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Starkregen an Schulen: Wenn der Keller vollläuft – was Schulhausmeister wissen müssen

Jörg

Jörg
Teammitglied
Moderator
Wasser kennt keinen Dienstplan. Es kommt während des Unterrichts, am Wochenende oder mitten in den Ferien. Ein Starkregenereignis kann ausreichen, um Kellerräume, Heizungsanlagen, Elektroverteilungen und wichtige Zugänge einer Schule zu überfluten.

Für uns Schulhausmeister gilt dabei zuerst: Menschen schützen, Gefahrenbereiche sichern und Hilfe organisieren. Überflutete Räume mit elektrischen Anlagen dürfen nicht betreten werden. Auch das schnelle Retten von Werkzeug, Unterrichtsmaterial oder Technik rechtfertigt keine Eigengefährdung. Darauf weisen sowohl das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als auch der VDE hin.

Woher kommt das Wasser überhaupt?​

Eine Schule muss nicht unmittelbar an einem Fluss liegen, um betroffen zu sein. Wasser kann auf unterschiedlichen Wegen in das Gebäude gelangen:

  • Über den Schulhof: Oberflächenwasser sammelt sich an tiefer liegenden Eingängen, Kellertreppen und Lichtschächten.
  • Über die Entwässerung: Bei Rückstau kann Wasser aus angeschlossenen Entwässerungsstellen austreten, wenn ein geeigneter Schutz fehlt oder versagt.
  • Durch die Gebäudehülle: Wasser kann beispielsweise über undichte Bauteile oder Leitungsdurchführungen eindringen.
  • Durch technische Schäden: Rohrbrüche und Störungen an Pumpen oder Hebeanlagen können ebenfalls Überflutungen verursachen oder verschärfen.
Starkregen, Flusshochwasser und Rohrbruch haben unterschiedliche Ursachen. Für das erste Handeln zählt jedoch vor allem, welche Gefahr im betroffenen Bereich besteht. Die Hochwasserschutzfibel des Bundes beschreibt die verschiedenen Eintrittswege und Möglichkeiten der baulichen Vorsorge.

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Bildunterschrift: Symbolische Darstellung möglicher Wasserwege und betroffener Technikbereiche einer Schule. KI-generierte Illustration, kein tatsächlicher Gebäude- oder Entwässerungsplan.

Warum Wasser im Technikraum besonders gefährlich ist​

Stromgefahr ist nicht zuverlässig erkennbar​

In Schulkellern befinden sich häufig Elektroverteilungen, Pumpen, Heizungssteuerungen oder andere elektrische Geräte. Bei Überflutung kann eine lebensgefährliche Situation entstehen.

Nicht ins Wasser treten, keine betroffenen Geräte berühren und keine Schalter oder Stecker im überfluteten Bereich betätigen.
Auch metallene Geländer und andere leitfähige Teile, die in den betroffenen Bereich führen, können gefährlich sein.

Ein ausgelöster Schutzschalter oder eine dunkle Anzeige beweist keine Spannungsfreiheit. Außerdem können Photovoltaik, Batteriespeicher oder andere Stromquellen weiterhin elektrische Energie bereitstellen.

Unter Wasser verschwinden Hindernisse und Öffnungen​

Pumpensümpfe, Bodenöffnungen, Stufen und herumliegende Gegenstände sind bei trübem Wasser möglicherweise nicht mehr zu erkennen. Aus einem vertrauten Technikraum wird dadurch ein unübersichtlicher Gefahrenbereich.

Auch nach einer elektrischen Sicherung ist der Raum deshalb nicht automatisch sicher begehbar. Weitere Gefahren müssen gesondert beurteilt werden.

Wasser kann den Schulbetrieb treffen​

Je nach Gebäude können Heizung, Aufzug, IT, Beleuchtung oder andere wichtige Einrichtungen ausfallen. Überflutete Zugänge können außerdem die sichere Nutzung von Räumen beeinträchtigen.

Für die Schule entsteht damit eine organisatorische Frage: Welche Bereiche können noch sicher genutzt werden und welche müssen gesperrt bleiben?

Was tun, wenn Wasser in die Schule eindringt?​

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Bildunterschrift: Der Schulhausmeister bleibt auf trockenem Boden, sichert den Zugang und organisiert Hilfe. KI-generierte, symbolische Darstellung.

1. Abstand halten und Personen fernhalten​

Beurteilt die Lage von einem sicheren Standort aus. Betretet keine überfluteten Technikräume und geht nicht in einen bereits volllaufenden Keller.

Sichert gefährdete Zugänge, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Informiert auch Reinigungskräfte, Betreuung, Vereine und Fremdfirmen, wenn diese Zugang zum Gebäude haben. Absperrungen dürfen keine weiterhin benötigten sicheren Fluchtwege blockieren.

