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Schulhausmeisteralltag digitalisieren – was würde euch wirklich helfen?

Jörg

Jörg
Teammitglied
Moderator
Hallo zusammen!

Mal eine Frage in die Runde:

Wie viel Zeit verbringt ihr eigentlich mit Checklisten, Kontrollgängen, Dokumentationen und Papierkram?

Ich beschäftige mich gerade mit der Idee, kleine digitale Anwendungen zu entwickeln, die uns Schulhausmeistern den Arbeitsalltag erleichtern.

Und da geht es nicht nur ums Zählerablesen!

Stellt euch vor, ihr könntet folgende Aufgaben direkt mit dem Smartphone oder Tablet erledigen:

Leitern und Tritte:
Prüfungen dokumentieren, Mängel erfassen und Prüftermine im Blick behalten.

Aufzüge und Notrufsysteme:
Sicht- und Funktionskontrollen sowie festgestellte Störungen dokumentieren – natürlich nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit.

Winterdienst:
Schneeräumen, Streuen und die Beseitigung von Rutschgefahren mit Uhrzeit und Einsatzort festhalten.

Brandschutz:
Kontrollgänge, Auffälligkeiten an Brandschutztüren und versperrte Fluchtwege dokumentieren.

Mängelmeldungen:
Foto machen, Schaden beschreiben und direkt an die zuständige Stelle weitergeben.

Zählerstände:
QR-Code scannen, Wert eingeben, fertig!

Alles möglichst einfach, ohne Zettelwirtschaft und doppelte Arbeit. Und vorgeschriebene Fachprüfungen bleiben selbstverständlich Sache der dafür qualifizierten Personen.

Jetzt seid ihr gefragt:

Welche Aufgaben nerven euch im Alltag am meisten?

Wo würdet ihr euch eine digitale Unterstützung wünschen?

Ich würde gerne erste Anwendungen entwickeln und sie gemeinsam mit interessierten Kollegen kostenlos im Schulalltag testen.

Denn die besten Ideen kommen von denen, die jeden Tag vor Ort arbeiten!

Also, haut mal raus! Ich bin gespannt auf eure Ideen.
 
Hi Jörg,
Schwierig, das Problem ist eher Dienstrechner und selten die Möglichkeit eigene Anwendungen Installieren zu können, abgesehen von der Wartung.
Mann müsste vielles für Tablet, Handy entwickeln da man sonst vor Ort eh wieder Listen erfassen müsste, und sie nur übertragen würde.

Der einfachste Ansatz wäre mal eine Barcode Scanner APP zu entwerfen.
Allerdings geht`s dann nur mit Android Handys und nicht jeder schafft es auch ein Packet ohne Store zu Installieren.

Aber in der Programmiersache könnte ich Unterstützung anbieten.
 
Hallo Tratos,

Ja daran habe ich schon gedacht, und ich habe schon was in Aussicht was auf jeden Smartfon und Tablet läuft zudem auf jeden Rechner der klar auch Internet hat. Also auf den Tablet und Handy kan man eine APP installieren muss man aber auch nicht, da es über einen Browser läuft... aber gut zu wissen das Du elfen könntest! - DANKE Dir
 
naja Online wenn du es nicht local halten kannst, DSGVO lässt Grüßen vor allem im Bereich, Schule. Die letzten Angriffe siehe Berlin etc. haben gezeigt da biste dann ganz schnell dabei. Vor allem mit Verbrauchsdaten, etc, Schlüssellisten in den falschen Händen.
 
Ich hatte sowas auf Basis von TYPO3 mal als FaciltyManagament Lösung an der Hochschule. Allerdings war das Local inerhalb der Hochschule dann auch gehostet.
 
Ich hatte sowas auf Basis von TYPO3 mal als FaciltyManagament Lösung an der Hochschule. Allerdings war das Local inerhalb der Hochschule dann auch gehostet.
Genau dahin geht doch die Reise. Das Gebäudemanagement bzw. der Sachkostenträger arbeitet mit einem cafm System. Bei uns ist das Infoma, gelernt habe ich mit PIT FM. Das wird für uns als Schulhausmeister die digitale Plattform werden, wo wir alle relevanten Daten finden und eingeben können. Dazu braucht es aber erstmal ein sicheres Netzwerk um auf den Server oder die Cloud zugreifen zu können. Auch werden unsere Handys und Tablets im mdm Management sein, heißt, kein Play Store oder App Store nur die vom Sachkostenträger zugelassenen Apps und Software wird darauf sein.
Schule arbeitet ja mit einer eigenen Plattform. IServ hat sich da wohl als erste Wahl herausgestellt.
Alles in allem wird sich unserer Berufsfeld je nach Organisation ziemlich verändern.
 
