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EuP - Elektrisch unterwiesene Person

stephanspatz

Registriertes Mitglied
Hallo, wer von Euch hat einen Lehrgang "EuP - Elektrisch unterwiesene Person"?
Möchte gerne diesen Lehrgang ablegen, um wenigstens Lichtschalter und Steckdosen wechseln zu dürfen. Sonst dürfen wir ja nicht an diese Sachen langen. Oder?
Habt Ihr da schon Erfahrung damit gemacht?

Gruss, stephanspatz
 
Was hast du denn aktuell für eine Ausbildung ?

Als EuP darfst du eh nur unter Anleitung im Team mit einer Elektrofachkraft (Geselle Elektroinstallateur z.B.) arbeiten.
Und ihr braucht im Team dann noch eine verantwortliche Elektrofachkraft, also einen Meister, Techniker oder Ingenieur....
 
Hallo, wer von Euch hat einen Lehrgang "EuP - Elektrisch unterwiesene Person"?
Möchte gerne diesen Lehrgang ablegen, um wenigstens Lichtschalter und Steckdosen wechseln zu dürfen. Sonst dürfen wir ja nicht an diese Sachen langen. Oder?
Habt Ihr da schon Erfahrung damit gemacht?

Gruss, stephanspatz
Steckdosen und Lichtschalter, da hört es eigentlich schon auf, höchstens die Deckel mehr nicht.
EUP dürfen eigentlich nichts was nützlich wäre.
 
Hallo stephanspatz,

schladdi hat recht, selbst mit der Unterweisung darfst Du solche Arbeiten wie "Schalter und Steckdosen" nicht machen.

Wichtig ist so eine Unterweisung auf jeden Fall, nur so kannst Du einige Sachen selbst besser einschätzen und auch Gefahren aus den Weg räumen.

Die Lösung jedoch hierdurch Kosten einzusparen und oder schneller reagieren zu können, klappt nur mit von schladdi angesprochenden Team Lösungen, und hier MUSS über alles ein Elektromeister Techniker oder Ingenieur die Hand halten.... NUR dieses deckt die Rechtliche Seite ab, und dient auch zur Sicherheit der Nutzer (und Deiner Sicherheit) vor Ort.

Kurz und knappt, gesagt.... durch die Unterweisung, bekommst Du nur einen kleinen Einblick in die Elektrotechnik (3.5 Jahre Ausbildungszeit - Elektriker) Du kannst Gefahren und Schäden besser einschätzen, Arbeiten an Anlagen und Geräten solltest Du trotzdem nicht !! und wenn doch nur in solchen o.g. Team´s
 
Ich bin begeistert, lang hat es gedauert, aber nun haben wir hier 3x die korrekte Antwort.
Endlich ist wissen eingekehrt. Den Topic sollte man pinnen für alle die nochmal fragen und BGV A3 mit diesem EuP Lehrgang vom Arbeitgeber aufs Auge gedrückt bekommen.
 
Sinnvoller wäre der Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Brauchen wir SHK Leute z.b. um Heizungen und Pumpen Elektr. anschl. zu dürfen..
 
Naja, auch hier zählt immer wieder die Frage was "darf" und sollte man tun....

Klar kann man mit ein weig mehr Wissen einiges mache .... aber an einer Heizungsteuerung was messen ? auch an einer meist Drehstompumpe (400Volt) Pumpe die Spannung messen, halte ich selbst nach den Lehrgang nicht wirklich für richtig (persönliche Meinung).

Bei beiden Sachen handelt es sich um Messung unter Spannung, bei einer Heizungssteuerung benötigt man sogar das Verständnis Schaltpläne zu lesen.

Das einizige was aus meiner Sicht hier machbar ist sind sogenannte berührungslose Messgeräte.
Bei dieser Messung kann ich am "geschlossenden" Verbraucher Pumpe, Zuleitung etc. sehen ob Strom anliegt .... auch ob eine Heizungspumpe "noch" fördert ...

