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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Probleme mit Fluchtwegen

Moin auch!
Zu den Fluchtrichtungen habe ich mal unsere zuständigen Planer befragt. Diese haben mir gesagt, dass in den Plänen keine Fluchtrichtungen mehr vorgeschrieben werden. Deshalb werden Flure als hellgrüne Flächen dargestellt, in denen keine Pfeile für die Fluchtrichtung mehr eingezeichnet sind! Die Piktogramme in den Fluren weisen mit ihrer Richtungsangabe (sollten sie eigentlich) immer zu dem am nächsten gelegenen Notausgang.
Hab das bei mir mal geprüft. Kommt prima hin :-)

Gruß
Andreas

PS: Ich habe die schriftliche Anordnung meine Vorgesetzten sofort (möglichst mit Bild!) über Verstöße gegen die Brandschutzordnung zu informieren!
 
Ha ha ha, Profis am Werk :gaga:.

Aber hey, ich hab Fluchtwege die verschlossen werden und auch müssen, ich hab Fluchtwege mit Werkbänken davor, ich hab Flucttüren die entgegen der fluchtrichtung zu öffnen sind und ich hab Fluchtpläne auf denen Räume vorhanden sind die es nicht gibt und Wege eingezeichnet sind die ins Nichts führen.

Da kommst du noch gut bei weg.

Ich stell mir die Ausarbeitung solcher Pläne recht interessant vor :clown::bier::clown:

Hallo darkbyte
hattes Du noch keine begehung durch den vorbeugenden Brandschutz? Bei uns war er vor 2 Jahren da. Er kam unangemeldet und ist mit mir 6 Stunden durch das ganze Haus gelaufen. Danach haben wir eine Mängelliste bekommen die wir bis zu einem bestimmten Termin abarbeiten mußten. Als er da war habe ich mich richtig gefreut. Wir sind zusammen in die Turnhalle und erwischten einen Lehrer dabei wie er eine verkeilte Tür vom Keil befreien wollte. Das Gesicht von dem war großartig weil er den Keil nicht rausbekam den er selbst reingetan hat. Den Keil habe ich schon oft bemängelt aber von mir lassen sich die Lehrer nichts sagen. Für die beseitigten Mängel mußte unser Geschäftsführer unterschreiben. Am 7 Juli haben wir eine begehung wegen der Versmmlungsstätte. Da ich alles getan habe was ich zu machen habe bin ich gespannt was sie alles finden werden. Die kommen meist mit 7 Personen und wenn die was finden wollen dann finden die auch was. Beim letzten mal haben sie gemerkt das der Stuhlplan keinen Stempel der Behörde hat (nach 25 Jahren):D:D:D
 
Der Verwaltung schriftlich Bescheid geben . Auf Antwort warten ( Schriftlich ) dann bist du im grünen Bereich .
Wenn du das nicht machst und es passiert was, hast du die Aschkarte ,denn die Rechtsverdreher warten nur auf einen der Verantwortlich ist
und nicht schriftliches in der Hand hat.
 
Hallo Ebi F
habe in der letzten Woche gelernt, das es für uns doch noch Licht am ende des Tunnels giebt. Verantwortlich ist immer der Betreiber. Er hat dafür zu sorgen das alles in Ordnung ist und die erforderlichen Prüfungen zu veranlassen. Prüfungen können nur durch die Geschulten Personen erfolgen. Wenn du keine Unterweisungen in dieser Art hast, egal welcher Bereich, dann bist du nicht Qualifiziert diese Prüfung durchzuführen. Du kannst nur eine sogenannte Sichtprüfung vornehmen. Aber selbst dabei giebt es Schwierigkeiten. Wie willst du beurteilen ob der Fluchtweg richtig ist. Ich war immer der Meinung mann sollte da nach dem Gesunden Menschenverstand handeln und den kürzesten Weg nehmen. Ist aber nicht immer so. Also ohne Qualifizierung auch keine Möglichkeit zu Beurteilen ob OK oder nicht. Dafür giebt es Fachleute und der bin nicht ich automatisch als Hausi. Und deswegen kann mann mir nicht alles unterjubeln hat bei uns letzte Woche der Fachmann zu mir gesagt. Ich brauch das noch nicht einmal Schriftlich. Erst wenn ich die Schulungen habe übernehme ich mehr Verantwortung. Für die Schulungen ist der Betreiber zuständig.
gruß Jens
 
