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EuP - Elektrisch unterwiesene Person

Ich finde schon das man sich als Hausmeister ziemlich lächerlich macht wenn ich mich weigern würde ne Glühbirne zu wechseln.....
Ich sach ma 95% der normalen leute machen das zuhause ja auch... Und wenn da ne besondere "gefährliche" Fassung sollte der hausi das erkennen können und nen Elektriker holen.
Ist meine Meinung.
Hinterher machen wo uns vor lauter Vorschriftenreiterrei selbst überflüssig
 
Mike, genau das ist es, was ich ja oft sagen,..

Viele unserer Kollegen machen so viele Dinge, die sie eigentlich gar nicht dürften,...
Ob sie das nicht wissen, oder bewußt darüber hinweg setzen, das steht ja auf einem anderen Blatt,...

Und nur weil ich zuhause viele Dinge mache und mir da vielleicht auch sicher bin, heißt es eben nicht, daß ich das auf der Arbeit auch darf,...

Leider haben viele unserer Kollegen noch nie etwas von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und so gehört,...

Das ist aber bei manchem Kollegen nur schwer rein zu bekommen,...
Bei manchem Vorgesetzten übrigens auch...
 
So dann wollen wir auch noch für den Phil mal ein bisschen genauer werden...

Stell dir folgende Situation vor:
Du drehst eine normale 60-Watt-Glühlampe raus, der Glaskolben bricht ab, du bekommst eine gelangt, fällst von der Leiter.

Folge:
24 Stunden intensivmedizinische Überwachung nach Stromunfall und chirurgische Versorgung für eventuelle Knochenbrüche, da freust nicht nur du dich, sondern auch dein Arbeitgeber und der Unfallversicherer.

Was war vorher passiert...

Lehrer Huber meldet ein defektes Leuchtmittel, Hausmeister Phil geht hin, baut seine Leiter auf, klettert hoch, dreht das alte Leuchtmittel raus, was dann passiert ist ja vorher schon beschrieben...

Warum?

Hausmeister Phil hat sich drauf verlassen, das Spannungsfrei ist, ihm kann ja nichts passieren.
Die Spannungsfreiheit konnte er nach den 5 Sicherheitsregeln gar nicht zweifelsfrei feststellen.
Die Spannungsfreiheit kann man nur mit 2poligen Spannungstestern (z.B. Duspol, oder Multimeter) feststellen.
Wenn beides zur Hand wäre, dürfte Hausmeister Phil damit gar nicht arbeiten, weil er dafür das Gerät (Die Leuchte) öffnen müsste, zumindest aber den Baldachin an der Decke runter ziehen.
Mess- Prüf- und Regelarbeiten sind aber den EFKs (teilweise den EFFTs) vorbehalten.

Somit konnte Hausmeister Phil gar nicht feststellen, ob er frei von Gefahren arbeiten kann.
Das Argument "zuhause mache ich das auch" kann kein Argument sein, weil zum einen der Verband der Elektrotechniker, der Verband der Sachversicherer und auch die Unfallkassen da etwas anderes für den gewerblichen Bereich vorsehen.

Somit hat Hausmeister Phil dann gegen eine vielzahl von Regelwerken verstoßen, kann über Abmahnungen im Wiederholungsfall seine Anstellung verlieren, und bleibt dann evtl. auf den Kosten der medizinischen Versorgung sitzen.
Von eventuellen weiteren Arbeitsrechtlichen Ansprüchen mal abgesehen.

Da kann man jetzt drüber nachdenken, muß man aber nicht...
 
Ich werde mich garantiert NICHT über eine Dienstanweisung hinwegsetzen ... das legt ihr mir nur grade in den Mund.
Aber wenn mir keiner meiner Vorgesetzten den Austausch verbietet werde ich weiterhin Leuchtmittel bis 200W austauschen :bandit: und das mit Handschuhen für den Fall des
Falles.... immerhin bin ich noch c.a. 1 Jahr EFFT.
 
Ich finde schon das man sich als Hausmeister ziemlich lächerlich macht wenn ich mich weigern würde ne Glühbirne zu wechseln.....

Hinterher machen wo uns vor lauter Vorschriftenreiterrei selbst überflüssig

Für den Eindruck den man hinterlässt ist man zum größten Teil ja selbst verantwortlich...
 
Ich sach ja du legst mir da was in den Mund....
Ich bin Handwerker... und weis was im richtigen Leben so passiert... glaubt ihr ernsthaft das sich'n Maler weigert auf der Baustelle eben ne neue Glühbirne einzuschrauben damit er weiter Malern kann... wenn er sich weigern würde dann kann er sich bald ne andere Arbeit suchen ... aber sowas von..!
Es mag solche vorschriften geben die gehen aber meist sowas von an der Realität vorbei und stoßen ZURECHT bei vielen auf Unverständnis.
 
