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Prüfen von ortsveränderlichen Elektrogeräten

Es kam noch nicht dazu,
aber ich hätte kein Problem damit bei einem Gerät das meiner Meinung nach
eine Gefahr darstellt den Stecker abzuschneiden und meine Vorgesetzten (in meinem Fall die SL) danach erst in Kenntnis zu setzen.

Das hatte ich anfangs auch getan!!!
Auch ohne Absprachen.
Vieles tümpelte jahrelang in Lagerräumen unbeachtet herum.
Dann hatte ich es mir einfach erlaubt, manches für Tot zu erklären und zu entsorgen.
 
Also mal grob zum Thema Elektromeister und keine Geräte Prüfen stimmt so nicht ganz, also auch nach unserer Gesellenprüfung wurde sowie in der VDE ect. fetgelegt beschrieben, mann muss sich selbst auf dem aktuellen Stand halten. So bleibt man Quasi selbst als Meister/Geselle durch Handwerkskammer & neue VDE Unterlagen auf dem aktuellen technischen Stand.

Als Meister könnte man ein Gewerbe anmelden und dann entsprechend auf Rechnung Prüfen.

Allerdings stimmt es wenn der Dienstherr die Stelle nicht als "Elektro-Meister" stelle Ausschreibt das diese Tätigkeiten wenn man als Hausmeister eingestellt wird dann und zwar ab dem Einstellungsmoment nicht mehr auszuführen sind sondern hier nur Überwachung von Fremdfirmen möglich ist.
 
Hallo!
Ich hatte letzten Mittwoch eine Auffrischung "Prüfen von ortsveränderlichen Elektrogeräten".
War sehr interessant ,weil sich herausstellte, das Schulhausmeister ,und jetzt staunen, niemals diese Prüfung ohne anwesende Elektofachkraft durchführen dürfen.
Alles bis dahin gewesene ist NICHT zulässig.
Elektrofachkraft heißt, eine Person der im Berufsleben als Elektriker tätig ist und jährlichen Schulungen unterliegt.
Die Prüfung dürfen auch keine gelernten Elektriker machen , die als Schulhausmeister angestellt sind,da diese nicht mehr in diesem Beruf tätig sind,und auch keine jährlichen Schulungen haben.
Bei uns wurde daraufhin diese Unterweisung abgebrochen , mit dem Vermerk ,das dies dann keinen Sinn machen würde.
der Mann von der Unfallkasse,wird sich nun mit unserer Stadt in Verbindung setzen,um zu klären wie man dies in Zukunft handhaben wird.
PS. Auch die Sicherheitsbeauftragte der Stadt war zugegen.
Bei Bedarf kann ich euch das Schreiben der Unfallkasse zukommen lassen.
Danke für den Hinweis
 
Scheint ja immer das Gleiche zu sein. Diese Prüfung werden meist vernachlässigt.
Weiß jemand was passiert, wenn die Schulträger diese Prüfungen nicht durchführen lassen?
Hat das nur im Schadensfall Folgen.
Vielelicht sollte ich mich spezialisieren auf diese Prüfungen.
 
Schwiriges Thema. Wenn eine Lehrkraft zum Besipiel einen Wasserkocher mitbringt, der dann ja nicht geprüft ist, dürfte Sie diesen normalerweise nicht benutzen und ist für Schäden jeglicher Art haftbar. Aber welche Lenhrkraft hält sich schon daran. Deswegen werden bei mir auch alle mitgebrachten Elektrogeräte durch eine externe Fachfirma geprüft und die Rechnung geht dann zur Schulleitung.
 
Moinmoin,
ich lese hier immer von dürfen und nicht dürfen und vom Meistertitel.
Ich war vor Jahren mal auf einem Lehrgang zur Befähigung ortsveränderliche Betriebsmittel zu prüfen. Da war es so, das jeder diese Prüfung nach dem Lehrgang durchführen darf. Auf dem Lehrgang waren nur ca. 20-30% Elektriker, der Rest kam aus anderen Berufszweigen.
Hat sich in der Hinsicht so viel verändert??
 
