Ich prüfe seit Jahren, ich bin tüvgeprüfte befähigte Kraft, habe den Techniker in dem Bereich und schiebe nun noch das Studium nach,...
Bei einer vernünftig durchgeführten Prüfung ist niemand gezwungen, den direkten Kontakt zum Prüfling zu halten, außer es ist ein PRCD-S, und der ist durch das aufwändige Prüfverfahren vom normalen Prüfvorgang ausgeschlossen.
Bei wenigen ortsfesten Geräten könnte es durch die aktive Messung der Ströme tatsächlich zu einem Kontakt mit dem Gerät kommen, diese ist für die als elektrotechnischer Laie (mehr oder weniger bist du als Schreiner nicht) aber nicht durchführbar.
Zumindest nicht auf legalem Wege.
Daher solltest du noch einmal selbst hinterfragen, was und mit welchen Mitteln du überhaupt prüfen darfst.
Wie hoch ist deine Prüfbefähigung?
Bist du EUP, elektrotechnisch unterwiesene Person?
Dann darfst du nur in einem Prüfteam unter Aufsicht prüfen, also mit mindestens einem Gesellen der Elektrotechnik (befähigte Person) neben dir und einem Meister/Techniker (verantwortliche Elektrofachkraft) über euch.
Bist du Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, und die Prüfarbeit ist dabei die Tätigkeit die bei dir festgelegt wurde?
Auch dann darfst du nur in einem Prüfteam arbeiten, jedoch selbstständig.
Aber auch da muß eine befähigte Person dauerhaft zur Verfügung stehen.
Und auch in diesem Team ist die verantwortliche Elektrofachkraft zwingend erforderlich.
Fall 3:
Du bist befähigte Person, hast also den Beruf des Elektroinstallateurs oder des Elektronikers für Energie- und Gebäudetechnik 3,5 Jahre lang gelernt und hast das ganze mit dem Gesellenbrief abgeschlossen.
Dann darfst du selbstständig und alleine Arbeiten und prüfen, mußt aber auch in dem Fall immer die vEFK im Hintergrund haben.
Fall 4:
Du bist Meister, Techniker oder Ingenieur,...
Aber dann würdest du das hier nicht hinterfragen.
In allen Fällen:
Du musst in der Lage sein, das was du da tust auch zu bewerten....
Du musst die von dir aufgenommenen Werte auswerten und verstehen können.
"Der Isowert stimmt nicht, das Gerät ist durchgefallen...."
Käme bei mir erst die Frage, stimmt der Wert wirklich nicht, weil das Gerät einen Isofehler hat, oder stimmt der Wert nicht, weil das Gerät vielleicht Leckströme über einen Kondensator hat, die dann vollkommen legal sind...
Besonders im öffentlichen Dienst, wo wir ja sogar nach DGUV-V4 statt V4 prüfen müssen, bist du jährlich verpflichtet, deine Prüfbefähigung durch einen Sachverständigen prüfen und bestätigen zu lassen.
Spätestens aber die vEFK über dir ist dann dazu verpflichtet, und hat das ganze an dich weiter zu tragen.
Ich unterstelle aktuell einmal, das du mit deiner medizinischen Vorgeschichte dann auch eine (durchaus begründete) Angst in dir trägst.
Daher wende dich damit an die Unfallkasse die für dich zuständig ist, in deinem Fall wohl die Unfallkasse Baden Württemberg (
www.uk-bw.de ) oder die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (
www.dguv.de).
Die können dir das ganz genau und rechtssicher sagen.
Achja, die Prüfarbeiten müssen in deiner Stellenbeschreibung aufgenommen sein.
Ohne daß das in deiner Stellenbeschreibung steht, brauchst du das eh nicht machen, weil das je nach Entgeltgruppe eine höherwertige Tätigkeit darstellen kann.
Und, es muß für dich und diese Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung bestehen.
Strom ist gefährlich. grade in deinem Fall, darüber braucht man ja nicht zu diskutieren.
Aber, mit Strom kann man leben, und bei dem ordnungsgemäßen Zustand des Meßgerätes, einem vernünftigen Prüfaufbau und einem vernünftig und gewissenhaft geschultem Prüfer besteht keine Gefahr, selbst bei defekten Geräten.
Denn dafür ist diese Prüfung da, um genau so etwas aufzudecken.
EDIT:
Achja, ich würde das generell durch deinen Unfallversicherer prüfen lassen.
Denn wenn es um die Empflindlichkeiten im Bereich EMV geht, dann kann ja auch eine Bohrmaschine auf Brusthöhe, ein Messwandlerzählplatz, eine Standbohrmaschine,.... Probleme machen.
Dann würde ich spontan den Gedanken an eine Berufsunfähigkeit hegen,...