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Diskussion Schüler nach Hause bringen ?!?

Sülfmeister

Schulhausmeister III. Klasse
In den vergangenen Wochen wurde ich einige Male vom Schulleiter beauftragt, Schüler von der Schule nach Hause zu bringen, weil sie krank/verletzt wurden bzw. vorübergehend vom Schulbesuch suspendiert wurden (bin HM an einer Grundschule). Spritkosten werden mit 20ct/km ersetzt. Nur die Frage ist: Wie steht es mit der Versicherung ? Vor allem brauche ich dafür auch eine Sitzerhöhung für die Kinder, womöglich auch eine Einverständniserklärung der Eltern. Der Schulträger ist der Meinung wie ich, dass dies definitiv NICHT zu meinen Aufgaben gehört; Schulleiter ist da anderer Ansicht. Zur Zeit wird die "Geschichte" vom Rechtsamt der Stadt geprüft. Bin gespannt, was da 'rauskommt.

Muss jemand von Euch auch Schüler nach Haus transportieren ? Wenn ja, ist Euch vielleicht die Rechtslage (Versicherung etc) bekannt ?
 
...da kann man ja nur hoffen, das das Rechtsamt Deinem Schulleiter mal die Grenzen aufzeigt. Der hat doch wohl den Schuss nicht gehört....
Ich könnte mit einem Schulleiter der solche Ansichten vertritt, nicht zusammenarbeiten....Du bist nicht zu beneiden!
 
Hallo,

das geht garnicht, du bist nicht versichert. Entweder die Eltern oder ein Krankenwagen holt den Schüler ab. Der SL. kann dir in diesem Fall keine Anweisung geben.

gruß mucka
 
hallo Sülfmeister,
vieleicht hilft dir das???
Neben den in § 45 Abs. 2 NSchG genannten Personen können wegen des eindeutigenGesetzeswortlauts​
andere Personen mit der Aufsichtspflicht nicht betraut werden. Es bestehen aberkeine Bedenken, wenn sich der Aufsichtspflichtige zur Erleichterung seiner Aufsicht der Hilfe anderer Personen bedient, die etwa bei Klassenfahrten helfen sollen, entscheidende Konflikte
zwischen den Schülern schon im „Vorfeld“ abzubauen.​
Beispiel:Zur Unterstützung nimmt der Lehrer seine Ehefrau mit auf die Klassenfahrt.​
Allerdings kann es sich bei den Tätigkeiten dieser Personen immer nur um eine Hilfstätigkeit fürden aufsichtsführenden Lehrer handeln. Die Verantwortung verbleibt allein bei diesem.Aufsichtspflichtig können schließlich auch Personen sein, die nicht in einem Dienstverhältnis zumLande stehen und die mit anderen als pädagogischen Aufgaben in der Schule beschäftigt sind, wieder​
Hausmeister oder das Verwaltungspersonal. Eine solche allerdings nur eingeschränkte Pflichtfolgt — auch wenn sie nicht ausdrücklich arbeitsvertraglich festgelegt ist — aus demArbeitsverhältnis zum Schulträger, der ebenfalls ein Interesse daran hat, dass die Schüler während
der Schulzeit weder Schaden erleiden noch verursachen.

"Ich glaube nicht das irgendetwas bei dir im Arbeitsvertrag darauf hinweist das du Kinder beaufsichtigen sollst."
Das Thama Aufsichtspflicht ist sehr Umfangreich und mit lauter §§ versehen die im falle einer Aufsichtspflichtverletzung sogar mit Gefängnisstrafen geahndet wird.
Ich bin davon überzeugt, das sich dein Schulleiter nicht nur auf sehr dünnem Eis bewegt, sondern sich auch strafbar macht wenn dem Minderjährigem unter deiner Aufsicht etwas passiert.

Da bezüglich der regelung einer Aufsichtspflicht nichts in deinem Arbeitsvertrag/Dienstanweisung steht, würde ich mich weigern den Anweisungen des Schulleiters folge zu leisten und den Personalrat pro Forma informieren.
LG
Mike


 
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Reaktionen: SMP
...da kann man ja nur hoffen, das das Rechtsamt Deinem Schulleiter mal die Grenzen aufzeigt. Der hat doch wohl den Schuss nicht gehört....
Ich könnte mit einem Schulleiter der solche Ansichten vertritt, nicht zusammenarbeiten....Du bist nicht zu beneiden!