Ja, hier könnte mann natürlich inovativ mal was entwickeln. Aber das ist halt schon eher dann eine neue Sparte die es so noch nicht gibt, da die Hausmeister eher eine langsam wechselnde Berufsgruppe ist. Da gibt's eben Mitarbeiter die 20-30 Jahre an einem Objekt sind, ab einem gewissen Grad bleibt dann alles für die letztren Jahre beim alten. Das dauert bis es bei uns allen angekommen ist.
 
Ich arbeite selber sehr stark digital; Fakt ist aber daß die Hälfte meiner Kollegen hin der Stadt schon kaum mit Emails oder Smartphones klarkommen. Ausserdem werden wir damit immer mehr zum Kontrolleuren und Schreibtischtätern die nur noch beanachrichtigen oder beauftragen. Ich repariere, schweiße, schraube, bohre, säge, fräse sehr gerne, und das will ich auch weiter tun.
 
. Ich repariere, schweiße, schraube, bohre, säge, fräse sehr gerne, und das will ich auch weiter tun.
Das ist das große Problem heutzutage. Du brauchst für fast jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung oder Sachkundenachweise. Nicht alles was man kann ich auch erlaubt. Heutzutage musst du bei allem daran denken, dass du im Schadensfall dafür haftbar gemacht werden kannst.
 
Ich nutze digital mittlerweile sehr gerne Office 365, One Note, finde ich genial zum dokumentieren weil ich dort Dateien, Mails, Bilder usw. einbinden kann und diese super schnell verfügbar sind.
IServ als Ortsoberfläche vor allem wegen des Schulkalenders.
Outlook
Claude, genial um LV, Verträge etc zu durchsuchen und Informationen schnell zu finden.
Weiterhin natürlich die ganzen Softwareprogramme zur Gebäudesteuerung
 
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen! Genau so habe ich mir diese Diskussion vorgestellt. Unterschiedliche Meinungen, Erfahrungen und Ideen – davon lebt unser Forum!

@Myford71: Ich kann dich sehr gut verstehen! Auch ich komme aus der Praxis und weiß, dass viele von uns lieber schrauben, reparieren und Probleme lösen, statt den halben Tag am Schreibtisch zu sitzen.

Und genau darum geht es mir bei der Digitalisierung: Wir sollen nicht noch mehr dokumentieren müssen, sondern die ohnehin notwendigen Arbeiten einfacher und schneller erledigen können!

Wenn ich beispielsweise einen Mangel feststelle, möchte ich ein Foto machen, zwei Angaben ergänzen und fertig. Nicht erst einen Zettel schreiben, später eine E-Mail verfassen und anschließend noch eine Excel-Liste pflegen.

@nordlicht: Auch deinen Einwand finde ich wichtig. Nicht alles, was wir handwerklich können, dürfen wir automatisch auch ausführen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass wir als Schulhausmeister grundsätzlich nichts mehr selbst machen dürfen. Entscheidend sind die jeweilige Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung, unsere Qualifikation, die Unterweisung und die übertragenen Aufgaben. Wo besondere Fachkunde oder eine ausdrückliche Beauftragung erforderlich ist, muss das natürlich berücksichtigt werden.

Und genau hier sehe ich sogar einen weiteren Vorteil einer guten digitalen Lösung:

Warum sollte eine Anwendung nicht auch anzeigen können, welche Aufgaben ein Schulhausmeister selbst übernehmen darf, welche Qualifikation dafür erforderlich ist und wann eine Fachfirma eingeschaltet werden muss?

@Tratos und @nordlicht: Eure Hinweise zu Datenschutz, IT-Sicherheit, bestehenden CAFM-Systemen und gesperrten Dienstgeräten sind absolut berechtigt.

Eine solche Lösung muss natürlich mit den Vorgaben des jeweiligen Schulträgers vereinbar sein. Niemandem hilft eine Anwendung, die anschließend von der kommunalen IT nicht freigegeben wird. Und bestehende Systeme sollte man sinnvoll ergänzen, statt unnötige Doppelarbeit zu schaffen.

Mir schwebt deshalb keine komplizierte Software vor, für die jeder erst einen Lehrgang braucht.

Mein Ziel wäre eine einfache, verständliche Lösung, die auf Smartphone, Tablet und PC funktioniert – auch für Kollegen, die mit digitaler Technik bisher wenig anfangen konnten.

