Aktuelles
Schulhausmeisterforum
  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Wann Leuchtmittel von Fluchtwegbeleuchtung auswechseln?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Die Frage ist doch eher eine andere:
In welcher Frist müssen die Dinger kontrolliert werden (ich weiß es nicht)?

Wenn du (egal ob zufällig oder regelmäßig) feststellst, das Ding ist kaputt, dann unverzüglich.
Was unverzüglich ist, musst du den Richter fragen.
Da können auch 2 Stunden im Einzelfall wohl schon zu lange sein (z.B. während einer Abendveranstaltung). Solange es nicht dunkel ist, wird dir wohl keiner was tun.


Grüße, Michael
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben