Aktuelles
Dein Schulhausmeisterforum mit Herz und Verstand

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Prüfung Ortsveränderlicher Elektrogeräte (EuP)

Die Prüffristen ergeben sich aber nicht aus dem (veränderlichen) Standort des Gerätes sondern aus seiner Grfährdungsbeurteilung.
 
Moin Moin,

ich habe mich da grade mal reingelesen, was man dir da geschrieben hat.

Ich denke, das kann in "normalen Büros", vielleicht auch in der Verwaltung anwendbar sein.
In Schulen sind aber erstmal die Vorgaben der Unfallkassen (nicht der Berufsgenossenschaften wie z.B. BG ETEM) maßgeblich.

Bei uns in Schleswig-Holstein wäre das die Unfallkasse Nord:
Unfallkasse Nord - Aktuelles

Für die Berliner, wie z.B. Blaumannflitzer wäre das die Unfallkasse Berlin:
Startseite

Die Unfallkassen hängen sich ganz klar direkt an die Maßgaben der DGUV, und da ist für Schulen ein Prüfintervall von längstens 12 Monaten unter normalen Nutzungsbedingungen vorgesehen.
Eine Gefährungsbeurteilung muß dort festlegen, ob die Prüffristen VERKÜRZT werden müssen.

Genaueres liest man noch im Handout der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unter:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8524.pdf

es grüßt
der Schladdi


PS:
Ich persönlich halte das verlängern der Prüffristen aus Kostengründen dann zu Lasten der Sicherheit von Schülern, Lehrern und Kollegen nicht nur für fahrlässig sondern sogar für vorsätzlich.
 
Dann wäre es aber an der vEFK, sich hinter zu hängen, daß das nicht so ist.
Schon alleine im Eigeninteresse.
In der Position ist er nämlich sowohl Anlagenbetreiber als auch Anlagenverantwortlicher, und somit trägt er die Unternehmerpflicht in seinen Bereichen.

So im übrigen die Auslegung der DGUV.

Das Bedeutet, wenn etwas passiert, spring die vEFK über die Klinge und haftet für alles.

Also sollte spätestens die vEFK sich für den erforderlichen Kostenrahmen stark machen, oder das Amt nachweißlich zurück geben.
 
Sorry,... Aber können wir das noch einmal mit Satzzeichen bekommen?

"DGUV fremd fremd abgegeben...."
Was meinst du damit?

Die DGUV ist die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung....
Du meinst dann bestimmt die Vorschrift Nummer 3, also die Prüfung der Ortsveränderlichen Geräte.
Im Öffentlichen Dienst ist es übrigens die Vorschrift 4,....
Inhaltlich gleich, aber eben für den ÖD.

Wie bei euch die Eingangs- und Instandsetzungskontrollen durchgeführt werden, muss eure vEFK (verantwortliche Elektrofachkraft) mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen.

Fakt ist, das neue Geräte erst inventarisiert und geprüft werden müssen, bevor sie der Erstnutzung zugeführt werden.
Für das "wie" ist eure vEFK zuständig.

Die Instandsetzungsprüfung muss durch den Instandsetzer erfolgen.
Wenn ihr selbst Instand setzt, dürft ihr das überhaupt?

Achja, eine vEFK ist in jedem Betrieb nach der TRBS (technische Regeln für Betriebssicherheit) zwingend erforderlich.
Zu beachten ist, das die vEFK ein sog. Bestellamt ist.
Das heißt die vEFK muss durch den Bürgermeister schriftlich in das Amt bestellt werden und muss dieses auch schriftlich annehmen.
Zudem ist der Titel Techniker, Meister oder Ingenieur zwingend erforderlich.
 
....sehr ausführlich und auch alles richtig.
Ich wollte lediglich wissen wie ihr das so in der Praxis handhabt. Wenn schon die Prüfintervalle auf 24 Monate gestreckt werden, was nicht im Sinne der Sicherheit wäre, und nur eine Eup vor Ort ist, wie ist es mit defekten Geräten die schnellstens benötigt werden? Wird für jedes Gerät der Prüfer gerufen? Wird gesammelt bis zu einer gewissen Anzahl?
Ich muss gestehen das ich erst ab dem 1.7 in einer Schule als HM anfangen werde und ich werde mit diesen Problemen sicherlich konfrontiert und deshalb würde ich gerne im Vorfeld Informationen sammeln, wie so der allgemeine Handhabung ist.
 
