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Schulhausmeisterforum
  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Nachrichten Schulleiterin entlässt Hausmeister......

Würdet Ihr auch Schüler mit euren Maschinen Arbeiten lassen ? Um gemocht zu werden oder um dem Schüler ein tolles Gefühl zu vermitteln?
Also hier habe ich bessere und vernünftigere Möglichkeiten.
Moinmoin,

ich denke das kann man so nicht pauschal beantworten. Der Kollege um den es geht ist an einer weiterführenden Schule, das ist was anderes als bei mir an der Grundschule.

Bei Arbeiten mit einem Rasenmäher sind mind. immer Sicherheitsschuhe und auch Schutzbrille Vorschrift! (Das aus gutem Grund wie sich jeder Vorstellen kann)
Glaubt ihr , der Schüler hatte diese an ?(unabhängig davon das er auch damit nicht hätte fahren dürfen)
Kann ich mir nicht vorstellen!! Es geht doch um einen Selbstfahrer, mein Trecker hat eine Kabine mit Lüftung, also voll geschlossen. Und ob er hätte fahren dürfen, wie alt war denn der Schüler?? Ev. Treckerführerschein??

Ich denke mal das liegt an mangelndem Wissen.

Möchte ich so nicht auf mir sitzen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich mache aber Unterschiede in meinen Aussagen ob es um eine Treckerfahrt geht oder um Arbeiten mit: Freihandschneidern, Winkelschleifer, Schweissgerät.................
 
Die Sichtweise einzelner hier im Forum kann ich echt nicht nachvollziehen und sind auch nicht Begründbar.
Ich denke mal das liegt an mangelndem Wissen. Anders kann ich es mir nicht erklären !

Moin Mike,
wir sollten mal ein Bier zusammen trinken, am besten kommst du mal zu einen Forumstreffen da ist genug Zeit:)
Du und alles anderen Vorschriftsfanatiger müsst euch mal etwas locker machen.
Ja Ihr habt In und mit allem recht, es gibt Bestimmungen und Vorschriften die man einhalten muss oder sollte.
Aber es gibt inzwischen von allem und jedem Scheiß eine Vorschrift und gesunder Menschenverstand wäre in manchen Fällen angebrachter als sich ständig hinter seinen Vorschriften zu verstecken.
Es es ganz traurig wenn Ihr nur noch nach Vorschrift arbeitet und alles schön Regelkomform macht.
Dann kann zukünftig eine Maschine den Rasen mähen, was schon längst auch der Fall ist. Die hat kein Gewissen und arbeitet bis der Akku leer ist und der Hausmeister kann dann nur noch halbtags arbeiten, weil er zum Rasenmähen nicht mehr gebraucht wird.
Glückwunsch.
Also immer schön weiter ganz streng nach Vorschrifft!:runter:
 
Bisher sind das doch alles Spekulationen warum der Hausmeister gekündigt wurde! Vielleicht war dass mit dem Rasen mähen nur noch ein Vorwand um ihn los zu werden.
Es müssen also schon mehrere Sachen vorgefallen sein......


von der Couch gesendet
 
Hallo Thom,
ich bin nicht so ein § Reiter oder Vorschriftsfanatiker wie du denkst. Auch wenn das bei dir so rüberkommt.
Das liegt aber an der Weise das man nur schreibt. Weder die Mimik noch die Worte die man sagt und wie man sie sagt fehlen hier!
Und ich sagte ja im Prinzip ´kann das ja auch jeder so händeln wie er es will und auch mal ne 8 gerade sein lassen.
Das ist ja auch in den meisten Fällen ok.
Aber wir sollten uns alle einig sein das wenn etwas passiert (sei es auch nur eine Beschwerde ) der HM dann in manchen Fällen Problem bekommt.
Ich denke da mal an die Hierarchien ober sticht unter .Und du weist doch selber wer sich ganz unten befindet.
Und du weißt doch auch wie schwer man sich da behaupten kann.
Und genau davor wollte ich warnen.
Wer Sicherheitsvorschriften missachtet und erwischt wird der hat doch das Problem am Hals!
Da gibt es doch nix dran zu rütteln ?


wie Dexter schon sagt es sind Spekulationen wir kennen nicht die ganze Wahrheit und meine Meinung war ja auch das noch mehr im Vorfeld passiert sein muss.


