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Veranstaltungstechnik

Friedrich List

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Hallo liebe Kollegen,
gestern ist mir von einer Stadträtin gesagt worden,daß es jetzt eine Vorschrift gibt,die aussagt,wer einen Veranstaltungsraum(Aula,Halle)hat,muß einen Lehrgang,oder ähnliches in der Veranstaltungstechnik haben.Dies bedeutet, du mußt eine Zertifizierung besitzen.Wer von euch kennt so eine Vorschrift,und wer von euch hat schon so einen Lehrgang gemacht?
Friedrich
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo Friedrich

Ein Veranstaltungsraum beginnt mit einer Bestuhlung ab 200 Personen.

Ich bekomme in meine Aula egal wie ich stelle nie mehr wie 199 Stühle rein.

:D :D :D

Gruß Mario
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo Friedrch

Bei mir in der Schule ist das so.Wer bei mir eine Veranstaldung durchführen möchte meltet diese beim Schulamt an.Es mus dafür
ein Endgeld bezahlt werden.Der Veranstalter ist selbst für die Ordnung
und Sicherheit verantwortlich.Ich schließe früh auf und nach Ende der
Veranstaldung mache ich einnen Kontrollgang und schließe wieder zu.
Selle ich irgendwelche Mängel fest melde ich das dem Schulamt.

Gruß Manfred :hoch:
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo Friedrich, hallo an die anderen:
Also, in BW gilt die neue Versammlungsstättenverordnung (VstättV)seit dem 1.7.2004.
Schulaulen werden jetzt wie Versammlungsstätten behandelt.
Es gibt folgende Grenzwerte:
1.Besucherzahl > 200Personen
2. Größe der Szenenfläche (Bühne)
> 50m² (bzw > 100m² in BW)

Ab > 200 Besucher gilt Grundsätzlich die VstättV bezüglich Brandschutz, Sicherheit etc.. und natürlich die Anwesenheitspflicht während Auf-/Abbau, Proben und Veranstaltungen. Anwesend muß immer eine ortskundige, sachkundige Person sein, d.h. diese Person muß neben der erf. Qualifikation auch die örtlichen Begebenheiten u. Besonderheiten dieser Versammlungstätte aus eigener Erfahrung kennen.

Ab überschreiten der Szenenflächengrenzwertgrößen (was für ein tolles Wort!) gelten die besonderen Qualifikationen für das anwesende Personal.
Für Schulen gibt es eine Ausnahme, wo heist: Sachkundige Aufsichtsperon in Versammlungsstätten.

Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufsicht übernehmen, wenn z.B. die szenischen und die technischen Auf-/Einbauten bereits vor der Probe von einem Beleuchtungsmeister, Bühnenmeister oder Meister für Veranstaltungstechnik, bzw. (in bestimmeten Fällen) von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik abgenommen wurden. Für all dieses gilt eine Dokumentationspflicht!

Zur Sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten für Schulen wirst Du, wenn ein solcher Bühnen-/Beleuchtungs- oder sonstiger Meister für Versammlungsstätten einen Lehrgang (2-3 Tage) mit Dir in deiner Versammlungsstätte durchführt.

Grüße von Jakobus,
Fachkraft f. Veranst.techn. mit Befähigungsnachweis
nach §39 VstättV

PS @ Friedrich: Vielleicht sollten wir uns mal treffen, die 8 km welche uns trennen sollten kein Hindernis darstellen
.
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo Jakobus,natürlich werden wir uns einmal treffen.
Du scheinst richtig Bescheid zu wissen,in der Angelegenheit (Veranstaltungen).Vielleicht könntest du mich belehren,was wichtig und richtig ist,bei Veranstaltungen.Also, bei mir waren bis jetzt,was die Besucherzahl angeht,700 Besucher die Obergrenze.Und übrigens sind es bis Mössingen 20 Kilometer,aber immer noch recht nah.
Gruß von Friedrich in Mössingen
 
AW: Veranstaltungstechnik

Lieber Jakobus,ich hätte gerne mehr von dir erfahren ,über Veranstaltungstechnik.
Ich hatte gestern Abend ein rießiges Rockkonzert in meiner Aula,mit 700 Menschen.Ich hätte gern von dir gewußt:Rettungsdienst,Sicherheitsdienst,und vieles mehr.
Friedrich
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo Friedrich List,
wir sollten uns jetzt wirklich mal treffen:
Ich hatte seit Donnerstag nonstop va-Programm; VIP-Besucher mit TV-Team im Anhang, Aufbau für unseren Bazar am Freitag bis in die Puppen, gestern dann Bazar und Abbau bis spät in der Nacht mit anschließendem Ausklang in einer Kneipe (löl).

Diese Woche wirds eng, da ich meiner Tochter den Umzug nach Alfter bei Bonn machen werde (Do-Fr). Jetzt muß ich noch Vetretung und einige andere Dinge vorbereiten. Meine Handynummer schicke ich Dir per PN, vielleicht gehts ja , das ich einfach mal tagsüber zu Dir rüberfahre.


