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Schulhausmeisterforum
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EuP - Elektrisch unterwiesene Person

Und für genau sowas besuche ich jährlich Seminare beim TÜV Nord in HH.

Die bieten regelmäßig Seminare für EUPs, EFKs und vEFKs an.

Da muss ich auch gar nicht hinterher betteln, die Anmeldung läuft bei uns automatisch.

Anders wäre das regelkonforme Arbeiten auch gar nicht möglich.
 
Hallo Schladdi,
wenn unsere Elektrofachkraft als Meister mir eine Unterweisung erteilt wie man Leuchtmittel wechselt, dieses dann schriftlich dokumentiert und meine Dienstanweisung demensprechend angepasst wird soll es mir Recht sein.
Sollte es nicht konform mit bestehenden Gesetzen sein dann hat der schwarze Peter ja nicht ich sondern mein AG.
Ich möchte ja auch lediglich Leuchtmittel wechseln. Nix mit Steckdosen Lichtschalter oder ähnliches.
Ich hätte auch nix gegen ein Seminar oder Schulung als EUP aber dies wird nicht seitens meines AG nicht für nötig gehalten.
Ich traue mir zu nach Einweisung vorschriftsmäßig Leuchtmittel wechseln zu können.-
Auf jeden Fall werde ich mal nachfragen ob diese Art von Unterweisung auch Gesetzeskonform ist .
Gruß Mike
 
Ja das ist sie tatsächlich.
Dafür muß der Unterweisende (vEFK)aber z.b. folgenden Kurs jährlich besuchen:

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Seminare | TÜV NORD

Die EFK müssen jährlich z.B. folgenden Kurz besuchen:

Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - Seminare | TÜV NORD

Und die EUPs und EFFTs

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Praxis - Seminare | TÜV NORD
und
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Theorie - Seminare | TÜV NORD
zumerlangen der Befähigung.

Und danach zum Erhalt:

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten – Fortbildung - Seminare | TÜV NORD


Das ist alles vom TÜV Nord, das bieten natürlich auch der TÜV SÜD, der TÜV Rheinland, die Dekra und wie die alle heißen auch an.
Ich beziehe mich nur auf den TÜV Nord, weil ich dort mehrmals im Jahr bin.

Und wenn das alles so passt, dann kann auch der Meister (sofern zum vEFK bestellt) auch in die spezifischen Arbeiten wie z.B. den Leuchtmitteltausch einweisen.
 
Es geht einfach um eine Fach Beurteilung.
Wenn wir sagen wir mal eine 20W Lampe eingeschraupt war, aber da keine andere zur Hand ist jemand eine 40W Lampe einschraubt, dadurch das Gehäuse erwärmt wird und beschädigt wird, ist die Haftungsfrage z.b. bei einem daraus entstanden Brand bei der Versicherung/Gericht bei der Leuchtmittel wechselnden Person. Und wer dann sagt er wusste das ja nicht, nun ja dafür eben die vorgabe das er das ohne Fachwissen hätte nicht durchführen dürfen. Um so das Strafmaß verhängen zu können.
 
Hallo zusammen,
wie versprochen ein neues Update meinerseits zum Thema EuP.
Ich hatte am Montag eine Unterweisung vom Bestellten stadtangestellten Elektromeister!
Ich selber bin ja auch kein ausgebildeter Elektriker sondern Betriebsschlosser.
Ich darf nun nach der Unterweisung offiziell Leuchtmittel wechseln.
In der Unterweisung wurde auf die 5 Sicherheitsregeln hingewiesen!
Die Broschüre GUV-VA3 wurde mir ausgehändigt.
Der sichere Umgang mit Leitern erläutert und die entsprechende Broschüre GUV-I 694 /637 ausgehändigt.
Es ist mir nur gestattet Leuchtmittel und Starter auszutauschen.
Nichts mit Stecker, Steckdosen ,Lichtschalter ecta.
Zur Feststellung der Spannungsfreiheit wurde jedem Unterwiesendem ein Prüfgerät von Fluke ausgehändigt
siehe link
FLUKE 2AC FLUKE - Tester: berührungsloser Spannungsdetektor | TME Germany GmbH - Electronic components

Es findet jährlich eine Unterweisung durch den Elektromeister statt!