Und jeder sieht auch die Möglichkeit einer Gefahr anders. Es wird bewertet nach dem Motto was soll da schon passieren oder wann ist denn jemals mal was passiert.
Ich kenne das auch aus dem Brandschutzbereich! z.b. Klassen Türen nicht verkeilen !Und was meinste wie oft ich die Nutzer darauf aufmerksam machen muss.
Naja vielleicht lassen wir es jetzt Gut sein .
Wenn du mich so siehst wie du beschrieben hast dann kann ich damnit gut leben.
Ich bin bis jetzt mit meiner Einstellung sehr gut zurecht gekommen und alle die mich persönlich kennen auch :-)

Ach so und Rasenmähen gehört übrigens gar nicht zu meinen Aufgaben !Also mache ich es auch nicht!
Gruß Mike
 
Mike, nimms nicht persönlich ich weiß ja was du meinst, nur nervt es mich im Moment an das ständig alle mit Vorschrfiften wedeln.
Natürlich hast du mit allem recht, aber vor eine paar Jahren gab es noch nicht solche Flut an Vorschriften.
Und zudem wäre das Forum ohne dich hier ganz schön einsam.:danke:
Also ich freue mich über alle Beiträge von Dir und das Forum ist ja nicht nur dafür da damit alle einer Meinung sind.
 
Hallo Thom,
Danke für deinen Beitrag,:hoch:
ich habe es nie persönlich genommen und auch ich habe Verständnis für Dich und deine Meinung.:)
Mir wäre es auch lieber wenn es einige Vorschriften nicht geben würde. Dann wäre alles etwas einfacher.
So nach dem Motto wo finde ich die Vorschrift für die Vorschrift... ist echt manchmal zum Mäuse melken.:mad:

Ich achte vielleicht mehr auf Vorschriften weil ich einige Jahre als LFZ Mechaniker beim Bund gearbeitet habe und da gab es
eben nur Vorschriften für jede Schraube und jedes teil was du angebaut oder repariert hast.
Ohne Diese ging es nun mal auch nicht!
Das hat mich auch vielleicht ein wenig zu viel geprägt was das Zivile Leben angeht.
Aber auf der anderen Seite habe ich auch schon viele schlimme Unfälle gesehen die bei Einhaltung der Vorschriften nie passiert wären.
Als ich bei einer Dachdeckerfirma gearbeitet habe.. Auge rausgeschossen Kettensäge im Bein und Finger ab.:wolke:

Und nun bin ich hier in der Schule und habe die Verantwortung das die Vorschriften oder Sicherheitsbestimmungen beachtet werden.
Vielleicht ist es ja auch nur meine Angst davor in Regress genommen zu werden wenn etwas passiert.

Ich fand aber unsere Diskussion trotzdem von Anfang an sehr gut.;)
Für mich war oder ist das Thema immer noch interessant und ich hoffe noch auf andere Beiträge wo wir so gut unsere Meinung sagen können.
Es gibt ja immer 2 Seiten der Medallie und das habe ich nie dabei vergessen.

In diesem Sinne :danke: ich dir..

:rasenmaehen::rasenmaeher1:
 
Wichtig ist, erst kommt der Mensch und dann die Vorschrift.
(Ironie Anfang) Da hat ein eingewiesener einen eingewiesen, Schüler.(Ironie Ende)
Schönen gruss an das Boelcke Geschwader.