Hallo Phil,
Dein AG handelt gegen gesetzliche Bestimmungen wenn er weiß das du die Leuchtmittel wechselst. Und jetzt liegt es an dir Ihn darüber zu informieren! Die Bestimmungen haben ja auch einen Hintergrund. Wenn dein AG sich darüber hinwegsetzt macht er sich strafbar denn hier gilt seine Fürsorgepflicht! Und du wiederum stehst zwischen den Gesetzen wenn dir etwas passiert. Aber glaub bitte nicht das du das Recht da auf deiner Seite hast wenn du durch einen Unfall nicht mehr arbeiten kannst.
OK ich glaube das geht jetzt auch an dem Thema vorbei, nur lass es dir mal durch en Kopf gehen oder Google doch einfach mal welche Unfälle es beim Leuchtmittelwechsel schon alles gegeben hat. Dir wünsche ich natürlich das dir nichts passiert.
Gruß Mike
 
Man merkt das ihr keine Ahnung habt was in der Privaten wirtschaft so abgeht....
Das mag Für den Öffentlichen Dienst und Industrie funktionieren aber sonnst nicht oder nur sehr selten... und mir passiert wohl eher was beim Treppensteigen und auf Leitern klettern als beim Leuchtmittelwechsel.
Das solls jetzt aber auch gewesen sein ... von mir zu diesem Thema!
 
Als Schulhausmeister sind wir wohl auch zu 99% im öffentlichen Dienst tätig, daher ist es mir so ziemlich egal, was in der Privatwirtschaft passiert.
Und wenn sich ein Handwerksbetrieb in meiner Schule nicht verhält, wie ich es erwarte oder er nicht regelkonform arbeitet, bekommt er unmissverständlich meine Meinung zu verstehen.

Aber Mike hat recht, wir gehen jetzt am Thema vorbei.
 
Da ich EUP bin hab ich ja noch mal Glück gehabt, hätte so gerne das Gesicht meines Personalchefs gesehen wenn ich ihn gesagt hätte das ich jetzt gar nichts mehr darf.
;)
 
Man merkt das ihr keine Ahnung habt was in der Privaten wirtschaft so abgeht....
Das mag Für den Öffentlichen Dienst und Industrie funktionieren aber sonnst nicht oder nur sehr selten... und mir passiert wohl eher was beim Treppensteigen und auf Leitern klettern als beim Leuchtmittelwechsel.
Das solls jetzt aber auch gewesen sein ... von mir zu diesem Thema!
Hallo Phil ,
ich hoffe du bist nicht eingeschnappt.
Wustes du eigentlich, das wenn man eine Leiter benutzen will die auch geprüft sein muss? Und wenn du einen Unfall auf oder mit der Leiter erleidest du dann der Berufsgenossenschaft etwas zu erklären hast? Im schlimmsten Fall von Vorsatz ausgegangen werden kann? Und dann ist der Versicherungsschutz pfutsch?
Natürlich wissen wir das es in der privaten Wirtschaft oder bei kleinen Handwerksbetrieben nicht alles nach dem Gesetz läuft aber genau deswegen sprechen wir ja auch darüber um unser Wissen weiter zu geben und uns zu schützen. Meinste vor 20 Jahren hätte es einen Malerbetrieb interessiert ob du beim Schleifen eine Maske trägst? Eher wohl bei den meisten nicht! Und schau dich jetzt mal um ? Auf einmal gibt es auch da Einsicht zum Schutz des Mitarbeiters. Und diese Einsicht kommt nicht durch die Einstellung "ist mir doch egal" sondern durch das weitertragen von Informationen. Und dies ist auch ein Punkt warum es wichtig ist über all diese Themen zu reden. streiten und diskutieren . Findest du nicht auch? Herzlichst Mike
 
Hallo Dexter, wir sind beim Thema: Es soll verdeutlichen wie wichtig es ist eine EUP zu sein und das man nicht mal eben so einfach ein Leuchtmittel wechseln darf. Ich dachte mein Beitrag #33 hätte das auch nochmal verdeutlicht. Gruß Mike
 
Ich habe im Januar eine Unterweisung von unserem Meister der als beauftragter und bestellter Elektrofachkraft mir zeigt wie man Leuchtmittel wechselt. Wenn die Unterweisung statt gefunden hat werde ich Euch davon berichten!
Gruß Mike
 
Das Problem ist doch dass ein Meister oder Elektriker auch nur dann unterweisen darf, wenn er reglmäßig seine Fortbildung macht.
Wir haben bei uns jede Menge Stromer und sogar ein Meister. Bis aber auf zwei davon darf hier aber keiner mehr unterweisen.Und der Meister ist da nicht dabei. Verrückt oder?
 
Ja das ist verrückt. Unser Meister wurde ja extra dafür bestellt. So wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit! Wir dürfen ja dann auch nur Leuchtmittel wechseln.
Selbst die HM die den Beruf als Elektriker mal gelernt haben müssen dafür Unterwiesen werden.
Es geht da aber eher um die rechtliche Absicherung.
Denn der Meister muss sich ja von den Fähigkeiten überzeugen müssen. Das heißt er braucht auch die Zustimmung in der Personalakte den Gesellbrief zu sehen.
Letztendlich entscheidet der Meister, welche festgelegten Tätigkeiten du in deiner Schule machen darfst.
Die Verantwortung jedoch hat zum größten Teil aber immer er.
Er muss sich regelmäßig davon überzeugen , das alles nach den Vorschriften erledigt wird.
 
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