Ich für meinen Teil finde das alles insgesamt ein Klasse vorbildliche Lösung!
Aber das ist nur meine Meinung!
Gruß Mike
 
Hallo zusammen,
wie versprochen ein neues Update meinerseits zum Thema EuP.
Ich hatte am Montag eine Unterweisung vom Bestellten stadtangestellten Elektromeister!
Ich selber bin ja auch kein ausgebildeter Elektriker sondern Betriebsschlosser.
Ich darf nun nach der Unterweisung offiziell Leuchtmittel wechseln.
In der Unterweisung wurde auf die 5 Sicherheitsregeln hingewiesen!
Die Broschüre GUV-VA3 wurde mir ausgehändigt.
Der sichere Umgang mit Leitern erläutert und die entsprechende Broschüre GUV-I 694 /637 ausgehändigt.
Es ist mir nur gestattet Leuchtmittel und Starter auszutauschen.
Nichts mit Stecker, Steckdosen ,Lichtschalter ecta.
Zur Feststellung der Spannungsfreiheit wurde jedem Unterwiesendem ein Prüfgerät von Fluke ausgehändigt
siehe link
FLUKE 2AC FLUKE - Tester: berührungsloser Spannungsdetektor | TME Germany GmbH - Electronic components

Es findet jährlich eine Unterweisung durch den Elektromeister statt!

Ich für meinen Teil finde das alles insgesamt ein Klasse vorbildliche Lösung!
Aber das ist nur meine Meinung!
Gruß Mike
 
Hallo Thom,
ja jetzt ist wieder alles in Deutscher Norm! ;):schlafen:
So muss es sein!
Und wenn ich jetzt mal von der Leiter runterfallen weil ich am Strom kleben geblieben bin weiß ich wenigstens das ich was falsch gemacht habe !!!
Das hätte ich sonnst vorher nicht gewusst.:ironie:
Gruß Mike
 
Hallo, wer von Euch hat einen Lehrgang "EuP - Elektrisch unterwiesene Person"?
Möchte gerne diesen Lehrgang ablegen, um wenigstens Lichtschalter und Steckdosen wechseln zu dürfen. Sonst dürfen wir ja nicht an diese Sachen langen. Oder?
Habt Ihr da schon Erfahrung damit gemacht?

Gruss, stephanspatz
Wenn dann nur als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Bedingung dafür siehe die entsprechende DGUV Vorschrift.
 
Auch für die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist im Betrieb zwingend eine Elektrofachkraft und eine Verantwortliche Elektrofachkraft vorgeschrieben..
Nein, das ist sie nicht, deshalb wurde diese Teilausbildung geschaffen, damit z.B. Küchenbauer, oder Installateure ihre Gerätschaften nach einer festgelegten Arbeitsanweisung anschliessen dürfen.
 
Ich werde mich garantiert NICHT über eine Dienstanweisung hinwegsetzen ... das legt ihr mir nur grade in den Mund.
Aber wenn mir keiner meiner Vorgesetzten den Austausch verbietet werde ich weiterhin Leuchtmittel bis 200W austauschen :bandit: und das mit Handschuhen für den Fall des
Falles.... immerhin bin ich noch c.a. 1 Jahr EFFT.

Du könntest deine Vorgesetzten auf diesen MISSTAND SCHRIFTLICH HINWEISEN:
 
Ich danke Euch allen erst mal für die rege Diskussion. Bin jetzt auf jeden Fall schlauer als vorher. Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf ich jetzt (Kfz.-Mechaniker / staatlich geprüfter Schwimmmeistergehilfe) nicht mal Leuchtstoffröhren auswechseln.
Werd mich auf jeden Fall erkundigen, wer mit eine Einweisung für das Wechseln der Leuchtstoffröhren geben kann. Weiterhin erkundige ich mich mal nach dem Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Passt wahrscheinlich besser.
Wie schon gesagt, ich möchte eigentlich ja "nur" Steckdosen und Lichtschalter wechseln. Werd auch mit der Schulleitung über das Thema reden und die sollen mir sagen ob ich dass denn überhaupt machen soll.
 
Wie schon gesagt, ich möchte eigentlich ja "nur" Steckdosen und Lichtschalter wechseln.

Das wird aber so auch nichts werden, wenn du nicht in einem Team arbeitest, in dem du dauerhauft Zugriff auf einen Meister/Techniker/Ing hast, der deine Arbeit danach kontrolliert...

