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Schließdienste für Sporthallen oder Rufbereitschaft
bei uns läuft das so...die mängel werden in das hallenbuch geschrieben aber nicht der ders verursacht hatte. diese kaputten geräte oder sachen werden dann dem hausmeister zugetragen das er sich darum kümmern soll
Nun Bereitschaftzeit ist Arbeitszeit.
Daher geht dies so schon gar nicht mehr diese Bereitschaftzeit sollte in deine Wochenstunden einbezogen werden, dann siehst du wieviele Stunden du wirklich arbeitest.
Max. 48Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.
Mir geht es darum in wie weit ein Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen kann.
Ich als Personalrat habe ein Mitbestimmungsrecht und das werde ich nutzen.
Nun es ist nicht die Aufgabe zu hinterfragen was Arbeitgeber wollen.
Es gibt Arbeitsverträge Tarifverträge das Arbeitszeitgesetz sowie ein LPVG und mit dem arbeiten wir.
Natürlich sollte man Arbeitgeber Interessen nicht aus den Augen verlieren.
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