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Schulhausmeisterforum
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Schließanlage WER darf WO rein !?

Nicht das irgendjemand kommt und sagt, eine Abnahme geht nicht mehr, weil der Herr Hausmeister zwischendrin so viele Änderungen hatte, und die Anlage nicht mehr dem entspricht, was geplant war....

Wenn´s doof läuft, kann sowas ja auch mal nach hinten los gehen...

Achja, alles was du da so machst,....
Gibt deine Stellenbeschreibung das überhaupt her?
 
Das fällt für mich unter die Rubrik
"Sicherung und Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Schulanlagen und Schulgebäude", <- ein Punkt in der Dienstanweisung, der ziemlich offen gehalten ist...
Streng genommen sollte da stehen "Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes", ja ich weiß.

Nach hinten los gehen kann da nichts. Ich habe ja keine Änderungen an dem bestehenden Programm vorgenommen, die ursprünglichen Schlüsselgruppen mit denen man in den Gebäuden Adventskalender spielen kann sind nach wie vor unberührt, was ich machte sind zusätzliche eigene Schlüsselgruppen programmiert, die auch nutzbar sind und Sinn ergeben.

Oder Schladdi, mal ganz ernsthaft, ich verstehe durchaus was du mir sagen willst, aber hättest du dich als frischer Beginner in der Probezeit hingesetzt und Kaffee getrunken während Schuleröffnung ist, sämtliche Eltern morgens kurz vor 8 ihre Kinder in die Schule bringen und die Lehrer kommen nicht ins Gebäude respektive ihre Klassenzimmer? Stehparty im Freien quasi?

Mir ist es durchaus bewusst was mir da in Punkto Datenschutz, fehlende Schulung, fehlende schriftliche Beauftragung, und was sonst noch so alles zur Bürokratie gehört, vorgeworfen werden kann, aber schon zur Aufnahm des ordnungsgemäßen Betriebes bei Schulbeginn (bzw. schon davor) war mein Handeln unabdingbar. Das würde ich auch jedem Richter so erklären und meine Vorgesetzten ebenfalls.
 
Du bist eben ein Mann der Tat.Du bist schließlich fur den äußeren Schulbetrieb zuständig, von da her alles ok.Sobald du nicht grundlegend etwas am System änderst kann man dir kaum etwas vorwerfen.
" Man bewegt nichts, wenn man sich selber nicht bewegt"
Bleib so.
Beste Grüße

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Der Knackpunkt liegt dann später eher im Detail, wenn es um die Abnahmen geht, und jedes der Gewerke sich rausredet,...
"Das entspricht nicht dem Stand den wir eingebaut haben, das hat der Hausmeister geändert, die Gewährleistung ist hin, zumindest aber beeinträchtigt,..."

Und wenn es Hart auf Hart kommt, guckt eben doch mal jemand, ob das was du da machst, überhaupt deiner Stellenbeschreibung entspricht,...

Im Endeffekt musst du natürlich selbst wissen, was du machst.
Aber halte dir immer vor Augen, dass du nun im öffentlichen Dienst arbeitest,...
Und nicht alles, was du für wichtig hälst, ist auch dein Aufgabengebiet.
Und im Zweifelsfall stehen halt Eltern und Lehrer vor verschlossenen Türen, grade wenn die Anlage neu und vielleicht noch nicht abgenommen ist,...

Natürlich kann man dann eine Tür öffnen, den Betrieb zum laufen bringen,...
Aber grade bei Neuanlagen solltest du einen Teufel tun, und da nach deinen Vorstellungen ändern und vielleicht sogar verschlimmbessern.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Gebäude schon "voll im Betrieb",
aber die Bauabnahme/Übergabe noch garnicht erfolgt!?

Dann ist egal wie er es macht, irgendwer könnte Ihm immer an die Karre fahren,
die Frage ist nur wer.
Wenn er garnichts macht, hat er die Lehrerschaft und SL am Hals,
macht er zu viel ggf. die Schlüsselbude.
Die Sicherheits der Kids sollte man auch nicht vergessen.

Solange Du alles was Du machst mit der Schlüsselbude absprichst,
solltest Du ziemlich sicher sein.
(Ich an seiner Stelle hätte der Schlüsselbude schon vorgerechnet,
wie viele Male man schon ein Problem selber gelöst hat,
anstatt zum Telefon zu greifen und zeitnah einen Schlüsselmenschen herzubeordern.)

