hallo Hubert ,Im Prinzip habe ich ja auch nichts dagegen diese Aufgabe zu übernehmen, nur...
ohne Schulungen oder so etwas sehe ich mich nicht als Sicherheitsbeauftragten
kann/darf der Arbeitgeber mich als Hausmeister zur Sicherheitsfachkraft, für die Schule in der ich tätig bin, berufen
Auch wir wurden einfach benannt.
Im Nach hinein hat sich das aber durchaus als Nützlich dargestellt.
Moin zusammen,
das ist meine Pflicht und aufgrund der Ortskenntnis meine Aufgabe Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen. Das mache ich doch jeden Tag bei meinen Kontrollgängen.
Diese Aufgabe ist bei mir auch in der Dienstanweisung verankert.
Und das alles ohne Schulung, denn diese Gefahren etc. kann ich mit gesundem Menschenverstand erkennen. Und selbst nach Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten durch den AG und den Personalrat ist dieser Aufgabenbereich ein Ehrenamt. Das nennt man auch "Betriebsinteresse".
Gruß
pfropfy
Moin zusammen,
das ist meine Pflicht und aufgrund der Ortskenntnis meine Aufgabe Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen. Das mache ich doch jeden Tag bei meinen Kontrollgängen.
Diese Aufgabe ist bei mir auch in der Dienstanweisung verankert.
Und das alles ohne Schulung, denn diese Gefahren etc. kann ich mit gesundem Menschenverstand erkennen. Und selbst nach Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten durch den AG und den Personalrat ist dieser Aufgabenbereich ein Ehrenamt. Das nennt man auch "Betriebsinteresse".
Gruß
pfropfy
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