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Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

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Hausmeister Lum
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit einiger Zeit werden bei uns an der Schule besonders an den Wochenenden immer wieder Sachen zerstört,gestohlen,verschmiert etc.:mad: :mad: :mad:
Sicher habt ihr ähnliche Erfahrungen.
Nun meine Frage.: Wer hat seinen Schulhof videoüberwacht oder ev. mit eine Webcam versehen.Es git auch Bewegungsmelder mit einem Chip der dann bei Bewegung Bilder aufzeichnet.
Aber ist das alles rechtlich zulässig????
Wer kennt sich aus oder hat einen Rat.
Für Eure Mühe vielen Dank!


PS.Spenden für Peter nicht vergessen!!!!
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Hallo zusammen,
an vielen Orten hängen schon Kameras.
Beispiele: Straßenverkehr, Bahnhöfe, Flughäfen, Kaufhäuser,
öffentliche Plätze in den Stätten, Fußballstadion, Banken etc. .
Warum sollte das verboten sein? Es gibt sicher den Unterschied der privaten und stattlichen Überwachung.
Im ländlichen Raum bringt diese Überwachung sicherlich mehr, jeder kennt jeden. Bei uns im Landkreis sollen Schulen mit Kameras ausgestattet werden. In Ballungsgebieten ist das Ermitteln der Personen sehr schwierig und darum auch keine Abschreckung für diese Personengruppen. Gruß pfropfy
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Hallo Kollegen,

hier sind einige Gründe gegen eine Überwachung:
Böger gegen Videoüberwachung

28.12.1999 Berlins Schulsenator Klaus Böger (SPD) ist gegen den Vorschlag Diepgens, Schulhöfe videoüberwachen zu lassen. Lehrer könnten in Konflikte eingreifen, Kameras nicht. Auch in den USA habe man mit dem Einsatz von Videokameras keine guten Erfahrungen gemacht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt zudem den Abschreckungseffekt von Kameras. "Man wird auf Bildschirmen nie alles erkennen können." Kameras beruhigten höchstens das Gewissen. Auch der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW lehnt Videoüberwachung ab. Das Problem der Gewalt an Schulen sei nur durch den persönlichen Kontakt der Lehrer zu den Schülern zu lösen. Kameras seinen kontraproduktiv. Die Grünen sehen das ähnlich. Auch Innensenator Werthebach und selbst sein Vorgänger Schönbohm (beide CDU) und lehnen die Videoüberwachung von Schulhöfen ab.

Der innenpolitische Sprecher der CDU Gewalt hingegen befürwortert Diepgens Vorschlag. (Quelle: Berliner Zeitung, 15UHRaktuell)

Gruß mucka
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Hallo Kollegen,

hier sind ein paar Gründe gegen eine Überwachung:

Berlins Schulsenator Klaus Böger (SPD) ist gegen den Vorschlag Diepgens, Schulhöfe videoüberwachen zu lassen. Lehrer könnten in Konflikte eingreifen, Kameras nicht. Auch in den USA habe man mit dem Einsatz von Videokameras keine guten Erfahrungen gemacht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt zudem den Abschreckungseffekt von Kameras. "Man wird auf Bildschirmen nie alles erkennen können." Kameras beruhigten höchstens das Gewissen. Auch der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW lehnt Videoüberwachung ab. Das Problem der Gewalt an Schulen sei nur durch den persönlichen Kontakt der Lehrer zu den Schülern zu lösen. Kameras seinen kontraproduktiv. Die Grünen sehen das ähnlich. Auch Innensenator Werthebach und selbst sein Vorgänger Schönbohm (beide CDU) und lehnen die Videoüberwachung von Schulhöfen ab.

