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Spielgeräte kontrollieren

hakaheinz

Hausmeister/Schulsekretär
Hallo Kollegen,
bei uns auf dem Spielplatz muss ich alle 14 Tage eine Sichtkontrolle an allen Spielgeräten (Turnstange, Basketballkörbe, Rutsche usw.) durchführen. Dies wird schriftlich in einem Protokoll festegehalten. Ein geschulter Mitarbeiter des Bauhofes kontrolliert die Spielgeräte einmal im Monat auf Tauglichkeit und Bodenbeschaffenheit.

Wer ist bei euch zuständig für die Sicherheitstechnische Überprüfung an Spielgeräten?
Habt ihr eine dafür eine Ausbildung oder einen Lehrgang besucht?
Haben sich Probleme bei der Überprüfung gezeigt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Das ist só nee Sache mit der Kontrolle

Ich persöhnlich würde jedem abraten spielgeräte zu kontrolieren und dies dann auch noch schriftlich zu protokollieren.:eek:

Um diese geräte begutachten zu können braucht man eine zusätzliche Ausbildung.
Denn wenn mal was passiert dann wird ein schuldiger gesucht und der wird dann unter umständen du sein.

Ich schaue natürlich regelmässig nach ob etwas an den Geäten defeckt ist und melde das auch aber wie gesagt das ist nicht rechtsverbindlich dafür gibt es eine prüfung durch ein speziell geschulter techniker und die müsste nach meiner erfahrung 1 mal im Jahr durchgeführt und protokolliert werden :rolleyes:
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Ich glaube dafür ist der TÜV zuständig, dieser prüft in gewissen Abständen die ich jetzt nicht kenne und erstellt auch ein Prüfprotokoll. Das kostet aber wieder Geld, weil du ja den TÜV anfordern musst.
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Hallo,
wenn ihr bei eurer Schule einen Spiel-,Bolzplatz habt, dann müsst ihr diesen auch auf Schäden überprüfen. Immer dann, wenn Sicherheitsrisiken vorhanden sind, die von Kindern nicht erkannt werden können, sind wir Erwachsene gefordert. Die Schäden der Stadt/Gemeinde melden, diese müssen die Schäden sofort beseitigen(natürlich auch selber reparieren). Bei größeren Schäden ist das Gerät zu sperren.
Die Stadt/Gemeinde ist für die Sicherheit der Plätze zuständig. sie ist deshalb verplichtet alle 7-14 Tage eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen. Das trägt die sachkundige Person in ein Kontrollbuch ein.
1. Sicht- und Funktionskontrolle (visuelle Routineinspektion) alle 7-14 Tage.

2. Verschleißkontrolle (operative Inspektion) alle 3 Monate.

3. Jahreskontrolle ( Hauptinspektion) alle 12 Monate.
Was die Hersteller von Spielgeräten teilweise anbieten, das könnt ihr euch nicht vorstellen.Auf der Schulung zum Spielplatzkontrolleur, haben wir Teilnehmer einen neu angelegten Spielplatz gesperrt. Die DIN-Norm wurde nicht eingehalten und es wurden sogar TÜV-Stempel gesichtet.:nono: Es hätte dort ein tödlicher Unfall passieren können. GUV (nennen sich heute anders), kennt sicher auch jeder von uns , die machen ihre Arbeit hervorragend.
Augen auf, wir sind es den Kindern schuldig. Gruß pfropfy
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Spielgeräte kontrollieren

Moin,:grr:
bei uns auf dem Spielplatz sollen wir jetzt täglich die Spielgeräte (Turnstange, Basketballkörbe, Rutsche usw.)kontrollieren.
Dies soll schriftlich in einem Protokoll festgehalten.
Gruß
Heinz
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Crimm.d.16.06.07

Ich habe an meiner Schule ein Klettergerüst für die Kinder der Grundschule.Das Klettergerüst wird einmal im Jahr vom TÜV kontroliert,wenn keine Mängel festgestellt werden bekommt es ein Prüfsiegel.Ich selbst mache aller vierzen Tage eine Sichtkontrolle.Stelle ich dabei Mängel fest las ich sie von einer Fachfirma richten.


Gruß Manfred :hoch:
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Hallo zusammen,
wir müssen seit diesem Jahr auch eine Sicht und Funktionskontrolle ein mal in der Woche machen.das ganze
wir in einem Spielplatzkontrollbuch est gehalten.
Ich habe versucht mich dagegen zu wehren:grr: :grr: :grr: ,
und bekamm gleich zu Antwort das gehört zu meinen Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter für den Aussenbereich.
Dann gab es auch einen Unterweisung vom GUV/LUK

Gruss hausi ghs:bambino:
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Hallo,

wi müssen 1mal im Monat eine Sichtprüfung machen wenn uns was auffällt sollen wir es melden.
Die Genauen Kontrollen werden von der Betriebsstätte (Bauhof) durchgeführt, die übernehmen auch die Reparaturen.

Gruß SMP
 
AW: Spielgeräte kontrollieren

Nach neuem Arbeitsprofil muß ich 1x die Woche eine Sichtkontrolle der Spielgeräte durchführen und protokollieren. 1xjährlich kommt der TÜV und falls die ein Mängelprotokoll schreiben wird es nach und nach vom Grünflächenamt/Bauamt abgearbeitet. (sofern Geld da ist, sonst wird das Gerät bei grobem Mangel gesperrt.)
 
