finger von den TAFELN!
Meldet wenn diese nicht nach den Richtlienen überprüft werden schriftlich Eurem Vorgesetzem und mehr nicht !
ENDE DER DURCHSAGE


jetzt kann der ein oder Andere noch meine Rechtschreibfehler bemängeln oder Wörter auf die Goldwaage legen, das ist völlig in Ordnung.
Nur wird's nichts an dem ändern was mein Anliegen an alle war! Sicherheit für die Hausmeister!


PS . Ein Vorschlag an meine Dienstelle einige von uns zur Sachkundefähigen Person auszubilden zu lassen wurde abgelehnt mit dem Vermerk kein Geld da und es wäre doch etwas zu gefährlich was die Überprüfung und dessen Protokollierung angeht!

In diesem Sinne wünsche ich allen Kollegen und dessen Nutzern eine Unfallfrei Zeit in ihrem Objekt!

Und nein ich bin nicht böse !!! Ich habe Euch als Kollegen alle lieb ;-)


Mike
 
Hallo Mike,

guten Bericht und auch aus meiner Sicht genau so soll es laufen, der Vorgesetzte "sollte" eine oder mehrere Person/en entweder Sachkundefähig machen oder eben einen Handwerker rufen der das darf.

Solche Vorfälle zeigen eben das auch hier so einiges passieren kann.

In einer Schule bei uns sind auch die Drahtseile etc. schon mal (4 Vorfälle) flegen gegangen.... dann saust so eine afel mal schnell mit einer Hammer Kraft zu Boden .... gut das unsere unten die Stopper mit den Bremsen haben ... also Gott sei dank nix als Sachschaden ...

Noch mal eine Frage in die Runde:

WO könnte man sich für Tafeln den Sachkundefähige machen ?! Hat ein Kollege dieses schon gemacht !?
 
Hier abschließend eine PDF Datei von der Unfallkasse Hessen die m.E. eine sehr Gute Broschüre im bezug auf Schultafeln und deren Vorschriften herausgegeben hat.
besser noch als die die ich von GUV NRW kannte.
guckst du hier ...............
http://www.ukh.de/uploads/tx_ukhdruckschriften/SR_Band_10.pdf

Hallo Jörg...
leider habe ich auch nicht gefunden wer diese Sachkundprüfung macht bzw. ausbilden kann und darf.

ich hatte aber im Januar mit der Sachkunde Person die unsere Tafeln überprüft gesprochen und Ihn gefragt wer das bei Ihm gemacht hat und ob er Firmen kennt die das machen.

Er teilte mir mit das es nur dann Sinn macht die Prüfung zu absolvieren wenn man auch Schultafeln selber Herstellt und alle möglichen Modelle kennt.
Unfälle die durch Fehlkonstruktionen oder auch einfach nur durch verschleiß passieren, müssen aus einer Art Erfahrungswert untersucht werden.
Da er selber verschiedene Modelle mit herstellt weiß er natürlich auch am besten wo die Fehler lagen oder liegen.
Und wann es nötig wird bestimmte Kontrollpunkte genauer zu Untersuchen.

Und nun mal noch so am Rande ..ich habe die EG5 und bin auch nicht unbedingt scharf darauf diese Überprüfung für nothing durchzuführen.
Ich versuche eben mich nicht unnötig einem Risiko umsonst auszusetzen.
Ich sehe das vielleicht auch etwas enger wie andere Kollegen aber ich habe vielleicht auch schon mehr gesehen.

Ich habe 4 Jahre am Waffensystem Tornado alles mögliche an und abgeschraubt ..Wartungen durchgeführt ,Ein und Ausgangskontrollen gemacht Vorflug Inspektionen unsw.... Das war alles kein Problem denn ich hatte dafür eine mehrjährige Ausbildung und es entstand bei den Arbeiten nie ein Zeitzwang.
Du warst dann fertig wenn du es gesagt hast .Und du warst auch nur mit dieser einen Arbeit beschäftigt!
Hier in der Schule ist das anders
Kinder, Lehrer Eltern Betreuer oder andere Personen die dich ständig während der Arbeit unterbrechen.
Also ich möchte diese Tätigkeiten nicht durchführen.
Nicht ohne entsprechende Entlohnung wir kriegen doch eh immer mehr aufgebürdet!

Gruß Mike
 
Also ich arbeite gerne an "meiner" Schule da schau ich nicht auf meine Lohngruppe! Aber das ist ein ganz anderes Thema!

