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Grünflächenpflege Unebene Steinplatten auf Schulhof

Sülfmeister

Schulhausmeister III. Klasse
Ein Teil meines Schulhofs ist mit Natursteinplatten bepflastert. Nun kommen einige Platten hoch bzw. senken sich ab, sodass einige Stolperstellen entstanden. Die größten Unebenheiten hab' ich jetzt beseitigt, mein Schulleiter meint, dass ich noch einige Platten ausgleichen müsste, da er noch Unebenheiten von 3-5 mm entdeckt hat. Weiß jemand, welche Unebenheiten maximal zulässig sind ? Bei GUV & Co. hab' ich bislang nichts gefunden. Theoretisch müsst' ich ja den kompletten Schulhof neu pflastern.....:rolleyes:
 
.....also, das geht bei uns eigentlich problemlos über Meldung "Stolpergefahr" an die Gebäudewirtschaft, die dann den Stadtbetrieb bestellt. Und die wissen wo sie ausgleichen müssen und wo nicht...
 
Naja, wegen 3 bis 5 mm Höhen-Unterschied im Aussenbereich macht man(n) sich ja fast lächerlich bei einer Meldung an die Gebäudewirtschaft. Selbst in Häusern mit Sehbehinderten Kindern und Jugendlicher ist das kein Problem. In Altersheimen jedoch munkelt man ab 5- 10 mm Aussenbereich / 3-5 mm Innenbereich KÖNNTE es Probleme geben. Das ganze Thema wäre für mich (also Tip an Dich) AnprechThema bei dem Jahres-Rundgang des Sicherheitsbeauftragten. Im Übrigen sieht das Gericht (Gesetzgeber) im Aussenbereich (Beispiel öffentlicher Gehweg) 2 cm Unterschied als zumutbar. Gruß alexander
 
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