MFG
 
Ihr betrachtet das auch sehr Einseitig. Wenn wir es nun mal ganz Neural betrachten.
Punkt 1. Der Mitarbeiter hätte vom Arbeitgeber geschult und unterwiesen werden müssen, was er darf und was nicht. (Egal ob das nun gesunden Menschenverstand veraussetzt oder nicht.)

Ihr geht alle immer davon aus das wir als Hausmeister zu denken haben, aber wenn ihr die Gesetze mal genauer Betrachtet muss der Vorgesetzte für euch denken, der hat das Problem.
Und wenn der Klageweg bestritten wird wird sich schnell zeigen was davon eingehalten und schriftlich Nachgewiesen werden kann.

Punkt 2: Führsorgepflicht des Arbeitgebers nach Paragraf 617-619 BGB und noch ein paar so schöne Paragrafen können auch in diesem Fall den Vorgesetzten Negativ ausgelegt werden.

Punkt 3: Wo ist die Aufsichtführende Lehrkraft gewesen ? Diese hätte den Schüler ja davon abhalten müssen. Somit auch hier wieder eine weitere Sicht der Dinge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tratos,
sehr interessant.
Vielen Dank für den eingestellten Link.
Irgendwie tut er mir Leid. Hat's wahrscheinlich immer gut gemeint und sich bei allen beliebt gemacht (außer bei der Schulleitung).

Also noch immer meine Meinung wenn es das erste Vergehen war dann wäre eine Abmahnung völlig ausreichend gewesen!
Nun hat es ja evtl. noch einen Unfall /Sachschaden gegeben (widersprüchliche Aussagen) ..weiß man auch noch nicht was da genau war?
Und es scheint ja auch so das die SL nicht wirklich mit Ihm zufrieden war ...(weshalb auch immer)

Es sind wohl mehrere Faktoren die hier zusammenspielen und wir wissen ja auch nicht wie es wirklich war.#
Mann könnte ja auch mal andere Kollegen fragen wie sie mit der hiesigen Schulleitung zurechtkommen vielleicht ist die SL ja auch fehl am Platze (soll es auch schon gegeben haben.)
Es bleibt also spannend.

Gruß Mike


Eine fristlose Kündigung schießt da über das Ziel hinaus!
 
"Panzer, der auch Vorsitzender des Zweckbands Lise-Meitner-Gymnasiums ist, dem der Landkreis und die Gemeinden Taufkirchen und Unterhaching angehören, und damit Garcias Arbeitgeber, erklärte den Schülern, er habe keine genaue Kenntnis des Vorfalls gehabt, der zu Garcias Entlassung geführt hatte."

"Zweckverbands-Vorsitzender Panzer jedenfalls erklärte den Schülern, er habe gar keine andere Wahl gehabt, als Garcia fristlos zu feuern..."

Das ist ja toll... man kann doch niemanden entlassen, ohne genaue Kenntnisse des Falls zu haben?! Der Mann ist Bürgermeister, sollte der sich nicht bissl besser auskennen, wie man in solchen Fällen verfährt?

Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht. Tratos hat schon recht, die Vorgesetzten sind schon auch mit verantwortlich, wenn der Hausmeister nicht richtig eingewiesen und informiert ist. Der Kollege kam ja glaub ich erst vor anderthalb Jahren aus Kuba, kennt also die tausenden deutschen Vorschriften sicher nicht so aus dem ff wie wir alle *lach*, von daher wird hier sicher auch gründlich nachzuforschen sein, ob da nicht die Vorgesetzten was vergessen haben...

Ansonsten klingt es ja durchaus auch nach einem klassischen SL mag den Hausmeister nicht-Ding. Schade, dass es sowas immer wieder gibt. :( Aber ich finde es schön, dass sich die Schüler so für ihren Hausmeister einsetzen! :hoch:
 
Mal sehen wie das weiter geht, wenn es vor dem Arbeitsgericht landet wird es sicher noch einige Artikel mehr darüber geben.
 
