Hallo Kollegen,
ich habe im Nebengewerbe eine Firma für Sicherheitstechnik.
Zutrittskontrollsysteme werden von mir auch Installiert, sowie auch Alarmanlagen.
Das Auslesen von Transponderdaten erfolgt bei meinen Kunden unterschiedlich.
Meine Empfehlung an die Kunden ist folgendes:
Bei großen Firmen (Schriftlich festgehalten, und so mit Rechtkräftig)
Auslesen ausschließlich im bei sein vom Personalrat und nur bei Begründeten verdacht.
Diebstahl, Arbeitszeit Betrug, sonstiges.
Bei kleinen Firmen (meist nur Einbruchmeldeanlagen)
Auslesen durch den Errichter, wenn die EMA nicht ausgelöst hat.
Wer hat Unscharf geschaltet bzw. wer sollte scharfschalten.
Dadurch wird dem Datenschutz genüge getan, und vermieden das man Bewegungprotokolle erstellt, bzw. Rauchpausen aufnimmt.
Der Arbeitgeber hat dadurch keinen direkten Zugriff auf die Daten.
Gruß SMP