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Schließanlage WER darf WO rein !?

Jörg

Jörg
Hallo Kollegen,

Immer wieder gibt es für uns das Problem Lehrer A möchte in Raum X rein .... Aber darf er das ?!
Mit Sicherheit gibt es hier genaue Vorgaben, viellleicht bestimmt dieses aber auch die Schulleitung selbst ?

Für mich nur noch ein wichtiger Punkt, WER darf in "unsere" Haustechnik Räume oder Hausmeisterlager Räume
Gerade in den Lagerräumen lagern Mittel die "eigenlich" auch Sicherheitsdatenblätter Pflichtig sind, und bei uns auch Werkzeuge *fehlende Einweisung bei Werkzeugen* etc.

Aus meiner Sicht braucht hier KEINER außer - Feuerwehr,Wachdienst, und Hausmeister Schließgewalt haben.

Warensicherung+Gefahrensicherung *Reinigungsmaterial,Schmierstoffe,Kleber etc.* (beim Lager)
Werkzeug ohne Unterweisung "sollte" eh keiner benutzen - (Gefährdungsbeurteilung)

Wenn wirklich mal "einer" was dort "sehen" mag kann er ja mit mir den Raum begehen, wenn ich nicht da bin .... sollte er wohl vorher einen Termin machen ??

WAS sagt ihr daszu !?
 
Hallo Jörg,

Lehrkräfte haben bei uns Zugang zu den AUR und Fachräumen, wo sie Unterricht abhalten.
Lediglich die Mitglieder der SL, HM, Schulassistent und Hausmeisterhelfer haben einen GHS und dürfen überall rein.
Dann gibt es noch gesicherte Räume, die ebenfalls nur von den Personen im zweitgenannten Kreis entsichert werden können.
Da SL die Aufsicht über die Gesamtanlage innehat, wäre es unpraktisch, wenn diese Personen keinen GHS hätten.
Privatschließungen gibt es im Gesamtgebäude keine.

Ein weiterer GHS und Transponder für das Sicherungssystem liegt bei Schulträger, der ist ja schließlich Eigentümer der Liegenschaft.

LG
Roland
 
In welche Räume Lehrer Zutritt erhalten, entscheidet die Schulleitung. In die Fach und Fach-Vorbereitungsräume kommen nur die Kollegen, die auch dort unterrichten. Also NAWI, Musik, Sport. Der Hausmeisterbereich, einschließlich Keller und Boden hat ein eigenes Schließsystem, zu dem nur ich, der Schulleiter und der stv. Schulleiter Zutritt haben.
 
Interessanter Thread. Da eines der beiden Gebäude die ich betreue neu gebaut wurde hat es auch ein neues Schliess-system. Zur Schlüssel(Transponder)verwaltung setzen wir Keyvi3 ein.
Unterteilt sind die Zutrittsrechte erst einmal in Gruppen mit jeweils verschiedenen Zutrittsberechtigungen. Wie auf dem Bild zu sehen gibt es bei uns 8 Gruppen. Zu welchen Räumen genau die Lehrer Zutritt haben das muss ich noch rausarbeiten. Den bisher habe ich noch keine wirkliche Doumentation darüber erhalten.
Zu den General(transponder)schlüsseln ist zu sagen das jeweils einer bei Polizei und Feuerwehr hinterlegt ist/wird. Ansonsten Generalschlüssel für Schulleitung, Hausmeister und die Sekretärin bekommt bei uns einen.
Anmerken kann ich an dieser Stelle das unsere Reinigungskräfte nicht genügend Zutrittsrechte haben, sind wohl noch Zuweisungsfehler in System vorhanden. Jedenfalls habe ich heute einer Putzdame mein Heiligtum, meinen General, geliehen, so das sie in die Putzkammer kommt (es darf gelacht werden).
 

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DANKE Kollegen, tja ich denke "eigentlich" sollte sowas ja auch irgendwo schriftlich stehen, lach war nicht nach DIN.