Ich denke es ist Aufgabe aller, die an einer Schule arbeiten für Disziplin zu sorgen! Wir haben alle eine Vorbildfunktion.
 
Tja, mag alles sein. Aber zuerst einmal sollte das Führungspersonal richtig führen können, Anweisungen erteilen und somit auch das ganze Hirachisch nach unten Deligieren.
 
Das ist ja das große Problem, viele Schulleitungen haben ihre Kollegien nicht im Griff. Gerade diese lassen z.B. bei den Pausenaufsichten vieles durchgehen oder schauen weg, am besten mit der Kaffetasse in der Hand:runter:
Ich kann jetzt nur für die Grundschulen sprechen und da ist es gerade an einer meiner zwei Schulen überdeutlich. Die Damen haben keinen Bock irgendwie einzuschreiten bzw. zu diziplinieren....könnte ja Arbeit nach sich ziehen!

Bis vor einiger Zeit bin ich auch noch des öfteren eingeschritten und habe was gesagt, heute bei 3 zu betreuenden Objekten nur noch selten.

Gruß Andi
 
Das ist ja das große Problem, viele Schulleitungen haben ihre Kollegien nicht im Griff.

Kann ich bestätigen, habe nach mehreren verletzten Schüler innerhalb einer Woche, anlässlich eines
bestimmten Pausenhofgerätes dessen Demontage empfohlen, nur um dann zu erfahren,
dass die Pausenaufsichten ganz explizit angewiesen sind jenes genauer im Auge zu behalten.

Sehr oft ist aber auch Unwissenheit die Wurzel des Übels.
Ich habe meiner SL mal gesagt dass ich bestimmte Aufgaben äußerst nachrangig erledige,
weil sie überhaupt nicht in meine Aufgabenstellung fallen und für mich nur eine Gefälligkeit darstellen.
Da musste ich ihm erstmal meine Tätigkeitsbeschreibung zukommen lassen,
kannte er garnicht.
Dann muß man sich auch nicht wundern, wenn`s mal Ärger gibt.

Im Falle des gefeuerten Kollegen kann man nach Lektüre der Artikel nur mit dem Kopf schütteln.
Hätte man den Kollegen nicht (straf)versetzen können?
Jemanden entlassen ohne die Umstände eingehend zu prüfen.
mMn grober Verstoß gegen Fürsorge- und Sorgfaltspflichtpflicht.
 
Hallo!

Vorbild hin und Vorbild her.
Mir hat man klipp und klar gesagt: aus pädagogischen Belangen habe ich mich rauszuhalten. Das gilt auch für alle weiteren Schulbeschäftigten (Sekretariat / Hausmeister / Hausmeisterhelfer, etc.).
Seit wann steht das denn auch im Aufgabenkatalog?!?

Klar, wenn ich sehe, dass ein SuS vor mir Müll auf den Boden wirft (so wie am vorletzten Schultag bei uns auf dem Hof), spreche ich ihn an und lasse den Müll korrekt entsorgen, dass würde ich allerdings auch mit Fremden auf der Straße machen. Insofern kann ich da jetzt gerade nicht unbedingt das große Vorbild erkennen.

Das ist aber schon alles. Disziplin kannst du einfordern, du kannst allerdings als Nichtpädagoge keine Erziehungsmaßnahmen verhängen, dass dürfen nur die Pädagogen und selbst bei denen sind 50% fruchtlos und werden nicht angetreten, da die SuS so gut wie nichts zu befürchten haben.

LG und schönen Restsonntag noch.

Roland
 
Dazu mal einen Text den ich gefunden habe,

Quelle:
http://www.lsvrlp.de/de/article/364.aufsicht-in-schulen.html

Aufsicht in Schulen

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 19.08.92 - 945 A Tgb.Nr. 446 (Amtsbl. S.586),

zuletzt geändert am 08.07.92 (Amtsbl. S.403)

1. Zweck und Inhalt der Aufsicht

Zweck der Aufsicht ist es, die Schüler vor Schaden zu bewahren, aber auch zu verhindern, daß andere durch sie einen Schaden eleiden. Zur Durchsetzung der Aufsicht und der Unfallverhütung können deshalb auch volljährigen Schülern Weisungen gegeben werden.

