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Arbeitssicherheit an der Schule

MKZ

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Servus zusammen,

folgende Thematik. Die Reinigungsfirma kommt bei mir jährlich zweimal zum Fensterputzen. Um an die Außenseite der Oberlichte zu gelangen stellen sich die Kameraden aufs Fensterbrett, halten sich mit einer Hand fest und lehnen sich rücklings nach außen und das u. a. im 3. Stock!
Ein Fehlgriff und man ist weg vom Fenster... Nun habe ich dies bei einer Sicherheitsunterweisung angesprochen ob denn dies nur Sache von der Fremdfirma ist usw..
Da kam ganz klar der Thenor das wenn hier etwas passieren sollte ich auch mit im Boot sitze!
Ich habe die Pflicht die Arbeiter darauf hinzuweisen das sie grob fahrlässig handeln. Falls sie sich nicht sichern muß ich sie der Schule verweisen und sie dürfen nicht weitermachen.
Wie ist das bei euch?

Mfg
 
Hallo MKZ
Dieses Problem das du beschreibst hatten wir vor 5 Jahren auch noch.
Ich habe meinen AG bzw. den zuständigen Sachbearbeiter der seinerzeit die Ausschreibung für die Glasreinigung gemacht hat darauf hingewiesen, das die Reinigung der Außenfenster ohne Sicherungsmaßnahme stattfindet.
Er hat daraufhin die Fa. angeschrieben und auf die Ausschreibungsmodalitäten sowie die zwingende Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.
Ein erneuten Reinigen der Fenster ohne geeignete Hilfsmittel die der Sicherheit dienen wie z.b. Steiger oder Geschirr sei nicht gestattet.
Der AG der Reinigungsfirma macht sich zudem strafbar wenn er diese Arbeiten nicht nach den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen vornimmt.
Die nächste Reinigung fand dann mit einem Hubsteiger statt.
Und so ist es auch heute noch in allen Schulen unserer Kommune.

Du übst als Hausmeister das Hausrecht aus und darfst Firmen die die Sicherheitsbestimmungen nicht einhalten sofort dazu anhalten die Arbeit einzustellen und notfalls auch vom Hof schicken.
natürlich immer die Meldung an deine Vorgesetzten über den Vorfall.

Du kannst jedoch nicht dafür haftbar gemacht werden wenn sich Fremdfirmen wie in deinem Beispiel nicht an solche Bestimmungen halten.
Aber du hast das Recht die Arbeit einzustellen zu lassen.
Gruß Mike
 
Du kannst jedoch nicht dafür haftbar gemacht werden wenn sich Fremdfirmen wie in deinem Beispiel nicht an solche Bestimmungen halten.
Jein, wenn er es sieht und nichts unternimmt, kann es sein, dass ihn eine Mitschuld trifft, wenn etwas passiert. Auf jeden Fall sowas immer gleich dokumentieren/dem Vorgesetzten melden!
 
Hallo Noxi,
Ich bin natürlich kein Anwalt aber ich bin mir sicher das der HM in diesem Fall nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Selbst wenn er sehen würde.
Verantwortlich ist erst mal der jenige der so fahrlässig arbeitet.
Dann der Chef der Firma...
Und der HM ist auch nicht der Auftraggeber sondern die Stadt.
Aber du hast natürlich recht und ich würde das ebenfalls so machen, immer schön dem AG melden wenn (ich nenn es mal allgemein Unregelmäßigkeiten ) gibt oder irgendetwas auffällt was vielleicht nicht sein darf!!
Bei der Bundeswehr hatten wir dafür auch immer einen Spruch!
Und da ist was wahres dran finde ich!!:D
Gruß Mike
 
Du übst als Hausmeister das Hausrecht aus und darfst Firmen die die Sicherheitsbestimmungen nicht einhalten sofort dazu anhalten die Arbeit einzustellen und notfalls auch vom Hof schicken.
natürlich immer die Meldung an deine Vorgesetzten über den Vorfall.
ICh sehe das etwas anders. Du hast kein Recht einen Handwerker in diesem Fall ein Gebäudereiniger vom Objekt zu verweisen. Du hast ihn ja nicht beauftragt die Fenster zu reinigen, sondern er wurde von seinem Chef da hin geschickt um diesen Job zu erledigen.
Was schließen wir daraus?
Du musst den Vorgesetzten von der Reinigungsfirma informieren und nur der kann da was unternehmen.
 
Hallo,

danke für die Teilnahme.
Mir wurde von meinen Leuten beim Bauamt gesagt, das ich die Arbeiter jederzeit der Schule verweisen soll wenn die Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten werden.
Momentan finden gerade Gespräche zwischen Landratsamt und Putzfirma statt.
Bei mir an der Schule ist es aber auch so, das man halt nicht überall mit einem Steiger von außen hinkommt.
Und von innen ist nirgends eine Vorrichtung an den Fenstern wo sich die Leute sichern könnten.
Man stelle sich das mal vor, seit nunmehr 40 Jahren wird so geputzt....
 
Das ist ja mal sehr interessant !

Hoffentlich hast du dann auch für alle Gewerke die Sicherheitsvorschriften zur Hand , oder hängt deine Entscheidung von deiner Meinung ab?
Willst du zu Beispiel einem Elektriker sagen der darf die Steckdose nicht unter Spannung Wechsel .
Wenn die fensterreinigung ausgeschrieben wird steht dort geschrieben ob mit hubsteiger oder mir Gerüst oder Korb geputz werden must wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden und du hast das schriftlich vorliegen dann kannst du diese Vorgänge melden

Gruß und schönes WE
 
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