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Schutzkleidung Arbeits- / schutzkleidung

C

Casa

Nicht registriert / Nicht angemeldet
Hallo liebe Hausmeister"kollegen".

Ich bin im Rahmen meines Zivildienstes Hausmeister in einer Kindertagesstätte.

Ich würde gern wissen, welche Arbeitskleidung / Schutzkleidung einem Hausmeister für folgende Tätigkeiten zusteht:

Sandkasten beharken
Kehren
Spielzeug reparieren (Hammer, Schraubendreher, Akkuschrauber, Klebstoff)
Rasenmähen (Rasenmäher / Trimmer (oder wie auch immer dieses Gerät für enge Stellen heiß))
Mülltonnen vom Hof auf den Gehweg ziehen


Ich bedanke mich schonmal im Voraus.


Gruß,


Casa
 
hallo casa,
man muss Grundsätzlich erstmal zwischen 2 begriffen unterscheiden
Arbeitskleidung (kann vom Arbeitgeber gestellt werden (muss aber nicht)
Arbeitsschutzkleidung muss vom Arbeitgeber gestellt werden!
In deinem falle würde ich sagen das dir für den Bereich Rasenmähen/Rasentrimmen Mülliemer bewegen, ein paar feste Arbeitsschutzschuhe zustehen.
Da gibt es verschiedene Normen ich denke sogar das die schon mit einer Stahlkappe oder ähnlichem versehen sein muss.
Arbeitsschutshandschuhe
Schutzbrille
Gummistiefel
Regenjacke.
Vieleicht habe ich noch was übersehen aber da gibt es ja ganz viele unter uns die gut mitaufpassen und die schreiben dann noch was dabei ;-)
lG Míke
 
Schonmal vielen Dank Mike.

Ich hoffe, dass die anderen noch was dazu sagen, wenn es etwas zu ergänzen gibt. :hoch:
 
Die Antwort von Mike ist perfekt! Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.;)
 
Was mir da noch einfällt.

Gibt es eine Gesetzesgrundlage für die Schutzkleidung, die eventuell genau bezeichnet, für welche Tätigkeit welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen?
 
Leider steht folgendes da:

Deine Suchanfrage erzielte keine Treffer. Bitte versuche es mit anderen Suchbegriffen.


Aber durch diesen Beitrag bin ich auf euer Forum gestoßen. ;)


Hab schon alle dieser Gesundheits- und Unfallverhütungsvorschriften durchgeschaut bzw. UVV, sowie die Regelungen der Berufsgenossenschaft. Jedoch hab ich leider nichts für Rasenmähen gefunden.

Meister google hilft leider auch nicht weiter.

Nach meinem halb-objektiven Ansichten, was die Unfallverhütung in Betrieben anbetrifft und die Vorschriften für Unfallschutz und Gefahrenbeurteilung anbetrifft, würd ich die Menschen, die diese Tätigkeiten ausführen als Schutzbedürftig im Sinne dieser Vorschriften ansehen und ihnen Schutzausrüstung geben.

Aber im Endeffekt ist es leider kein Paragraf, der besagt: Menschen die Rasen mähen, müssen Sicherheitsschue tragen.


Ich hoffe ihr versteht mein Problem. :heul:
 
Hallo Casa
Ich rate Dir, das du bei arbeiten mit dem Freischneider ein Vollgesichtsschutz trägst. Mir ist es schon ein paarmal passiert, das mir was ins Gesicht geflogen ist und das kann verherrende Folgen haben. Beim Rasenmähen oder Arbeiten mit den Freischneider trage ich immer geschlossene Arbeitsschuhe mit Stahlkappen und eine lange Hose. (auch im Sommer) Schau doch mal der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkasse, ob Du da was erfährst über Arbeiten mit Rasenmäher.

Gruß Hausi Jörg
 
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