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Nachrichten Winterdienst: Große bei Unruhe bei den Vereinen - Aachener Zeitung

Das Problem wurde wohl seid über einem Jahr diskutiert,
in der Zeit war es nicht möglich eine Lösung zu finden?
z.B. Jemanden einstellen?!

Als ehemaliger banaler Mieter einer Wohnung und einer Garage:

Vereine, schaut in Eure Mietverträge, wenn dort nichts über Winterdienste etc. steht,
ist der Vermieter zuständig.
Wobei Euer Vermieter ja leicht im Vorteil ist,
denn er hat Einfluß auf die Gemeindesatzung etc.
 
Hallo!

Tja, so ist das wohl, wenn man jahre- bis jahrzehntelang als kommunaler Arbeitgeber bewusst illegal handelt. Dann häufen sich nach gerichtlich angeordneter Abstellung des illegalen Handelns die Probleme und da in den kommunalen Stellen keinerlei Verantwortliche mehr sitzen...

... zu den Vereinen: die haben im Normalfall keinen Miet- sondern einen Nutzungsvertrag. Und der kann alles oder nichts regeln.

Wie so häufig hat die komm. Verwaltung geschlafen und jetzt, nach einem kleinen Wintereinbruch, fällt auf, dass man dann doch mal etwas regeln sollte.
Und da ja angeblich nirgendwo Geld für Personal vorhanden ist, legt man den Winterdienst abends halt auf die Nutzer der Liegenschaften um, anstatt einen Gruppenvertrag mit einem Räumdienst, den man sogar haftbar machen kann, wenn nicht geräumt wurde, einzurichten und die Nutzer dafür zahlen zu lassen.
Eine kleine Erhöhung des Nutzerentgelds wäre wahrscheinlich niemanden aufgefallen.

LG
Roland
 
@ Roland .....dem ist nichts mehr hinzu zu fügen ;)

Außer vieleicht noch was in eigener Sache:
Unser Schulhof ist öffentlich.
Somit unterliegt dieser den gesetztlichen Besrtimmungen der Räumpflicht.
Früher als es die 48std. Regelung noch gab hat man uns Abends noch Dienste wie Elternsprechtag aufs Auge gedrückt die dann teilweise bis 23 Uhr gingen und dann morgens um 5 Schneeschaufeln lassen. 11 Stunden Nachtruhe war für die ebenfalls ein Fremdwort.
Die Dienstelle hat das für Normal und Gesetzeskonform empfunden!!!
Erst durch die EU Regelungen wurde diese Arbeitszeitregelung gekippt. Und 48std. als max. Arbeitszeit festgelegt.
11 Stunden nachtruhe verpflichtend und bei zuwiederhandlung auch unter Strafe des vorgesetzten gestellt

Eugh Urtei max 48std. incl. Bereitschaftszeit !!!das war glaube ich im Jahre Anno 2000 :D
Und jetzt werden die langsam Wach!! ??? Unglaublich !!! klingt komisch ist aber so!!!

Gruß Mike
 
Und jetzt werden die langsam Wach!! ??? Unglaublich !!! klingt komisch ist aber so!!!

Hehe, das liegt aber auch nur daran, dass es inzwischen gerichtliche Entscheidungen gegen verantwortliche Amtspersonen gibt, nachdem diese den angerichteten Schaden zahlen mussten. Amt und öffentlicher Dienst schützt jetzt nicht mehr vor Regressforderungen!

LG
Roland
 
Komischer Bericht mit Schreibfehler in der Überschrift. Wieso die Vereine den (ganzen) Schulhof räumen müssen? Ich kenne die Infrastruktur nicht, aber ausreichend breit geräumter Weg, ca. 2m bis zum Halleneingang sollte doch reichen? Muss man dazu durch das Schulgelände, oder von einem öffentlichen Gehweg abbiegen? Der Räumdienst der Kommune kann das nicht mitmachen? Öffentlicher Pausehof bei meiner Nachbarschule ist beschildert mit: "ausserhalb den Schulzeiten Wege nicht geräumt/getreut". So nicht rechtens?
Für mich ist das viel Lärm um nichts! Gut aber, dass der Hausmeister auch seine Freizeit zugestanden bekommt. Mittlerweile.......

Gruß
Thomas
 
"ausserhalb den Schulzeiten Wege nicht geräumt/getreut".
Gruß
Thomas
hab solche Schilder bei mir auch :hoch:
Vereine sollen in Zukunft selber Schippen....des will ich sehen...so Bildlich mir vorstelle:guckstdu:....da kommt der Trainer/ in ne halbe Stunde vorher mit 10 Schneeschaufeln am Rücken, daher gedackelt und drückt jedem Kind eine in die Hand und sagt: du reumst von hier nach hier...:wiejetzt:
:volldoll:
Gruß
 
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