Der innenpolitische Sprecher der CDU Gewalt hingegen befürwortert Diepgens Vorschlag. (Quelle: Berliner Zeitung, 15UHRaktuell)

Gruß mucka
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Nun schmeißt mal nicht zwei verschiedene Dinger durcheinander.
Die nächtliche Gefahrenabwehr durch Kameraüberwachung dürfte wohl kaum umstritten sein.
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

bei uns hat der personalrat und der rat beschlossen das die überwachung der öff.gebäude nicht gewünscht ist,:runter:ich denke es muß erst wieder etwas "schlimmes" passieren damit der stadtrat handelt.:angryfire:

es ist zum mäusemelken,bei uns werden zig hunderttausende euro an vandalismusschäden verursacht und ohne murren bezahlt,aber wehe der privatmann stellt einen müllsack neben die tonne ,der kassiert direkt ein ordnungsgeld und wird kriminalisiert.:grr:

ich glaube erst wenn ein graffiti-sprayer das büro des bürgermeisters :p
"verschönert" hat,wird ein umdenken einsetzen.

gruß zafasch
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Hallo,
Zitat im Kölner-Express (mit Foto) vom 17.1.08:

Düsseldorf-Gestern schaltete Düsseldorfs OB Joachim Erwin die erste Überwachungskamera an einer Schule ein. In einem Schulkomplex soll mit der 5000 Euro teuren Anlage so gegen Vandalismus und Gewalt vorgegangen werden.

Freundliche Grüße Losi:)
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Hallo zusammen,
losi und viktor haben ja schon die wichtigen hinweise geschrieben: Nächtliche Überwachung und Gewalt!! Düsseldorf hat den Anfang gemacht und ich glaube da werden noch einige das gleiche tun! Die Frage ist wer wertet aus und hat zugriff auf die Aufzeichnungen!?
Gruß MABRAUN:cool:
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Haben wir nicht schon genug Überwachung? Die Herren Politiker sollten nicht immer die Symptome behandeln sondern die Ursachen.Dieser Jugend etwas Disziplin beizubringen und soziales Verhalten, wäre eher angebracht. (Ja, ich weiss, von wem sollen sie es lernen.) Bei uns wird doch eher den Tätern geholfen als den Opfern, wieso also abschrecken lassen durch Kameras, die man irgend wie sowieso hintergehen kann. Das Schulgebäude nachts " einzufangen" ins Bild mag dagegen etwas für sich haben. Doch wie weit soll das alles noch gehen mit der Überwachung aller Bürger, wenn dann noch der Ruf nach einer neuen Stasi öffentlich befürwortet wird, dann frag ich mich, wo lebe ich eigentlich.
 
AW: Videoüberwachung erlaubt oder verboten?

Hier ein kleiner Tip:
[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung[/FONT]
1x1_trans.gif
[FONT=arial,helvetica,sans-serif]§ 25 a Beobachtung durch Bildübertragung
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume durch Bildübertragung (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
  1. zum Schutz von Personen, die der beobachtenden Stelle angehören oder diese aufsuchen oder
  2. zum Schutz von Sachen, die zu der beobachtenden Stelle oder zu den Personen nach Nummer 1 gehören,
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der von der Beobachtung betroffenen Personen überwiegen.
(2) ¹Die Verarbeitung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. ²Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt haben.
(3) Die Möglichkeiten der Beobachtung und der Aufzeichnung sowie die verarbeitende Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(4) ¹Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet und verarbeitet, so ist diese über die jeweilige Verarbeitung zu unterrichten. ²Von einer Unterrichtung kann abgesehen werden,
  1. solange das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung das Unterrichtungsrecht der betroffenen Person erheblich überwiegt oder
  2. wenn die Unterrichtung im Einzelfall einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
(6) Dem Einsatz der Videoüberwachung muss stets eine Prüfung nach § 7 Abs. 3 vorausgehen."
* vgl. Artikel 11 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 634)
§ 32 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
(3) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei dürfen öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Die Polizei kann die nach Satz 1 übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden. Die §§ 12a und 19a des Versammlungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 6 b Bundesdatenschutzgesetz
Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
  1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
  3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
[/FONT]
1x1_trans.gif
[FONT=arial,helvetica,sans-serif][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Telefon[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]0511-120 4500[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Fax[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]0511-120 4599[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]E-Mail an Ansprechpartner schreiben[/FONT]
[/FONT]
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Hallo Leute,
da die Gewaltbereitschaft immer großer wird (auch im Ländlichem), bin ich für eine Videoüberwachung. Es kann nicht sein das ehrliche Bürger keine Chance haben sich zu Wehren. Der Täter wird in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst und der Geschädigte ist der Depp. Wo Leben wir eigentlich. Hat eigentlich keiner mehr den Mut gegen diese Leute Vorzugehen. Der Staat zieht uns das Geld aus der Tasche, der Strafttäter lebt besser als ein Hartz 4 Empfänger, die Lehrer dürfen nicht mal mehr Schüler im Rahmen bestrafen, wenn diese sich nicht an Regel halten, WAS WOLLEN WIR, DANN DEN NOCH.
Dann wundert mich es nicht mehr das wir immer mehr Straftäter haben.