Eine Verlängerung der Prüffrist auf mehr als 12 Monate ist nach der TRBS nicht möglich.
Die kann auch aus Kostengründen nicht angewiesen werden.

Wenn nur eine EUP im Hause ist, stellt sich ja aber auch die Frage nach Instandsetzungen nicht.
Eine EUP dürfte dann nur unter Aufsicht einer EFK Instand setzen.
Also bleibt gar nichts anderes übrig, als für jedes Gerät den Service zu holen oder das Gerät weg zu bringen.
Achja, Leuchtmitteltausch in OHPs oder Beamern gehört nicht zur Instandsetzung im eigentlichen Sinne, auch wenn dafür Abdeckungen geöffnet werden müssen.

Ich werde am Wochenende einmal eine Vorgabe aus der TRBS einscannen und hier zur Verfügung stellen.
Darin sind Empfehlungen für Prüffristen angegeben die nicht über- je nach Gefährdungsbeurteilung aber deutlich unterschritten werden können.
 
Gibt es hier einen Kollege mit Herzschrittmacher oder Defi, der die Geräteprüfung macht oder der mir sagen kann, warum er die Prüfung nicht machen darf?
 
Generell sehe ich erstmal keinen Ausschlußgrund.
Zumindest aus Gründen der EMV sollte eine solche Prüfung durchführbar sein, da viele Meßgeräte heute schon autak arbeiten und nicht mehr auf den Netzbetrieb angewiesen sind.
Das mag bei einigen wenigen fest installieren Geräten anders sein, bei denen dann manuell Betriebs- und Ableitströme gemessen werden, aber da ist dann eh die Frage, ob Die in die DGUV-V3/4 fallen, oder ob das schon eher in die Maschienenbaurichtlinie fällt.
Die darf der "normale" Prüfer dann eh nicht abnehmen...

Einen Ausschlußgrund kann ich mir dann eher bei den Gewichten vorstellen, wenn jemand einen sog. "5-Kilo-Schein" hat....
Ortsveränderliche Geräte sind ja definiert bis 18 Kilo.

Sollte dich das selbst betreffen, solltest du dann eher deine Prüfberechtigung als Schreiner hinterfragen.
Stimmen die Befähigungen, die Zusammensetzung des Prüfteams und die Stellenbeschreibung.
 
Bei der Geräteprüfung wird ein für Normalsterbliche kaum spürbarer Messstrom durch den Delinquenten geschickt, der aber für Herzschrittmacher sehr gefährlich werden kann. Als Schreiner dürfte ich gar nicht mehr arbeiten. Mir geht es vor allem um die Sicherheit, so darf ich keine Stromprüferschraubendreher mehr benutzen oder sonstige Geräte, die Strom durch den Körper schicken (könnten). Auch keine Lampen mit Berührungsschalter. Auser dem muss/soll ich Magnetfelder in jeglicher Form meiden, da diese den Schritti beeinflussen können.
 
Bei der Geräteprüfung wird ein für Normalsterbliche kaum spürbarer Messstrom durch den Delinquenten geschickt,...

Wo bitte hast du das denn her ?
Das einzige Gerät, bei dem ich mir das vorstellen kann, wäre ein PRCD-S, und den zu prüfen braucht es mehr als die Befähigung zur DGUV-V3 Prüfung.

Bei einem normalen Messaufbau habe ich (außer mit der Prüfsonde) keinen Berührungspunkt zum zu messenden Gerät.
Daher kann den Prüfer kein Messtrom durchfahren, und durch den geschlossenen Meßkreislauf sollte der Prüfstrom der die Geräte durchfließt nicht relevant sein, da es keinen gemeinsamen Sternpunkt zwischen Prüfling, Prüfer und Meßgerät geben kann.

