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Schulhausmeisterforum
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Prüfintervall Elektrogeräteprüfung

Wenn man eine kleine Schule hätte währe das ja alles noch im Rahmen.
Aber wenn die Bereiche größer werden und die andere Arbeit auch noch da ist, ist es schon schwiriger das alles unter einen Hut zu bringen. Da wir ja unseren Urlaub bitte auch nur in den Ferien nehmen sollen.

Dazu die Liste mit den Prüfzeiten: http://www.bgva3.de/fristen_bgva3.html
 
Hallo,


wir haben einen eigenen Elektriker bei uns im Gebäudemanagement.Den sogenannten (Stadtelektriker)
Der muß aber in 10 Gebäuden ( Schulen,Rathaus usw.) die Prüfung machen.Und dann hat er noch die
" normalen " Arbeiten zu machen.Das alles in einem Jahr! Das ist gar nicht machbar.Wenn er noch nicht
einmal rum ist,kann er schon wieder im ersten Gebäude wieder anfangen.

Gruß Wolli
 
@ Tratos,

dabei handelt es sich um Empfehlungen der BG.

Korrekter wäre der Weg eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen um danach die Prüffristen zu ermitteln, dabei darf natürlich auf die Empfehlung der BG zurückgegriffen werden. Ist aber kein Muss.

- - - Aktualisiert - - -

Moinsen, sämtliche, amtlichen Prüf- und Messgeräte sind mit der Zulassung geeicht worden. Die Eichung der Prüf- und Messgeräte garantiert korrekte Messungen bzw. Ergebnisse für X Jahre. Dann sollte das Gerät zum Hersteller eingesandt werden um es wieder einzustellen und eichen zu lassen für weitere X Jahre.

Genaueres ergibt sich aus der Bedienungsanleitung, oder hier:
 
Elektrofachkraft hat da völlig recht. Bei Zusammenarbeit z.B. mit dem TÜV oder der BG können die Protokolle ausgewertet werden.
Bei einer Fehlerquote von unter 2% kann dann eventuell sogar eine Prüffristverlängerung in Erwägung gezogen werden.
Wenn ihr die Prüfungen zum ersten Mal macht, werdet ihr wohl kaum unter die 2% kommen.
Zuviele Geräte, die schon ewig irgendwo gebunkert werden, obwohl sie nicht benutzt werden oder welche, die schon Jahrzente in Betrieb sind.
Doch wenn ihr dann anschließend die Nutzer sensibilisiert und die mitziehen könnte es dann mal klappen.
Bei mir machten vor Allem Wasserkocher und Lötkolben Schwierigkeiten, die den Schutzleitergrenzwert von 0,3 Ohm überschriten haben.
 
Wer Geräte Prüft übernimmt auch immer die Verantwortung.

Deshalb jedes Gerät auch wenn es mehr Arbeit bedeutet in einer Liste führen und mit Seriennummer aus dem Label-Printer beschriften.
Und Geräte die die Prüfung Bestehen oder auch nicht Bestehen in diese Liste Eintragen.

Name/Bezeichnung (Gerät): Serien-Nr. (Gerät): Fortlaufende Barcode-Nr: Ergebnis der Prüfung: Messwerte der Prüfung: Datum:


Damit der Schulhausmeister in einem Fall vor dem Gericht Beweisen kann das man sein Möglichstes gemacht hat.

Und noch etwas aus dem Gesetz: BGV A3/§5

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.


Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

EF nach DIN VDE 1000-10:2009-01

Als Elektrofachkraft (EF) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der aktuellen Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.


Das ganze etwas genauer Erklärt:http://www.elektrofachkraft.de/fach...ortsveranderliche-elektrische-betriebsmittel/
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, ich auch. Bei uns kommt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrohandwerk.
Zitat vom Sachverständigen: Für diese Arbeit/Prüfung werden die Schulhausmeister gar nicht bezahlt.

Moin mitnanner,
muss natürlich heißen:
Für diese Arbeit/Prüfung werden die Schulhausmeister gar nicht bezahlt bzw. sind auch nicht befugt für diese.
Gruß
pfropfy
 
Zitat von pfropfy
Für diese Arbeit/Prüfung werden die Schulhausmeister gar nicht bezahlt bzw. sind auch nicht befugt für diese. Gruß pfropfy

Bezahlung ist das eine. Die Befugnis kannst du erlangen - und später eine besser Bezahlung einfordern (wenns denn klappt)

Aber zum lernen bist du doch noch nicht zu alt - oder?

Hallo Elektrofachkraft,
ich habe nicht behauptet, dass ich diese Befugnis (die Erlaubnis, dass man etwas tun darf) nicht habe. Unser AG lässt die Prüfungen und Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik vom Elektrohandwerk durchführen. Und hält so uns Schulhausmeistern den Rücken für andere wichtige Tätigkeiten frei.
Ich bin zufrieden mit den Aufgaben die mir zugeteilt wurden. Ach ja, mit der Bezahlung auch.
Gruß
pfropfy
 
Interessant währe ob mal einer eine Gehaltsstufe gestiegen ist, weil er was übernommen hat oder sich einer Weiterbildung unterzogen hat.
 
Hallo Tratos,

das denke ich nicht, bei uns steht irgendwas in der Dienstanweisung, von wegen "Bereichtschaft für Weiterschulung und Fortbildung" in zweifelsfalle ist das ja auch so das man von der Weiterbildung klar mehr "Qualitäten" hat jedoch diese ja nicht selbst "bezahlen" muss, klar sind auch einige Fortbildungen dem GUV etc. kostenneutral für den Arbeitgeber, jedoch stellt dieser Dich auch für den Tag frei.

Kosten Nutzen Rechnung, Klar bringt ein Mitarbeiter mehr der gut geschult ist, oder "immer mehr" Aufgaben erledigt.... Leider genau so klar ist das man deshalb meist nicht mehr Geld bekommt, oder aber auch nicht weniger Ersetzbar ist !!

Bei uns bleibt das Entgeld leider immer das gleiche, die Möglichkeiten was "dazu" zu verdienen in unseren Job wird immer schwerer damals gab es noch "Ziehlvereinbarungen" diese gibt es heute auch nicht mehr ....
So bleiben uns nur die Überstunden .... und selbst diese werden weiter eingespart ....

Grüße Jörg
 
Jup, so ähnlich sehe ich es auch. Aus dem Hausmeister ist inzwischen eher eine ganz neue Berufsgruppe entstanden. Allerdings ist das in der Verwaltung noch nicht angekommen.
Früher waren die Schulen kleiner, der Untericht endete um 13-16.00 Uhr und der Pausenverkauf machte das ein oder andere Möglich. Heuzutage erstellen wir Angebote, vergleichen diese. Weisen Mitarbeiter oder Handwerker ein, Steuern und Regeln Lüftungs, Kälte und Klimaanlagen. Die Schulen laufen inzwischen mit VHS und sonstigen Zusatzveranstaltungen eher Rund um die Uhr. Die Wochenenden werden über Vereine belegt. Aber die hinzugekomme Arbeit wurde bissher noch nicht erkannt. Vielleicht sollten wir unsere neuen Tätigkeitsfelder mal zusammentragen und gegenüberstellen in einer Tabelle was es die letzten 20 Jahre mehr geworden ist. Damit man bei seinem Arbeitgeber mal was zur Vorlage hat.
 
Eigentlich Verstoßen die Arbeitgeber dann gegen Gesetz:

TVöD: § 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.

(2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene - wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage kommenden Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat und die/der Beschäftigte ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist.


(3) 1Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergeben hätte. 2Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten.
 
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