Der Lehrer muß Maßnahmen, Vorkehrungen und Anordnungen treffen, die Schäden nach Möglichkeit ausschließen. Das Maß der Aufsichtspflicht richtet sich nach den Gefahren, wie sie im Einzelfall erkennbar sind. Sie richtet sich aber auch nach dem Maß, in dem die Schüler der Beaufsichtigung bedürfen, und hat sich an der Erziehung zur Selbständigkeit und Selbstver-antwortlichkeit zu orientieren. Die Aufsichtsmaßnahmen sind daher dem Alter und der Entwicklung der Schüler anzupassen.

2. Umfang der Aufsicht

2.1 Aufsicht wird während des Unterrichts, der Pausen und Frei-stunden, während der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach diesen schulischen Veranstaltungen ausgeübt. Das gleiche gilt für die vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichts-ende in der Schule entstehende Wartezeiten der Schüler im Rahmen der allgemeinen Schülerbeförderung.

Eine Aufsichtsführung ca. 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde sowie bis zur Räumung der Schule ist im allgemeinen ausreichend.
Die Aufsicht erstreckt sich auch dann auf den Unterricht und die Wege vom und zum Unterricht, wenn dieser außerhalb des Schulgrundstücks (z.B. auf Sportplätzen und in Schwimm-bädern) durchgeführt wird; ferner auf die außerhalb des Unter-richts abgehaltenen Schulveranstaltungen (z.B. Schuiwande-rungen).

Falls an Schulbushaltestellen durch Besonderheiten ihrer An-lage Gefahren bestehen, ist es auch Aufgabe der Schulen, auf deren Beseitigung bei den zuständigen Stellen hinzuwirken. Die Schule ist in einem solchen Fall zur Aufsicht an einer vor-übergehend eingerichteten Schulbushaltestelle verpflichtet, wenn sie an der für den Regelfall vorgesehenen Haltestelle Aufsicht geführt hat.

2.2 Treffen Schüler infolge der besonderen örtlichen Verhältnisse (frühere Ankunft bzw. spätere Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel) vor Beginn der Aufsicht in der Schule ein und können sie diese erst nach Ende der Aufsicht verlassen, so sollen sie sich in einem eigens dafür bereitgestellten Raum aufhalten

Der Hausmeister kann grundsätzlich nicht zu Aufsichtsaufga-ben herangezogen werden. Zur Vermeidung von Unfällen, Personenschäden, Sachschäden und Verunreinigungen kann es jedocn Aufsichtsmaßnahmen gegenüber den Schülern er-greifen. Es bestehen keine Bedenken, wenn in Ausnahmefällen der Schulleiter dem Hausmeister mit dessen Zustimmung eine Aufsichtsfunktion überträgt, soweit die Erfüllung der Aufgaben des Hausmeisters nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt entspre-chend, wenn Schüler am Nachmittag Unterricht haben oder an planmäßigen Arbeitsgemeinschaften der Schule oder der SMV teilnehmen wollen und ihnen während der Mittagspause die Rückkehr nach Hause nicht möglIch oder nicht zuzumuten ist.

2.3 Bei vorzeitig beendetem Unterricht (z.B. bei ?Hitzefrei?) ist die Aufsicht wie folgt auszuüben:
2.3.1 Schüler der Klassenstufen 1 bis einschließlich 9 dürfen das Schulgelände nicht verlassen; sie sind bis zum Ende des für die jeweilige Klasse stundenplanmäßig vorgesehenen Unter-richts zu beaufsichtigen. Nummer 2.1 Satz 2 und Nummer 2.2 Satz 1 sind zu beachten.