Diese zusätzliche Arbeit wird aber auch niemand angemessen anerkennen,
geschweige denn irgendie entlohnen.

Man hat aber hinterher ein nach eigenen Wünschen schön gepflegtes System.
 
Da habt ihr in allen Punkten recht. Es ist eben eine Gratwanderung, aber ich denke das ich den Spagat zwischen "rechts runterfallen" und "links runterfallen" bisher ganz gut hinbekommen habe.

Zitat: "Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Gebäude schon "voll im Betrieb",
aber die Bauabnahme/Übergabe noch garnicht erfolgt!?"
Genau so ist es. Wobei hier zu bedenken ist das die unterschiedlichen Gewerke einzeln abgenommen werden. Nach folgendem Muster: Die Kühlkammern des Cateringbereiches sind schon abgenommen, die Beleuchtung desselben aber noch nicht; oder: die wasserlosen Urinale der Kinder-WC´s sind schon abgenommen aber der Warmwasser-Untertisch-Erhitzer am Waschbecken noch nicht. Ist ein ganz schönes Durcheinander.
Aber daraus ziehe ich auch meinen Vorteil, ich nutze dieses Durcheinander um die Gebäudedokumentation auf Stand zu bringen.
Für euch alte Hasen bestimmt unvorstellbar: Eigentlich bekommt man ja bei Übergabe eine Bestandsdokumentation, sprich einen Aktenschrank voll mit Unterlagen, Bauplänen, usw.,...
Das habe ich bisher alles nicht. So bin ich beispielsweise gezwungen wenn Abnahme des Rauch-Wärme-Abzuges erfolgt mir direkt zu notieren (und anschließend in mein eigenes PC-System einzupflegen) wer vertraglich für die Wartung Ansprechpartner ist und wann diese zu erfolgen hat. ... Ohne Erfahrungswerte aus vorangegangenen Jobs wäre ich nicht in der Lage dies fachgerecht auszuüben, das muss ich eingestehen.

Bei alldem bin ich der Schulleitung (und auch Lehrerschaft) verpflichtet, denn mit denen habe ich den ganzen Tag hindurch Umgang.

Um back to Topic zu kommen, eine kleine Anekdote am Rande die ich heute erfuhr:
Im Gebäude des Ganztagestraktes haben wir eine Gangkonstruktion die dafür sorgen soll das Zugang aus der Tiefgarage kommend gewährleistet ist, Ausgang 1 Stockwerk höher Ebene Straßenhöhe zum Pausenhof gewährleistet ist, aber gleichzeitig fremde Personen keinen Zugang zum Schulgebäude an sich bekommen sollen. Es sollten also die Tür von der Tiefgarage zum Untergeschoß des Ganztagestraktes immer geöffnet sein, dadurch gibt es Zugang zum Aufzug der ohne Schlüssel lediglich vom UG in das Erdgeschoß fährt und seine Südseite öffnet (die Nordseite des Aufzuges wäre dann Zugang zum Schultrakt) , auf der Südseite des Aufzuges wäre dann der Ausgang auf den Pausenhof der an die Straße angrenzt. Nun ist im Rahmen der noch Baustelle ein Schließdienst beauftragt abends dort seine Runde zu drehen und für entsprechende Schließung zu sorgen. Und der schließt regelmässig verkehrt (wäre ein anders Thema).
Und am vergangenen Montag abend war die Bauleitung, das 25-jährige Mädel, an der Baustelle, ging von der Tiefgarage in den Aufzug (die Tiefgaragentür schnappte zu), wollte im Erdgeschoß aussteigen und stand vor verschlossener Tür.
Was tun? Zurückgehen? Sie konnte jetzt höchstens mit dem Aufzug wieder ins Ug fahren um dann vor der (von innen) verschlossenen Tür zur Tiefgarage zu stehen. Und dann wieder hoch ins EG, vor die von innen verschlossene Tür zum Pausenhof.
Und so war sie gefangen in ihrer eigenen Konstruktion bis abends der Schließdienst vorbeikam.
Mein Kommentar dazu (an sie): "Mädel, hast du nun den Sinn des Wortes "Panikschloß" verstanden und bist davon überzeugt das in die Tür zum Pausenhof ein Panikschloß gehört?"
Aber was sieht sie als Lösung? Sie beauftragt den Schließdienst diese Tür, die schön an die Straße grenzt offen zu lassen.
"Herr, lass Hirn vom Himmel fallen", mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
 
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