Schwiriges Thema. Wenn eine Lehrkraft zum Besipiel einen Wasserkocher mitbringt, der dann ja nicht geprüft ist, dürfte Sie diesen normalerweise nicht benutzen und ist für Schäden jeglicher Art haftbar.
Genau so ist. Ich würde die Geräte nicht prüfen lassen. Bei mir ist in der Brandschutzordnung verankert, dass der Betdieb eigener elektrischer Geräte untersagt ist. Natürlich hält sich keiner dran. Ich habe die Schulleitung und das Kollegium schriftl. darauf aufmerksam gemacht, das sie pers. haftbar sind.
 
Bei uns ist extra ein Kollege eingestellt de das ganze Jahr Elektroprüfungen in Kindergärten und Schulen macht. weiter ist es so geregelt das Neugeräte während der Garantiezeit nicht außerhalb der Prüfzeiten der Schule geprüft werden müssen. Nach Ablauf der zwei Jahren wird das Gerät erfasst in der Software gespeichert und alle zwei Jahre mitgeprüft. Es bekommt dan den Zusatz Raum 007 privat Frau Müller .
 
weiter ist es so geregelt das Neugeräte während der Garantiezeit nicht außerhalb der Prüfzeiten der Schule geprüft werden müssen.

Moinmoin,
das handhabt aber jede Schule anders. Ich habe vor Weihnachten einen E-Herd (Neugerät) über meine Firma an eine Grundschule geliefert und per Stecker angeschlossen (wird nur zum Plätzchen backen benötigt bis neue Schulküche fertig ist). Dort wurde verlangt, das ich den Herd prüfe und ein Protokoll incl. Prüfplakette mit übergebe.
 
Dort wurde verlangt, das ich den Herd prüfe und ein Protokoll incl. Prüfplakette mit übergebe.
Wer hat die Anschlussleitung mit Stecker montiert? Und ist die Steckdose soweit in Ordnung.
Wen das geprüft werden soll, ist das o.k. Wobei das Firmen meist auch nicht machen.
Ist immer alles o.k solange nichts passiert.
Ich denke in den meisten Schulen werden die Prüfungen vernachlässigt.
Ich glaube ich muss auch mal eine Meldung machen, bei uns sind die Prüfungen auch schon Jahre überfällig.
 
Moinmoin,
@TechAss
Dort ist es so, das die wirklich alles regelmäßig prüfen lassen. Die Anschlussleitung wurde von mir geliefert und Montiert. Wie gesagt, nicht als Hausmeister und nicht an meiner Schule; sondern über meine Firma bei einer anderen Kommune.
 
Dann haftet ja deine Firma für evtl. Schäden/Haftpflicht. Die Steckdose sollte halt auch in Ordnung sein.

Gruß TechAss

Moinmoin,
Genau so ist das. Aber wie schon öfter geschrieben, betreibe ich noch nebenher eine Firma mit einem Meister im Hintergrund (natürlich incl. Betriebshaftpflicht und Steuern und Handwerkskammeranmeldung).
 
Aktuell gerade in meiner Umgebung gab es einen Brand in einem Laden. Bei der Suche nach der Brandursache war ein Heizlüfter die Brandursache. Diesen hat eine der Verkäuferinnen selbst mitgebracht und wird jetzt für den gesamten Schaden haftbar gemacht.
Hier sieht man wieder, wie riskant es ist eigene oder private Geräte in der Schule oder in der Firma zu beteiben.
 
Also in meiner Dienstanweisung steht ganz klar, dass ich dafür nicht zuständig bin. Nicht zu den Tätigkeiten des Hausmeisters gehören: Wartung und Reparatur elektrischer und elektronischer Lehrmittel.
 
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