Hallo,
wenn ihr bei eurer Schule einen Spiel-,Bolzplatz habt, dann müsst ihr diesen auch auf Schäden überprüfen. Immer dann, wenn Sicherheitsrisiken vorhanden sind, die von Kindern nicht erkannt werden können, sind wir Erwachsene gefordert. Die Schäden der Stadt/Gemeinde melden, diese müssen die Schäden sofort beseitigen(natürlich auch selber reparieren). Bei größeren Schäden ist das Gerät zu sperren.
Die Stadt/Gemeinde ist für die Sicherheit der Plätze zuständig. sie ist deshalb verplichtet alle 7-14 Tage eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen. Das trägt die sachkundige Person in ein Kontrollbuch ein.
1. Sicht- und Funktionskontrolle (visuelle Routineinspektion) alle 7-14 Tage.

2. Verschleißkontrolle (operative Inspektion) alle 3 Monate.

3. Jahreskontrolle ( Hauptinspektion) alle 12 Monate.
Was die Hersteller von Spielgeräten teilweise anbieten, das könnt ihr euch nicht vorstellen.Auf der Schulung zum Spielplatzkontrolleur, haben wir Teilnehmer einen neu angelegten Spielplatz gesperrt. Die DIN-Norm wurde nicht eingehalten und es wurden sogar TÜV-Stempel gesichtet.:nono: Es hätte dort ein tödlicher Unfall passieren können. GUV (nennen sich heute anders), kennt sicher auch jeder von uns , die machen ihre Arbeit hervorragend.
Augen auf, wir sind es den Kindern schuldig. Gruß pfropfy


Jepp.

So ist es bei uns in Kempen auch.

Allerdings Sicht- und Funktionskontrolle (visuelle Routineinspektion) alle 7 Tage.

Greets
 
Hallo zusammen,
bei uns macht es das Grünflächenamt (Spielplatzkontrolle).
Ich Persönlich mache sowas nicht. Sollte was kaputt sein und ich werde darüber Informiert rufe ich
das Grünflächenamt an.
Gruß
 
Hallo Kollegen,

Also bei uns macht die Kontrolle "noch" der Bauhof glaube 1 x im Monat (??) Da wir nicht geschult wurden sind können und werden wir auch noch nix weiters prüfen.
Klar ist wenn man was feststellt gibt es eine Schadensmeldung, und das Gerät wird solange gespert.

Interessant wäre aber - Wer von euch ist den da Fachkundig und wer macht solche Lehrgänge ? und könnt ihr mal eine Kopie von einen "richtigen" Prüfbuch online stellen??

Denn wennn sowas auf uns zukommt will man ja informiert sein !

LG
Jörg
 
Hallo zusammen,

ich musste/durfte dazu einen eintägigen Lehrgang beim TÜV besuchen.

Alle 3 Wochen eine Sichtkontrolle

Alle 3 Monate eine "operative Inspektion"

Einmal im Jahr Kontrolle durch einen Sachkundigen.

Durch den Lehrgang bist du erstmal "garnichts" , kein Sachkundiger und sowieso nicht - verständiger, also auch nicht Verantwortlich für Unfälle, Schäden usw. Protokollieren muss man das ganze, damit man nachweisen kann, dass eine Kontrolle stattfand und Schäden weitergeleitet bzw. behoben wurden.

Zu einem Lehrgang ist jedem, der das machen muss, nur zu raten.

Gruß

Manne
 
Hallo Ihr Liebn,
hier würde ich mich im Zugzwang auf einen Satz eines Abgelebten berufen mit dem Satz:"zum Zeitpunkt der Prüfung alles O.K., keine Beanstandung!"
Allerdings treten da Gewissensbisse auf, wo man sich nicht scheuen sollte, ein Gerät still zu legen, denn Kinder haben dass Recht sich ungehindert und ungefährdet auf den Geräten zu bewegen! Dies ist und sollte in unser allem Interesse liegen! Holt bei Zweifelsfällen den Sicherheitsbeauftragten dazu, und scheut Euch nicht dies abzeichnen zu lassen, laßt es auch von Schulleiter oder Arbeitgeber/Träger abzeichnen. Damit hast Du alles Erforderliche getan!
Liebe Grüße
Prittstift
 
JA !!

Das sehe ich auch soo!! Sollte ein Gerät nicht sicher sein kann und sollte man das auch still legen.

Wir HM sind meist ja auch alles Sicherheitsbeauftragter und da gibt es einen "netten" Meldebogen "Meldung des Sicherheitsbeauftragten" dieser Block hat einen 4fachen durchschlag und kann und soll vom Vorgesetzten unterschrieben werden.

Diese gibt es bei der Gesetzliche Unfallversicherung Bestell Nummer GUV-I 8542

Klasse Sache das ...

Grüße
Jörg

~~~~~~ Beiträge zusammengeführt um 07:33 ~~~~~~ Vorheriger Beitrag wurde am um 07:32 geschrieben ~~~~~~

Nachtrag:

Infos zum Block siehe hier:

http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/guv-i_8542.pdf
 
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