AW: Veranstaltungstechnik
Hallo schnickschnack,
wir hatten vor kurzem einen vom Schulamt angeordneten Lehrgang über die Rechtslage bei Veranstaltungen. Dieser sollte uns aufzeigen, wer letztendlich in der Verantwortung
steht. Natürlich beinhaltete der Lehrgang auch alle Dinge, die die Veranstaltung zu einer solchen machen.
Der Bauherr als Betreiber der Versammlungsstätte, der die Verfügungsgewalt hat, bleibt
endverantwortlich. Da in den meisten Fällen dem SL das Hausrecht übertragen wird, ist
er es, der während der Zeit der Veranstaltung Freigänger ist, will sagen, er sitzt für den Zeitraum nicht im Knast.
Da die wenigsten von uns Meister für Veranstaltungstechnik sind, und ein solcher eigentlich schon bei einem Abiball oder ähnlichem vor Ort sein müsste, liegt die Verantwortung bei dem, der die Veranstaltung beantragt bzw. genehmigt hat. Das ist in der Regel nicht der Mausheister. Uns obliegt es mehr oder weniger auf Mängel hinzuweisen, bzw. habe ich kein Problem damit mangelhafte Aufbauten einzureissen.
Es fängt schon damit an, das du einen Raum hast, in den 1000 Leute passen. Hat dieser Raum nur einen Fluchtweg von 1,2m Breite, dürfen nur 200 Leute eingelassen werden.
Bei mir stehen während des Abiballs nur 3 Fluchttüren zur Verfügung, will heißen, bei 600
Gästen ist Schluss. Theoretisch geht aber das mehrfache rein. Die paar Piepels verlaufen
sich regelrecht, es hat aber alles seine Ordnung.
Sollte aber dagegen verstossen werden, und es passiert was, ist der Hausmeister der letzte, der in der Verantwortung steht. Nur wird oft halt oft versucht, diese auf den Hausmeister abzuwälzen.
Gruss
Custodio