Und eines ist mir besonders wichtig:

Der Schulhausmeister soll Schulhausmeister bleiben! 🔧

Digitalisierung soll uns Zeit für unsere eigentliche Arbeit verschaffen und nicht dafür sorgen, dass wir nur noch kontrollieren, melden und verwalten.

Deshalb finde ich eure Rückmeldungen so wertvoll. Ich möchte nicht irgendetwas entwickeln, das hinterher keiner braucht, sondern herausfinden, was uns im Alltag wirklich helfen würde.

Also diskutiert gerne weiter, auch kritisch! Welche Aufgaben würdet ihr digitalisieren – und welche lieber so lassen, wie sie sind?
 
Ich finde deine Einstellung sehr gut, leider interessiert es heute niemanden was wir wollen.
Die Berufswelt verändert sich aktuell rasend schnell. Bestes Beispiel ist, als ich meine Fortbildung gemacht habe und was lt. Gebäudemanagement auch noch so vorgegeben ist, dass es am wirtschaftlichsten ist, die Hausmeisterdienste outzusourcen und quasi das eigene Personal abzuschaffen.
Heute setzt man wieder verstärkt auf die eigenen Schulhausmeister, aber das berufsbild ändert sich. Alleine was an neuer Technik schon vorhanden bzw. noch kommt, ich denke da an die GLT 2 die ab 2029 Pflicht wird, an Gebäudeautomation die zu steuern ist usw. Dann die Betreiberpflichen, die es zu beachten gilt. Damit ist ausgeschlossen, dass wir als Hausmeister noch reparaturarbeiten vornehmen. Gewährleistung muss gegeben sein. Wir sind auch nicht mehr qualifiziert für diese Reparaturarbeiten. Gutes Beispiel ist die DGUV3. Früher durften wir Lichtschalter und Steckdosen noch 1 zu 1 tauschen. Auch das ist nicht mehr erlaubt.
Oder du reparierst eine Tür und diese bricht wieder aus und verletzt einen Schüler. Dann ist dein AG haftbar und der wird sagen, du hattest dafür keinen Auftrag und keine Genehmigung lt. Stellenbeschreibung solche Tischlerarbeiten durchzuführen. Damit lehnt er jede Haftung ab und du hast die A****karte voll auf deiner Seite.
 
Hallo nordlicht,

ich verstehe deine Bedenken sehr gut. Gerade beim Thema Haftung haben viele Schulhausmeister inzwischen Angst, überhaupt noch etwas selbst zu reparieren.

Allerdings habe ich mir die rechtlichen Grundlagen noch einmal genauer angesehen. Und ich denke, wir sollten hier einige Dinge auseinanderhalten.

1. Was darf ein Schulhausmeister überhaupt noch selbst machen?

Grundsätzlich sind Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten nicht verboten.

Entscheidend sind die jeweilige Tätigkeit, die vorhandene Qualifikation, die Gefährdungsbeurteilung, die erforderliche Unterweisung und die Beauftragung durch den Arbeitgeber.

Das steht im Grundsatz auch in § 10 der Betriebssicherheitsverordnung. Dort ist ausdrücklich vorgesehen, dass Instandhaltungsarbeiten von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten durchgeführt werden können.

Auch die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“ sieht vor, dass Schulhausmeister mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden können, sofern die erforderliche Fachkunde und Befähigung vorhanden sind.

2. Was ist mit der schriftlichen Beauftragung?

Hier sehe ich tatsächlich einen wichtigen Punkt!

Nicht jede kleine Reparatur benötigt automatisch einen eigenen schriftlichen Auftrag. Aber der Arbeitgeber sollte eindeutig festlegen, welche Arbeiten wir ausführen dürfen und wo unsere Grenzen liegen.

Das kann beispielsweise über eine Tätigkeitsbeschreibung, eine Dienstanweisung oder eine dokumentierte Aufgabenfreigabe erfolgen.

Werden dagegen Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz nach § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 übertragen, gelten besondere Anforderungen an eine schriftliche Pflichtenübertragung.

Darin müssen Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Befugnisse konkret geregelt sein.

3. Und jetzt zur entscheidenden Frage: Wer haftet, wenn etwas passiert?

Nehmen wir dein Beispiel mit der reparierten Tür, durch die anschließend ein Schüler verletzt wird.

Hier kann man nicht einfach sagen, dass automatisch der Schulhausmeister persönlich haftet.

Zunächst müsste geklärt werden, ob ein versicherter Schulunfall vorliegt, welche Pflichten bestanden, ob diese verletzt wurden und wer dafür verantwortlich war.

Bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten gelten außerdem die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.

Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt eine Schadensteilung in Betracht. Bei grober Fahrlässigkeit kann die persönliche Haftung erheblich sein.

Bei versicherten Schulunfällen gelten zusätzlich besondere Haftungsregelungen nach dem Sozialgesetzbuch VII.

Der Arbeitgeber kann also nicht einfach pauschal erklären: „Du hast die Reparatur durchgeführt, jetzt haftest du allein.“

Umgekehrt darf ein Schulhausmeister aber auch nicht einfach jede Arbeit eigenmächtig übernehmen, insbesondere wenn ihm die erforderliche Qualifikation fehlt oder die Tätigkeit ausdrücklich untersagt wurde.

4. Was wäre aus meiner Sicht die beste Lösung?

Wir brauchen klare und möglichst schriftlich dokumentierte Regelungen:

  • Welche Arbeiten gehören zu unseren Aufgaben?
  • Welche Arbeiten dürfen wir mit unserer vorhandenen Qualifikation ausführen?
  • Welche zusätzlichen Unterweisungen oder Qualifikationen sind notwendig?
  • Welche Arbeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen?
  • Wer entscheidet bei Zweifeln und wer gibt besondere Arbeiten frei?
Damit wären sowohl die Schulhausmeister als auch die Schulträger besser abgesichert.

Und genau deshalb finde ich die Diskussion so wichtig!

Wir sollten nicht aus Angst vor möglichen Haftungsfragen auf sämtliche handwerklichen Tätigkeiten verzichten. Wir brauchen vielmehr klare Zuständigkeiten, entsprechende Qualifikationen und eindeutige Arbeitsaufträge.

Denn eines darf nicht passieren: Dass wir Verantwortung übernehmen sollen, ohne die dafür notwendigen Befugnisse, Mittel und Informationen zu erhalten.

Eine schriftliche Aufgabenregelung ist sinnvoll, weil sie Verantwortlichkeiten nachvollziehbar macht. Absolute Haftungssicherheit bietet sie nicht. Bei sicherheitsrelevanten Arbeiten sollte der Schulträger die konkrete Freigabe zusammen mit seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls der zuständigen Fachabteilung prüfen.


Die wichtigsten Quellen:

 
Hier ist das Problem oder die Tatsache genau beschrieben. Du musst für Instandhaltungsarbeiten Fachkundig sein. Angenommen du bist gelernter Elektroinstallateur oder SHK, dann musst du eine zeitnah beruflich aktiv tätig sein, mit Fortbildungen usw. Als Hausmeister sind wir das nicht und verlieren damit rechtlich den Status der zeitnahen beruflichen Tätigkeit und dürfen diese auch nicht mehr ausüben als Hausmeister. So steht es im §10 Betriebssicherheitsverordnung. Sonst hätte dich dein AG als Elektrofachkraft o.ä. eingestellt und nicht als Hausmeister.
Ich weiß dass das alles sehr kurios und unverständlich klingt und, mich eingeschlossen, wir immer lösungsorientiert gearbeitet haben und alles repariert, gebaut und instand gehalten haben was uns gerade eben möglich war.
Im Gebäudemanagement ist das aber anders geregelt und auch die Hausmeisterdienste ziemlich klar definiert. Und wenn jeder mal in seine Stellenbeschreibung oder den Tarifvertrag reinschaut, dann steht dort "kleinste Reparaturarbeiten". Was gleichzusetzen ist mit, Schraube nachziehen, Tür Ölen etc.
Eigentlich dürften wir nicht mal mehr ein Loch bohren, wegen der TRGS 519 wegen asbesthaltiger Stoffe. Viele Hausmeister haben dafür schon ein verbot vom AG bekommen.
Im Grunde ist es relativ einfach: Mangel o.ä. sehen, Fotografieren und melden. Der 'zuständige Techniker beauftrag eine Firma zur fachgerechten Reparatur.
 
Was ich hier mal empfehlen kann, hatte ich selbst schon ein Fachseminar bei Harald Schlecht Verlag: Seminare für Kommunen und den öffentlichen Dienst | VUMS
Da werde schon einige Fragen geklärt im Bereich der Befugnisse.

Aber wie bereits gesagt, dann müssen wir halt die HM Platform schaffen, wenn wir alle es nutzten ist es irgendwann Standart, wie bei MS-Office, und kommt auch in die Stellenbeschreibungen.
Wenn wir alle aktiv ein openSource System entwerfen bleibt es bestehen.
 
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