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Sicherheitsfachkraft einfach so?

hubmue

Huusmeester
hallo Leute,
hab da mal eine Frage,

kann/darf der Arbeitgeber mich als Hausmeister zur Sicherheitsfachkraft, für die Schule in der ich tätig bin, berufen,
ohne das ich die entsprechenden Schulungen habe? :confused:

so long
Hubert
 
Hallo Hubert,
also wenn du den Sicherheitsbeauftragten mit "Sicherheitsfachkraft" meinst dann kann der berufen werden auch ohne Schulungen.
macht aber auch dann nicht allzuviel Sinn.
Wichtig ist, der Personalrat ist bei der Wahl der Sicherheitsbeauftragten mit zu beteiligen.

hier ist ein link von WIKI ich denke hier steht einiges drin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsbeauftragter
Gruß Mike
 
Genau wie Mike sagt,

wir sind alle Geschult .... Kläre uns mal auf was genau mag der Chef haben !?

Grüße
Jörg
 
hallo @ll,
die Frage war im Moment noch rein informativ. Noch will keiner hier was von mir.
Aber da alle anderen Hausmeister (sind alle in der freiwilligen Feuerwehr) rundrum in der
Gemeinde Sicherheitsbeauftragte (hab ich von Mike gelernt :)) an deren Schulen sind,
wollte ich nur wissen ob die Berufung möglich ist, da ich keinerlei Schulungen diesbezüglich habe.

so long
Hubert
 
Ach so Hubert noch nen zusatzkommentar von mir,

wir Hausmeister sind mehr oder weniger auch nicht gefragt worden,ob wir damit einverstanden sind wenn wir Sicherheitsbeauftragter von den eigenen Schulen werden.Auch wir wurden einfach benannt.
Im Nach hinein hat sich das aber durchaus als Nützlich dargestellt.
Wi sind alle geschult worden (2 tage ) das war m.E. völlig ausreichend.

Wir nehmen 1/4 Jährlich an sog. ASA (Arbeitssicherheitausschuß)Sitzungen teil.Darin vertreten sind alle Sicherheitsbeauftragten,Betriebsarzt,Fachkraft für Arbeitssicherheit ,jemand von der Personalstelle,jemand von unserer Gebäudewirtschaft.
Hier werden alle Punkte die irgenwie mit Sicherheit zu tun haben angesprochen.Fragen beantwortet Mißstände behoben unsw...
Wenn ich in meiner Schule wiederholt festelle das zb. ein Lehrer es nicht rafft das Notausstiege nicht durch Pulte oder ähnlichem verstellt werden dürfen gibt es zuerst eine kurze Info an die Schulleitung und an den Lehrer der auch als Sicherheitsbeauftragter fungieren muss und da steht dann als meine Unterschrift nicht Vielen Dank Euer Schulhausmeister sondern der Sicherheitsbeauftragte .
Damit wird unterschwellig klar das ich diese Mängel die ich festgestellt habe nicht nur als SHM schei... finde sondern auch als S.Beauftragter und diese wenn nicht abgestellt an meine Vorgesetzten melden muss.....
Auch wenns sich naiv anhört seit dem klappt es super und Mängel werden nicht wegdiskutiert sondern sofort nachhaltig beseitigt.
Es ist eben der feine Unterschied in der Namensgebung.... Hier hat er zumindestens eine höhere Bedeutung als Schulhausmeister.....

Gruß Mike
 
hi Mike,
danke für deine Hilfestellung/Erläuterung.
Im Prinzip habe ich ja auch nichts dagegen diese Aufgabe zu übernehmen, nur...
ohne Schulungen oder so etwas sehe ich mich nicht als Sicherheitsbeauftragten
und davon habe ich hier in der Verwaltung noch nichts gehört oder gesehen.
Wie gesagt, ich habe in Punkto Feuerwehr oder so etwas keinen Hintergrund aufzuweisen.
Mal sehen was die Zukunft bringt.

so long
Hubert
 
Hey Hubert,

auch interessant ist zu wissen das der Gemeinde Unfall Verband so viel ich weiß kostenlos schult.
Somit muss der Arbeitgeber dich "nur" freistellen selbst die Fahrtkosten trägt die Unfallkasse.

Normal sollte Deinen Arbeitgeber auch was dran liegen, Dich "Fachkundig" zu machen :-)

Grüße
Jörg
 
kann/darf der Arbeitgeber mich als Hausmeister zur Sicherheitsfachkraft, für die Schule in der ich tätig bin, berufen

Auch wir wurden einfach benannt.
Im Nach hinein hat sich das aber durchaus als Nützlich dargestellt.


Moin zusammen,
das ist meine Pflicht und aufgrund der Ortskenntnis meine Aufgabe Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen. Das mache ich doch jeden Tag bei meinen Kontrollgängen.
Diese Aufgabe ist bei mir auch in der Dienstanweisung verankert.
Und das alles ohne Schulung, denn diese Gefahren etc. kann ich mit gesundem Menschenverstand erkennen. Und selbst nach Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten durch den AG und den Personalrat ist dieser Aufgabenbereich ein Ehrenamt. Das nennt man auch "Betriebsinteresse".
Gruß
pfropfy
 
hallo pfropfy,

danke, nun weis ich es, ich dachte das läge an den Anderen die mir immer
mehr Aufgaben zuweisen wollen, es liegt an mir (!) "mangelndes Betriebsinteresse" .
Mann da hätte ich auch selber drauf kommen können.

