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Winterdienst Räum und Streuplan für Winterdienst

kaba4you

Der Spezialist
Guten Morgen
Hat jemand einen Räum und Streuplan für den Winterdienst, oder kann mir sagen, was dieser beinhalten muss ?
Ich bin Schulhausmeister einer Grundschule und beim Kreis beschäftigt.
Bisher habe ich immer Schnee geschoben, wenn er da war und gestreut wenn es glatt war, nun soll ich mit der Schulleitung zusammen einen Räum und Streuplan für den Winterdienst erstellen, weiß aber nicht genau was ich da schreiben soll.
Vielen Dank für die Hilfe.
 
schau mal unter "Verkehrssicherungs Pflicht" nach.
zB:

Unter der sogenannten Verkehrssicherungspflicht wird die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen verstanden. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen können unter Umständen Schadensersatzansprüche entstehen.

Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig für ihren eigenen Grund und Boden sowie für den vor dem Grundstück verlaufenden Gehweg. Dementsprechend müssen sie im Winter Räum- und Streupflichten nachkommen. Der Umfang der winterlichen Pflichten ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie folgt:
  • Räum- und Streupflicht besteht von 7.00 bis 20.00 Uhr.
  • Auf einem Geweg ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite freizuhalten. Wenn kein typischer Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter der Fahrbahn frei geräumt werden.
  • Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung (beispielsweise gesundheitliche Gründe) muss der Grundstückseigentümer eine Vertretung beauftragen. Ferner besteht die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht auf den Mieter zu übertragen. In jeden Fall behält der Grundstückseigentümer jedoch eine Kontrollpflicht, das bedeutet, dass er verpflichtet ist, die Durchführung des Winterdienstes zu überwachen.
  • Bei anhaltendem Schneefall setzt die Räum- und Streupflicht erst mit dem Ende des Schneefalls ein.

Kommt der Grundstückseigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, steht einem aus diesem Grund geschädigten Passanten ein Schadensersatzanspruch
zu.

so long
Hubert
 
  • Räum- und Streupflicht besteht von 7.00 bis 20.00 Uhr.
  • Auf einem Geweg ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite freizuhalten. Wenn kein typischer Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter der Fahrbahn frei geräumt werden.
  • Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung (beispielsweise gesundheitliche Gründe) muss der Grundstückseigentümer eine Vertretung beauftragen. Ferner besteht die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht auf den Mieter zu übertragen. In jeden Fall behält der Grundstückseigentümer jedoch eine Kontrollpflicht, das bedeutet, dass er verpflichtet ist, die Durchführung des Winterdienstes zu überwachen.
  • Bei anhaltendem Schneefall setzt die Räum- und Streupflicht erst mit dem Ende des Schneefalls ein.

schau dir auf jeden fall eure örtliche Winterdienstverordnung an, da steht ja schon mal genau drin, von wann bis wann geräumt werden muss und alles weitere.
in der regel ist das aber in dem von hubert genannte zeitraum.

im letzten heft von der hausmeister zeitschrift waren dazu auch checklisten drin, da steht auch bissl was zu räum-und streuplänen... schau mal, ob dir das was hilft:
http://www.hausmeister-zeitschrift.de/downloads/winterdienst.pdf
ist halt wahrscheinlich eher für hausmeisterdienste, die mehr als nur ein objekt zu betreuen haben geeignet. ^^
ansonsten kann ich auch mal den artikel dazu einscannen und hier hochladen, wenn da interesse besteht... weiß nur ned, wann ich dazu komm.
prinzipiell sollte in einem räum- und streuplan halt drin stehen, welche fahrzeuge eeingesetzt werden sollen, welche leute wo (falls du noch ein helferlein hast), in welcher reihenfolge wo geräumt werden muss (du hast ja sicher stellen, die wichtiger sind als andere bzw. solltest du diese ggf. festlegen), wo streumittel liegt und was und wieviel, vertreter, falls du krank bist etc.
 
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