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Private Elektrogeräte an der Schule

Ja natürlich:!!:Warum sollte es nur der Elektriker der mit deiner Schule ein Vertrag geschlossen hat die Geräte prüfen die ein Lehrer mitgebracht hat:fragezeichen: Wenn der Lehrer sein Elektrogerät mitbringt was ein anderer Elektriker geprüft hat ist es doch okay. Voraussetzung ist aber das es ein Prüfplakette gibt und ein Prüfprotokoll für das Elektrogerät gibt. Dann sind beide "Parteien" auf der sicheren seite.
 
Bei der Prüfung der ortveränderlichen Geräten sowie auch der ortfesten Anlage ist von der Fachkraft oder Firma ein Messprotokoll zu erstellen. Darin sind alle Geräte mit den Messergebnissen enthalten. Der Aufkleber/ Plakette ist alleine nicht gültig. Sonst könnte sich ja jeder zig Plaketten bestellen, aufkleben und sich das Geld für die Prüfung sparen.
Somit hast du alle schuleigenen Geräte protokolliert. Wenn SuS oder Lehrer ihre eigenen Geräte nutzen, interessiert mich das erstmal herzlich wenig. Die sind selbst verantwortlich und wenn deren Gerät einen Schaden verursacht...... eigene Schuld, dann ist die/derjenige haftbar.
 
Bei uns werden private Geräte der Lehrer und Erzieher grundsätzlich nicht überprüft. War schon immer so, warum weiß keiner.
 
Jede Prüfung und jeder geprüfte Prüfling kostet Geld, geprüft wird das was der Sachaufwandträger beschafft hat. Dafür bezahlt er auch. Warum soll er private Geräte von externen Personen püfen oder mitbezahlen ?... Das ergibt doch schon die Logik warum die nicht geprüft werden.
 
Ich war gerade noch auf einer Fortbildung, z.T. auch zu dem Thema. Zulässig sind demnach nur Geräte mit gültiger Prüfung und Messprotokoll. Wenn die Schule oder der Schulträger neue Geräte anschafft müssen diese im Neuzustand einer Sichtprüfung unterzogen werden und es muss für das Gerät eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Die Beurteilung mit dem Kaufbeleg abheften und das Gerät bei der nächsten Meesung mit prüfen lassen. Soweit die Info die ich vom Sachverständigen bekommen habe.
Eigene Geräte sind weiterhin nicht zulässig und vom Sachkostenträger auch nicht zu prüfen. Grund, bei der Prüfung könnte das Gerät beschädigt werden. Kann bei der Prüfung durchaus vorkommen, dass die Elektronik beschädigt wird.
Dann noch die Info, dass es sich bei den elektrische Geräten nur um die Geräte handelt die mehr als 50 Volt benötigen. Heißt ein Tablet, Laptop, Handy etc dürfen alle frei benutzen, diese auch z.B. an einer USB Buchse am PC oder schuleigenem Hub laden, den eigenen Ladestecker oder das Netzteil ist nicht erlaubt.
Beste Aussage, eigene Geräte sind ja auch nicht notwendig, weil der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsmittel stellen muss
 
Also bei uns in der (Lehrerteeküche) werden private Geräte wie zB Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowelle, Kühlschrank etc. mitgeprüft.
 