Gruß Alf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Videoüberwachung

Da es bei mir immer wieder mal vorkommt das an WE auf den Schulhof Flaschen usw. zerbrochen werden oder ich mit hilfe der Polizei Randalierende Jugendliche vom Schulhof entfernen lasse hab ich die Beamten auch gefragt ob ich den Schulhof mit einer Kamera überwachen darf.

Klare Antwort der Beamten:

Ja es ist ein Privatgelände!

Also ich werde demnächst zumindest einen teil des Schulhofes Videoüberwachen.

gruß Pitt :bambino:
 
Hallo Pit,

also da wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig.Da das Überwachen generell gegen Persönlichkeitsrechte verstösst und ich mich dagegen erfolgreich vor Gericht wehren kann.
Ich habe mich, als ich an unserem Gymnasium anfing, sehr intensiv mit der Problematik beschäftigt.
Generell hast Du (oder die Polizei) recht,es ist Privat Gelände.
Aber......Du übst das Hausrecht nur soweit aus,wie es Dir Dein Arbeitgeber (die Stadt) erlaubt.
Will damit sagen,bei uns hat der Personalrat mehrheitlich das Überwachen mittles technischer Anlagen strikt verboten.:heul:
Wer dagegen verstößt,muß mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Nur damit Du mich nicht falsch verstehst,ich bin auch ein Verfechter der
Videoüberwachung,aber mir und unserem Schulleiter sind die Hände gebunden.

Ich habe das Problem bei uns dahingehend gelöst, indem ich die ersten 2 Jahre permannent diesem "Pack" auf die Nerven gegangen bin.
Die hatten zu den Unmöglichsten Zeiten mit mir und meinem Hund das Vergnügen.Hat das nicht geholfen hab ich die Cops gerufen.:D
Und siehe da..........hier hab ich das Gesindel vom Hof .:hoch:
Ich muß wohl erklärend anfügen ,ich wohne direkt an der Schule und bin keiner der um 5 Uhr "fluchtartig" die "Anstalt" verlässt.

Was auch geholfen hat war,das unser Gelände eingezäunt wurde und verschlossen werden kann,ist dies der Fall und es betritt einer trotzdem das verschlossene Gelände,macht er sich des Hausfriedensbruchs schuldig und Du kannst Anzeige erstatten.Ist das Gelände offen hast Du strafrechtlich keine Handhabe,erst wenn was demoliert wird kannst Du einschreiten.
Hausverbot kannst Du diesen Personen aber auch nicht erteilen,das kann nur die Stadt (Eigentümer).
Du darfst nur einen zeitlich begrenzten Platzverweis erteilen.:blablabla:
Sollte Euer Schulhof aber als öffentlicher Spielplatz nach Schulschluß dienen ,haste die "Arschkarte",:gaga: dann muß Dein Schulleiter beim Schulamt Druck machen und auf der Schulleiterkonferenz seine anderen Kollegen davon überzeugen,die Schulgelände ab einer gewissen Uhrzeit zu verschließen.Die Chancen stehen aber nicht schlecht weil viele Schulen mittlerweile in Ausrüstung für den Ganztagsbetrieb investieren und diese ein eigenes Interesse daran haben,das man denen den Krempel nicht wieder "demoliert".:D

Ich hoffe Du kannst ein paar Infos die für Dich interesant sind herausfiltern ?

