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Prüfen von ortsveränderlichen Elektrogeräten

gmxpupubaer

Registriertes Mitglied
Hallo!
Ich hatte letzten Mittwoch eine Auffrischung "Prüfen von ortsveränderlichen Elektrogeräten".
War sehr interessant ,weil sich herausstellte, das Schulhausmeister ,und jetzt staunen, niemals diese Prüfung ohne anwesende Elektofachkraft durchführen dürfen.
Alles bis dahin gewesene ist NICHT zulässig.
Elektrofachkraft heißt, eine Person der im Berufsleben als Elektriker tätig ist und jährlichen Schulungen unterliegt.
Die Prüfung dürfen auch keine gelernten Elektriker machen , die als Schulhausmeister angestellt sind,da diese nicht mehr in diesem Beruf tätig sind,und auch keine jährlichen Schulungen haben.
Bei uns wurde daraufhin diese Unterweisung abgebrochen , mit dem Vermerk ,das dies dann keinen Sinn machen würde.
der Mann von der Unfallkasse,wird sich nun mit unserer Stadt in Verbindung setzen,um zu klären wie man dies in Zukunft handhaben wird.
PS. Auch die Sicherheitsbeauftragte der Stadt war zugegen.
Bei Bedarf kann ich euch das Schreiben der Unfallkasse zukommen lassen.
 
Hey Danke,

Und klar schließe ich mich an ... lade bitte das schreiben hier ins Forum hoch.

DANKE für Deine Info !!

Grüße
Jörg
 
Tja das war schon immer so...

Um es mal vernüftig zu Erklären:

Jede unterwiese Person darf die BGV A3 Prüfung durchführen. Also auch ein elektrotechnischer Laie kann nun durch Weiterbildung zur Elektrofachkraft werden. Das Gesetz unterscheidet das nun neuerdings nach Lernerfolg.
Diese Personen dürfen allerdings nur in einem sogenaten Prüfteam Prüfen. Diesem Prüfteam muss aus einem Meister/Techniker oder Dipl. Ing. der Elektrotechnik und beliebig vielen Personen bestehen.

Ein Geselle/Facharbeiter der Elektrotechnik darf auch ohne Prüfteam Prüfen, muss seine Ergebnisse aber an den zuständigen Meister/Techniker/Dipl. Ing. zur Überprüfung und Unterschrift weiterreichen.

Der Meister/Techniker/Dipl. Ing. kann die Verantwortung z.b. an einen Gesellen/Facharbeiter der Elektrotechnik oder auch einen EUP den er zur Elektrofachkraft macht übergeben, und sich auf dessen Ergebisse verlassen.

Haftungstechnisch und zur Durchführung der Prüfung in euren Objekten muss es ihn als Person in eurem Unternehmen aber geben. Somit muss euer Arbeitgeber diese Person entweder selber Einstellen oder die Leistung extern Einkaufen.

zum Nachlesen:
http://www.elektrofachkraft.de/expe...er-und-seine-verantwortliche-elektrofachkraft
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Das ist eben die FALSCHE Meinung vieler.
Nur Fachpersonal die im Elektroberuf tätig sind dürfen diese Prüfung durchführenimg036.jpgimg036.jpgimg037.jpg, selbst diese müssen jedes Jahr geschult werden.
Wir habe 2 Elektromeister als Schulhausmeister, selbst die dürfen es NICHT.
M.f.G

- - - Aktualisiert - - -

img036.jpgimg035.jpgimg037.jpgBitte stell das für alle ins Forum ,ich weiß nicht wie das mit Grafiken geht. Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir habe 2 Elektromeister als Schulhausmeister, selbst die dürfen es NICHT.

Also es mag vieles Richtig sein. Aber ein Meister der Elektrotechnik darf selbständig Messen und Prüfen.
Dafür hat er die nötige Qualifikation mit Ablegen der Meisterprüfung erhalten, er muss sich nur ständig selbständig Weiterbilden. (Auch ein Fachgespräch unter Meistern ist bereits eine Weiterbildung)

Hab die Bilder gedreht und zum Upload hinzugefügt.
Dein Schreiben bezieht sich auf einen EuP. (Elektrotechnisch Unterwiesene Person)

Aber auch dort steht es schon drinn.
Das wichtigste ist die verantwortliche Elektrofachkraft (Ziff. 4.1),
diese wird vom Arbeitgeber schriftlich bestimmt und muss als Qualifikation:
Meister/Techniker/Dipl. Ing. der Elektrotechnik vorweisen können.

