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Prüfintervall Elektrogeräteprüfung

wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage kommenden Tätigkeiten aufführt

Hier ist die Frage wo das genau steht und was dort aufgeführt ist, wenn wenn ich das richtig verstehe können ja nur "Tätigkeiten" mit einer Zulage berücksichtigt werden die in einen Katalog gefasst sind !?

Und verstehe ich das richtig das, dass am ersten Tag gibt jedoch MUSS die Tätigkeit trottdem einen Monat dauern ?
Dann dürfte klar sein sobald man diese Regelung vorliegt wir nur KURZ VOR einen MONAT auch "andere Tatigkeiten" zugewiesen bekommen....

Wie auch immer Tratos hast Du mal einen Link für besagten Katalog !?

Grüße und Danke
Jörg
 
Ich glaube diesen Katalog gibt es nicht so Pauschal.

Er sollte eigentlich mit der Stellenbeschreibung bzw. Dienstanweisung deines Arbeitsplatzes verbunden sein.
Beispiel: http://www.aachen.de/de/stadt_buerg...personalrat/vereinbarungen/da_hausmeister.pdf
Alles was diesen Tätigkeitsbereich dann überschreitet wäre zur Zulage berechtigt.


Qualifikationseckpunkte:

E 1 bis E 4 An- und Ungelernte
E 5 bis E 8 mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
E 9 bis E 12 Fachhochschulstudium oder Bachelor
E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

http://www.juraforum.de/lexikon/eingruppierung

Zum Beispiel ich habe 29 Tage eine Tätigkeit ausgeführt. Dann steht ja nichts im Gesetzt das diese Tage verfallen.
Sollte ich eine ähnliche Tätigkeit noch einmal über 2 Tage ausführen hätte ich das Monat vollendet.
Und ab Diesem Moment steht mir die Zulage dann für jeden weiteren geleisteten Tag zu.
Aber das ganze sollte man sich halt schriftlich mit Tätigkeitsnachweis jeden Tag absichern lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und so, nach diesen Eingruppierungen, würde diese "Zulage" niemandem zustehen.
Denn:

Die EG5 & EG6 Hausmeister, so sie denn gelernte Elektiker sind, machen genau das, was sie gelernt haben, also nicht zulagefähig.
Alle anderen müssen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten geschult werden, machen dann also auch das, was sie in dieser Schulung gelernt haben, meiner Meinung nach dann auch nicht zulagefähig.

Ich bin auch der Meinung, daß das für die "gelernten" klar sein sollte, das man diese Prüfungen im "eigenen Gebäude" mitmacht, und die angelernten haben mit dieser Schulung dann eine Qualifikation erworben, die man irgendwie auch als Arbeitsplatzsicherung sehen kann.
Ich denke, das kann man nach §5 TVöD sogar so auslegen.
 
Da hast du sicherlich nicht ganz Unrecht schladdi,

es gibt hier aber noch genügend Hausmeister die in EG 4 eingruppiert wurden.
Und wie schon geschrieben richtet sich diese Zuschläge eigentlich nach der Tätigkeitsbeschreibung/Dienstanweisung.

Ich habe zum Beispiel Medien Anlagen Betreut für Veranstaltungen in der Aula.
(Sowas gehört nicht zum Berufsbild des Hausmeisters.)

Oder das Beispiel vom Streichen eines Klassenzimmers.
(Maler ist ein erlernbarer Beruf, und nicht wie immer behauptet das kann der HM)

Das ganze lässt sich erweitern auf Unterschiedliche Tätigkeiten.
Auch Gartenpflege ist eigentlich ein eigenes Berufsfeld.

Das Problem ist eher das vieles über Jahre hinweg mitgemacht wurde.
In dem Link von der Stadt Achen ist eigentlich ganz gut beschrieben, wie wenig eigentlich unsere Aufgaben wären.

Werde ich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten geschult werte ich meine Tätigkeit ja auf und übernehme neue Verantwortung. Somit steht mir dafür mehr Gehalt zu. Da ich mit höher Qualifiziert habe.

Die Lehrer unterrichten doch auch immer nur, denoch bekommen sie wenn sie MINT Fächer/Veranstaltungen u.a mitmacht eine Erhöhung auf Oberstudienrat/Studiendirektor.

Dann müssten die ja auch ihr Leben lang Studienrat bleiben. Oder machen Lehrer nicht auch immer das selbe ?

Damit wir hier keine Themen Vermischung Erzeugen lege ich die Disskussion in ein neues Thema:
http://www.schulhausmeisterforum.de...ki-Gesetze-und-Vorschriften-f%FCr-Hausmeister
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Trommler,

kannst Du mal ein Schultafel Prüfbericht Scanen oder abfotografieren, würde mich interessieren wie sowas aussieht.

Und hast Du eine Ahnung das Ihr dafür bezahlt !?


Grüße
Jörg
 
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