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Private Elektrogeräte an der Schule

TechAss

TechnischerSchulassistent
Es wurde hier schon viel geschrieben von ortsveränderlichen Geräten an Schulen und ihre Überprüfungen.
Wie sieht es aber aus, dürfen Lehrer oder Schüler bei Veranstaltungen eigene E-Geräte mitbringen und benutzen?
 
Bei uns dürfen Lehrer eigene Geräte mitbringen, müssen dann von mir geprüft werden und bekommen ein Prüfsiegel. ! Wenn der Lehrer das Siegel nicht will muss er sein kram sofort einpacken!
 
Bei uns haben auch viele Lehrer und Betriebsbedienstete E-Geräte mitgebracht. Die müssen auf jeden Fall geprüft werden. Manche wollen das Prüfsiegel nicht, dann müssen diese Geräte wieder eingepackt werden.
 
So sieht das aus.
Alle Geräte die im Schulbetrieb bzw. im Bereich der Schule genutzt werden, müssen über eine gültige Prüfung nach DGUV-V3 verfügen.
Dabei darf man sich jedoch von der Prüfplakette nicht beirren lassen.
Es ist tatsächlich so, das die Plakette nicht zwingend vorgeschrieben ist, wohl aber ein Prüfprotokoll, das klar (Über Typ- und Seriennummer) dem Gerät zugeordnet werden muß.

Die Plakette ist nur ein Sichtmerkmal, damit auch der elektrotechnische Laie erkennen kann, ob sich das Gerät noch im Zeitrahmen einer gültigen Prüfung befindet.

Das ganze ist nicht zu verwechseln mit dem TÜV-Stempel beim Auto.
Da handelt es sich um eine Sachverständigenprüfung, da ist die Plakette verpflichtend.
Bei der DGUV-V3 handelt es sich um eine Sachkundigenprüfung, da besteht ausschließlich Protokollpflicht.



Also, wenn der private Nutzer den Aufkleber nicht haben will, hat man da erstmal keine Handhabe...
Da man ja aber eh ein Protokoll anfertigen muß, weißt man den Nutzer eben an, das Protokoll jederzeit Griffbereit im Wirkungsbereich seines Gerätes zu halten.

So läuft das übrigens bei mir auch mit Handwerkern und Nachunternehmern.
Wer keinen Ordner mit den Protokollen seiner Geräte dabei hat, darf seine Geräte in´s Auto zurück tragen.

Also....
Prüfungspflicht JA
Protokollpflicht JA
Plakettenpflicht NEIN
 
Super erklärt Danke. Nur bei deiner Aussage wer keine Protokolle vorlegen kann, Handwerker usw. dürfen sie ihre Geräte wieder mitnehmen ist schon heftig. Ich bin noch nie auf die Idee gekommen das nach zu prüfen.

Gesendet von meinem 2014811 mit Tapatalk
 
Das ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit.
Der Auftraggeber ist für den sicheren Ablauf seines Auftrages in seiner Liegenschaft verantwortlich.
Im Regelfall ist der Hausmeister als Sicherheitsbeauftragter dann vor Ort der Vertreter des Auftraggebers, im Regelfall also der Stadt oder der Gemeinde.

Soo,...
Also ist es dann als Hausmeister nur recht und billig, sich die entsprechenden Protokolle vorlegen zu lassen.
Der beauftragte Handwerksbetrieb sollte das ohne Probleme können, da auch er der Prüfüflicht unterliegt und diese Protokolle ja spätestens bei der BG vorlegen können muß.

EDIT:

Da ssollte auich jeder, der regelmäßig norm- und regelgerecht prüft, wissen.
Das wird bei den verpflichtenden Jahresschulungen immer wieder gelehrt.
 
Ich prüfe nicht. Vielleicht liegt es daran. Habe aber ehrlich gesagt anders zu tun als Handwerker zu überprüfen ob sie alle Prüfungen abgelegt haben. Muss ich mir auch die Gesellenbrief jedes Handwerkers vorlegen lassen? Auf welcher Grundlage?

Gesendet von meinem 2014811 mit Tapatalk
 
Die Grundlage ist die Bekanntmachung zur Betriebssicherheit (BekBS 1113) vom März 2015.
In den Begriffsbestimmungen (2.2-3) liegt der Hund begraben.


(2) Arbeitgeber ist, wer nach § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als solcher bestimmt ist. Dem Arbeitgeber steht gleich, 1. wer, ohne Arbeitgeber zu sein, zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken eine überwachungsbedürftige Anlage verwendet, sowie 2. der Auftraggeber und der Zwischenmeister im Sinne des Heimarbeitsgesetzes.

(3) Auftraggeber: Ein Auftraggeber ist ein Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV, der dafür verantwortlich ist, dass seinen Beschäftigten nur Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Eine überwachungsgedürftige Anlage im Sinne der Verordnung ist dann schon eine Bohrmaschine oder eine Kabeltrommel, die nach DGUV-V3 (im öffentlichen Dienst V4) geprüft werden müssen.

Damit du nun kontrollieren kannst, ob diese "Anlagen" geprüft wurden, ist die Vorlage des gültigen Protokolls unumgänglich.


Das macht euch als Auftraggeber zum Verantwortlichen über die Kräfte die in dem Moment in eurem Auftage tätig sind.

Das ganze ist ein Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung, und die ist ja nun mal ein Gesetz.
Und daher dann auch für uns/euch als Auftraggeber wirksam.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrsichv_2015/gesamt.pdf
 
Bin immer wieder überrascht über was man so alles stolpert

Gesendet von meinem 2014811 mit Tapatalk
 
Ehrlich gesagt,
da habe ich trotz 15 Jahren im Handwerk,
2 Berufsausbildungen und Fachabitur Elektrotechnik noch was von gehört oder gesehen.

Aber ich werde es mir merken
und sei es nur für den Fall, das mich in der schule mal ein Handwerker ärgert :)

Ich hätte die Verantwortlichkeit klar beim ausführenden Betrieb gesehen.
 
Dexter,...

Ich mag dir da ja sogar recht geben,...
Aber manchmal muß man eben ein bisschen in die Kiste greifen, um sowas (meist rechtssicher) klären zu können...

Also dann mein themengebundener Kommentar:

Ja, bei uns dürfen Lehrer (und auch Schüler/Eltern) eigene Geräte (zu Veranstaltungen) mitbringen, wenn sie nachweisen können, daß sich das Gerät in einem gültigen Prüfzeitraum befindet.
 
Für mich als Hausmeister nicht nachprüfbar, wenn Lehrer eigene Geräte zum Elternabend oder für Veranstaltungen mitbringen. Außerdem werden bei der Überprüfung Ortsveränderlicher Geräte durch eine Elektrofirma keine privaten Geräte geprüft, sondern nur die vom Schulbudget oder die von der Verwaltung angeschafften Geräte. Offiziell ist die Nutzung privater Geräte nicht erlaubt, eine kurzfristige Nutzung jedoch möglich.
 
Was @matti da schreibt ist bei uns ganz ähnlich. Wir haben hier noch ein Internat und eine Sporthalle die auch von Vereinen und Freizeitsportlern genutzt wird. Meint ihr wirklich da steht jemand da und passt auf welche Elektrogeräte an die Steckdose kommen? Der Schulhausmeister und der Hallenwart ist dafür nicht verantwortlich. Ich glaube ehr nicht. Aber he, wenn es eine klare Dienstanweisung gibt machen wir das natürlich auch noch. .....
 
Also ich denke das hängt auch stark von der Größe der Schule ab. Bei einer großen Schule verliert man schnell den Überblick wer mal was mitbringt. Bei mir können ganze Wagenladungen an Geräten ins Gebäude kommen ohne das ich es merke. Hat auch seine Vorteile, erspart einem viele Diskussionen.

Gesendet von meinem 2014811 mit Tapatalk
 
Innerhalb der "Vetreiberverantwortung" kann immer ein schuldiger gesucht werden. Aber die Sache mit den ortsveränderlichen Elektrogeräten, also da fühle ich mich nur für die schulinternen Geräte zuständig, also das die vorgeschriebene halbjährliche Prüfung durch den Fachdienst lediglich an den Geräten durchgeführt wird die zum Schulinventar gehören.

Wir haben an unserer Schule immer noch die Baustelle am Laufen und Handwerker gehen jeden Tag mehrere ein und aus. Niemand kann von mir verlangen das ich dafür zuständig bin jede Kabeltrommel, Bohrmaschine, Schleifgerät und co der Handwerksbetriebe überprüft wird.