Nochmal als Link:
http://www.elektrofachkraft.de/expe...er-und-seine-verantwortliche-elektrofachkraft

Das Buch vom VDE Verlag dazu:
https://www.vde-verlag.de/buecher/403149/die-verantwortliche-elektrofachkraft.html


Was mich allerdings mehr irritiert ist das euch das so beschäftigt.
Der Arbeitgeber hat für die Rechtssicherheit zu sorgen nicht ihr.
Wenn der Arbeitgeber die Gesetze nicht kennt ist das im allgemeinen sein Problem.
Wenn ihr schriftlich dazu aufgefordert werdet, würde ich meine Begründung äußern, das schriftlich festhalten. (Aktennotiz wenn der Chef euch das nicht unterschreibt.)
Und die schriftliche Übertragung der Aufgaben durch euren Arbeitgeber dazuheften. Wenn was passiert und ihr vor Gericht kommt habt ihr nach Anweisung von eurem Arbeitgeber gehandelt und das auch Dokumentiert. Sollte da ein Rechtlicher Fehler sein, ist das ein Arbeitgeber Problem.

Hab das Thema aber auch schon mal komplett so eingestellt gehabt.
http://www.schulhausmeisterforum.de...se-zur-Durchf%FChrung-von-Ger%E4tepr%FCfungen
 

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Zuletzt bearbeitet:
Also es mag vieles Richtig sein. Aber ein Meister der Elektrotechnik darf selbständig Messen und Prüfen.
Dafür hat er die nötige Qualifikation mit Ablegen der Meisterprüfung erhalten, er muss sich nur ständig selbständig Weiterbilden. (Auch ein Fachgespräch unter Meistern ist bereits eine Weiterbildung)
Ich denke nicht, dass man das so pauschal sagen kann... und ein Gespräch unter zwei Meistern ist noch lange keine Weiterbildung!

Im Oktoberheft dieser Hausmeisterzeitschrift ist zu dem Thema auch was drin, habs grad am Wochenende gelesen, ich werd mal versuchen, die eingescannten Seiten hier hochzuladen, grad hat's aber nicht funktioniert. Die wichtigen Stellen hab ich gelb markiert, vielleicht hilft das auch noch mal weiter...

ScanImage101.jpgScanImage102.jpgScanImage103_mitMarkierung.jpgScanImage104.jpgScanImage105_mitMarkierung.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im letzten deiner hochgeladen Artikel mit dem Titel: "Dürfen Hausmeister eletrische Geräte Betriebsmittel prüfen" steht es auch so drinn.
Aber ein Meister der Elektrotechnik der seine Arbeit nicht selbständig Prüfen und Bewerten kann, ist doch schon wenn man drüber nachdenkt nicht logisch...
Jeder Meisterbetrieb würde dann nicht Funktionieren..

Also ein Meister der Elektrotechnik darf das, alles was darunter liegt darf es nur wenn einem ein Meister/Techniker/Dipl. Ing. Elektrotechnik dazu befähigt.
Und wie es so schön Heißt er muss eben Beruferfahrung haben und sich Weiterbilden. Also nach 3 Jahre Lehre und noch einem Jahr Meisterprüfung hat man auch das geschafft...
Und wenn er nur in Elektrofach Büchern ließt, bildet er sich schon selbständig weiter. Und somit Meister ist eben das untere Minimum.
 
Habe mir dieses Thema gerad mal durchgelesen. Finde es sehr interessant. Soll diese Prüfung bei uns auch machen, jedoch steht nichts davon in meinem Vertrag/ Dienstanweisungen oder ähnlichem. Bin auch nicht als Elektriker eingestellt sondern als HM.
Frage mich gerade wer letzten Endes für die Prüfungen unterschreibt. Habe den Eindruck das die(AG) die Verantwortung komplett auf mich abwälzen wollen.
Ich rede hier nicht von einigen hundert Geräten sondern es sind knapp 9k Stück zu prüfen. Soll nebenbei aber auch noch alle anderen Tätigkeiten nebst Bereitschaft ableisten.
 
Wir hatten zuerst auch eine Unterweisung als EUP und mussten die Geräte prüfen. Bis wir eine Unterweisung von unserem Sicherheitsing. für Arbeitsschutz etc hatten. Nach seinen Ausführungen wurde uns das so erklärt:
Wenn jemand als Elektriker oder E Meister eine Stelle als SHM antritt, darf derjenige noch 1 Jahr lang Geräte prüfen. Danach nicht mehr, weil die Person nicht mehr den Beruf einer Elektrofachkraft ausübt und keine Weiterbildung in seinem erlernten Beruf hat.
Auf die Nachfrage, dass man doch Elektromeister ist und das gelernt hat, kam die Antwort, dass man als Beruf den des Hausmeisters ausführt und nicht Elektriker. Dementsprechend ist ja auch unsere Berufsbezeichnung.
Seitdem werden die Geräte bei uns von einer externen Fachfirma geprüft.
 