Siehe auch hier ab Seite 20:

http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/guv-i_652.pdf

Fakt:
Wenn du nicht mindestens Geselle (3,5 Jahre Ausbildung) bist, ist beim Licht an- und ausmachen, Leuchtmittel tauschen, und mal ein Leuchtenglas wechseln vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinmoin,

also wenn ich das hier alles so lese komme ich aus dem staunen nicht mehr raus.

Schalter und Steckdosen lassen wir erstmal außer acht, das ist ja noch eine etwas andere Nummer.

Aber:
Bei uns ist es so das meine Kollegen an den anderen Schulen die Leuchtmittel selber wechseln (Schlosser und Zimmermann), da gibt es auch gar keine Fragen, genauso werden bei den Leuchten die Starter getauscht (wo noch vorhanden).
Wenn ihr mit spannungsfrei und so kommt, wie ist es denn mit Drehstromschienen für die Beleuchtung von Bildern? Die Strahler müssen ja mal verschoben werden, soll da Eurer Ansicht nach auch immer eine Fachfirma für kommen?? Das machen an den Schulen die Lehrer sogar selber.

Dann zu den Lehrgängen: Bei uns ist es so das unser Ver und Entsorger einen Lehrgang gemacht hat (3 Wochen), das er sogar Schütze und Motorschutzschalter und.... selbstständig tauschen kann (darf). Dafür braucht er weder einen Meister noch eine Jährliche Überprüfung seiner Fertigkeiten.
Also muss es doch auch so einen Lehrgang (tausch von Schaltern und Steckdosen unter Beachtung der Sicherheitsregeln) für Laien unter uns geben, damit solche Tätigkeiten bei Bedarf ausgeführt werden können (dürfen).
Voraussetzung ist natürlich da entsprechendes Werkzeug vorhanden ist.
 
Also muss es doch auch so einen Lehrgang (tausch von Schaltern und Steckdosen unter Beachtung der Sicherheitsregeln) für Laien unter uns geben, damit solche Tätigkeiten bei Bedarf ausgeführt werden können (dürfen).
Voraussetzung ist natürlich da entsprechendes Werkzeug vorhanden ist.

Voraussetzung ist das es
-einen Meister geben muss der die Verantwortung für die (EUP) übernimmt. Ohne den geht es rechtlich nicht. Dieser muss auch auf jeden Fall auch solcher benannt werden Verantwortliche Elektrofachkraft – VEFK“, die Fach- und Führungsverantwortung übernimmt
-Du als EUP offiziell geschult bzw. eingewiesen worden bist (schriftlich dokumentiert welche festgelegten arbeiten man durchführen darf und welche nicht.
-Du Werkzeug hast welches den VDE Normen entspricht
-Du in regelmäßigen Abständen min.1 mal Jährlich vom Meister fortgebildet/geschult/Unterwiesen wirst...(z.B. bei Änderungen der Bestimmungen für deine ausgeübten Tätigkeiten


Unsere Regelungen sind so getroffen worden
HM ohne Facharbeiter/Gesellenbrief Elektriker dürfen nach Einweisung durch unseren Meister nur Leuchtmittel austauschen
Hausmeister die einen Gesellenbrief haben werden ebenfalls als EUP benannt dürfen aber zusätzlich noch Schalter und Steckdosen austauschen (in Absprache mit unserem Meister )
Der Meister (VEFK) muss darüber informiert sein damit er ggf.. eine Kontrolle der durchgeführten Arbeiten machen kann.
Wie so oft im leben kann man dieses Thema nicht mit einem Satz korrekt beantworten und es gibt unterschiedliche Bestimmungen für Kommunen und der freien Wirtschaft.
Daher mal der Link von Wikipedia wo die Begrifflichkeiten nochmals aufgeführt sind.
Denn alleine hier kann es schon zu Missverständnissen kommen wenn man die Abkürzungen oder die genaue Bezeichnung nicht kennt::guckstdu: Elektrofachkraft – Wikipedia

Gruß Mike
 
Ich denke man muß sich immer vor Augen halten, das man in der Schule nicht "bastelt wie für sich selbst zuhause".

Der Austausch eines Schalters, einer Steckdose, eines Vorschaltgerätes,... ist eine Reparatur und die ist Fachkräften (mindestens Geselle) vorbehalten.
Ich möchte das Gejammer nicht hören, wenn beim Einbau der Steckdose der Schutzleiter abbricht und dann durch ein fehlerhaftes Gerät jemand zu Schaden kommt.