Moin
die Schulleitung egal ob Mann oder Frau, muss solche Dinge abstellen, und das so schnell wie möglich......bei diesen Dingen wie Brandschutz, Flucht und Rettungsweg, bin ich immer hart,

Info an die Schulleitung per Mail und mit schönen Bildern, diese Mail geht auch immer zu meinem Vorgesetzten und zur Sicherheitsfachkraft in der Verwaltung und der Sicherheitsfachkraft der Schule……

Die Schulleitung hat zwar Hausrecht, kann sich aber über solche Dinge nicht hin weg setzten.
 
Super Idee, das mit den Alu-Möbeln, wegen der Brandlast! Danke!
Zunächst muß ich mich wundern über das Verhalten von manchen SL, Ihnen ist die Verantwortung für die extrem hohe Anzahl von Menschen in ihrem Haus, für die sie letztlich VERANTWORTLICH sind, nicht bewusst. Und genau da ist der Ansatzpunkt für Veränderung zum Schutze von Leib und Leben. Macht Ihnen ihre hohe Verantwortung klar! Zeigt ihnen auf, dass Verhalten gegen den Brandschutz eine Vorsätzliche Strafbarkeit darstellt, besonders wenn SCHRIFTLICH im Vorfeld Misstände angezeigt wurden. Lasst Euch das Schriftstück (Kopie) mit dem ihr auf Misstände im Haus aufmerksam macht, von der Schulleitung unterzeichnen,,, und bewahrt das Schriftstück Brandsicher auf... Oft hilft aber Aufklärung mehr als dickköpfiges Wegräumen von Möbeln, (zu dem macht man sich unnötig unbeliebt)...grins Zum Thema Fluchtwege: Es gibt Bestimmungen wie breit diese sein müssen. Die Breite ist Abhängig von der Fluchtweg-Art und der zu erwartender Menschenmenge die diesen Fluchtweg nutzen könnte. Lasst Euch beraten von Fachmännern vor Ort, Oft lassen sich intelligente Kompromisse finden die dem Brandschutz dienen und eine gute Nutzung für den Schulbetrieb ermöglichen. Liebe Grüsse alexander
 
Guten Morgen Kolleg(inn)en,

aus gegebenem Anlass möchte ich das Thema nochmals aufgreifen: Tische, Pinnwände etc. stehen bei uns auf den Gängen. Auf der Suche nach unmissverständlichen Gesetzestexten komme ich nicht weiter: dürfen Gegenstände nun in Fluchtwegen stehen, wenn die geforderte Mindestbreite eingehalten wird, oder generell nicht? Der Ing. für Arbeitsschutz argumentiert, dass bei Rauch ein Tisch als Hindernis nicht erkannt wird, auch wenn der Fluchtweg als solches breit genug wäre. Leuchtet ein. Zuständig ist jedoch nicht er, sondern der Brandschutzbeauftragte. Und jetzt geht es wieder los, dass jeder auf einen anderen verweist, Ortstermin vereinbart werden muss usw........Mir wäre geholfen, wenn jemand von euch auf eine unmissverständliche Textquelle zur Vorlage an den SL verweisen könnte. Ich finde nichts Konkretes.

Danke und Gruß
Thomas
 
Hallo Thoman,

Das Thema ist gar nicht so einfach mit irgend welchen kopierten Gesetzestexten zu erklären !
Es gibt viele Faktoren die dazu führen das es in einer Schule erlaubt ist Pinnwände in den Fluren zu haben und in anderen eben nicht!
Klingt komisch ist aber so!
Ein Begriff wäre hier Bestandsschutz. Oder Brandabschnitt. Oder wie viel Personen halten sich in einem Raum Gebäude max. auf. und und und.

