gmxpupubaer
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Hallo!
Ich hatte letzten Mittwoch eine Auffrischung "Prüfen von ortsveränderlichen Elektrogeräten".
War sehr interessant ,weil sich herausstellte, das Schulhausmeister ,und jetzt staunen, niemals diese Prüfung ohne anwesende Elektofachkraft durchführen dürfen.
Alles bis dahin gewesene ist NICHT zulässig.
Elektrofachkraft heißt, eine Person der im Berufsleben als Elektriker tätig ist und jährlichen Schulungen unterliegt.
Die Prüfung dürfen auch keine gelernten Elektriker machen , die als Schulhausmeister angestellt sind,da diese nicht mehr in diesem Beruf tätig sind,und auch keine jährlichen Schulungen haben.
Bei uns wurde daraufhin diese Unterweisung abgebrochen , mit dem Vermerk ,das dies dann keinen Sinn machen würde.
der Mann von der Unfallkasse,wird sich nun mit unserer Stadt in Verbindung setzen,um zu klären wie man dies in Zukunft handhaben wird.
PS. Auch die Sicherheitsbeauftragte der Stadt war zugegen.
Bei Bedarf kann ich euch das Schreiben der Unfallkasse zukommen lassen.
Ich hatte letzten Mittwoch eine Auffrischung "Prüfen von ortsveränderlichen Elektrogeräten".
War sehr interessant ,weil sich herausstellte, das Schulhausmeister ,und jetzt staunen, niemals diese Prüfung ohne anwesende Elektofachkraft durchführen dürfen.
Alles bis dahin gewesene ist NICHT zulässig.
Elektrofachkraft heißt, eine Person der im Berufsleben als Elektriker tätig ist und jährlichen Schulungen unterliegt.
Die Prüfung dürfen auch keine gelernten Elektriker machen , die als Schulhausmeister angestellt sind,da diese nicht mehr in diesem Beruf tätig sind,und auch keine jährlichen Schulungen haben.
Bei uns wurde daraufhin diese Unterweisung abgebrochen , mit dem Vermerk ,das dies dann keinen Sinn machen würde.
der Mann von der Unfallkasse,wird sich nun mit unserer Stadt in Verbindung setzen,um zu klären wie man dies in Zukunft handhaben wird.
PS. Auch die Sicherheitsbeauftragte der Stadt war zugegen.
Bei Bedarf kann ich euch das Schreiben der Unfallkasse zukommen lassen.