Ansonsten wünsch ich Dir viel Erfolg beim bekämpfen der "Rattenplage":D

Gruß Zafasch
 
Abend zusammen,

ich kann von einer Schule im Landkreis berichten, die gute Erfahrung mit der Überwachung des Eingangsbereich gemacht hat.
Dort wurden im größeren Umfang nächtens Partys gefeiert und Glas zerbrochen.
An der Scheibe klebt ein kleines Schild, was auf die Überwachung hinweißt.

Ergebnis: Der Hausmeister muß nicht jeden Morgen vor der Schule fegen:kaffee:

ALso, ne gute Woche noch, Ulli
 
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit einiger Zeit werden bei uns an der Schule besonders an den Wochenenden immer wieder Sachen zerstört,gestohlen,verschmiert etc.:mad: :mad: :mad:
Sicher habt ihr ähnliche Erfahrungen.
Nun meine Frage.: Wer hat seinen Schulhof videoüberwacht oder ev. mit eine Webcam versehen.Es git auch Bewegungsmelder mit einem Chip der dann bei Bewegung Bilder aufzeichnet.
Aber ist das alles rechtlich zulässig????
Wer kennt sich aus oder hat einen Rat.
Für Eure Mühe vielen Dank!


PS.Spenden für Peter nicht vergessen!!!!

Also so ne Sache
Grüß dich erst mal
Bei uns an der Grundschule ist es nun soweit
Komplettüberwachung aber...
Der Datenschutzbeauftrage -die Gesamtkonferenz-der Stadtrat muss zustimmen und durch die Politische Landschaft ist es auch nicht gerade leichter geworden aber wie gesagt wenns dann Genehmigt wurde iss ok:boogie:
 
Dieses Tamtam um Überwachung oder nicht. Alle schreien Stasi-methoden, oder Überwachung NEIN.
ABER...was ist wenn es eskaliert. Dann heißt es gleich, ja warum hat den keiner was gesehen. Oder denken die Leute nicht an die Kosten, die stillschweigend híngenommen werden bei vandalismus.
Was ist den so schlimm, wenn ich über einen öffentlichen platz gehe und da ist ne Kamera? Wenn ich doch nichts zu verbergen habe?

Ich bin ganz klar für eine Überwachung an öffentlichen Plätzen und Schulen.

Gläserner Mensch bin ich schließlich überall. Auch ohne Kameras um mich rum....
 
Hallo zusammen,
ich denke, dass eine nächtliche Überwachung der Schulgelände unbedenklich ist, denn dabei geht es nur um die Wahrnehmung des Hausrechts und um die Vermeidung von Vandalismus. Es ist natürlich auch immer eine Frage der Kosten und fraglich, ob es Täter abschreckt. Es gibt Urteile, dass Überwachungen zulässig sind, Aufzeichnungen aber nur dann, wenn ein Schild daruf hinweist, dass solche Aufzeichnungen erfolgen.
Die Videoüberwachung der Schulhöfe tagsüber dürfte gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstoßen.
Ich bin Personalrat und würde sicher nichts gegen nächtliche Aufzeichnungen haben, denn da ist keine schützenswerte Privatsphäre gegeben, da grundsätzlich niemand nachts auf dem Gelände zu suchen hat.

~~~~~~ Beiträge zusammengeführt um 08:09 ~~~~~~ Vorheriger Beitrag wurde am um 08:06 geschrieben ~~~~~~

ach ja, das Argument: Hast Du etwa was zu verbergen (mit moralisch erhobenem Zeigefinger) zählt nicht. JA SICHER, habe ich (und jeder andere auch) etwas zu verbergen bzw. das Recht dazu.
 
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