Die Frage ist doch eher eine andere:
In welcher Frist müssen die Dinger kontrolliert werden (ich weiß es nicht)?
Wenn du (egal ob zufällig oder regelmäßig) feststellst, das Ding ist kaputt, dann unverzüglich.
Was unverzüglich ist, musst du den Richter fragen.
Da können auch 2 Stunden im Einzelfall wohl schon zu lange sein (z.B. während einer Abendveranstaltung). Solange es nicht dunkel ist, wird dir wohl keiner was tun.
Grüße, Michael
In welcher Frist müssen die Dinger kontrolliert werden (ich weiß es nicht)?
Wenn du (egal ob zufällig oder regelmäßig) feststellst, das Ding ist kaputt, dann unverzüglich.
Was unverzüglich ist, musst du den Richter fragen.
Da können auch 2 Stunden im Einzelfall wohl schon zu lange sein (z.B. während einer Abendveranstaltung). Solange es nicht dunkel ist, wird dir wohl keiner was tun.
Grüße, Michael