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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Private Elektrogeräte an der Schule

Allso bei mir durfen Lehrer und Schüler private Geräte nutzen wenn sie vorher von mir geprüft worden sind. Weer keine Plakette möchte kriegt keine aber einnPrüfprotokoll wird angefertigt. Bei Fremdfirmen wird bereits in der Ausschreibeung darauf hingewiesen das nur geprüfte Geräte verwendet werden dürfen und durch mich auch kontrolliert wird.
 
So sieht das aus.
Alle Geräte die im Schulbetrieb bzw. im Bereich der Schule genutzt werden, müssen über eine gültige Prüfung nach DGUV-V3 verfügen.
Dabei darf man sich jedoch von der Prüfplakette nicht beirren lassen.
Es ist tatsächlich so, das die Plakette nicht zwingend vorgeschrieben ist, wohl aber ein Prüfprotokoll, das klar (Über Typ- und Seriennummer) dem Gerät zugeordnet werden muß.

Die Plakette ist nur ein Sichtmerkmal, damit auch der elektrotechnische Laie erkennen kann, ob sich das Gerät noch im Zeitrahmen einer gültigen Prüfung befindet.

Das ganze ist nicht zu verwechseln mit dem TÜV-Stempel beim Auto.
Da handelt es sich um eine Sachverständigenprüfung, da ist die Plakette verpflichtend.
Bei der DGUV-V3 handelt es sich um eine Sachkundigenprüfung, da besteht ausschließlich Protokollpflicht.



Also, wenn der private Nutzer den Aufkleber nicht haben will, hat man da erstmal keine Handhabe...
Da man ja aber eh ein Protokoll anfertigen muß, weißt man den Nutzer eben an, das Protokoll jederzeit Griffbereit im Wirkungsbereich seines Gerätes zu halten.

So läuft das übrigens bei mir auch mit Handwerkern und Nachunternehmern.
Wer keinen Ordner mit den Protokollen seiner Geräte dabei hat, darf seine Geräte in´s Auto zurück tragen.

Also....
Prüfungspflicht JA
Protokollpflicht JA
Plakettenpflicht NEIN


Hallo Schladdi,

natürlich müssen wir Hausis unseren Job ernst nehmen, dabei aber auch darauf achten, dass wir uns selber nicht zu wichtig nehmen. Ich muss nicht kontrollieren, ob die E-Geräte einer Handwerksfirma in Ordnung sind. Dafür ist die Firma, bzw. der Handwerker selbst verantwortlich.
Wenn ich meinen Job ernst nehme, mich auf das Wesentliche konzentriere und die mir übertragenen Aufgaben ordentlich erledigen will, habe ich für solche Kontrollen eh keine Zeit!
 
Hallo zusammen,
Um jetzt nicht die ganzen §§ aufzuzählen schildere ich mal wie es bei uns in der Schule gehandhabt wird.
Ich finde dies eine gute und sichere Lösung.
Bei uns werden alle Ortsveränderlichen Betriebsmittel alle 2 Jahre überprüft. Barcode + Prüfbericht.
Die Verantwortlichkeit liegt beim Betreiber (Stadtverwaltung)
Nun kommt es aber vor (gerade auch bei der OGS ) das private E-Geräte mitgebracht werden.
Sei es mal ne Klebepistole oder eine Advents Fenster Beleuchtung oder Bügeleisen ect.

Es gibt eine vereinbarung zwischen der Stadt /Betreiber das auch für diesen fall Privat mitgebrachte E-Gerätschaften in der Schule eingesetzt werden dürfen wenn diese geprüft sind und mit dem Barcode versehen sind.
Die kosten für die Überprüfung der Privat mitgebracheten Gegenst#nde übernimmt unsere Verwaltung.
Ich untterichte alle neu dazukommenden Nutzer unserer Schule Eingangs in einem Willkommenschreiben über diese Möglichkeit und auch deren Notwendigkeit.
Die Privaten E-Geräte werden gesammelt und wenn ein paar zuammengekommen sind dann kommt kurz ein Prüftrupp raus und checkt diese.

Aber ganz klar ist auch, das wenn ich ein Gerät ohne Prüfplakette /Barcode wahrnehme dann darf es nicht eingesetzt werden.
Ich sehe viel aber nicht immer alles.
Auf jeden fall wirds erstmal aus dem verkehr gezogen bis das es überprüft ist.