Bei uns gibt es bei der Stadt einen Brandschutzbeauftragten der ist bei der Feuerwehr und hat gute Kenntnisse über die Bestimmungen!
Aber auch hier bin ich schon auf widersprüchliche Meinungen und Weisungen seinerseits gestoßen.
Ein Beispiel zur Vorschrift und zur Realität! Einfaches Thema kennt jeder den Aufkleber an der Türe!
" Brandschutztür ,feststellen oder verkeilen verboten!"
Ich stelle ja immer wieder fest das eine Lehrerin die Türe mit nem Stuhl aufhält weil sie eine Parallelklasse kurz mit beaufsichtigen muss.

Bei der Begehung wurde das festgestellt und bemängelt ! Steht ja ganz klar auf der Türe ! Diskussion mit dem Brandschutzbeauftragten unerwünscht !
Das dies völlig realitätsfremd ist und nicht immer so gehandhabt werden kann davon wollte er nix hören er stellt ja auch nur fest, daher bringt ja auch Diskutieren nichts)
beim Tag der offenen Türe in unserer Schule mussten einige Klassentüren auf gekeilt werden weil sonnst keiner mit nem Stück Kuchen und Kaffee ohne zu schlabbern aus dem Raum gekommen wäre. Somit wurden die Türen verkeilt!

Und das war gut so, denn keinem viel es auf das die Aufkleber auf den Türen was anderes "befahlen"
Der Brandschutz -Beauftragte war auch an diesem Tag in der Schule (hatte ja ein eigenes Kind bei uns in der Schule)
Jetzt zeigte ich Ihm das einige Türen offen und verkeilt waren und auch den Sinn der dahinter steckte.
TAG DER OFFENEN TÜRE war ja bei uns und wie hätte das ausgesehen wenn die Eltern um in die Cafeteria zu kommen jedes mal die Türe öffenen müssen.

Nun fragte ich ! Was machen wir denn jetzt keile raus ? Nein Antwortete er ! Du benennst für jede offene Brandschutztür eine Person als Brandschutztürwache!
Diese hat dafür zu sorgen bei Feuer Rauch oder Brand diesen keil zu entfernen damit die Türe schließen kann.
Wichtig ist hierbei die Person muss in der Nähe der Türe bleiben und er muss wissen das er der Türbeauftragte ist!
Erst wollte ich grinsen , doch dann verstand ich was er mir damit mitteilen wollte!

Nicht alles, was im Gesetzt steht, lässt sich auch immer so umsetzen !
Manchmal muss man ein bisschen trixen aber immer so das die Sicherheit nicht gefährdet ist.
Und mit einem Türwächter ist dies meiner Meinung nach auch getan.
Jeder Lehre bei uns kennt die Story. Ich finde manchmal eine offene Türe vor und schaue dann in die Klasse und frage warum ist die Türe verkeilt ?
Daraufhin antwortet der Lehrer ! Ich muste sie gerade aus Unterichtungsgründen veststellen aber ich bin der Beauftrate dieser Türe und werde sie auch jetzt wieder ordnungsgemäß ins Schloss fallen lassen !
Nun ist alles etwas einfacher geworden !!

Gruß Mike
 
Servus Kolleg(inn)en,
auf meinen Beitrag vom 08.Okt. selbst antwortend: in der GUV-I 652 stehts klar geschrieben:
1.4 Rettungswege
Türen im Verlauf von Rettungswegen
müssen während der Betriebszeit ohne
Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) zu öffnen sein.
Flucht- und Rettungswege dürfen auch
nicht vorübergehend z. B. durch Regale,
Kopierer oder anderes abgestelltes Gerät
eingeengt bzw. versperrt werden.
Die Kennzeichnungen müssen stets
deutlich erkennbar sein. Vorhandene
Notbeleuchtungen sind regelmäßig zu
kontrollieren.
Sicherheitsmerkmale – Rettungswege
Die Kennzeichnungen sind stets
erkennbar und normgerecht
Türen im Verlauf von Rettungswegen
sind während der Betriebszeit nicht
verschlossen
Rettungswege sind frei von
Gegenständen

Gruß
Thomas
 
Bei uns siehts regelmäßig u.a. so aus, und zwar so alle zwei Wochen.....ich räum weg, Kollegium räumt wieder her :) Wenn die Stühle nicht aufm Tisch stehen ist die halbe Tür verbaut :cool:

Gruß
ThomasIMG_2787.JPG
 
Hallo Thomas,

sowas kennen wir nur alle all zu gut!! :mad:

Die Lösung aus meiner Sicht ist, nehme Dir die Schulleitung zeige Ihnen das dieses nicht geht, sollten Sie den "Zustand" nicht verstehen hilft meist ein Probealarm (gerne mit Feuerwehr vor Ort).