so long
Hubert
 
Moin zusammen,
das ist meine Pflicht und aufgrund der Ortskenntnis meine Aufgabe Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen. Das mache ich doch jeden Tag bei meinen Kontrollgängen.
Diese Aufgabe ist bei mir auch in der Dienstanweisung verankert.
Und das alles ohne Schulung, denn diese Gefahren etc. kann ich mit gesundem Menschenverstand erkennen. Und selbst nach Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten durch den AG und den Personalrat ist dieser Aufgabenbereich ein Ehrenamt. Das nennt man auch "Betriebsinteresse".
Gruß
pfropfy

hallo propfy,
du hast in einigen Punkten Recht mit deiner Aussage.
Jedoch kommt die etwas zweideutig und provokativ hier an!
Die Frage vom Hubert, fand ich, hat eine bessere Antwort als deine verdient.
Natürlich kann der AG einfach eine Sicherheitsbeauftragten benennen.
Aber es ist doch wohl unumstritten das eine Geschulte Sicherheitsbeauftragte Person die in engem Kontakt mit dem Sicherheitsbeauftragten steht, mehr Sinn macht, als einfach eine Person zu benennen und diese nicht zu schulen !
Ich glaube auch nicht das Hubert bis jetzt blind durch seine Schule gelaufen ist und die Gefahren nicht erkannt hat und diese auch beseitigt hat.
Hier ging es ja um die Frage ob man einfach dazu benannt werden kann und diese haben wir ja auch beantwortet.
Und meine langjaährige Erfahrung sagt mir, das man nicht alle Gefahren kennen kann und auch gibt es änderungen in Bestimmten Dingen.
Und meine Meinung ist ..ein Sicherheitsbeauftragter sollte mind. eine Schulung absolviert haben um dieses Ehrenamt/Aufgabe auch Gewissenhaft ,Nachhaltig und vor allem dem Zweck nach Zufriedenstellend zu erfüllen.

Vieleicht habe ich mich auch geirrt Propfy und es ist einfach nur bei mir falsch angekommen ..?

Einen schönen Montag Euch allen
Mike
 
Moin zusammen,
das ist meine Pflicht und aufgrund der Ortskenntnis meine Aufgabe Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen. Das mache ich doch jeden Tag bei meinen Kontrollgängen.
Diese Aufgabe ist bei mir auch in der Dienstanweisung verankert.
Und das alles ohne Schulung, denn diese Gefahren etc. kann ich mit gesundem Menschenverstand erkennen. Und selbst nach Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten durch den AG und den Personalrat ist dieser Aufgabenbereich ein Ehrenamt. Das nennt man auch "Betriebsinteresse".
Gruß
pfropfy

Hallo pfropfy,
wer eine Unterwesung hat, kann sich dann direkt mit dem Chef in Verbindung setzen, und dies zudem schriftlich fixieren!
Dann hat alles Hand und Fuß.

@hubmue http://www.schulhausmeisterforum.de/member.php?3309-hubmueich würde auf jedenfall eine Schulung mitmachen, dort lernst duch auch Rechte und Pflichten eines SB.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo hubmue,
hallo Mike,
ich habe nur davon geschrieben wie ich das angesprochene Thema erledige bzw. mein AG das von mir verlangt. Mehr nicht und bin sehr über eure Reaktion überrascht .
Gruß
pfropfy


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Morgen zusammen,

es gibt eine angenehme Nebenerscheinung bei dieser Sache. Als Sicherheitsbeauftragter bekommt man schöne Meldezettel um aufgetretene Sachverhalte zu melden, dieser hat mehrere Durchschläge. Blatt eins geht an den Beauftragten des Unternehmers für Arbeitssicherheit, 2 an Vorgesetzten/Amtsleiter/Betriebsleiter, 3 an die Fachkraft für Arbeitssicherheit, 4 an Betriebsrat/Personalrat 5 bleibt bei dir.
Das sorgt dafür, dass die Sachen meistens sehr schnell erledigt werden ohne das man 25-mal nachfragen muss, da alle im Boot sind. Darüber konnten wir schon einiges durchsetzen.

Man sollte geschult werden und es sollte Offiziell etwas Zeit für diese Arbeit eingeplant werden.

Gruß
 
Hallo Fränky,

genau so ist es.
Ddeswegen finde ich ja auch, das man als geschulter Sicherheitsbeauftragter in der Regel besser da steht und mehr wissen hat als ein ungeschulter Sicherheitsbeauftragter.

Gruß Mike

- - - Aktualisiert - - -

Hallo Pfropfy,

kein Problem kam halt in der Schreibweise etwas Vorwurfsvoll rüber gegenüber Hubmue. Ich wuste aber das du das nett gemeint hast ;-)

Dir ein schönes Wochenende
Mike
 
Hallo zusammen,

häufig werden die Hausmeister zusätzlich mit dem Ehrenamt des Sicherheitsbeauftragten beauftragt, was auch Sinn macht. Alle Bereiche begeht halt nur einer regelmäßig ; ) Man sollte auch keine Angst vor einem Meldeblock mit 4facher Durchschrift haben. Das handhabt jede Schule anders ; )

Für die richtige Organisation des Arbeitsschutzes ist der Schulträger, wie z.B. Stadt zuständig. Für die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten der gesetzliche Unfallversicherungsträger (i.d.R. die Unfallkasse). Die Ausbildungslehrgänge kann man mittlerweile schon bequem per E-Learning am PC (während der Arbeitszeit) durchführen.
 
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