Anbei ein Beispiel Link... gibt es von Zahlreichen Herstellern..... keine Gefahr da der Strom nicht durch Messgerät fliesst und auch unter andern keine Kurzschluss Gefahr durch abrutschen besteht ... Multimeter müssen zudem richtig eingestellt werden, auch dieses ist eine Gefahr "durch Unwissenheit" (sowas lehrt man nicht eben, siehe oben)

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Meine persönliche Meinung !!
 
Auch für die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist im Betrieb zwingend eine Elektrofachkraft und eine Verantwortliche Elektrofachkraft vorgeschrieben.

Da ist man wieder beim "Arbeiten im Team",...

De Fakto:
Wer nicht die richtige handwerkliche Ausbildung zum Elektroinstallateur (Elektroniker für Gebäudetechnik) hat, hat an solchen Anlagen alleine nichts zu suchen.
Da ist dann spätestens beim Leuchtmitteltausch auch vorbei.
 
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darfst du alleine bestimmte Tätigkeiten durchführen... ist ja auch nicht ohne der Lehrgang (c.a. 1 Woche mit Prüfung am Ende).
Richtig ist aber das es eine Verantwortliche Elektrofachkraft geben muss
 
Weiterbildung (IHK) zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFFT) nach BGV A3 - Kursportal Lübeck | Den richtigen Kurs finden.

Damit man mal einen Überblick bekommt, um was es da eigentlich geht.
Einen Hausmeister zur EFFT zu machen halte ich trotzdem für schwierig.
Zum einen ist eine technische Ausbildung (die hat ja leider nicht jeder) Vorraussetzung, zum zweiten ist die Weiterbildung zur EFFT dann ja auch ein bisschen an das gebunden was man vorher gelernt hat, zum dritten muß der Arbeitgeber ein ganz klares Aufgabengebiet vorgeben, was gemacht werden darf.

Und um das Arbeiten im Team kommt man auch als EFFT nicht herum, wenn man sich mal in die TRBS, die Betriebssicherheitsverordnungen und die BGI-V´s einliest.
Selbst das schnöde prüfen nach DGUV V3 (im öffentliche Dienst V4) ist so ohne weiteres nicht möglich, nur weil man EFFT ist.
Das erschließt sich dann, wenn man sich die Vorschriftenlage einmal genau durchliest.

Und so begeben sich immer wieder Betriebe und EFFTs auf ganz dünnes Eis, wenn mal etwas passiert.

Ich gehe als vEFK auch nicht bei und tausche 15 Meter Rohrleitung, auch wenn ich es vielleicht könnte, oder baue im Aufzug ´ne neue Absturzsicherung ein nur weil ich geprüfter Aufzugsführer bin...

Für unsere Entlohnung und unseren Ausbildungsstand machen die meisten von uns eindeutig zu viel...
 
Liebe Kollegen,
Bei uns jetzt ganz aktuell.
wir bekommen eine Sicherheitstechnische Unterweisung für den Austausch von Leuchtmittel!
Das heißt: Wir durften bis vor kurzem noch nicht mal Leuchtmittel wechseln!
Jetzt wird jeder Hausmeister in seiner eigenen Schule und Kindergarten von unserem Elektromeister (Verantwortliche Fachkraft) eingewiesen. Es gibt einen theoretischen und praktischen Teil. Ein Lehrgang/Seminar dafür wird nicht besucht. Naja für Leuchtmittelwechsel halte ich das auch nicht für unbedingt erforderlich.
Steckdosen /Stecker /Schalter unsw. werden nur von einer Fachfirma repariert bzw. ausgetauscht.
Dies halte ich auch für Sinnvoll denn ich schlage mich nicht unbedingt um mehr Arbeit und Verantwortung und bleibe dann trotzdem in der EG5.
Gruß Mike
 
Na dann berichte doch bitte danach, wie ihr in die "Sicherheit" eingewiesen wurdet, was euch vermittelt wurde...
 