Klar ist nicht jeder darf in die Räumlichkeiten der Reinigungskräfte (Gefahrstoffe, Reiniger etc.)
Das vielleicht nicht jede Renigungskraft "X" den Schreibtisch von der Schulleitung putzen darf ist auch klar ....

Aus meiner Sicht zählt hier:

- Datenschutz - Unterlagen -
- Gefahrstoffe - Reiniger -Schmiermittel etc. (Sicherheitsdatenblätter und Unterweisung)
- und eben Fachräumme - "Sport, NW, Technik, Musik, etc"
(Eben zum Schutz der Sachen aber auch zum Teil Leib und Leben)

- Tja und HM Bereiche ??
Hier gibt es auch Gefahrstoffe (Reiniger etc) Werkzeuge (Unterweisungspflicht) Datenschutz (Unterlagen) sowie sensibele Sachen (Schlüssel etc.)

An vielen Schulen bei uns hat sich gezeigt, kommen die "Nutzer" in alle Bereiche, verschwindet was oder es kommt was dazu (Sperrmüll, ausgediente Geräte "die sind für die Schule noch klasse"). Und klar wenn was passiert war es keiner...

Klar sagt der "Gesunde Menschenverstand" Maschinen und Einrichtungen in den ich nicht eingewiesen bin, habe ich nicht zu bedienen etc.... aber darf "jeder" in solchen Räumlichkeiten ?!

Würde mich halt interesieren ob es hier was schriftliches gibt das "Nutzer" eben solche Räumlichkeiten "NUR" mit "Personal" diese Räumlichkeiten betreten dürfen ...
Gerade weil ja in unseren Fall oft NICHT die Schulnutzer die "Eigentümer" sind !?
 
Dachte immer das liegt in völliger Willkür des Schulleiters,
denn dieser ist ja auch für alles verantwortlich.

Ich glaube der Status "Reinigungspersonal" erhebt einen über jegliche Datenschutzbedenken etc.
:)

Das Beschränken der Zutrittsrechte sollte auf dienstliche Belange beschränkt sein.

Den Kreis der Zutrittsberechtigten möglichst gering zu halten,
hat für alle Seiten mehr Vor- als Nachteile.
Es geht in diesen Räumen geordneter zu, der Schwund wird minimiert
und
man selber kann nicht in irgendeinen Verdacht geraten.
 
Vielleicht ist ja in diversen Verwaltungsvorschriften etwas darüber zu finden?
Eine Din oder auch andere Norm kann es darüber nicht geben weil nur etwas materielles genormt werden kann, ein Schliessplan ist aber eher was ideelles.

Vielleicht hilft dem einen oder anderen ja das hier weiter? Risikofaktor Zutrittskontrolle

Momentan stehe ich ebenfalls vor der Problematik wem welche Zutrittsrechte zu gewähren sind. Die Problematik wird wohl bei jedem etwas anders liegen. Und hauptsächlich in Einzelfallentscheidungen münden.

Ich jedenfalls stehe im Moment vor dem Problem das selbstverständlich jede Person am liebsten einen Generalschlüssel hätte, aber ich auf der anderen Seite selber erst noch dabei bin erst einmal alle Beteiligten kennenzulernen.
Im Klartext: Wenn Herr Meier zu mir kommt der eigentlich nur Religion lehrt und mir erzählt das er unbedingt Zutritt braucht zum Chemielabor dann muß ich entscheiden ob ich ihm den Zutritt gebe oder verweigere.
An und für sich sollte so ein Schliess-system ja fertig konfiguriert geliefet werden, aber Pustekuchen wie der Laie so schön sagt.

Lach =) Jaja der Status Reinigungspersonal erhebt über so manchen Datenschutz.
Besonders dann wenn der Hausmeister am Feierabend von der Putzdame gefragt wird warum die Putzdame nicht in den Putzraum kommt...

