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Das ist die alte Fassung, die neue/aktualisierte gibts vorerst aktualisiert durch ein Faltblatt vom Jahr 2007/08 und wurde an die Bezirksämter zwecks aktualisierung verteilt.
liegt hier bestimmt noch irgendwo rum, muss mal nachschauen, ist wie gesagt nur ein aktualisiertes Faltblatt dass besagt, dass sämtliche zugelassenen Geräte auf Anweisung des AG zulässig sind und der Schulhausmeister als EUP mit der Überprüfung beauftragt wird.
Im übrigen wurde dieser Passus gleich in die offizielle Dienstanweisung für SHM übernommen.TövD gibts ja bei uns nicht
Also ein original könnte mir beim Umsetzen sehr helfen.
Neuste Info : in ca. 2 Jahren werden die Berufsgenssenschaftlichen Regeln endgültig Vergangenheit sein. Außer für Bereiche wo das Arbeitsschutzgesetz mit der Betriebssicherheitsverordnung keine Anwendung findet. Und diese Bereiche sind rar gesät.
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