Grüße von Jakobus
 
AW: Veranstaltungsthttp://www.sportschau.de/sp/sportschau/echnik

Lieber Jakobus,
auch bei mir ist der Teufel los.Diese Woche haben wir unseren Basar am Sonntag,d.h.die ganze Woche über Weihnachtsbaum (groß) aufstellen,5 kleine Bäume aufstellen,heute haben wir unseren Adventskranz gebastelt(Durchmesser 1.50m),hatte erst um 18.30 Uhr Feierabendund das nach so einem anstrengenden Wochenende( Feierabend So.5.30 Uhr),dann muß man die Marktstände aufbauen ,und vieles mehr.Ach und am Mittwochabend habe ich noch eine Infoveranstaltung vom Arbeitsamt für alle 9er,d.h. 300 Stühle stellen ,Beamer einrichten,Miko,u.s.w.Und danach noch 3 weitere Veranstaltungen.
Aber wenn du Zeit hast,schaue doch vorbei,und ich werde mir ein wenig Zeit nehmen für dich,trotz Stress,und ich freue mich auch darüber.
Ich gebe dir meine Handynummer per Pn.
Bis bald Friedrich
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo,

in geschlossenen Räumen kommen bei mir solche Sachen in der Schule nicht vor. In der Sporthalle hatten wir 2006 den bundesweiten Vorentscheid zur Schulband des Jahres mit 1500 Besuchern. Die Halle wurde von der Zeitschrift "BRAVO" gemietet und somit hatten die alle Auflagen zu erfüllen. Dies wurde vertraglich fixiert.
Trotzdem hatte ich ein 30 (!) Std. Wochenende mit Auf- und Abbau, sowie Kontrollgängen.
Ein Lehrgang wie bereits beschrieben wurde uns angeboten ist aber für uns nicht relevant.

Gruß Stefan
 
AW: Veranstaltungstechnik

SMP schrieb:
Hallo Friedrich

Ein Veranstaltungsraum beginnt mit einer Bestuhlung ab 200 Personen.

Ich bekomme in meine Aula egal wie ich stelle nie mehr wie 199 Stühle rein.

:D :D :D

Gruß Mario

Hallo SMP,

so einfach wie Du Dir das vorstellst, geht es leider nicht. Es gibt Bestuhlungspläne, an die man sich halten muss und da wird geregelt, wieviele Personen für die jeweilige Halle zugelassen sind. Ob Du dann nur 199 reinstellst, bleibt Dir überlassen, trotzdem gilt sie, und aus dem Schneider bist Du nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;-)
Sollte kein Bestuhlungsplan vorhanden sein, liegt denn überhaupt ein Antrag zur Nutzungsänderung vor? Dürfen überhaupt andere Veranstaltungen, als Lehrveranstaltungen in der betreffenden Halle durchgeführt werden?

In mehreren Städten gehen die einzelnen Städte dazu über zeitpunktabnahmen machen zu lassen von entsprechenden Meistern. Unter anderem mir. Ich gehe hin, schaue ob alles rechtmässig ist, lasse Veränderungen machen usw. Aus der Verantwortung ist dadurch niemand, aber die Stadt hat eine Sicherheit; es hat jemand unabhängiges (!) drüber geschaut, der davon Ahnung hat. Und die Kosten werden von den Veranstaltern getragen, die Stadt fordert höchstens, dass es gemacht werden muss.

Grüße

Viele Hausmeister werden inzwischen als Sachkundiger von der GUV ausgebildet, damit sie zumindest in Grundzügen beurteilen können, was passieren kann.
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo,

diese Adresse wird euch mit Sicherheit helfen.
Aber bitte bedenkt das die Verordnungen abhängig vom Bundesland sind!

Jeder von euch sollte den für euch zuständigen GUV anfragen.

http://www.nibis.de/~auge/seiten/themen/veranst_groe/medien/Dokumente/Sicherheit_in_Schulaulen.pdf

Generell ist der Betreiber einer Versammlungsstätte für die Sicherheit und Einhaltung der Verordnungen und Gesetze zuständig.

In eurem Falle der oder die Direktor oder Direktorin, bzw. übergeordnet der oder die Bürgermeister oder Bürgermeisterin.

Die "Sachkundige Aufsichtsperson für Schulaulen und Bürgerhäuser" kann von jedem von euch erworben werden.

Der GUV bietet diese Schulungen kostenlos an.

Ihr übernehmt mit dem dort erworbenen Wissen allerdings auch eine gewisse Verantwortung.
Im Zweifelsfall sollte immer eine Bühnenfachkraft zu Rate gezogen werden.

Dies kann ein Ingenieur der Veranstaltungstechnik, ein Meister der Veranstaltungstechnik und in gewissem Umfang eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik sein.

Gruß Simon
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo,
das ist zwar gut und schön und vor einem Jahr hätte ich mir das auch ausgedruckt und meinem Schulleiter gegeben.
Heute bin ich etwas ruhiger, drucke die VstättVo aus und gebe sie zusammen mit der Ablehnung der Verantwortung dem Schulleiter.
Damit bin ich aus dem Schneider und handele nur auf Weisung.
Ich lasse mich doch nicht zum Affen machen. Freiwillig noch mehr Wochenenden und Abende verschenken.