Aber ernsthaft, wo ich vorher in dem Shopping-Center beschäftigt war, da war das Thema Zutritssrechte sehr ernst zu nehmen. Bei dem Kaufhaus wird das Gebäude vom Betreiber zur Verfügung gestellt und von den Mietern werden jeweilige Flächen gemietet, zu denen dann auch nur die jeweiligen Mieter Zutritt haben. Selbst wir Hausmeister hatten dann keine Zutritssrechte, gibt dann auch keinen Generalschlüssel oder so. War ein ganz schönes Hickhack wenn man bedenkt das zumindest die Feuerwehr überall Zutritt haben muß. Und das mit einem mechanischen System.

Um aber nun zum Thread zurückzukehren, wie oben schon geschrieben, es wird bei uns über Schlüsselgruppen realisiert.
Beispiel: Schlüsselgruppe 4 ist dem Reinigungspersonal zugeordnet. Nun muß aber Reinigungskraft Lieschen Müller im 4 Stoch zusätzlich in den Ruheraum reinkönnen, dann lege ich für sie die Gruppe 4a an, kopiere die Rechte der Gruppe 4 und erweitere diese um den Zugang zu Tür Ruheraum. <- Exemplarisch zu sehen.
Ich wüßte nicht wie ich das anders machen sollte?
 
Bei elektronischen Systemen ist das mit den Gruppen und Berechtigungen ja auch relativ einfach zu realisieren.
In meiner alten Schule hatten wir eine elektronische und zwei mechanische Schließungen.
Dort hat der stellv. Schulleiter ganz klare Vorgaben gemacht, wer wo rein darf.
Für Ausnahmen hatte er einen Schlüssel pro Gruppe im Safe, den er gegen Unterschrift ausgegeben hat.
In meiner neuen Schule habe ich eine elektronische Schließunf für Außen (praktisch, weil viel Vereinsbetrieb, eine fremdbetriebene OGS, ein KiGa)), und eine mechanische für innen.
Nachdem ich mich dort mit der Schulleitung geeinigt habe, obliegt mir ganz alleine, wem ich erstmal elektronisch den Zutritt in welches Gebäude gestatte, und welche Gruppen ich demjenigen dann im Gebäude gebe.
 
Sicher, letztendlich sollte die Schulleitung zu entscheiden haben welcher Personenkreis wo Zutrittsberechtigung erhält. Streng genommen gehört diese Fragestellung auch in den Bereich der Betreiberverantwortung.
Aber wie auch bei dir schladdi, im realen Betrieb obliegt es dir wem du Zutritt in welches Gebäude und welche Räumlichkeiten gewährst. So ist es momentan auch bei uns geregelt.
Der Hintergrund ist klar, der Hausmeister ist vor Ort, kennt seine Leute und weiss daher am besten wer wo rein kommen muß.
Bleibt die Frage der Verantwortung unbeantwortet. Denn mit der Annahme des Rechtes der Schließverwaltung haben wir auch gleichzeitig die Pflichten übernommen. Und Pflicht heißt gleich Pflicht zum Ersatz eines Schadens im Fall eines Schadens.
Eigentlich sollte daher diese Aufgabe ordnungsgemäß per Protokoll von der Schulleitung an den Hausmeister delegiert werden.
Einschließlich Schulung (der Schließanlage, des Datenschutzes, Möglichkeiten der Ausweiskontrolle, etc., pp.) und dem ganzen bürokratischen Gedöns.

Denn wenn man mal auf die hier gestellte Frage näher eingeht und mal den Blickwinkel der größten anzunehmenden Gefahr anwendet, woher soll der Hausmeister an einem Universitätscampus wissen ob die neu eingestellte Putzfrau, die dem Chemieraum der Universität zugewiesen wurde, nicht eine verkappte Al-Kaida-Prinzessin ist und anstatt den Putzbesen im Chemieraum zu schwingen dort eine Bombe bastelt?
 
Da hast du schon recht.
Aber für sowas haben wir ein schönes Protokoll, das den Schlüsselempfangenden darüber aufklärt, was er darf und was nicht, und was sich für den Schlüsselinhaber daraus für Verantwortlichkeiten entwickeln.
Gut, und ob nun jemand eine Bombe bastelt, oder auch nicht,....
So mancher Lehrer verhält sich im Chemieraum kaum anders...
Die Überwachung obliegt auch nicht mir, dann ist bei der Einstellung schon was gewaltig schief gelaufen.