Ich bin selbst EFK (Geselle), habe IHK-Prüfungen hinter mit und bin durch die Altgesellenregelung zur vEFK bestellt (Ja, das geht, ist eine Heidenarbeit,...) werde regelmäßig durch Sachverständige des TÜV-Nord geschult und studiere den ganzen Kram nebenbei noch (Bachelor of Sience, Elektrotechnik, im Anschluß noch den Master in Ingenieurswissenschaften)

Mir stellen sich die Nackenhaare auf, wenn durch (vermeintlich) elektrotechnische Laien die vorgeschriebene Spannungsfreiheit in Frage gestellt wird.

Was die Lehrer machen, kann euch egal sein, das ist deren eigene Verantwortung,...
Aber wenn man euch ein Fehlverhalten, einen Schaden oder sonstiges nachweisen kann, dann brennt die Hütte, dann steht auf einmal niemand mehr hinter euch...
Dann kommt die Frage, wo diese Tätigkeit in der Stellenbeschreibung steht und wo ihr die Qualifikation erworben habt...

Dann ist Holland in Not, im schlimmsten Fall ein Mensch tot und ihr im Knast....

Das klingt hart, ist aber so...

Strom ist fies,... Strom sieht man nicht, Strom riecht man nicht, aber Strom beißt,...
Meistens so, das man nicht mehr zurück beißen kann...

Achja, jeder Stromunfall ist als Arbeitsunfall meldepflichtig und MUSS intensivmedizinisch im Krankenhaus betreut werden.
Ja, auch wenn man meint, daß man das im Griff hat, und "nur kurz beim Steckdosen tauschen" eine geknallt gekriegt hat,...

So lange nichts passiert, wird niemand was sagen,....
Sei einigen in ihrem Leichtsinn gewünscht, daß das lange so bleibt...


Gruß
Schladdi, sprachlos...



PS:
Wer von den "selbsternannten Spezis" tauscht eigentlich an den Experimentiertischen die Gas-Steckdosen oder Gasventile selbst???
Nur mal so ne Idee,...
Dichtheitsprüfung mit nem Feuerzeug???
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Moinmoin,
Aber:
Bei uns ist es so das meine Kollegen an den anderen Schulen die Leuchtmittel selber wechseln (Schlosser und Zimmermann), da gibt es auch gar keine Fragen, genauso werden bei den Leuchten die Starter getauscht (wo noch vorhanden).
Wenn ihr mit spannungsfrei und so kommt, wie ist es denn mit Drehstromschienen für die Beleuchtung von Bildern? Die Strahler müssen ja mal verschoben werden, soll da Eurer Ansicht nach auch immer eine Fachfirma für kommen?? Das machen an den Schulen die Lehrer sogar selber.

Das sind entweder Niederspannungssysteme (12V) oder es sind sogenannte berührungsgesicherte Spannungsführungselemente eingebaut. D.h. man kann OHNE ein Werkzeug zu nutzen die spannungsführenden Teile nicht berühren. Sieht man im Normalfall auch an den Sockeln der einzusetzenden Leuchtmittelträgern. Diese sind so gebaut, dass selbst LehrerInnen damit zurechtkommen (und Dekorateure sowieso).
Den Aufbau kann man hier gut sehen.

LG
Roland
 
12 Volt ist keine Niederspannung sondern eine Kleinspannung,...
Wenn von einem Galvanisch getrennten Trafo erzeugt, dann eine sog. Schutzkleinspannung.
Die Kleinspannung ist nur ein kleiner spezieller Teil der Niederspannung.
Die eigentliche Niederspannung umfasst den gesamten Bereich bis 1000 Volt.
Ab da ist es dann Mittelspannung, die geht dann bis 52000 Volt,...
Alles darüber ist Hochspannung...

Die vom KGS Schulassi gezeigten Leuchtenschienen haben übrigens nur die Schutzart IP20 zu erfüllen....
Das heißt:
Erste Ziffer 2: Berührungsschutz gegen das Eindringen von Gegenständen größer als 12,5mm Durchmessern, sog. "Fingersicher"
Zweite Ziffer 0: Kein Schutz gegen Wasser

Für den elektrotechnischen Laien wären eigentlich dann Betriebsmittel mit der Schutzart IP 3x oder sogar IP4x angebracht...

Also Schutz vor Berührung mit einem Werkzeug (3x) oder einem Draht (4x)
 
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