Hallo Thom Hallo Phil, ist aber laut Gesetz so auch geregelt.
Für das Wechseln von Leuchtmittel benötigt man eine Unterweisung.
Das heißt nicht, das ich das für sinnvoll halte aber darum geht es ja auch nicht.
In unserer Dienstanweisung wird dies explizit untersagt. Erst wenn wir von der Fachkraft für Elektro (Meister)dürfen wir wieder Leuchtmittel wechseln.
Gruß Mike
 
Ja Mike,

hat da schon recht, "leider" ist das so geregelt jedoch auch zu unsern Schutz, im Hintergrund muss man eben immer wissen was man darf und nicht was man kann .....

Ich denke im Umkehrschluss heißt es dann wenn was passiert, das die Unfallkasse nicht bezahlt.
Und bei manchen Leichten ist es technisch eben auch möglich das man einen Stromschlag bekommt, und klar geht es auch weiter.... Sollte man bei einer "normalen" Rasterleuchte (Leuchtstofflampe z.b. in einen Klassenzimmer) das Raster nicht richtig einsetzten und es fällt im Unterricht runter .....

Beispiele gibt es tausende was passieren kann ....
Ebenso kann alles gut gehen und keiner spricht davon (oder vielleicht nur gutes..)

Also sollte man sich an Regeln halten, zum eigenden Schutz und der uns anvertrauten Nutzer ....

Und noch mal ganz klar in solch einen Lehrgang kann man kein 3.5 Jahre Lehre mal eben durchkauen (die man klar nicht zum Leuchtmittel tausch braucht) ....

Auch nach den Lehrgang gibt es klare Grenzen und "Arbeiten" von dem man sich abgrenzen sollte, siehe Vorredner ....
 
Ach ja ich erinnere mich, die Regeln und Vorschriften die in Deutschland den gesunden Menschenverstand ersetzen sollen.
Keine Ahnung wie das in anderen Ländern funktioniert? Hierzulande verstecken sich alle hinter Regeln, Vorschriften und Gesetzen.
Wenn es schief geht kann man dann wenigstens sagen ich habe mich strikt an alle Regeln und Vorschriften gehalten.

Sorry Leute, sicher gibt es Dinge an die wir uns halten müssen, aber um alles und überall Regelkomform zu machen müsste eine R2 Einheit hinter mir her fahren;)
 
Das könnte bei Leuchtmitteln über 200 Watt oder bei unter Spannung stehenden Leuchtmitteln der Fall sein.
Siehe Din VDE 0105/100, Absatz 7,4,2 dürfte das sein...

Wobei der elektrotechnische Laie eh nicht unter Spannung arbeiten dürfte/darf...

Ob diese Regeln den gesunden Menschenverstand ersetzen sollen, das weiß ich nicht.
Die meisten von uns arbeiten im öffentlichen Dienst, und da ist nunmal viel geregelt, da wird eben manchmal mehr auf die Einhaltung der Regeln geachtet als in der freien Wirtschaft,...

Spätestens wenn etwas passiert und man auf die Leistungen der Unfallversicherer oder der Rentenkassen angewiesen wäre, würde danach geschaut werden, und dann wäre das Geschrei groß,...
 
Ich will jetzt hier keinen Shitstorm verursachen. Aber du fragst ja nach wo das steht. Daher kurz dieser Link wen es interessiert:
Bitte schön!
Unterweisung: Wer darf eine Glühlampe auswechseln? - BWR-Media

Ehrlich gesagt ist das doch auch irgendwie logisch und es macht auch Sinn zu wissen was man darf und was nicht ! Ich habe nichts gegen eine Unterweisung. Und wenn es Kollegen gibt die unter Spannung Leuchtmittel wechseln dann kann ich nur hoffen das Euch nix passiert!
Wenn jemand den Beruf des Elektriker (wie ich auch nicht gelernt hat) dann kennt wer vielleicht auch nicht die 5 wichtigsten Sicherheits Regeln eines Elektriker.
Gruß Mike
 
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