Ganz grundsätzlich:
Ja, du darfst als Hausmeister Filter an einer RLT‑Anlage wechseln. Das ist in vielen Schulen auch völlig normal. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – eben nur dann, wenn das Ganze ordentlich organisiert ist und du weißt, was du tust.
Ein normaler Filterwechsel gehört zu den
einfachen Wartungsarbeiten. Das heißt: „Filter raus, neuen rein“, Sichtkontrolle, sauber arbeiten – das liegt absolut im Bereich eines Hausmeisters. Voraussetzung ist aber immer, dass du dafür
unterwiesen wurdest und klar geregelt ist, dass du diese Aufgabe übernimmst. Dein Arbeitgeber muss also vorher festlegen, was du machen darfst und dich entsprechend einweisen.
Sobald es aber über diese einfache Tätigkeit hinausgeht, hört es auf. Das betrifft zum Beispiel Anlagen in
Chemie- oder Physikräumen, möglicherweise belastete Filter (z. B. durch Gefahrstoffe oder Schimmel) oder auch technisch komplexe Anlagen. In solchen Fällen gilt ganz klar:
Das ist kein Hausmeisterthema mehr – das gehört zu einer Fachfirma.
Beim Thema Schulung ist das Minimum die
jährliche Arbeitsschutzunterweisung, die sowieso vorgeschrieben ist. Rein rechtlich reicht das oft aus, aber aus fachlicher Sicht ist das zu wenig, wenn du regelmäßig an Lüftungsanlagen arbeitest. Ich empfehle dir ganz klar die
VDI 6022 Kategorie B Schulung. Die ist genau für Betreiberpersonal wie dich gedacht und gibt dir das nötige Wissen zu Hygiene, Filtern und typischen Problemen. Die solltest du alle zwei bis drei Jahre auffrischen, während die normale Sicherheitsunterweisung jedes Jahr laufen muss.
Eine formale „Bestellung“ wie bei einer Elektrofachkraft gibt es nicht. Trotzdem sollte dein Arbeitgeber das schriftlich regeln – zum Beispiel in einer Dienstanweisung. Darin steht dann klar, was du machen darfst und wo deine Grenzen sind. Das ist nicht Bürokratie, sondern schützt dich im Zweifel ganz konkret.
Beim Arbeiten selbst wird der
Arbeitsschutz oft unterschätzt. So ein alter Filter ist nicht harmlos – da steckt alles Mögliche drin: Feinstaub, Keime, eventuell auch Schimmel. Deshalb solltest du immer mit persönlicher Schutzausrüstung arbeiten: Handschuhe, mindestens eine FFP2-Maske (besser FFP3) und eine Schutzbrille sind Standard. Wichtig ist auch die Arbeitsweise: Anlage vorher ausschalten, Filter vorsichtig ausbauen, nicht schütteln oder ausklopfen und direkt in einen Sack verpacken, damit sich kein Staub verteilt.
Die
Entsorgung ist in normalen Schulbereichen meistens unkompliziert – Standardfilter gehen in der Regel in den Restmüll. Aber sobald irgendetwas auffällig ist (Geruch, Verfärbung, ungewöhnliche Nutzung wie Chemieraum), solltest du das nicht selbst entscheiden, sondern klären lassen. Dann kann es schnell in Richtung gesonderter Entsorgung gehen.
Ein ganz zentraler Punkt ist die
Hygiene der Anlage. Hier ist die wichtigste Grundlage die
VDI 6022. Die schreibt im Prinzip vor, dass die Anlage regelmäßig kontrolliert, sauber gehalten und dokumentiert werden muss. Für dich heißt das vor allem: hinschauen, Veränderungen erkennen und nicht stur nach Kalender arbeiten. Große Hygieneinspektionen macht sowieso eine Fachfirma – je nach Anlage alle zwei bis drei Jahre. Kleinere Dinge, wie eine saubere Filterkammer, kannst du aber selbst übernehmen.
Man muss auch unterscheiden, in welchem Bereich der Schule du unterwegs bist. In der
Kantine hast du durch Fett und Partikel eine deutlich höhere Belastung, da musst du öfter hinschauen. In der
Sporthalle hast du viel Staub und Fasern. In
Chemie- und Physikbereichen wiederum kann es schnell kritisch werden – da solltest du ohne klare Freigabe nichts am Filtersystem machen.
Wenn man das alles zusammenfasst, gilt aus der Praxis:
Du kannst und darfst das machen – aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Das bedeutet konkret:
- du bist unterwiesen
- du hast die richtige Schutzausrüstung
- deine Aufgaben sind klar festgelegt
- und du arbeitest nicht in Bereichen mit besonderen Gefahren
Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, solltest du das auch klar ansprechen und die Arbeit so nicht einfach übernehmen.
Die wichtigsten Grundlagen, auf die du dich dabei stützen kannst, sind:
- VDI 6022 (Hygieneanforderungen und Betreiberverantwortung bei RLT-Anlagen)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §12 – Unterweisungspflicht
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Vorschrift 1 – Grundpflichten im Arbeitsschutz
- DIN EN ISO 16890 – Filterklassen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und AVV – Entsorgung
Darauf kannst du dich auch jederzeit berufen, wenn es Diskussionen gibt.