Achja, Reinigung und Schlüssel,...

Da ist es bei uns so, das die Immobilienwirtschaft den Reinigungsvertrag schließt, der Hausmeister die Schlüssel an die Firma ausgibt (die Objektleitung unterschreibt, steht damit automatisch in der Haftung), und diese Firmen dann die Schlüssel weiter an die Mitarbeiter geben.
Das finde ich so auch nicht ok, aber das ist durch die Verwaltung so gewollt.
 
Moinmoin,
ist bei uns wie folgt geregelt:
In der Schule Kommen die Lehrer überall rein. Ortsfremde Personen (Kurse) nur in den jeweiligen Raum.
In der Sporthalle ist es anders: Die Lehrer Kommen in alle Kabienen und Sozialräume. Die Vereine nur in die Kabienen, Fussballer nur in Aussenkabienen, UND ICH überall rein.
 
Ist in jeder Schule anders geregelt .Chef der Schlüssel ist klar der HM .Da das Gebäude dem Landkreis gehört und die Lehrer dem Kultusministerium unter stehen ist doch alles klar .Lehrer kommen dort rein wo sie Unterricht abhalten ,dazu gehören ,Werkstätte ,Umkleidekabinen ,Klassen und Vorbereitungsräume. In den Chemie und Physik haben die Lehrer nur Zutritt die dafür ausgebildet sind .In allen anderen Räumen haben sie nichts verloren ! Läuft bei mir schon 30 Jahre so und solange ich noch da bin bleibt das auch so !
 
Bei uns regeln wir mit den SL den Zutritt über die "Schulräume". Fachraumzugang nur vom Fachlehrer. Kellerräume sind keine Lehrräume (Aussage unseres FB/Träger) aus diesem Grund hat auch Niemand Zugang und wenn die SL mal in den Keller möchten dann nur in unserer Begleitung. Funktioniert bei uns.
 
Moinmoin,
Mit dem Keller würde es schwierig werden, wir lagern dort auch Schlackten, Klassenbücher, Arbeiten..... Wenn ich jedes mal mit runter müssete, komme ich gar nicht mehr zum arbeiten. Wer welche Schließberechtigung erhält, wurde damals mit dem Schulleiter und dem Bauamtsleiter abgestimmt.
 
So wie ich den Thread bisher verfolge meine ich folgendes zu erkennen:
Wie bmwhausi schon schrieb "Ist in jeder Schule anders geregelt".
Ergo keine Pauschale, kein Patentrezept, sondern je nach Begebenheit, sprich (Schul)Gebäude, wird es anders, eben angepasst, gehandhabt.

Aber eine Frage des Themenstarters möchte ich wie folgt beantworten:
Frage: "Wer kommt in die Technikräume rein"?
Antwort: "Nur der Hausmeister und bei Bedarf Wartungspersonal oder eine Fachfirma zur Instandsetzung". <- Sonst niemand.
 
Moin, zu meiner Freude bekommen wir eine neue Schließanlage.
Ich bin also momentan genau mit diesem Thema beschäftigt.
Den Schließplan habe ich selbst erstellt.
Heute hatte ich Begehung mit dem Schlüsseldienst und habe , in Absprache mit dem SL, die Berechtigungen vergeben.
Ist bei uns in 6 Gruppen aufgeteilt.
Endlich habe ich dann, wie es sich gehört, nur einen Schlüssel am Bund.Leider immer noch keine elektronische Lösung , aber trotzdem bin ich zufrieden.Bin mal gespannt wie der Schlüsseltausch erfolgt.

Beste Grüße
 
Naja, wie soll der schon erfolgen.

Jeder empfängt gegen Unterschrift genau das, was seinem Berechtigungsprofil entspricht,...

... und gibt genau das zurück, was er einst unterschrieben hat,... :kaffee:

Soweit zur Theorie.... :boogie:
 
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