Servus zusammen,
folgende Thematik. Die Reinigungsfirma kommt bei mir jährlich zweimal zum Fensterputzen. Um an die Außenseite der Oberlichte zu gelangen stellen sich die Kameraden aufs Fensterbrett, halten sich mit einer Hand fest und lehnen sich rücklings nach außen und das u. a. im 3. Stock!
Ein Fehlgriff und man ist weg vom Fenster... Nun habe ich dies bei einer Sicherheitsunterweisung angesprochen ob denn dies nur Sache von der Fremdfirma ist usw..
Da kam ganz klar der Thenor das wenn hier etwas passieren sollte ich auch mit im Boot sitze!
Ich habe die Pflicht die Arbeiter darauf hinzuweisen das sie grob fahrlässig handeln. Falls sie sich nicht sichern muß ich sie der Schule verweisen und sie dürfen nicht weitermachen.
Wie ist das bei euch?
Mfg
folgende Thematik. Die Reinigungsfirma kommt bei mir jährlich zweimal zum Fensterputzen. Um an die Außenseite der Oberlichte zu gelangen stellen sich die Kameraden aufs Fensterbrett, halten sich mit einer Hand fest und lehnen sich rücklings nach außen und das u. a. im 3. Stock!
Ein Fehlgriff und man ist weg vom Fenster... Nun habe ich dies bei einer Sicherheitsunterweisung angesprochen ob denn dies nur Sache von der Fremdfirma ist usw..
Da kam ganz klar der Thenor das wenn hier etwas passieren sollte ich auch mit im Boot sitze!
Ich habe die Pflicht die Arbeiter darauf hinzuweisen das sie grob fahrlässig handeln. Falls sie sich nicht sichern muß ich sie der Schule verweisen und sie dürfen nicht weitermachen.
Wie ist das bei euch?
Mfg