Mir sind auch schon diverse ortsveränderliche Elektrogeräte der Lehrerschaft in den Schulräumen aufgefallen, sprich da steht schon mal ein privates Radio rum, und ehrlich gesagt bei aller Liebe und Vorschriftenzwang, aber wie die Lehrerin ihren Unterricht gestaltet das gehört doch nicht zu meinem Aufgabenbereich.
Sicher wenn die Bude abfackelt weil ein von Lehrerin xy mitgebrachter Getthoblaster über Nacht meint Feuer fangen zu müssen wird ein schuldiger gesucht werden und wer ist das wohl im Zweifelsfall wenn alle anderen gute Ausredekünste haben?
Aber nichtsgestotrotz, ich denke wenn man bis in so eine Tiefe der Betreiberverantwortung eindringt und wegen einem nicht geprüften mitgebrachten privaten Cassettenrecorder der Lehrerschaft oder streng genommen reicht ja schon eine Ladestation fürs Handy von Frau Meier (Namen übrigens erfunden) aus in Regress genommen werden kann dann soll mir mal irgendjemand zeigen wie unser Job auch nur halbwegs rechtssicher ausgeübt werden kann.

An dieser Stelle habe ich eine Frage: Legt ihr eigentlich alle halbe Jahre eine neue Liste der ortsveränderlichen Elektrogeräte an oder wie geht ihr vor da den Überblick zu behalten und sicherzustellen das auch wirklich jedes Verlängerungskabel regelmässig geprüft wird?
 
Wo hast du eigentlich diese ominöse halbjährliche Frist her?

'Es gibt eine Empfehlung, die von 12 Monaten im schulischen Umfeld spricht, da jedoch für jedes Gerät eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen muß, in der die genauen Prüffristen festgelegt sind, ist auch diese Empfehlung eben nur eine Empfehlung...

Prüffristen für WIederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) - Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, TRBS 1111, Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), DIN VDE 0701-0702, Arbeitssicherheit nach TRBS 1203, e-Check Dienstleister für Wiederholungsprüfungen


So, und damit Dexter nicht schon wieder schimpft...:

Es sollte eine Anweisung deiner Immobilienwirtschaft und der Schulleitung geben, die ganz klar regelt, das externe Geräte den anerkannten Regeln der Technik (siehe weiter oben...) entsprechen müssen, egal ob es sich um den Unterrichtsbetrieb oder um eine Abendveranstaltung handelt.
Und spätestens wenn der Hausmeister zum Sicherheitsbeauftragten bestellt wird, ist es durchaus seine Aufgabe zu prüfen, ob die Regeln und Vorschriften zum Sicherheitserhalt eingehalten werden.


Zu deiner Nebenfrage...
Nach den Regeln der DGUV-V3 (V4) sind alle Geräte zu inventarisieren.
Mit dieser Inventarliste hast du doch den aktuellen Stand der vorherigen Prüfung.
Neu angeschaffte Geräte müssen dringend eine Inbetriebnahmeprüfung erfahren und sind damit zu inventarisieren.
Daher dürfte einem kein Gerät durch die Lappen gehen.
Achja, für genau sowas dient dann z.B. die weiter oben genannte Prüfplakette.
Sie ist das erste augenscheinliche Merkmal, was eine abgelaufene Prüfung anzeigt.
 
Eine Empfehlung,...

Eine Empfehlung ist auch, dann das gesamte Pamphlet zu lesen, zu verstehen und die BetrSichV in ihrer Gänze anzuwenden.
Und dann wären wir da wieder bei der Gefährdungsbeurteilung,...
Und dann wäre da auch noch die Durchfallquote von 2% zu beachten, die ich mit Sicherheit nicht jedes Jahr haben werde...

Achja, und an Wotse direkt,...
Deiner Vita entnehmend bist du ja aber eh nicht prüfberechtigt....
Wer prüft denn bei euch?
 
Ich prüfe auch nicht. Bei uns kommt eine Fachfirma. Die prüft, wie schon gesagt, ausschließlich Schuleigene Geräte.
 
Ich bin, wie richtig angemerkt, nicht prüfberechtigt. Will ich auch nicht.
Aber ich kenne das aus vorhergehenden Jobs so, das wenn es soweit ist eine Liste vorzuliegen hat für den Prüfer, das er weiss wo welches ortsveränderliche Gerät zu finden ist.
Bei uns prüft dann, wenn er aus seiner Krankenzeit zurück ist ein Kollege der eine Nachbarschule betreut und eine befähigte Person ist.
 
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