schladdi
Depp vom Dienst
Das passt dann aber nicht damit zusammen, das du dir die Arbeit suchen musst.
Entweder hast du so viel zu tun, das du Überstunden machen musst, die müssen dann aber auch angeordnet sein.
Oder du musst dir deine Arbeit suchen, und sitzt dort bewusst mehr Zeit ab, um die Stunden aufschreiben zu können.
Das wäre ja dann fast ungerechtfertige Bereicherung und von einem Mitarbeiter im öD nicht hinzunehmen.
Im zweiten Fall sollte man sich dann einmal Gedanken über dein Zeitmanagement machen....
Und dann würde mir auch noch der Gedanke an die Arbeitszeitobergrenze kommen, an Pausen- und Ruhezeiten....
Wenn du einmal die Woche bis 21:30 arbeitest, darfst du deine Arbeit am Folgetag frühestens um 8:30 wieder aufnehmen...
Ich habe so das Gefühl, daß das was du da treibst rechtlich höchst bedenklich ist.
Zum einen deinerseits, zum anderen aber auch Seitens deines Arbeitgebers, der das so duldet.
Spätestens beim "Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit"
Art. 114, Abs. 2 Satz 1, Grundgesetz, würde ich deine Arbeitsweise und die deiner Verwaltung in Frage stellen wollen.
Richtig kann das so nicht sein.
Entweder hast du so viel zu tun, das du Überstunden machen musst, die müssen dann aber auch angeordnet sein.
Oder du musst dir deine Arbeit suchen, und sitzt dort bewusst mehr Zeit ab, um die Stunden aufschreiben zu können.
Das wäre ja dann fast ungerechtfertige Bereicherung und von einem Mitarbeiter im öD nicht hinzunehmen.
Im zweiten Fall sollte man sich dann einmal Gedanken über dein Zeitmanagement machen....
Und dann würde mir auch noch der Gedanke an die Arbeitszeitobergrenze kommen, an Pausen- und Ruhezeiten....
Wenn du einmal die Woche bis 21:30 arbeitest, darfst du deine Arbeit am Folgetag frühestens um 8:30 wieder aufnehmen...
Ich habe so das Gefühl, daß das was du da treibst rechtlich höchst bedenklich ist.
Zum einen deinerseits, zum anderen aber auch Seitens deines Arbeitgebers, der das so duldet.
Spätestens beim "Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit"
Art. 114, Abs. 2 Satz 1, Grundgesetz, würde ich deine Arbeitsweise und die deiner Verwaltung in Frage stellen wollen.
Richtig kann das so nicht sein.