Wie ich schon beschrieben habe, gehe ich einmal im Jahr durchs Schulhaus und mache eine Funktionskontrolle. Es wird nur nach sichtbaren Schäden geschaut, alles andere muss auch nicht geprüft werden, da ich kein Schultafelhersteller bin und ich nicht die Tafeln auseinander nehme um zu schauen wie die Seilzüge beschaffen sind. Ich glaube das ginge auch schon zu weit.
 
Das Problem ist doch das wir davon Leben sollten, und nachdem uns Pausenverkauf, Automaten ect genommen wurden einfach zu wenig vom Brutto bleibt.
Deshalb eben Fortbildungen und Weiterbildungen absolvieren um damit eine Bessere Eingruppierung zu erreichen. Und somit können wir dann auch gewisse Prüfungen übernehmen.
 
Hallo Tratos,

ja richtig, heute ist der Kiosk vermietet und der Müll bleibt uns, die Gezahlung meist noch die gleiche wie zuvor ...

Das Denke was macht ein SHM oder HM und somit die Bezahlung sollte sich doch Grundlegend ändern.
Wir sorgen für die Sicherheit und den Zustand des Gebäudes, prüfen selbst und oder veranlassen das, machen Rep. und schauen das alles rund läuft .

Ich denke auch das wir "NUR NOCH" mit "Qualifizierung + Weiterbildung" zum einen besser oder angemessen Gehalt konnen können und zum anderen nicht ausgetauscht bzw. durch günstige Arbeitskräfte werden.

Ein Sprichwort sagt "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit"

Ich denke jeder kennt das Vorurteil "Hausmeister ..... da hast Du es gut ..... denn ganzen Tag Kaffee trinken, und ab und an Kreide ausgeben... usw."

Wenn sich die Auffassung SHM und HM ändert, so wie sich unser Aufgabengebiet ändert und erweitert, könnte sich auch hier (in der Bezahlung etc.) was ändern, auch für die Kollegen die mit EG3 versuchen Ihre Familie (die sie Dank der 46.75 Std., eh nicht sehen) durch zu füttern.

Also klar reiss ich mich auch nicht um den Job, jetzt auch noch Tafeln zu prüfen oder zu veranlassen (kommt doch immer eine Schüppe drauf), aber ich bin dafür die Stellen und die Aufgaben genauer zu untersuchen - und die Bezahlung angemessen wird.
 
Ich wusste gar nicht mehr dass ich eine Broschüre der Unfallkasse Hessen in unserer Download-Datenbank hochgeladen habe.

Die Broschüre heißt: Einführung in die Schultafelprüfung und kann hier heruntergeladen werden.


KLick
 
Ja Dexter
und wenn man sich das durchliest ..was ich übrigens auch in #69 verlinkt habe, dann macht das ganz schnell deutlich, das wir an der Schultafel nix zu suchen haben :-)
So wie ich es von Anfang an geschrieben habe.
Gucken ist ok, auch mal dran rabbeln oder sonstiges, das kann man machen wie man will, solange man nichts protokollieren muss! Denn sonnst sieht es mit der Haftung schlecht aus......
Ist etwas augenscheinlich defekt, dann melde ich es Schriftlich meiner Dienststelle und sichere evtl. die Tafel.
Aber das ist das einzigste was ich protokoliere und tue!
Eine Fachfirma setzt dann die Tafel in Stand.

Übrigens gilt das gleiche auch für Sport und Spielgeräte !



Gruß Mike
 
Ist doch eigentlich alles ganz einfach: Bei uns werden die Schultafeln einmal im Jahr, meist in den Herbstferien von SHM geprüft. Es wird nur eine Sicht-Funktionsprügung durchgeführt. Sollte ewtas kaputt sein wird die entsprechende Fachfirma angerufen und die repariert dann die defekte Schultafel.


Das ist doch was ich gemeint habe!
 
Auch wenn die verlinkten Broschüren dazu keinerlei Wort verlieren,
kann man doch alle "Bestimungen" eins zu eins auf interaktive Tafeln beziehen!?

Weiß da jemand Genaueres?

Die interaktiven Tafel, welche ich kennengelernt habe, sind alle in Pylonbauweise,
sollten also artverwandt sein.
Zusätzlich wäre da natürlich die elektrische Sicherheit zu bewerten.
 
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