2. Hilfe und Informationen weitergeben​

Bei akuter Gefahr für Menschen oder einer gefährlichen, unübersichtlichen Lage: 112. Wartet in einem Notfall nicht erst auf eine interne Rückmeldung.

Informiert zusätzlich nach dem örtlichen Meldeplan Schulleitung, zuständige Vorgesetzte und Schulträger beziehungsweise Gebäudemanagement. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte, festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahren und Defekte an Schutzsystemen unverzüglich zu melden.

Eine hilfreiche Meldung lautet beispielsweise:

„Im Untergeschoss der Schule dringt Wasser ein. Betroffen ist der Zugang zum Heizungs- und Elektrobereich. Der Bereich ist abgesperrt. Ob elektrische Anlagen betroffen sind, ist ungeklärt. Zugang für Einsatzkräfte ist über … möglich.“

​

3. Keine gefährlichen Schaltversuche​

Eine vorsorgliche Abschaltung muss rechtzeitig, sicher und entsprechend der betrieblichen Zuständigkeit erfolgen. Sobald der Zugang zur Schaltstelle überflutet oder die Lage unklar ist, geht niemand zum Abschalten hinein.

Die sichere elektrische Trennung organisieren Elektrofachpersonal beziehungsweise der zuständige Netzbetreiber. Eigenversorgungsanlagen müssen dabei berücksichtigt werden.

4. Einsatzkräfte unterstützen​

Schulhausmeister können mit ihrer Ortskenntnis entscheidend helfen: sichere Zugänge zeigen, bekannte Technikbereiche benennen und verfügbare Gebäudeunterlagen bereitstellen.

Die Berufsbezeichnung allein berechtigt jedoch nicht zu elektrotechnischen Arbeiten. Maßgeblich sind die konkrete Qualifikation, Beauftragung und die sichere Durchführung der jeweiligen Aufgabe.

Einfach eine Pumpe hineinstellen?​

Nicht ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung und Abstimmung.

Neben elektrischen Gefahren können Verunreinigungen und bauliche Risiken bestehen. Bei hohem Außen- oder Grundwasserstand kann zu frühes Auspumpen Schäden durch unterschiedliche Druckverhältnisse und Auftrieb verursachen. Das BBK empfiehlt, erst abzupumpen, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist.

Auch eigene Tauchpumpen oder Nasssauger ersetzen deshalb keine Klärung, ob der Einsatz sicher und sinnvoll ist.

Nach dem Wasser: Nicht einfach wieder einschalten​

Ein trockener Boden bedeutet noch keine sichere Anlage.

Betroffene elektrische Einrichtungen müssen vor der Wiederinbetriebnahme durch Fachpersonal bewertet und geprüft werden. Für weitere betroffene Anlagen, etwa Heizung und Aufzug, ist die Wiederinbetriebnahme mit den zuständigen Fachfirmen abzustimmen.

Dokumentiert aus sicherer Position:

  • Zeitpunkt der Feststellung und betroffene Räume;
  • sichtbare Wasserwege und Schäden;
  • veranlasste Sperrungen und verständigte Stellen;
  • durchgeführte Prüfungen und erteilte Freigaben.
Fotos für die interne Schadensbearbeitung sollten keine Schülerdaten oder vertraulichen Unterlagen zeigen.

Vorsorge: Diese Fragen sollten vor dem nächsten Starkregen geklärt sein​

Die folgende Checkliste ist eine praktische Empfehlung für die Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger:

☐ Sind bekannte Wassereintrittsstellen und frühere Schäden erfasst?

☐ Werden Entwässerung, Rückstauschutz und Hebeanlagen entsprechend den jeweiligen Vorgaben kontrolliert und gewartet?

☐ Sind Mängel an Lichtschächten, Kellertreppen und Abläufen gemeldet?

☐ Gibt es eine erreichbare Kontaktliste – auch für Ferien und Wochenenden?

☐ Ist geregelt, wer Warnmeldungen verfolgt und Maßnahmen auslöst?

☐ Sind sichere Abschaltmöglichkeiten und Zuständigkeiten bekannt?

☐ Sind Ersatzwege und die Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigt?

☐ Werden wichtige Materialien möglichst außerhalb bekannter Überflutungsbereiche gelagert?

Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach Bundesland, Arbeitgeber und örtlicher Organisation. Der Beitrag ersetzt weder den schulischen Notfallplan noch die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Unser Merksatz​

Erkennen – Abstand halten – sichern – melden – Fachhilfe organisieren.

Ortskenntnis und besonnenes Handeln sind im Ereignisfall besonders wertvoll. Niemand muss dafür einen überfluteten Technikraum betreten.

Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es einen abgestimmten Starkregenplan und klare Ansprechpartner für ein Ereignis am Wochenende?

Quellen und fachlicher Stand​

Geprüft am 06.11.2026. Die folgenden Fachinformationen sind Handlungsempfehlungen; § 16 ArbSchG ist eine gesetzliche Vorschrift.

 
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