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Winterdienst Winterdienst Abends

marky12

Registriertes Mitglied
Hallo zusammen,

mal wieder eine neue Regelung....Der Magistrat hat offiziell beschlossen unsere Schulhöfe für die Allgemeinheit bis 19 Uhr im Winter und im Sommer bis 20 Uhr zugänglich zu machen.

Von mir wird verlangt in dieser kompletten Zeit Schnee zu räumen.
Ich fange um 5 Uhr morgens an, soll dann laut Schulleitung meine 9 Stunden am Stück inkl. Bereitschaft hier sein.Das wäre bis 14 Uhr.Dann habe ich Anspruch darauf erst nach 10 Stunden Ruhezeit wieder arbeiten zu müssen.
Das Schulamt verlangt aber das ich wenn es schneit z.B. um 17 Uhr, wieder den Dienst aufnehme und Schnee räume.Obwohl keine schulischen Veranstaltungen sind.Das sehe ich nicht ein, ich bin der Meinung 9 Stunden ist mehr als genug.
Wie seht ihr das?
 
Hallo marky12

Tja, nett ausgedacht würde ich sagen, jedoch Arbeitsrechtlich denke ich so nicht vom Amt durchsetzbar !

Aus meiner Sicht sollte das komplette "Arbeitszeitenschutzgesetz"

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

dagegen sprechen , Ruhezeiten (11Stunden), geteilter Dienst, über 49 Std. in der Woche arbeiten und mit Sicherheit noch mehr !!!

Mal sehen was die Kollegen sagen ....
 
Hallo!

Eigentlich ganz einfach: in deinem Arbeitsvertrag steht eine Arbeitszeitdauer pro Woche / pro Monat.
An diesen Vertrag haben sich beide Seiten zu halten.

Eine Mehrarbeit kann nur verlangt werden, wenn dies den gesetzlichen Grundlagen entsprechend passiert (nur kurzfristig, §§3, 5, 7, 9, 10 ArbZG).

Ich würde das ganz locker sehen. Im Normalfall bist du zu nichts mehr verpflichtet, als zu dem, was in deinem Arbeitsvertrag und eventuellen Nebenabreden steht.
Eine einseitige Änderung durch den AG brauchst du nicht zu akzeptieren.

LG
Roland



 
Meinen beiden Vorrednern gebe ich uneingeschränkt recht, aber warum sollen Schulhöfe im Winter bis 19 Uhr geöffnet sein und warum sollte man Schulhöfe vom Schnee beräumen? Wenn du Feierabend hast ist für dich Schluss. Was hast du denn bisher für eine Arbeitszeitregelung in welchem Bundesland?
 
Hinzu kommt noch das ja "sowieso" nur die "Verkehrswege" geräumt werden und sowie so nicht der ganze Schulhof!

Bei uns ist das so im Schulbetrieb wird geräumt, zum Schluss vielleicht noch mal gestreut und dann ist aber auch gut, die Zuwege zur Sporthalle übernimmt der Bauhof.
 
Wir in Hessen haben 31 Stunden Arbeitszeit und 15 Stunden Bereitschaft in der Woche.Wobei die Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz abgeleistet werden soll.Theoretisch könnte ich an das Arbeitsschutzgesetz halten, meine 9 Stunden täglich da sein, und dann können sie nicht verlangen Abends schon wieder zu kommen zum Schneeräumen, weil die Mindestruhezeit nicht eingehalten wird. Ich denke da kommt man im Ernstfall wenn was passsiert beim Gericht mit durch!
Wir müssen sogar wenn wir keine Dienstwohnung haben, im Umkreis von zwanzig Minuten wohnen, ich denke wenn man das Gerichtlich prüfen lasssen würde, bekäme man ebenfalls Recht....
 
In der Bereitschaftszeit wird sowieso kein Schnee geräumt, das wäre dann Arbeitszeit. Die Regelung ist so, wie von dir beschrieben nicht haltbar und von dir nicht ausführbar. Sollen da jetzt Kinder vom Wohngebiet bei euch auf den Höfen spielen? So was hatten wir auch mal. Allerdings unter Aufsicht eines Streetworkers als ABM Maßnahme. Die Schule hatte damit nichts zu tun. Abgeschlossen haben die selbstständig, allerdings ist das ganze nach einem halben Jahr eingestellt worden. Schulhöfe waren in der Freizeit für die Anwohnerkids uninteressant. Wer will in seiner Freizeit schon in der Schule spielen.
 
Moin bei uns denken wir über Schilder nach.

Eingeschränkter Winterdienst Betreten ausserhalb der Schulzeit auf eigene Gefahr.

Ich muss dazu sagen mein Schulhof ist nicht eingezäunt und ausserhalb der Schulzeit öffentlicher Spielplatz.
 
Würde mal bei deinem Zuständigen Personalrat nachfragen, was die dazu sagen. Immerhin müssen sie dieser Maßnahme ja zustimmen.
Wenn das wirklich vom Vorgesetzten schriftlich angeordnet wird, gut aufheben. Und dann steht einem immer noch die Möglichkeit einer Fachaufsichtsbeschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde zu.

Würde auch nichts unterschreiben, was dieser Regelung entspricht. Eigentlich sobald das schriftlich kommt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Der soll das mal gegenprüfen.
 
Ja das Problem mit unserem PR ist das die zwar mit Schulamt und Personalamt sprechen, aber unter dem Strich immer das gemacht wird was die wollen...
 
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