Wenn ich das jedoch einmal so weiterlese, solltest du als Prüfer (EUP, Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder gar befähigte Person) dann gar nicht mehr in Frage kommen.
Das solltest du dann aber mit der für dich zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, deiner Verantwortlichen Elektrofachkraft und der für dich zuständigen Unfallkasse klären.
 
Mit Delinquenten meinte ich das zu prüfende Gerät und nicht den Prüfer und bei der Prüfung kann es sehr wohl zu einem Stromfluss kommen, wenn das zu prüfende Gerät zum Teil aus Metall ist und einen Defekt auf weist zB. Wasserkocher,Herdplatten,das Netzteil in PC`s usw.
Wie gesagt, für dich unbedenklich, für Schrittmacher und Defiträger sehr gefährlich, da hierdurch Herzrüttmusstörungen ausgelöst werden können. Es kann sogar dazu führen, das der Defi einen Schock ab gibt.
 
Ich prüfe seit Jahren, ich bin tüvgeprüfte befähigte Kraft, habe den Techniker in dem Bereich und schiebe nun noch das Studium nach,...

Bei einer vernünftig durchgeführten Prüfung ist niemand gezwungen, den direkten Kontakt zum Prüfling zu halten, außer es ist ein PRCD-S, und der ist durch das aufwändige Prüfverfahren vom normalen Prüfvorgang ausgeschlossen.

Bei wenigen ortsfesten Geräten könnte es durch die aktive Messung der Ströme tatsächlich zu einem Kontakt mit dem Gerät kommen, diese ist für die als elektrotechnischer Laie (mehr oder weniger bist du als Schreiner nicht) aber nicht durchführbar.
Zumindest nicht auf legalem Wege.

Daher solltest du noch einmal selbst hinterfragen, was und mit welchen Mitteln du überhaupt prüfen darfst.
Wie hoch ist deine Prüfbefähigung?
Bist du EUP, elektrotechnisch unterwiesene Person?
Dann darfst du nur in einem Prüfteam unter Aufsicht prüfen, also mit mindestens einem Gesellen der Elektrotechnik (befähigte Person) neben dir und einem Meister/Techniker (verantwortliche Elektrofachkraft) über euch.

Bist du Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, und die Prüfarbeit ist dabei die Tätigkeit die bei dir festgelegt wurde?
Auch dann darfst du nur in einem Prüfteam arbeiten, jedoch selbstständig.
Aber auch da muß eine befähigte Person dauerhaft zur Verfügung stehen.
Und auch in diesem Team ist die verantwortliche Elektrofachkraft zwingend erforderlich.

Fall 3:
Du bist befähigte Person, hast also den Beruf des Elektroinstallateurs oder des Elektronikers für Energie- und Gebäudetechnik 3,5 Jahre lang gelernt und hast das ganze mit dem Gesellenbrief abgeschlossen.
Dann darfst du selbstständig und alleine Arbeiten und prüfen, mußt aber auch in dem Fall immer die vEFK im Hintergrund haben.

Fall 4:
Du bist Meister, Techniker oder Ingenieur,...
Aber dann würdest du das hier nicht hinterfragen.

In allen Fällen:
Du musst in der Lage sein, das was du da tust auch zu bewerten....
Du musst die von dir aufgenommenen Werte auswerten und verstehen können.
"Der Isowert stimmt nicht, das Gerät ist durchgefallen...."
Käme bei mir erst die Frage, stimmt der Wert wirklich nicht, weil das Gerät einen Isofehler hat, oder stimmt der Wert nicht, weil das Gerät vielleicht Leckströme über einen Kondensator hat, die dann vollkommen legal sind...

Besonders im öffentlichen Dienst, wo wir ja sogar nach DGUV-V4 statt V4 prüfen müssen, bist du jährlich verpflichtet, deine Prüfbefähigung durch einen Sachverständigen prüfen und bestätigen zu lassen.
Spätestens aber die vEFK über dir ist dann dazu verpflichtet, und hat das ganze an dich weiter zu tragen.