Das ist zwar richtig, aber realitsfremd:D

Warum realitätsfremd? Wenn du im Klassenraum keine Tafel hast, bringst du auch eine von zu Hause mit? Oder im Schwimmbad kein Wasser ist, besorgst du welches von dir zu Hause? Ok, sehr krass ausgedrückt, aber es ist gesetzlich so rechtens. Der Arbeitgeber hat dir die Arbeitsmittel zu stellen. Schafft der AG kein Laptop an, kannst du auch mit keinem Arbeiten. Du darfst auch keine Schülerdaten etc. auf deinem privaten PC, Tablet etc. haben.
Mein Diensthandy ist auch aus der Steinzeit. Ich kann nicht mal Fotos damit machen. Mein AG möchte aber aus Datenschutzgründen noch keine Smatphones einführen. Und nu? Soll ich mir selber eines kaufen und mir dann eventuell ne Abmahnung einfangen, weil ich gegen die Dienstanweisung handel? Ganz sicher nicht. Und ganz ehrlich, eigentlich brauche ich für meine Arbeit keins. Telefonieren kann ich damit, Fotos kann ich mit einer Digitalkamara machen. Die technischen Anlagen per Smartphone steuern? Warum? Das mache ich während meiner Arbeitszeit vom PC aus und ganz sicher nicht abends nach Feierabend von zu Hause. Und wenn die Heizung Nachts ausfällt, dann ist das so. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, das dass nicht passiert und das macht mein AG.
Heute ist es leider so, dass erst etwas vor die Wand fahren muss bevor etwas vernünftig geregelt wird. Da kannst du vorher tausendmal Jammern und anmerken, solange du es doch erledigst oder deine Werkzeuge und Arbeitsmaterialien selber kaufst, ist für den AG alles super.
 
bei uns macht das die JBH (Jugendberufshilfe) die bekommen dann pro Geräte Prüfung einen Betrag und mankieren diese mit einer Plakette wenn alles in Ordnung ist, wenn nicht entsorgen sie auch fehlerhafte Geräte, natürlich auch wieder für einen Festen Betrag pro Gerät,

wenn ich mir recht erinnere sollen sie nur nur die Gräte prüfen mit denen auch Kinder in Kontakt gelangen können, aber so macht man mehr Geld...einfach alles Prüfen

besser man muss nicht an unsere Heizanlage Arbeiten...oh weh wir haben ein offenes System 60 Jahre alte Eisenrohre...ratet mal was fast jedesmal Passiert wenn ein Montur Wasser ablässt...danach geht über viele Tage bis hin, Wochen lang nichts mehr normal, aber sollen sie mal wenn auf dem SHM nicht gehört wird, wird doppelt gearbeitet und Bezahlt
 
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keine Ahnung ob einer von denen Elektriker ist oder nicht,(meistens sind es zwei oder drei Jugendliche und ein Erwachsener) erst mal gehe ich davon aus das der Verantwortliche da zu berechtigt ist, ob das alles richtig ist oder nicht, muss schon der Auftraggeber (das Amt) wissen
 
Das darf doch nur die Elektrofachkraft also ein gelernter Elektriker.

mmhh, nicht ganz. Das dürfen auch angelernte AN unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft. Wenn diese Jugendhilfe einen Elektromeister beschäftigt der die Arbeiter anlernt und beaufsichtigt ist das soweit ich das beurteilen kann, zulässig.
Ich hatte gerade hier bei mir die Überprüfung nach DGVU3 und bei mir war ein Elektromeister und ein ehem. Lagerist, der als EUP zur Prüfung nach DGVU3 angelernt wurde. Steht glaube ich so in der Verordnung, das angelernte Kräfte unter Aufsicht einer Fachkraft...….. und die zeitnah indem Berufsfeld tätig sind dazu befähigt sind.
In letzter Konsequenz ist doch eine Prüfung erfolgt und die prüfende Firma in der Haftung.
 
Unser extra angestellter Hausmeister (Beruf Elektriker) Kommt mit allen KiGa und schulen nicht mehr nach. Er sollte eigendlich 60% SHM und 40% Elektrofachkraft sein. Jetzt prüft eine Fremdfirma. Und die prüft wie Wir vorher und der extra Kollege auch alle vorgefundenen Geräte. Städtisch sowie privat. Den von allen kann in KiGa´s und <<<schulen eine Gefahr für die Kinder ausgehen. Lieber nen Euro in die Vorsorge investiert als das einem Kind was passiert.
 
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