Hier 2 Infoschreiben an die nutzer von mir ........
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Info an alle Klassenlehrer und Betreuungsdamen,

Am 3.2.2015 und 4.2.2015 findet die elektrische Prüfung der Ortsfesten und Ortsveränderlichen Betriebsmittel statt.


Also alles was einen Stecker hat wird geprüft.


Bitte stellt heute alle elektr. Geräte aus den Schränken sichtbar in eure Klassenräume/Betreuungsräume damit diese überprüft werden können.


Solltet Ihr private elektr. Geräte zuhause haben die Ihr ab und zu mal in der Schule nutzt bringt diese bitte morgen 4.2.2015 ebenfalls mit.


Es dürfen nur Geräte in der Schule betrieben werden die geprüft sind


( erkennt man an einen Barcode).


Geräte die nicht geprüft sind dürfen nicht in Betrieb genommen werden .



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Info Lichterketten und Elektrogeräte



Liebe Lehrer, liebe Betreuer liebe und Nutzer in der Lindenschule ,


wie Ihr sicherlich schon wisst, dürfen in den Schulen
Elektrogeräte/ Verlängerungskabel und Lichterketten,

(im Prinzip alles was einen Stecker hat), nur in Betrieb genommen werden, wenn diese von einer Elektrofachkraft auf Sicherheit überprüft worden sind.

Dies erkennt man daran, dass ich am Gerät oder Kabel ein Aufkleber mit einem Strichcode befindet.

So wird z.B. im Falle eines Kabelbruchs (= nicht Isolierte Stelle am Kabel ) durchgemessen, ob der Schutzleiter rechtzeitig den „Fi“

(das ist der Schalter im Sicherungskasten der uns vor tödlichen Stromschlägen schützen kann) auslöst!

Wer zum Beispiel eine Lichterkette in seinem Klassenraum aufhängen möchte (auch wenn diese privat ist) muss sich vorher davon überzeugen, dass diese auch entsprechend überprüft worden ist.

Sollten jetzt noch Lichterketten vorhanden sein oder mitgebracht werden dann besteht die Möglichkeit diese bei mir abzugeben.

Ich veranlasse dann eine außerturnusmäßige Überprüfung Lichterketten oder sonstiges. Auch Klebepistolen und laminier Geräte)


Voraussetzung für die Überprüfung!

-Die Kabel/Lichterketten Geräte usw. müssen mit einem CE- Kennzeichen versehen sein !

-Die o.g. Dinge zwecks Überprüfung bitte bis zum 11.11.2016 bei mir im Büro abgeben/ablegen.


Nicht überprüfte Gegenstände müssen aus dem Verkehr gezogen werden !


Vielen Dank

Mike
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Es kalppt super gut und alle halten sich dran.
Wir sind aber auch nur eine kleine Schule mit 3oo Kindern und sehr überschaubar und alle arbeiten zusammen und verstehen sich gut.

LG Mike
 
(3) Auftraggeber: Ein Auftraggeber ist ein Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV, der dafür verantwortlich ist, dass seinen Beschäftigten nur Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Sorry, aber nie und nimmer bin ich in so einem Fall der Auftraggeber, sondern der Chef, der Geschäftsleiter der Fa., oder wie man ihn auch immer nennen möchte, der seine Arbeiter beauftragt!
Mir ginge das definitiv zu weit, von der Handwerksfa. ein Prüfprotokoll zu verlangen!?
Dann müsste ich gleich nach Hause gehen, oder wie am Flughafen sämtliche Personen zu durchleuchten, ob sie geprüfte ortsveränderliche elktr. Gerätschaften mit sich führen. Da wird ja bereits das ungeprüfte Handyladegerät des Lehrers zum Objekt, das mich ggf. in den Knast bringt?

Glaube ich schlichtweg nicht, diese Auslegung der geltenden Regeln!

Gruß
Thomas
 
Thomann, ich kann deiner Empörung sogar folgen,...
Nur zu gut sogar,...

Aber der Gesetzgeber will es wirklich so, das der Auftraggeber dann tatsächlich die Oberhand der Sicherheit der von ihm beauftragten Arbeiten hat...

Wir haben das grad beim Sicherheitsseminar des TÜV Nord in Hamburg durch, selbst dort wurde das zwar kontrovers diskutiert, aber schlußendlich kommt man um die Regelungen des Gesetzgebers nicht herum.