Hier sieht man schnell das es so nicht weiter gehen darf!

Weitere Schritte Info an den Träger der Schule meist ja die Stadt und die Schulleitung schriftlich!

Letzter Schritt (wirk immer) wäre die schriftliche Medung als Sicherheitsbeauftragter mittels Melde Block siehe Link!

https://www.uni-ulm.de/fileadmin/we...98__Meldungen_des_Sicherheitsbeauftragten.pdf

HALTE DURCH !!! und gebe nicht nach, lasse Dich nicht einschüchtern, bei solchen Situationen kann es um Menschenleben gehen !
 
Gerade bin ich auf diesen Artikel aufmerksam geworden und auch wenn er schon veraltet scheint, so finde ich das ein paar kurze Zeilen hierzu immer noch passen,denn immer wieder begrüßen wir hier neue Kollegen die sicher jede Hilfe gebrauchen können.
Für alle gilt wie immer: alles ordnungsgemäß bei der Schulleitung melden. Und mit melden meine ich schriftlich, per Mail oder Bild mit Text und Kopie mit Datum in einen Ordner für die eigenen Unterlagen zum aufbewahren. Es kam oft genug vor das mündliche Absprachen im Ernstfall mit einer unwissenden Miene beantwortet wurde und der Hausmeister somit die Schuld zugesprochen bekommt.
Mit einem entsprechenden Nachweis, schütz sich jeder vor diesen Gefahren
 
Das mit den Fluchtwegen ist ja auch irgendwie an manchen Stellen ein bissl übertrieben.
Ich hatte gestern eine Brandverhütungsschau.
Wir haben zum Teil breite Flure im Rathaus und da stehen halt auch Besucherstühle.
Nach einigen hin und her konnte ich die Herrn davon überzeugen, dass sich besonders die älteren Besucher ja nicht auf den Boden setzen können.
Ich sage immer gesunder Menschenverstand hilft auch bei noch so vielen Vorschriften.
Wenn ich natürlich schmale Flure habe, steht da nix ist ja klar, aber bei einen Flur von 3,50 m Breite kann ein Stuhl von 60 cm nicht wirklich ein Hinderniss sein.
Anders ist es mit Brandlasten Kartons usw. da kann ich die Sorgen verstehen.
Die Stühle stehen hier schon ca. gefühlte 180 Jahre und die haben noch jede Vorschrifft überlebt.:)
In Schulen wo evt. 30 Kinder pro Klasse rausrennen, mag ein Stuhl natürlich schon ein Hinderniss sein, ist natürlich klar.
 
Zum Problem wird ein Stuhl, auch wenn der Gang noch so breit ist, wenn die Sicht durch Rauch eingeschränkt ist und im Ernstfall der Erste über einen solchen Stuhl fällt, und dann der Nächste, usw.........Klar brennt es nicht jeden Tag in Schulen oder Rathäusern, aber wenn doch?
Es gibt im Netz einen Diskobrand in den USA mit vielen Toten. Sehenswert, weil sehr sensibilisierend!

Gruß
Thomas
 
Wenns bollert ist immer sch***e da bin ich bei Dir da ist dann auch ein Stuhl ein ganz großes Hindernis
Wir haben inzwischen bis in die letzten Winkel Rauchmelder.
Und wenn nix an Technik funktioniert die Dinger viel mehr als sie sollen.
 
Man sieht ja am Bsp. BER wie verückt die Brandschutzverschriften sind. Wahrscheinlich wird der nie eröffnet aus Brandschutzgründen. Und das ist ein neues Gebäude. Wenn ich mir dann die Schulen betrachte, runtergekommen, Flickwerk - da hat der Brandschutzkeine so hohe Priorität.
 
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