Bei uns werden die Elektrogeräte auch von einer externen Fachfirma geprüft, die auch ein entsprechendes Prüfprotokoll zu jedem einzelnen Gerät aufstellt. Ich finde das gut, da ich so aus der Verantwortung genommen wurde, sollte doch einmal etwas passieren.
 
Auf die Nachfrage, dass man doch Elektromeister ist und das gelernt hat, kam die Antwort, dass man als Beruf den des Hausmeisters ausführt und nicht Elektriker.
Und die Bezahlung ist auch nicht entsprechend.

Bei uns hat diese vereinfachte Prüfung ein fortgebildeter HM gemacht ( 1-2 mal). Derzeit wird gar nicht mehr geprüft.
 
Diese Prüfung hab ich erst ins Rollen gebracht...
Bei manchen Geräten graute es mir, sie einzuschalten. Mich nervt es langsam, das ich immer Diejenige bin, die der Gemeinde Anweisungen geben darf, das Wartungen und Pflege Grundvoraussetzungen sind in einem öffentlichen Gebäude.
Vorher wurden nur die Projektoren jährlich geprüft. Ich hab dann selbst eine Liste unserer elekronischen Geräte erstellt und die dann in der Gemeinde vorgelegt....
Nun hab ich die Prüfung seit 2 Jahren.
Bin seit 4 Jahren Hausmeisterin. Und vor 3 Jahren, hatte ich die Brandschutztürenwartung ins Rollen gebracht.
Es hatte ein gutes Jahr bei mir gedauert, bis ich die Verwirrungsspiele in meinem Haus mit Firmen überblickt hatte...
Teilweise existierten die Firmen gar nicht mehr.
Hier lief es so ab, das Neuerungen anstanden und dies und das brauchen wir....
Wartung, Pflege und vorallem wie pflegen und wer!?
Das wurde nie weiter verfolgt.....
Unterlagen, Papiere etc. lagen spärlich vor oder waren angeblich auch keine bei ddr Gemeinde.
Was dazu kam, der stetige Mitarbeiterwechsel in der Gemeinde. So verschwanden weitere Unterlagen in den Tiefen der Schreibtischschubladen...
War oft kurz davor, alles hinzuschmeißen!!!
 
Bei uns haben auch die SHM die "Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel" durchgeführt, irgendwann hat man dann festgestellt das wir das
eigentlich gar nicht dürfen, weil dafür eine gewisse Kenntnis im Elektrobereich
erforderlich ist.

Daraufhin bekamen wir eine aufwändige und teure Schulung, durch die uns auch
erlaubt wäre Abdeckungen von Lichtschaltern und Steckdosen oder Leuchtmittel
aus zu tauschen. Dann stellte sich heraus dass die Schulung murks ist und wir das
trotzdem nicht dürften.

Daraus folgte letztendlich das ein kleines Team von Fachleuten mit entsprechenden
Schulungen ins Leben gerufen wurde, die jetzt Tag um Tag durch alle öffentlichen
Gebäude ziehen und diese Prüfungen durchführen.

Die Kollegen wurden aber so sehr sensibilisiert das sie alles mögliche ausser Betrieb
setzen, ganz egal ob das Sinn macht oder nicht, hauptsache keinen auf den Hintern
bekommen.

Jetzt gibt es z.B. ganz viele Mini-Durchlauferhitzer die ausser Betrieb gesetzt wurden
weil dort ein 2,5mm² Kabel dran ist und sie an einer Schuko-Steckdose (3-Polig) an-
geschlossen sind, bei denen davon aus zu gehen ist das sie Standardmäßig mit 1,5mm²
Kabel verlegt wurden.

Jetzt muss jedesmal ein Ingenieurbüro beauftragt werden um fest zu legen ob es
nach den Bauplänen dennoch so betrieben werden darf oder ob neue Leitungen
verlegt werden müssen.

So hat die Stadt wieder einen Weg gefunden sich selbst ein Bein zu stellen und
noch mehr Geld ausgeben zu müssen.

Ich kann nicht sagen was von allem das bessere ist aber ich bin froh das wir diese
Prüfungen nicht mehr durchführen müssen.
 
Diese Prüfung hab ich erst ins Rollen gebracht...
Bei manchen Geräten graute es mir, sie einzuschalten...

Es kam noch nicht dazu,
aber ich hätte kein Problem damit bei einem Gerät das meiner Meinung nach
eine Gefahr darstellt den Stecker abzuschneiden und meine Vorgesetzten (in meinem Fall die SL) danach erst in Kenntnis zu setzen.
 
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