Das ganze ist bei den meisten Arbeitgebern gar nicht bekannt, bei den Auftraggebern meist noch viel weniger....

Aber wir wissen ja auch wie das läuft, wenn etwas passiert,...
Dann wird die Verantwortung so lange runter gebrochen, bis sie in unserer Ebene angekommen ist.
 
Aber wir wissen ja auch wie das läuft, wenn etwas passiert,...
Dann wird die Verantwortung so lange runter gebrochen, bis sie in unserer Ebene angekommen ist.

Aber jetzt mal am Rande der Rechtsberatung:
Die Verantwortung könnte doch nur an Denjenigen hängen bleiben,
die wenigstens prüfberechtigt nach .... sind!?
 
Ja, aber davon ging ich bisher auch aus,...

In oberster Verantwortung die verantwortliche Elektrofachkraft, also der Meister, Techniker oder Ing. der Liegenschaftsverwaltung.

Da drunter dann die Elektrofachkraft (also der Hausmeister mit Elektrogesellenbrief, sofern zur EFK schriftlich bestellt), und danach die EuP´s und Fachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.

Auf alle anderen Hausmeister kann das ja aber per Anweisung angeordnet werden ála:
"Lasst euch von Nachunternehmer und von Fremdnutzern die Prüfzeugnisse zeigen"

Das wäre wahrscheinlich ähnlich zu werten wie diejenigen, die den sog. ruhenden Verkehr überprüfen, also Parkknöllchen schreiben.
Die sind ja auch keine Polizisten oder TÜV-Prüfer, aber müssen in ihrer Arbeit auch drauf achten (und ahnden) wenn dort ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV steht.

Achja, eine Rechtsberatung sehe ich hier nirgends... :prost1:
 
Auf alle anderen Hausmeister kann das ja aber per Anweisung angeordnet werden ála:
"Lasst euch von Nachunternehmer und von Fremdnutzern die Prüfzeugnisse zeigen"

Also falls wirklich sowas in ner Dienstanweisung stehen mag, weil evtl. schon mal was passiert ist, dann muss ich das ggf.im Namen meines Dienstherren leisten, ok. Und dann die Dienstanweisung anfechten! Grundsätzlich bleibe ich da bei meiner Meinung, dass ich nicht alles und jeden kontrollieren kann und muss. Und im Falle eines Falles muß auch ein Kind geschädigt worden sein, wenn private Geräte (vom Lehrer, der dann auch verantwortlich ist) mitgenommen werden. Krieg ich doch gar nicht mit, wenn die Klasse........ein Waffeleisen mitnimmt, oder nen Entsafter!? Und Lehrkräfte sind auch nicht meine Untergebenen wie z.B. das Reinigungspersonal, für das ich auch Fürsorgepflicht habe. Ich werde mich da nicht verrückt machen lassen, aber gerne eines Besseren belehren lassen, z.B. mit den entsprechenden Unterlagen.

Gruß
Thomas
 
Thomas "Thoman",....

du hast im Grundsatz ja recht, da kann ich dir in jedem Wort folgen,...
Um was sollen wir uns noch alles kümmern,... ???

Ich glaube, das ist es, was du eigentlich damit sagen willst ?

Ich glaube, das noch so vieles mehr unsere Aufgabe wäre, grade Dinge in Sicherheitsbelangen die in den letzten Jahren dazu gekommen sind.
Dazu gehört (grade in meinem beruflichen Beritt) die elektrotechnische Sicherheit,...
Wäre es nicht mein Beruf und wäre ich nicht regelmäßig auf Schulungen, wüsste ich davon gar nichts,...
Wäre ich nicht früher in der Haustechnik einer Klinik gewesen, wüsste ich aber auch nicht, das Trinkwasserzapfstellen zu spülen sind (und zu dokumentieren) und das kraftbetätigte Türen und Tore regelmäßig zu prüfen sind...

Das alles ist aber dann auch ein Versagen der Immobilienwirtschaft.
Zum einen, das man sich dort über die aktuellen Anforderungen der Technik nicht informiert, zum anderen, das man (wenn Kenntnis besteht) das probiert auf die Hausmeister herunter zu brechen.

Das kann man mit Schulungen und Betriebsanweisungen sogar machen.

