Hallo!
Das ist eine interessante Fragstellung, denn hier kommt die Tiefe des Tätigkeitsprofils zum Tragen.
Unsere Hausmeister haben keine Schnittschutzhosen und auch keine Freischneiderhosen, weil die entsprechenden Tätigkeiten von Gärtnern und / oder Förstern erledigt werden. Die hierfür Erschwerniszulagen erhalten! Ich gehe mal davon aus, dass die Schutzkleidungsträger hier auch einen Zuschlag für die geleisteten Stunden erhalten.
ACHTUNG: Erschwerniszuschläge können überlagernd sein. Denkbar ist, dass es 8 Stunden Schmutzzulage, 8 Stunden Gefahr und 8 Stunden "Schwerarbeit" für 8 Stunden Arbeitseinsatz gibt. Wird oft "übersehen".
ABER: Die Zulagen müssen in örtlichen tariflichen Vereinbarungen geregelt sein. Darüber können Euch die Personalräte und die Gewerkschaften informieren.
Nochmals zu den "Klamotten":
Bei uns gibt es normale Arbeitsschutzkleidung, mit Winterergänzung, sprich herausnehmbaren Innenfutter für die Jacken. Wechselausrüstung ist selbstverständlich! Sollte es aber auch sein!
Und:
Auch bei Übergrößen gibt es ein Recht auf Arbeitsschutzkleidung! Ich hatte einen Fall, bei dem ein Vorgesetzter einem beleibten Kollegen die Kleidung verweigerte "bis er sich dünner geschwitzt habe"! Ansonsten wurde bestritten, dass es Kleidung in entsprechender Größe gäbe!
Ich habe dann eine Internetwerbung mit Kleidergröße bis 8XL freundlich zugeleitet! Und angefragt, ob die Aussage zutreffe. Am nächsten Tag fand die seit Monaten verzögerte Bestellung statt!
LG
ZeiselR