Hallo,

das geht garnicht, du bist nicht versichert. Entweder die Eltern oder ein Krankenwagen holt den Schüler ab. Der SL. kann dir in diesem Fall keine Anweisung geben.

gruß mucka​

Gernau so sieht das Aus AUF KEINEN FALL

Gruß kaczmarekde
 
...da kann man ja nur hoffen, das das Rechtsamt Deinem Schulleiter mal die Grenzen aufzeigt. Der hat doch wohl den Schuss nicht gehört....
Ich könnte mit einem Schulleiter der solche Ansichten vertritt, nicht zusammenarbeiten....Du bist nicht zu beneiden!


Der vertritt noch GANZ ANDERE Ansichten :mwahaha:.....wohl auch ein Grund dafür, dass mein Vorgänger nach anderthalb Jahren das Handtuch geschmissen hat.

Anfang 2014 geht er spätestens in Pension. Mal sehen, was "danach" passiert.... :boese:
 
Hallo,
das ist die Aufgabe der Erziehungsberechtigten, diese sind für den Schulweg etc. verantwortlich.
Gruß pfropfy
 
So.... nu' isses endlich amtlich: GRUNDSÄTZLICH, wie es hier schon anklang, sind die Eltern für die Abholung verantwortlich. Entweder mit eigenem Auto, Bus oder gar Taxi. Zwar wäre ich laut KSA und GUV versichert, aber laut Schulamt sollen solche Transporte eher die Ausnahme sein, da ich als "städtischer Bediensteter" nicht im "inneren Schulbereich" (Landesbediensteter) tätig bin. Somit wäre dann der Schulleiter bzw. Lehrkräfte eher in der Pflicht, die Kinder nach Gutdünken selbst nach Hause zu bringen.
Schulleiter ist zwar mit der Regelung nicht einverstanden, aber damit muss er leben. Auch wenn er es nochmals genau geprüft haben will..... :kopfvswand:
 
Sei gegrüßt,
die angeführte Form kann rechtlich nicht sein, da würde ich mal sagen,der Dienstherr hat eine Vorteilsnahme begangen, aber grundsätzlich kannst du dich
leicht und locker der Affäre entziehen indem du sagst, Schaden am Auto, nicht griffbereit, anderweitig verplant u.s.w.! Abgesehen davon würde ein
offizieller Personentransprort statt finden, dafür besteht ja keine Berechtigung(guck mal in den Führerschein, ob Brille oder Einschränkungen), das darf ein
SL einem HM nicht anweisen!
Liebe Grüße
Prittstift
 
Bei uns ist es strengstens untersagt, Schüler, aus welchen Gründen auch immer zu fahren. Bei Unfällen oder Erkrankungen wird versucht, die Erziehungsberechtigten zu erreichen. Klappt das nicht so wird ein Krankenwagen gerufen der die Kids zum Krankenhaus fährt. So sind alle auf der sicheren Seite im deutschen Gesetzesdschungel und vor etwaigen Folgeereignissen geschützt.
 
Kollege Odin, du hast recht.
Auch bei uns wird so verfahren.
Es gibt auch noch ein Krankentaxi, durch das man Kosten sparen kann.

lg Friedrich
 
auch meine meinung !! finger weg von krankentransporten / schülertransporten mit deinem auto.

und hast du das auch schriftlich bekommen von ksa und guf ? das würde ich dann gerne mal sehen !!! vor allem den wortlaut !
 
Werde jetzt selbst beim KSA bzw. bei der GUV anfragen, da ich durch das Schulamt nur schwammige Aussagen erhielt (siehe oben) und bis heute nichts schriftliches in der Hand habe. Interessant auch, dass Schulamt und Gebäudewirtschaft (zu der ich ja gehöre) unterschiedliche Standpunkte vertreten. :kopfschuettel:
 
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