Nun Bereitschaftzeit ist Arbeitszeit.
Daher geht dies so schon gar nicht mehr diese Bereitschaftzeit sollte in deine Wochenstunden einbezogen werden, dann siehst du wieviele Stunden du wirklich arbeitest.
Max. 48Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.
Mir geht es darum in wie weit ein Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen kann.
Ich als Personalrat habe ein Mitbestimmungsrecht und das werde ich nutzen.