Die Eltern können sich zu Beginn des Schuljahres schriftlich oder mündlich/fernmündlich in jedem Einzelfall damit einver-standen erklären, daß die Schüler das Schulgelände nach der vorzeitigen Beendigung des Unterrichts verlassen; die Eltern sind darauf hinzuweisen, daß eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ausgeschlossen und daß der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur für den direkten Heimweg gewährleistet ist.

2.3.2 Schülern ab Klassenstufe 10 ist das Verlassen des Schulge-ländes nach der vorzeitigen Beendigung des Unterrichts frei-gestellt. Sie sind jedoch zu Beginn des Schuljahres darauf hin-zuweisen, daß eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ausgeschlossen und daß der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur für den direkten Heimweg gewährleistet ist

3. Mithilfe von Eltern und Schülern bei der Aufsicht

3.1 Die Aufsicht kann auch durch Eltern, die sich dazu bereit er-klärt haben, und ? mit Ausnahme der Schüler an Grundschulen ? auch von Schülern ausgeübt werden, die von der Schule mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben betraut wurden (siehe auch unter Nummer 4.2). An die Weisungen dieser Personen ist der Schüler gebunden.
3.2 Werden Schüler zur Aufsicht bestellt, so ist die Aufsichtspflicht im allgemeinen hinreichend erfüllt, wenn
ein zuverlässiger älterer Schüler mit der Aufsicht betraut ist und für den Fall seiner Abwesenheit ein Vertreter mit gleichen Eigenschaften bestellt ist und die Schüler sich in der Weise beaufsichtigt wissen, daß sich jederzeit ein Lehrer oder hilfsweise der Hausmeister nach Maßgabe von Nummer 2.2 Abs. 2 der Aufsicht annehmen kann, und
den Schülern von Zeit zu Zeit Verhaltenmaßregeln gegeben werden und nach den gegebenen Umständen die Aufsicht durch einen Schüler ausreichend erscheint.

4. Folgen der Verletzung der Aufsichtspflicht, Haftpflichtversicherung

4.1 Verletzt ein Lehrer schuldhaft die ihm obliegende Aufsichts-pflicht und wird dadurch ein Schaden verursacht, so ersetzt diesen ? soweit die gesetzliche Unfailversicherung für Schüler nach der Reichsversicherungsordnung eingreift ? der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, in den anderen Fällen der Staat. Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Staat kann bei dem Lehrer Rückgriff nehmen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (§§ 637, 640 Reichsversicherungsordnung bzw. Artikel 34 Grundgesetz, §86 Landesbeamtengesetz).

4.2 Werden Schüler zur Aufsicht bestellt (siehe Nummer 3), so kann der Aufsichtsführende Lehrer nur zur Verantwortung ge-zogen werden, wenn ihm wegen unrichtiger Anwendung der Auswahlkriterien (etwa Einsatz eines als unzuverlässig bekann-ten Schülers) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder wenn der Einsatz eines Schülers als Aufsichtsperson im Einzelfall unsachgemäß ist und dem Lehrer insoweit grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

4.3 Den Lehrern wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.


eine weitere Quelle diesemal aus den Bayrischen Vorschriften.

Quelle: http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783808577790_Excerpt_004.pdf

Da die Erfüllung der Aufsichtspflicht zu den inneren Schulangelegenheiten gehört, für
die das vom Freistaat angestellte Lehrpersonal verantwortlich ist, dürfen andere
Personen, z.b. der Hausmeister, nur ergänzend und nicht eigenverantwortlich zur
Aufsichtsführung herangezogen werden.

Also anscheinend ist das in sehr vielen Schulrechtsgrundlagen so geregelt.
Und da haben vor Gericht dann die Schulleiter keine Möglichkeit diese Regel abzugeben und sind Quasi selbst in der Verantwortung.
 
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