Martin
 
AW: Veranstaltungstechnik

Hallo schnickschnack,

wir hatten vor kurzem einen vom Schulamt angeordneten Lehrgang über die Rechtslage bei Veranstaltungen. Dieser sollte uns aufzeigen, wer letztendlich in der Verantwortung
steht. Natürlich beinhaltete der Lehrgang auch alle Dinge, die die Veranstaltung zu einer solchen machen.
Der Bauherr als Betreiber der Versammlungsstätte, der die Verfügungsgewalt hat, bleibt
endverantwortlich. Da in den meisten Fällen dem SL das Hausrecht übertragen wird, ist
er es, der während der Zeit der Veranstaltung Freigänger ist, will sagen, er sitzt für den Zeitraum nicht im Knast.
Da die wenigsten von uns Meister für Veranstaltungstechnik sind, und ein solcher eigentlich schon bei einem Abiball oder ähnlichem vor Ort sein müsste, liegt die Verantwortung bei dem, der die Veranstaltung beantragt bzw. genehmigt hat. Das ist in der Regel nicht der Mausheister. Uns obliegt es mehr oder weniger auf Mängel hinzuweisen, bzw. habe ich kein Problem damit mangelhafte Aufbauten einzureissen.
Es fängt schon damit an, das du einen Raum hast, in den 1000 Leute passen. Hat dieser Raum nur einen Fluchtweg von 1,2m Breite, dürfen nur 200 Leute eingelassen werden.
Bei mir stehen während des Abiballs nur 3 Fluchttüren zur Verfügung, will heißen, bei 600
Gästen ist Schluss. Theoretisch geht aber das mehrfache rein. Die paar Piepels verlaufen
sich regelrecht, es hat aber alles seine Ordnung.
Sollte aber dagegen verstossen werden, und es passiert was, ist der Hausmeister der letzte, der in der Verantwortung steht. Nur wird oft halt oft versucht, diese auf den Hausmeister abzuwälzen.

Gruss

Custodio
 
AW: Veranstaltungstechnik

Genau,

der Hausmeister ist fein raus, mit welcher Begründung sollte er den haftbar sein?

Als Hausmeister(bitte jetzt nicht schlagen) sollte man zusehen das alle Fluchttüren nicht verschlossen sind und deren Kennzeichnung nicht verdeckt wird.
Ausserdem sollte man den "Technikern" die dort aufbauen auf die Finger sehen ob sie die Halle nicht beschädigen - soll heissen Kratzer im Boden, angedötschte Türzargen durch Ladetätigkeiten und weiteres.

Grundsätzlich ist euer Direx haftbar und nur wenn er diese Veranwortung schriftlich an Euch weitergegeben hat(was er eigentlich nicht darf weil Ihr ja kein Fachpersonal seid) könntet Ihr haftbar sein.

Allerdings! bei Gefahr in Vollzug solltet Ihr einschreiten. z.B. eine Fluchtür wird durch ein Stativ zugestellt, geht gar nicht!

Und wenn irgentwelche Unstimmigkeiten bestehen, den Betreiber der Versammlungsstätte informieren und sich selber raushalten!


Gruß Simon
 
Hallo,
das Thema ist ja schon älter aber ich hätte mal eine Frage. Ich bin Schulhausmeister, kann mein Arbeitgeber mich eigentlich zwingen eine Schulung, zur Aufsicht führende Person bei Veranstaltungen, zu machen.
Vielen Dank
 
Hallo,
rechtlich kann ich dazu nichts sagen, ob der AG dich zwingen kann. Du hast aber eine Mitwirkungungspflicht gegenüber deinem AG.
Ich selber habe die Fortbildung schon sehr lang. Es sieht so aus:
Der Betreiber, dein AG, muss für Versammlungsstätten eine Aufsichtsführende Person bei Veranstaltungen stellen. Bei jeder öffentlichen Veranstaltung!! Nicht bei schulischen Veranstaltungen, wo nur SuS und Lehrer anwesend sind. Bei Entlassungsfeiern gilt aber wieder die VStVerO. Du kannst aber selber entscheiden, bis zu welcher Veranstaltung du den Kopf hin hälst oder ab wann dir die Sache zu groß wird und du einen Bühnenmeister dazu holst.
Schwierig dabei ist aber, dass du weisungsbefugt bist, auch gegenüber der Schulleitung. Und die lassen sich sowas ungerne sagen. Sorgt immer wieder für Zündstoff.
Ansonsten sollte eine Versammlungsstätte baurechtlich genehmigt sein, eine Sporthalle ist z
B. keine Versammlungsstätte und darf dafür auch nicht genutzt werden. Dann sollte eine Versammlungsstätte gewartet und in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen abgenommen und geprüft sein. Danach hast du leichtes Spiel, bis auf die ganzen Abendveranstaltungen. Aber auch die nehmen ab, weil das jedesmal sehr kostspielig ist, mit Brandwache und Rettungssanitätern.
 
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