Odin
Registriertes Mitglied
Hallo Pikup,
es ist so, dass bereits im Eingangsbereich die Hinweise angebracht sein müssen, damit das Material überhaupt Beweiskraft hat. Sonst darf es auch vor Gericht nicht genutzt werden. Bei einem Verdacht z.B. bei Sachbeschädigung müssen natürlich dann die Aufnahmen eingesehen werden. Dazu brauchst Du keine Hilfe; Bilder kannst Du ausdrucken oder dem SL als eMailanhang zukommen lassen oder die Aufzeichnung kopieren und der Kripo geben.
Unsere Aufnahmen werden dezentral gespeichert an einem Ort der nicht zu lokalsieren ist. Auch das Lehrpersonal hat keine Ahnung vom Standort oder wie es funktioniert.
es ist so, dass bereits im Eingangsbereich die Hinweise angebracht sein müssen, damit das Material überhaupt Beweiskraft hat. Sonst darf es auch vor Gericht nicht genutzt werden. Bei einem Verdacht z.B. bei Sachbeschädigung müssen natürlich dann die Aufnahmen eingesehen werden. Dazu brauchst Du keine Hilfe; Bilder kannst Du ausdrucken oder dem SL als eMailanhang zukommen lassen oder die Aufzeichnung kopieren und der Kripo geben.
Unsere Aufnahmen werden dezentral gespeichert an einem Ort der nicht zu lokalsieren ist. Auch das Lehrpersonal hat keine Ahnung vom Standort oder wie es funktioniert.