Ich war gerade noch auf einer Fortbildung, z.T. auch zu dem Thema. Zulässig sind demnach nur Geräte mit gültiger Prüfung und Messprotokoll. Wenn die Schule oder der Schulträger neue Geräte anschafft müssen diese im Neuzustand einer Sichtprüfung unterzogen werden und es muss für das Gerät eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Die Beurteilung mit dem Kaufbeleg abheften und das Gerät bei der nächsten Meesung mit prüfen lassen. Soweit die Info die ich vom Sachverständigen bekommen habe.
Eigene Geräte sind weiterhin nicht zulässig und vom Sachkostenträger auch nicht zu prüfen. Grund, bei der Prüfung könnte das Gerät beschädigt werden. Kann bei der Prüfung durchaus vorkommen, dass die Elektronik beschädigt wird.
Dann noch die Info, dass es sich bei den elektrische Geräten nur um die Geräte handelt die mehr als 50 Volt benötigen. Heißt ein Tablet, Laptop, Handy etc dürfen alle frei benutzen, diese auch z.B. an einer USB Buchse am PC oder schuleigenem Hub laden, den eigenen Ladestecker oder das Netzteil ist nicht erlaubt.
Beste Aussage, eigene Geräte sind ja auch nicht notwendig, weil der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsmittel stellen muss