Würden unsere Arbeitsplätze tatsächlich auf dem Papier und anhand des TVöD an die Rechtslage und die technischen Richtlinien für einen solchen Gebäudebetrieb angepasst werden,...

Tja, dann würden sich einige von uns tatsächlich erstmal umsehen, was dann wirklich unsere Aufgabe ist,....
Und sich dann am Monatsende wahrscheinlich doch freuen, weil wir alle in den EG7-9 zu finden wären...

Das wäre dann die Kehrseite der Medaille....

Also, ich denke, über kurz oder lang wird keiner von uns um die Übernehme von mehr Verantwortung herum kommen.
Da ist es dann aber auch an unseren Arbeitgebern, uns diese Verantwortung deutlich zu übertragen, uns zu qualifizieren und entsprechend zu entlohnen.

So und nun darf Dexter wieder schimpfen, weil ich schon wieder viel zu weit vom eigentlichen Thema weg bin...

:prost1: @ Dexter
 
Hallo schladdi;
Ich finde das war ein hervorragender Beitrag von dir und du Hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Nur so am Rande um das zu bestätigen ist die Aussage eine MA der für Heizung Wasser zuständig ist ..das er gestern auf einem Seminar war und wir als SHM alles 72 std. Sämtliche zapfstellen kontrollieren und spülen müssen +Protokoll führen. Ich sagte dann diese Verordnung gibt es schon lange und ich würde das ja auch machen wenn es verlangt wird. Dann bleibt eben was anderes wieder liegen .
Gruss Mike
 
Also der Handwerkbetrieb ist ja an sich selbst für sich verantwortlich, also wenn er einen Betriebsunfall mit seiner eigenen Defekten Bohrmaschine hat wird die Berufsgenossenschaft an die ausführende Firma herantreten und sicherlich nicht an den Hausmeister. Also wenn ich jetzt auch noch die Ausrüstung der ausführenden Firmen kontrollieren soll wird es irgendwann nicht mehr möglich überhaupt das Büro zu verlassen...
 
Tratos,...

da solltest du eigentlich recht haben...

Aber der Hund liegt ja in dem begraben, das die BG´s und die Unfallkassen durch die Auswertung ihrer Unfallmeldungen, die Art und Menge der Schäden und Verletzungen den größten Anteil an der Ausgestaltung der BetrSichV und der TRBS haben.
Bei denen ist halt die meiste Erfahrung gesammelt.
So, und wer diese Regeln macht, legt natürlich auch fest, bis wie weit runter die Haftung und die Kontrollpflicht gebrochen wird.

Und, machen wir uns doch nichts vor,...

Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen sind nichts anderes als Versicherer der Betriebe und der Beschäftigen...
Natürlich suchen die erstmal einen anderen der die Zeche zahlt, bevor die selbst ihre Taschen auf machen.
 
Da magst du natürlich Recht haben, und ich wiederspreche dir da ja auch nicht. Aber ist es dann nicht die Liegenschaftsverwaltung die das Prüfen muss bevor sie die Firma beauftragt als Sachaufwandsträger. Ich meine als Elektriker kann ich im Bereich dieser Geräte ja vielleicht eine korrekte Überprüfung durchführen, aber woher weiß ich z.b. ob die Wasserpumpenzange noch zugelassen ist die er gerade an den Toilettenanlagen ansetzt. Irgndwie beschleicht mich das Gefühl das diese Passagen etwas an unserer Aufgabenbeschreibung/Eingruppierungstabelle vorbeigehen, und irgendwann das ganze in eigenen Sekretärinnen gipfelt die mir dann die Firmentermine kordinieren.
 
Kann ein Lehrer sein privates Gerät was er in die Schule mitbringen möchte selber bei einem Elektriker prüfen lassen?
 
Ich würde sagen ja, hauptsache es ist ein Prüfsiegel drauf. Die elektrischen Geräte unserer externen Reinigungsfirma werden auch von einerm anderen (ihrem Elektriker) geprüft. Nicht geprüfte Geräte müssen glaube ich für keinen zugänglich verschlossen werden.

oh wurde schon beantwortet, sorry war zu langsam
 
Aber wenn das Gerät einen Brand auslöst, ist doch die Plakette auch verbrannt. Es müsste also auch irgendwo dokumentiert sein.
 
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