Ich unterstelle aktuell einmal, das du mit deiner medizinischen Vorgeschichte dann auch eine (durchaus begründete) Angst in dir trägst.
Daher wende dich damit an die Unfallkasse die für dich zuständig ist, in deinem Fall wohl die Unfallkasse Baden Württemberg ( www.uk-bw.de ) oder die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de).
Die können dir das ganz genau und rechtssicher sagen.

Achja, die Prüfarbeiten müssen in deiner Stellenbeschreibung aufgenommen sein.
Ohne daß das in deiner Stellenbeschreibung steht, brauchst du das eh nicht machen, weil das je nach Entgeltgruppe eine höherwertige Tätigkeit darstellen kann.
Und, es muß für dich und diese Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung bestehen.

Strom ist gefährlich. grade in deinem Fall, darüber braucht man ja nicht zu diskutieren.
Aber, mit Strom kann man leben, und bei dem ordnungsgemäßen Zustand des Meßgerätes, einem vernünftigen Prüfaufbau und einem vernünftig und gewissenhaft geschultem Prüfer besteht keine Gefahr, selbst bei defekten Geräten.
Denn dafür ist diese Prüfung da, um genau so etwas aufzudecken.

EDIT:
Achja, ich würde das generell durch deinen Unfallversicherer prüfen lassen.
Denn wenn es um die Empflindlichkeiten im Bereich EMV geht, dann kann ja auch eine Bohrmaschine auf Brusthöhe, ein Messwandlerzählplatz, eine Standbohrmaschine,.... Probleme machen.
Dann würde ich spontan den Gedanken an eine Berufsunfähigkeit hegen,...
 
Zu meiner Person:
1. Ich bin gelernter Schreiner, arbeite aber seit 25 Jahren als Schulhausmeister
2. Ich habe eine Schulung als EUP, die aber schon 5 Jahre zurück liegt (letzte Nachschulung).
3. Ich bin seit 1/2013 im Krankenstand und möchte wieder anfangen zu arbeiten und bin auf der Suche nach entsprechenden Vorschriften und Gesetzen, die den Einsatz oder aber auch das Verbot für Defi-Träger aufzeigen. Die allgemein gehaltenen Verhaltensregeln für HSM geben leider nichts her.
 
Als EUP musst du jährlich geschult werden, und wie schon beschrieben, darfst du nur im Prüfteam mit befähigten Personen und einer verantwortlichen Elektrofachkraft arbeiten.

Es gibt weder eine Vorschrift noch ein Gesetz, was einem Defi- oder Schrittmacherträger untersagt, diese Arbeiten durchzuführen.
Daher habe ich auf das Gespräch mit der für dich zuständigen Unfallkasse und deutschen gesetzlichen Unfallversicherung hingewiesen.
Außerdem muß (noch einmal) eine Arbeitsplatzbeschreibung und eine Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz bestehen.
Dort ist dann (in Absprache mit den o.a. Stellen) genau beschrieben, was du machen darfst und was nicht.

Du wirst kein Gesetz, keine Information und keine Vorgabe finden, in der genau steht "Träger von XYZ dürfen keine Prüfungen nach DGUV-V3 / V4 vornehmen".

Daher wird dein Weg an die o.a. Stellen, an deine Personalabteilung, an deine Fachkraft für Arbeitssicherheit, an deinen Arbeitsmediziner und an deine verantwortliche Elektrofachkraft sein, und im Gespräch mit dieser Runde wird sich dann heraus stellen, ob und wie weit du für diese Arbeiten dann (noch) geeignet bist.

Hier siehst du schon einmal die persönlichen und fachlichen Vorraussetzungen für einen Prüfer nach den Vorgaben der DGUV:

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8524.pdf

Was sagt denn dein Arzt dazu ?


Vielleicht bringt dich auch das weiter:
BGI/BUG-I 5111, und da ab Punkt 5

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5111.pdf
 
Danke, das war endlich mal richtig hilfreich. Damit kann man richtig was anfangen. Ich hab auch in anderen Foren diese Frage gestellt und keine vernünftige Antwort oder Tipps erhalten.
 
Zurück
Oben