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Hallo Schladdi,
dein Beitrag #57 war erste Sahne!!!
Den sollte man als Quintessenz an 1.Stelle setzen oder so hervorheben das man bei "Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel" direkt auf deine Antwort stößt.
Die ganzen Beiträge und Diskussionen sind hier Klasse aber ich finde wenn eine so ausführliche und m.E. richtige und gute Antwort gegeben wird dann muss diese hervorgehoben werden.
So das man auch dann ein entsprechendes Ergebnis hat!
Schön wenn sich jemand so viel Zeit und Mühe investiert um jemandem zu helfen!!
Von mir bekommst du für deine Beitrag 100 Zustimmungen!!!!
Gruß Mike
Schladi hat das gut Beschrieben, also am einfachsten geht es mit einer Beurteilung vom Arzt der die Gefährlichkeit von Strom zum Herzschrittmacher bestätigt. Damit gehst du zum Personalrat und lässt dir von denen dazu das ganze passend umsetzten.
Da der Begriff hier mehrmals erwähnt wurde: Verantwortliche Elektrofachkraft (DIN VDE 1000-10)
Für die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteils ist eine verantwortliche Elektrofachkraft erforderlich. Dies ist eine Elektrofachkraft, die die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt wurde. Ich sehe es nicht so, dass in einer Schule eine vEFK vorhanden sein muss. Der Begriff wird in der VDE verwendet welche wie wir alles wissen keine Rechtsnorm darstellt.
Weitere Infos für die Geräteprüfung: DGUV-Information 203-071
bisher BGI/GUV-I 5190
Ich denke nicht, das hier jemand behauptete, das in einer Schule eine vEFK vorhanden sein muß.
Des weiteren weiß hier mit Sicherheit nicht jeder bescheid, wie es sich um die Rechtsverbindlichkeit der DIN-VDE verhält...
Denjenigen, die prüfbefähigt sind, ist die 203-071 ja durch die Jahreschulungen auch bekannt.
Sonst wären sie ja nicht prüfbefähigt...